Testaments­vollstreckung

Lehrgänge

Nächster Lehrgang

26. und 27. November 2025

FAO-Fortbildung im Erbrecht

Live Online
  • Mi., 26.11.2509:00 - 16:45
  • Do., 27.11.2509:00 - 16:45
  • 1 Einheit
  • Nur insgesamt buchbar

Entdecken und nutzen Sie ein neues attraktives Geschäftsfeld!

Der Testamentsvollstrecker ist Treuhänder des hinterlassenen Vermögens und zugleich Inhaber eines privaten Amtes. Damit ist eine große Verantwortung verbunden. Die sich bei der Ausübung des Amtes ergebenden Probleme sind oftmals vielgestaltig und schwierig. Nicht nur juristischer Sachverstand ist gefordert, sondern auch Verhandlungsgeschick, oft auch kaufmännische Fähigkeiten. Trotzdem kann nach unserem heutigen Recht im Prinzip jeder zum Testamentsvollstrecker berufen werden. Dafür, dass dann dieses Amt in optimaler Weise bewältigt wird, will die Veranstaltung eine praxisorientierte Schulung geben.

Mindestens drei wichtige Aspekte für die Teilnahme an diesen Lehrgang:

  • Vorbereitung bzw. Vertiefung der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker
  • Rechtliche, d.h. anwaltliche Begleitung von Testamentsvollstreckern ohne juristische Kenntnisse
  • Kontrolle der Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers


Zusatznutzen:

Zugleich erfüllen Sie die Fortbildungsverpflichtung gem. § 15 FAO im Umfang von 10 Zeitstunden im Erbrecht!

Empfohlen für:
Rechtsanwälte/Innen, Steuerberater/Innen, Wirtschaftsprüfer/Innen, Treuhändler/Innen, Dienstleister rund um die Testamentsvollstreckung.

Testat (optional)

Als Abschluss des Lehrgangs besteht die Möglichkeit, an einem Testat über das erworbene Wissen teilzunehmen. Bei erfolgreichem Testat wird der Teilnehmer in die DVEV-Testamentsvollstrecker-Liste aufgenommen. Achtung: Die Rechnung für das Testat erhalten Sie von der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.). Die Entscheidung, ob Sie am Testat teilnehmen wollen, kann auch kurzfristig erfolgen!

Attraktive Teilnahmegebühren
einschließlich umfangreicher, aktueller Tagungsunterlagen:

395 €*

für DVEV-Mitglieder
sowie für Absolventen von Fach­anwalts­lehrgängen bei den Juristischen Fachseminaren

395 €*

für alle übrigen Rechtsanwälte

100 €*

Testat
inkl. Aufnahmegebühr in die DVEV-Testaments­vollstrecker­liste

* Alle Gebühren zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Inhalte

  • Die rechtliche Stellung des Testamentsvollstreckers
  • Anordnung und Beginn der Testamentsvollstreckung
  • Aufgaben des Testamentsvollstreckers
  • Verfahrensrechtliche Stellung des Testamentsvollstreckers
  • Testamentsvollstreckung und Unternehmen
  • Haftung des Testamentsvollstreckers
  • Internationale Testamentsvollstreckung
  • Testamentsvollstreckung und Steuerrecht
  • Die Vergütung des Testamentsvollstreckers
  • Beendigung der Testamentsvollstreckung
Dr. Stephan Rißmann
Referent

Dr. Stephan Rißmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Berlin

seit über fünfundzwanzig Jahren ausschließlich auf Erbrecht spezialisierte Tätigkeit als Rechtsanwaltseit 2000 zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)seit 2002 Schiedsrichter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.; Geschäftsführer der Geschäftsstellen Berlin und Potsdamseit 2003 zertifizierter „Spezialist im Erbrecht“ (DVEV)seit 2004 Mitglied des Beirats der ZErb, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolgeseit 2006 Fachanwalt für Erbrecht

Newsletter

Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Testat

Der Lehrgang am Freitag endet um 16.45 Uhr. Im Anschluss an den Vortrag erhalten alle Teilnehmer das Testat zur Bearbeitung per E-Mail. Es handelt sich dabei um einen Multiple Choice Test, bei dem alle Hilfsmittel (Skript, Internet, Kommentar etc.) erlaubt sind.

Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 90 Minuten. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie den ausgefüllten Test an die DVEV mailen (dvev@erbrecht.de) oder faxen (06221 / 7176008).

Ob Sie am Testat teilnehmen, entscheiden Sie durch die Rücksendung Ihres Testates an die DVEV!

Die DVEV korrigiert Ihr Testat und stellt die Korrektur mit 100,- € zzgl. ges. USt in Rechnung.

Bei erfolgreichem Testat wird der Teilnehmer in die DVEV-Testamentsvollstrecker-Liste aufgenommen.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

„Ich glaube, dass dieser Lehrgang auch in der Zukunft viel Erfolg haben wird, da die Bedeutung der Thematik – wie überhaupt Erbrecht – kontinuierlich zunimmt.

Es gibt drei wichtige Aspekte für die Teilnahme an diesen Lehrgang:

  • Vorbereitung bzw. Vertiefung der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker
  • Rechtliche, d.h. anwaltliche Begleitung von Testamentsvollstreckern ohne juristische Kenntnisse
  • Kontrolle der Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers, wenn man z.B. einen betroffenen Miterben vertritt.


Der Lehrgang hat meine Erwartungen voll erfüllt, zumal Herr Rißmann auch sehr unterhaltsam vorgetragen hat.

Interessant bei diesem Lehrgang ist auch, dass unterschiedliche Berufsgruppen zusammenkommen, z.B. waren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und andere zugegen.“

FAFamR Dr. Franz-Thomas Roßmann