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Werden auch Sie Mediator/in!

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Alles über die Mediation und die optimale Konfliktbewältigung

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Präsenz Grundlehrgänge Fachausbildung Mediation zur Erlangung des Titels "Mediator(in)"

90 Zeitstunden, 4 Unterrichtseinheiten, keine Klausuren
mit Haupt-Mediator Arthur Trossen

Lehrgang zur Erlangung des Titels "Mediator/in" gemäß § 7a BORA und § 5 Abs. 1 MediationsG

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Termine und Orte - Grundlehrgänge Fachausbildung Mediation:

München 49. Grundlehrgang Fachausbildung Mediation
11. Oktober 2024 bis 16. Februar 2025

Frankfurt am Main 50. Grundlehrgang Fachausbildung Mediation
27. September 2024 bis 12. Januar 2025

Hamburg 51. Grundlehrgang Fachausbildung Mediation
11. April 2025 bis 13. Juli 2025

Frankfurt am Main 52. Grundlehrgang Fachausbildung Mediation
22. August 2025 bis 30. November 2025

München 53. Grundlehrgang Fachausbildung Mediation
10. Oktober 2025 bis 11. Januar 2026

Was Sie auch wissen sollten: "Zwei Fliegen mit einer Klappe"

Mit der Teilnahme an unserem Mediationslehrgang - 90 Zeitstunden Präsenz - erfüllen Sie zugleich Ihre Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO im Umfang

  • von 15 Zeitstunden im Arbeitsrecht
  • von 12 Zeitstunden im Erbrecht
  • von 22 Zeitstunden im Familienrecht
  • von 18 Zeitstunden im Handels- und Gesellschaftsrecht
  • von 5 Zeitstunden im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

 


Für alle, die mehr wollen:

Vertiefungslehrgang, zugleich Aufbaulehrgang zur Erlangung des Titels "Zertifizierter Mediator(in)"

32 Zeitstunden Präsenzunterricht plus 8 Zeitstunden ONLINE-Termin mit Haupt-Mediator Arthur Trossen

Aufbaulehrgang zur Erlangung des Titels "Zertifizierter Mediator" gemäß §§ 5 Abs. 2, 6 MediationsG i. V. m. § 2 ZMediatAusbV, zugleich Fortbildung/Vertiefung. Die Verordnung ist am 1. Sept. 2017 in Kraft getreten und wurde zum 01.03.2024 zuletzt angepasst. Der Aufbaulehrgang entspricht den neuesten Anforderungen zum Stand 01.03.2024.

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Mediation, zugleich Aufbaulehrgang zur Erlangung des Titels "Zertifizierter Mediator(in)"

17. bis 20.09.2025 in München plus ONLINE-Termin am 22.09. und 23.09.2025

Was Sie auch wissen sollten: "Zwei Fliegen mit einer Klappe"

Mit dem "Vertiefungslehrgang Mediation" erfüllen Sie zugleich Ihre Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO im Umfang

  • von 15 Zeitstunden im Familienrecht
  • von 5 Zeitstunden im Arbeitsrecht 
  • von 5 Zeitstunden im Erbrecht
  • von 5 Zeitstunden im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Warum mit uns?

  • Top-Mediator Arthur Trossen mit juristischem Background plus Präsenz eines 2. Mediators
  • Professioneller Bezug zur anwaltlichen Praxis
  • Teilnehmerbegrenzung auf max. 21 Teilnehmer!
  • Attraktive Teilnahmegebühren

Haupt-Trainer/Koordinator - Fachausbildung Mediation

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Mediator Arthur Trossen, Altenkirchen

Studium der Rechtswissenschaft und Psychologie. Wirtschaftsstaatsanwalt, Richter, seit 1996 als Dozent, Ausbilder und praktizierender Mediator intensiv mit ADR Verfahren beschäftigt. Internationaler Background, Gutachter, Mitbegründer der integrierten Mediation, Autor und Herausgeber: Mediation (un)geregelt, Die Konsolidierung von Mediation, Psychologie und Recht, Win-Management GmbH, 1. Auflage 2014, 960 Seiten. Herr Arthur Trossen hat inzwischen weit mehr als 2.500 Trainerstunden in Mediationsausbildungen vollzogen und viele Trainings insb. auch im Ausland aufgebaut.

Daneben unterrichten Sie themen- und bedarfsspezifisch Eberhard Kempf (Dipl. Psych., Mediator), Werner Schieferstein (RA, Mediator), Monika Trossen (Betriebswirtin, Mediatorin) und Peter Wallisch (RA, Mediator).

Teilnahmegebühren - Grundlehrgang Mediation

90 Stunden Präsenzunterricht einschließlich Skripten (als PDF), 3 Mittagessen, 1 Imbiss  und Tagungsgetränke:
- Teilnehmerbegrenzung auf max. 21 Teilnehmer -

2.690,- zzgl. ges. USt für alle Teilnehmer an unseren Fachanwaltslehrgängen
€ 2.990,- zzgl. ges. USt für alle übrigen Teilnehmer

Schriftliche Stornierungen bis 1 Monat vor Lehrgangsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von € 75,- zzgl. gesetzl. USt. berechnet. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

Für den Fall, dass Sie an Teilen eines Lehrganges nicht teilnehmen können, bitten wir Sie, uns vorher schriftlich zu benachrichtigen!

Teilnahmegebühren - Vertiefungslehrgang Mediation

32 Stunden Präsenzunterricht einschließlich Skripten (als PDF), Mittagsimbiss + Tagungsgetränke plus 8 Stunden ONLINE-Termin:
- Teilnehmerbegrenzung auf max. 21 Teilnehmer -

€ 1.195,- zzgl. ges. USt für alle Teilnehmer an unseren Mediation-Grundlehrgängen
€ 1.395,- zzgl. ges. USt für alle übrigen Teilnehmer

Schriftliche Stornierungen bis 1 Monat vor Lehrgangsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von € 75,- zzgl. gesetzl. USt. berechnet. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

Für den Fall, dass Sie an Teilen eines Lehrganges nicht teilnehmen können, bitten wir Sie, uns vorher schriftlich zu benachrichtigen!

Das Mediationsgesetz ist beschlossen!

Am 29.06.2012 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG) verabschiedet.

Die Ausgestaltung gemäß § 6 MediationsG wird bis Juli 2013 in einer zu erlassenden Rechtsverordnung konkretisiert.

Auszug aus dem Mediationsgesetz (MediationsG - Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung) vom 21.07.2012:

§ 5 Aus- und Fortbildung des Mediators; zertifizierter Mediator

(1) Der Mediator stellt in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicher, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Eine geeignete Ausbildung soll insbesondere vermitteln:

  1. Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie deren Ablauf und Rahmenbedingungen,
  2. Verhandlungs- und Kommunikationstechniken,
  3. Konfliktkompetenz,
  4. Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über die Rolle des Rechts in der Mediation sowie
  5. praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.

(2) Als zertifizierter Mediator darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat, die den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 entspricht.

(3) Der zertifizierte Mediator hat sich entsprechend den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 fortzubilden.

§ 6 Verordnungsermächtigung

Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator und über die Fortbildung des zertifizierten Mediators sowie Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen zu erlassen. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 können insbesondere festgelegt werden:

  1. nähere Bestimmungen über die Inhalte der Ausbildung, wobei eine Ausbildung zum zertifizierten Mediator die in § 5 Absatz 1 Satz 2 aufgeführten Ausbildungsinhalte zu vermitteln hat, und über die erforderliche Praxiserfahrung;
  2. nähere Bestimmungen über die Inhalte der Fortbildung;
  3. Mindeststundenzahlen für die Aus- und Fortbildung;
  4. zeitliche Abstände, in denen eine Fortbildung zu erfolgen hat;
  5. Anforderungen an die in den Aus- und Fortbildungseinrichtungen eingesetzten Lehrkräfte;
  6. Bestimmungen darüber, dass und in welcher Weise eine Aus- und Fortbildungseinrichtung die Teilnahme an einer Aus-und Fortbildungsveranstaltung zu zertifizieren hat;
  7. Regelungen über den Abschluss der Ausbildung;
  8. Übergangsbestimmungen für Personen, die bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes als Mediatoren tätig sind.

Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung wurde erlassen!

Die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) wurde am 21. August 2016 erlassen. Veröffentlicht im BGB, Jg. 2016, Teil 1, Nr. 42, 31. August 2016, 1994. Hier zum Text der Verordnung!

Die Verordnung ist am 1. Sept. 2017 in Kraft getreten!

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