Oliver Klose

Oliver Klose

Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht (Zweiter Senat), Pressesprecher, Erfurt
  • Arbeitsrecht

wurde mit Wirkung vom 1. November 2011 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Er gehörte dort zunächst dem Neunten Senat an, bevor er im Juni 2016 in den Vierten Senat wechselte. Seit November 2018 war er als stellvertretender Vorsitzender im Siebten Senat tätig, bis er im Juli 2025 zum Vorsitzenden des Zweiten Senats bestimmt wurde. Der Zweite Senat ist im Wesentlichen für die Beendigung und Änderung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung außerhalb der Insolvenz des Arbeitgebers, die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts zuständig.

Herr Klose stammt ursprünglich aus Nordrhein-Westfalen, wo er im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf als Richter und davor an der Universität Bonn als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Er hält seit vielen Jahren als Referent Vorträge und führt Schulungen und Lehrgänge durch. Als Autor ist er u.a. an folgenden Werken beteiigt:

  • KR – Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften
  • Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht
  • BeckOK ArbGG
  • Antragslexikon Arbeitsrecht

Nächste Termine von Oliver Klose

Seminare&Genießen: Lengenfeld – November 2025: Aktuelle BAG- und EuGH-Rechtsprechung sowie neue Gesetze
Präsenz
von Fr., 21.11.25
bis Sa., 22.11.25
  • Arbeitsrecht
Live online
  • Fr., 05.12.25
  • 08:30 - 11:15
    • Oliver Klose
  • Arbeitsrecht
  • 3 Einheiten
  • Einzeln buchbar
Part 1 von 3:
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Gerichtshofs der Europäischen Union 2025: Alles zu Urlaub und Befristung und kollektivem Arbeitsrecht
Live online
  • Fr., 19.12.25
  • 15:00 - 17:45
    • Oliver Klose
  • Arbeitsrecht
  • 3 Einheiten
  • Einzeln buchbar
Part 3 von 3:
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Gerichtshofs der Europäischen Union 2025: Alles zu Urlaub und Befristung und kollektivem Arbeitsrecht