Vors. Richter am OLG Düsseldorf (Fachsenat für Verkehrsrecht; vormals auch Arzthaftungssachen)
.... nach Studium in Erlangen und Köln, Referendariat in Köln und München. Von 1988 bis 2002 war Herr Ernst als Richter am LG und OLG Köln tätig. Von 2003 bis 2011 und seit dem 01.09.2020 als Vorsitzender, war/ist er Mitglied des 1. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (Fachsenat für Verkehrsrecht); zwischenzeitlich, von 2011 bis 2016, gehörte er dem dortigen Arzthaftungssenat an und leitete anschließend bis 2020 einen Familiensenat). Über 10 Jahre hinaus reichen seine Erfahrungen als Leiter von zivilrechtlichen Referendararbeitsgemeinschaften.
Er ist darüber hinaus seit vielen Jahren in der juristischen Fortbildung, der Fachanwaltsausbildung und bei Fachtagungen (z.B: VGT Goslar 2011; Frühjahrstagung der AG Medizinrecht DAV 2019) als Referent tätig, insbesondere im Bereich des Haftungs- und Schadensrechts (Grundlagen der verkehrsrechtlichen, ärztlichen Haftung, Abrechnung des Fahrzeugschadens, Abrechnung des Personenschadens bei Verkehrsunfällen/ nach ärztlichen Behandlungsfehlern).
Herr VROLG Hans-Günter Ernst ist Autor/Mitautor zahlreicher Fachbeiträge und Mitherausgeber. Zu seinen Veröffentlichungen in neuerer Zeit zählen:
Vors. Richter am Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Schleswig
.... war als wissenschaftlicher Mitarbeiter in dem für die Arzthaftung zuständigen VI. Zivilsenat des BGH tätig und ist danach seit 1999 beim OLG Schleswig mit Arzthaftungssachen befasst, seit 2013 Vorsitzender des dortigen für die Arzthaftung zuständigen Spezialsenats.
Herr Frahm ist Mitautor
Er referiert vor Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie vor ärztlichen Sachverständigen. Daneben arbeitete er 2017/2018 in der Expertengruppe „Medizin und Standard“ des Instituts für Medizinrecht der Universität zu Köln mit und war 2016/2017 Mitglied der Arbeitsgruppe der Landesjustizministerien „Verbesserung des Arzthaftungsrechts“. In 2019/2020 war Herr Frahm Mitglied der Expertengruppe "Ärztliche Aufklärung" am Institut für Medizinrecht der Bucerius Law School in Hamburg.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Bonn
... seit 1981 als Rechtsanwalt in Bonn tätig mit Tätigkeitsschwerpunkt im (Arzt-)Haftungs- und Versicherungsrechts. In zahlreichen Veröffentlichungen hat er zu Fragen des Verkehrs- und Versicherungsrechts Stellung genommen.
Er ist Mitautor von Vorwerk (Hrsg.) Das Prozessformularbuch, 12. Aufl., wo er die Kapitel übernommen hat, die sich mit dem Haftungs- und Versicherungsrecht befassen.
Ferner ist er Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied des Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Köln für Versicherungsrecht und für Verkehrsrecht.
Rechtsanwalt und Facharzt für Chirurgie, Ratajczak & Partner, Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft, Sindelfingen
... Erstes juristisches Staatsexamen 1979, zweites juristisches Staatsexamen 1982. Ab 1986 Ausbildung zum Arzt für Chirurgie an den Städt. Kliniken Dortmund. 1987 Wechsel an die Chirurgische Klinik der Universität Tübingen. Juli 1989 Promotion über den „Einfluss der Pankreasdenervation auf die Freisetzung von Pankreatischem Polypeptid“. 1989 bis 1991 Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft an der University of California, Los Angeles. 1991 – 1994 Chirurgische Abteilung der Universitätsklinik Tübingen und Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Tübingen mit Prüfung zum Facharzt für Chirurgie.
Als Rechtsanwalt ist Herr Dr. Helge Hölzer seit 1994 ausschließlich im Medizinrecht tätig. Herr Rechtsanwalt Dr. Helge Hölzer ist als Rechtsanwalt in Sindelfingen in einer bekannten medizinrechtlichen Kanzlei tätig. Näheres www.rpmed.de
Zudem ist er reguläres Mitglied des Prüfungsausschusses "Medizinrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.
Durch seine Doppelqualifikation als Arzt/Chirurg und als Rechtsanwalt ist Dr. Helge Hölzer prädestiniert für das Tätigkeitsgebiet des Medizinrechts. Seine Tätigkeitsgebiete liegen im Recht der Heilberufe, insb. Kassenarztrecht, im Berufsrecht der Zahnärzte und Ärzte, im (Zahn)arzthaftungsrecht sowie im Krankenhausrecht.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Vorsorgeanwalt, KÄRGEL DE MAIZIÈRE & PARTNER Rechtsanwälte Notare, Berlin
Zulassung zur Anwaltschaft: 2006, Kanzleieintritt: 2012
Schwerpunkte: Erbrecht & Vorsorgerecht, insbes. Erbauseinandersetzungen und Abwicklung von Nachlässen; Gestaltung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen für Unternehmer und Privatpersonen; Übernahme von Bevollmächtigungen zu Vorsorgezwecken und Testamentsvollstreckungen (DVEV-geprüft)
Auszeichnungen: Seit 2014 „Top-Rechtsanwalt“ für Erbrecht in den FOCUS-Listen, seit 2016 zusätzlich „häufig von Kollegen empfohlen“. Kärgel de Maizière & Partner wurde von der Zeitschrift Capital als eine der besten Anwaltskanzleien 2020 sowie 2021 im Erbrecht ausgezeichnet. Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze wurde 2020 und 2021 von der Zeitschrift WirtschaftsWoche als „Top Anwalt Erbrecht“ und die Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner als „Top Kanzlei Erbrecht“ ausgezeichnet.
Weitere Tätigkeiten: Geschäftsführer und Gründungsvorstand des VorsorgeAnwalt e.V., einem bundesweiten Zusammenschluss von auf Vorsorge spezialisierten Rechtsanwälten; Mitglied im Vorstand des Berliner Anwaltvereins, Leitung Arbeitskreis Erbrecht im Berliner Anwaltverein, Mitglied Beirat „Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis“ (ZErb)
Veröffentlichungen, u.a.
Ferner ist Herr Dr. Kurze als Referent für Juristen, Pflegepersonal und Laien zu Themen des Erbens, zu Stiftungen, zur Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung tätig.
Richter am Oberlandesgericht Köln
... hat in Bonn studiert, dort auch zum internationalen Deliktsrecht promoviert und seine Mastertitel in Cambridge (GB) sowie an der Universität Nürtingen/Geislingen (dort im Verkehrs-, Versicherungs- und Strafrecht) erworben.
Seit 2001 ist er im Staatsdienst. Im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit war er u.a. mit Verkehrsunfallrecht und dem Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten befasst. Er ist daneben mit Vortrags- und Schulungstätigkeiten in der Fortbildung der Justiz betraut und zudem auch als Dozent im Rahmen der anwaltlichen Fortbildung auf dem Gebiet des Schadens- und Haftungs- sowie Straßenverkehrsrechts tätig.
Herr Dr. Luckey ist zudem Lehrbeauftragter der Universität Nürtingen/Geislingen für den Bereich des Verkehrshaftungs- und Personenschadens. Neben zahlreichen Aufsätzen ist Herr Dr. Luckey Autor / Mitautor folgender Werke:
Er kommentiert das Delikts- und Schadenrecht in den Kommentarwerken
Vors. Richter am Landgericht Berlin (Spezialkammer für Versicherungsrecht)
....war nach seinem 2. juristischen Staatsexamen zunächst Rechtsanwalt in Köln in der Kanzlei „Dres. Bach, Langheid & Dallmayr“ (BLD), einer versicherungsrechtlichen Spezialkanzlei. Er promovierte im Versicherungsrecht am Lehrstuhl Prof. Dr. Schirmer in Berlin, bei dem er als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Seit 1997 ist er Richter in Berlin. Von Ende 2000 war er zunächst beim Landgericht in einer Spezialkammer für Privatversicherungsrecht. Im Jahr 2008 war er an den Versicherungssenat des Bundesgerichtshofs abgeordnet. Nach einer weiteren Abordnung an das Kammergericht Berlin 2010/11 ist er seit Oktober 2011 Vorsitzender einer Versicherungskammer (der Zivilkammer 23) des Landgerichts Berlin.
Herr Dr. Marlow ist seit 2003 Referent im Versicherungsrecht. Von 2007 an war er mehrere Jahre als Lehrbeauftragter für das Personenversicherungsrecht an der FU Berlin und von 2009 zudem als Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin für den Bereich Versicherungsrecht tätig.
Er hat zahlreiche Veröffentlichungen publiziert (u.a. als ständiger Mitarbeiter von Versicherung und Recht kompakt in den Bereichen Kranken- und Lebensversicherung sowie seit 2004 jährliche / seit 2009 zweijährliche Beiträge zu aktuellen Fragen in der Unfallversicherung in r+s), in jüngster Zeit u.a.:
Bücher/Kommentare:
Zeitschriftenbeiträge:
Herr Dr. Marlow referiert seit 2003 in unseren Fachanwalts- und Fortbildungslehrgängen im Versicherungsrecht die Themenbereiche "Allgemeines Versicherungsvertragsrecht" und "Private Personenversicherung" (insbes. Private Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- und Krankheitskostenversicherung).
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, rehborn.rechtsanwälte, Dortmund
... studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Bochum und Bonn. Er ist seit 1983 als Rechtsanwalt in Dortmund niedergelassen. Von 1992 bis 1995 lehrte er „Medizinrecht“ an der Universität Leipzig, seit 2003 „Gesundheitsrecht“ an der Universität zu Köln (Juristische Fakultät). Im Jahre 2009 ernannte ihn die Universität zu Köln zum Honorarprofessor.
Prof. Dr. Rehborn ist seit Begründung Mitglied, seit einigen Jahren Vorsitzender des Fachausschusses „Medizinrecht“ der Rechtsanwaltskammer Hamm. Er ist zudem seit vielen Jahren Mitglied, seit einigen Jahren Vorsitzender des Verwaltungsrates (vergleichbar einem Aufsichtsrat) der Kath. St.-Johannes gGmbH Dortmund (Krankenund Pflegeeinrichtungen). Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Arzthaftungs-, Krankenhaus-, Gesellschafts- und Vertragsarztrecht.
Herr Prof. Dr. Rehborn ist Gründungs- und Mitherausgeber der seit 2002 erscheinenden Fachzeitschrift „Gesundheitsrecht“. Er ist zudem Herausgeber/Autor bzw. Mitautor (u.a.) folgender Veröffentlichungen:
Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin (Versicherungskammer) und Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin Bereich Versicherungsrecht
.... studierte von 1992 bis 1995 an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Sozialversicherung mit dem Abschluss als Diplom – Verwaltungswirt (FH). Von 1995 bis 1999 absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin, Wahlfach: Privat- und Sozialversicherungsrecht.
Seit 2002 ist Herr Udo Spuhl als Richter tätig, dabei seit 2005 am Landgericht Berlin als Mitglied der dortigen, für das Privatversicherungsrecht zuständigen Spezialkammer. Seit 2006 ist er zudem Dozent für Versicherungsrecht für die Deutsche Richterakademie und für das gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg. Herr Spuhl ist zudem Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin für den Bereich "Versicherungsrecht".
Seine Veröffentlichungen:
Herr Udo Spuhl referiert in unseren Fachanwaltslehrgängen im Versicherungsrecht die Themenbereiche "Allgemeines Versicherungsvertragsrecht" und "Haftpflichtversicherungsrecht II (insb. private und betriebliche Haftpflicht, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht)".
Rechtsanwalt, Bürogemeinschaft bg124, seit 1983 Strafverteidiger; bis 1998 Professor für Strafrecht, Strafverfolgung, Strafvollzug, Hamburg
... war nach dem Jurastudium in Tübingen und Freiburg zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am strafrechtlichen Lehrstuhl von Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther und promovierte 1988 als wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Jürgen Baumann am Fachbereich Rechtswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Von einer Habilitationsstelle an der Universität Hamburg folgte er 1995 einem Ruf der Universität Bremen auf den Lehrstuhl für Strafverfolgung, Strafvollzug, Strafrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft. Herr Dr. Wagner war bis 1997 als C3-Professor an der Universität Bremen tätig. Die Schwerpunkte seiner dortigen Arbeit lagen neben dem allgemeinen Strafrecht im Unterbringungsrecht / Psychiatrierecht (langjähriger Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Recht & Psychiatrie“) sowie beim Strafrecht in der multikulturellen Gesellschaft.
Dr. Bernd Wagner ist seit 1983 als Strafverteidiger tätig, während seiner Tätigkeit als Hochschullehrer gem. §138 Abs. 1 StPO, davor und danach als Rechtsanwalt in Tübingen und Hamburg. Er ist Mitbegründer der seit 1999 auf Strafrecht ausgerichteten Hamburger Anwaltskanzlei BG 124. Der Schwerpunkt seiner überregionalen Verteidigungstätigkeit liegt im Arzt- und Medizinstrafrecht, auf dem Gebiet des Kapitalstrafrechts und im Wirtschaftsstrafrecht. Rechtsanwalt Dr. Wagner publiziert zu strafrechtlichen und medizinrechtlichen Themen (vgl. www.bg124.de).
Rechtsanwalt Dr. Wagner fügt seine als Hochschullehrer erworbenen theoretischen Kenntnisse mit seinen langjährigen praktischen Erfahrungen als Strafverteidiger unter dem Stichwort „Handlungskompetenz“ zusammen. Ihm geht es stets um die Vermittlung praktischer Kompetenz auf der Grundlage eines sicheren Rechtsverständnisses. Die organisatorische Verantwortung in der von ihm begründeten Kanzlei BG124 mit derzeit 11 im Strafrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten schärft zudem seinen Blick auf die spezifischen berufsrechtlichen und organisatorischen Aspekte der Strafverteidigung.
Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Dr. Wagner als fachlicher Leiter des Gebiets Strafrecht seit vielen Jahren in die Konzeption der Fachanwaltslehrgänge und der Fortbildungsveranstaltungen eingebunden. Er referiert zu „Recht und Methode der Strafverteidigung“, zur „Verteidigung in der Hauptverhandlung“, sowie zu Themen aus dem Wirtschaftsstrafrecht und Arztstrafrecht.
Richter am Oberlandesgericht Koblenz
… hat in Jena studiert, in Regensburg mit einer haftungsrechtlichen Arbeit promoviert und nach dem Referendariat in Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie kurzzeitiger anwaltlicher Praxis im Jahr 2005 seine Tätigkeit als Richter in Rheinland-Pfalz aufgenommen. Seit 2015 ist er Richter am Oberlandesgericht in Koblenz und dort aktuell Mitglied des Arzthaftungs-, des Kosten- sowie des Notarsenats.
Daneben ist er Referent zum Arzthaftungs- und Personenschadensrecht sowie zum Verfahrensrecht. Auf diesen Gebieten publiziert er regelmäßig Fachbeiträge, neben Aufsätzen und Entscheidungsbesprechungen u.a.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Bad Dürkheim an der Weinstraße
... ist seit Mitte der 80er Jahre nachhaltig als Verteidiger in Arztstrafverfahren (Schwerpunkt: Vermögendelikte) tätig. Er favorisiert interdisziplinäre (Verteidiger-)Teams bestehend aus ausgewiesenen Medizinrechtlern und Strafrechtlern. Dabei werden die außerstrafrechtlichen Aspekte ebenso berücksichtigt wie die rechtlichen Grenzen der Verteidigung und die Chancen einer frühen Erledigung; namentlich ohne Hauptverhandlung.
Ferner ist Rechtsanwalt Rüdiger Weidhaas Leiter der Arbeitsgruppe "Arztstrafrecht" der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins.