ist seit 2017 Richter am BGH im für das gesamte Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat. Nach seinem Eintritt in die (niedersächsische) Justiz 2003 wurde er 2009 als wissenschaftlicher Mitarbeiter in den II. Zivilsenat des BGH abgeordnet. Ab 2012 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht im Dezernat des für das Gesellschaftsrecht
ist seit 2010 Richter im für das gesamte Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat am BGH, seit Juni 2017 war er dessen stellvertretender Vorsitzender, seit Oktober 2022 ist er Vorsitzender des Senats. Er hat umfangreich zum Handels- und Gesellschaftsrecht veröffentlicht. Zu seinen Publikationen gehören neben Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Festschriften u. a.
nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Gehrlein Anfang August 1985 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach fünfmonatiger Tätigkeit als Proberichter beim Landgericht Heidelberg wechselte er zum 1. Januar 1986 in den saarländischen Justizdienst. Von Januar 1988 bis Mitte Juli 1995 folgten Abordnungen an das Bundesministerium der Justiz
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Vorsitzender Richter am BAG (4. Senat) a.D.
Rechtsanwalt, von Kiedrowski | Caspary | Rechtsanwälte, Berlin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Berlin
Rechtsanwalt, Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft, Berlin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Volkach
Rechtsanwalt, Kanzlei BG124, Hamburg
Rechtsanwalt, Richter am Bundesgerichtshof (VI. Senat) a.D., Karlsruhe
Vors. Richter am Landgericht Berlin (Spezialkammer für Versicherungsrecht)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Lehrbeauftragter an der TH Köln, Lützenkirchen Rechtsanwälte – Kanzlei für MietRecht, Köln
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