• Donnerstag, 17. Dezember 2026
  • von 08:30 bis 14:00 Uhr
  • geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Handels- und Gesellschaftsrecht oder im Insolvenzrecht

Aktuelle Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum gesamten Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht

Das Seminar behandelt die neueste Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum gesamten Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften aus ca. den letzten zwei Jahren. Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Insolvenzverwalter/-innen. Informiert wird über aktuelle und praxisrelevante Entscheidungen des Senats sowie über Entwicklungslinien der Senatsrechtsprechung aus erster Hand.

 

Unsere Referenten sind:

Manfred Born, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe, Vorsitzender des II. Zivilsenats.

Manfred Born ist seit 2010 Richter im für das gesamte Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat am BGH, seit Juni 2017 war er dessen stellvertretender Vorsitzender, seit Oktober 2022 ist er Vorsitzender des Senats. Er hat umfangreich zum Handels- und Gesellschaftsrecht veröffentlicht. Zu seinen Publikationen gehören neben Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Festschriften u. a. „Aktienrecht – Höchstrichterliche Rechtsprechung“ (Henze/Born/Drescher, 6. Auflage 2015) und „GmbH-Recht – Höchstrichterliche Rechtsprechung“ (Born, 2020). Im „Handbuch Managerhaftung“ (Krieger/Schneider, 4. Auflage 2023) bearbeitet Herr Born die Darlegungs- und Beweislast im Haftungsprozess, in „Ebenroth/Boujong, HGB, 5. Aufl. 2024“ die §§ 106 und 108 und im BeckOGK GmbHG die §§ 53, 54. Er ist zudem Mitherausgeber und Co-Autor des VII. Bands des „Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts (Corporate Litigation)“ (6. Auflage 2020) sowie des Kommentars „GmbHG“ (Gehrlein/Born/Simon, 6. Auflage, 2024). Bei den Zeitschriften „Neuen Zeitschrift für Gesellschaftsrecht“ (NZG), „Die Aktiengesellschaft“ (AG) und „Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht“ (ZGR) ist Born Mitherausgeber. Herr Born hält Vorträge zum Thema bei verschiedenen Veranstaltern.

Dr. Falk Bernau, Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe, Mitglied des II. Zivilsenats.

Dr. Falk Bernau ist seit 2017 Richter am BGH im für das gesamte Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat. Nach seinem Eintritt in die (niedersächsische) Justiz 2003 wurde er 2009 als wissenschaftlicher Mitarbeiter in den II. Zivilsenat des BGH abgeordnet. Ab 2012 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter für das Bundesverfassungsgericht im Dezernat des für das Gesellschaftsrecht zuständigen Bundesverfassungsrichters Dr. h.c. Schluckebier. Im Jahr 2013 folgte die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Celle. Dr. Falk Bernau hat neben gesellschaftsrechtlichen auch umfangreich zu deliktsrechtsrechtlichen und zivilprozessualen Fragestellungen veröffentlicht. Dr. Bernau hält Vorträge zum Thema bei verschiedenen Veranstaltern.

 

Die wesentlichen Themen, abhängig vom Veröffentlichungsdatum:

– Personengesellschaft, Genossenschaft, Verein

  • Kein § 179a AktG bei der Publikumskommanditgesellschaft
  • Einberufung der Gesellschafterversammlung durch Unbefugten
  • Wirksamwerden einer Stimmabgabe und Möglichkeit eines Widerrufs
  • Feststellungsinteresse bei Beschlussfeststellungsnichtigkeitsklage, Klagegegner
  • Wirksamkeit von Hinauskündigungsklauseln
  • Auskunftsersuchen des Gesellschafters – Einschränkung durch EuGH?
  • Kenntnis der Mitglieder im Verein – Beschlussmangel?
  • Genossenschaft – Fehlerhafte Gesellschaft und Europarecht?

– GmbH-Recht, u.a.

  • Beglaubigung durch einfaches elektronisches Zeugnis
  • Ablehnung der Aufnahme einer Gesellschafterliste
  • Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags – Fristen
  • Erklärung auf Geschäftspapier
  • Keine Gesellschafterklage gegen Fremdgeschäftsführer
  • Insolvenzverschleppungshaftung eines ausgeschiedenen Geschäftsführers
  • Geschäftsführerhaftung für betrügerisches Anlagesystem
  • Reichweite des Verjährungseinredeverzichts gegenüber Insolvenzverwalter

 – Aktienrecht, u.a.

  • Vergleiche im sogenannten „Dieselskandal“
  • Reichweite der unwiderleglichen Vermutung des § 123 Abs. 4 S. 5 AktG
  • Geltendmachung von Ersatzansprüchen – Besonderer Vertreter, fehlerhaftes Organ, Haftung
  • Monistisch verfasste SE – Vertretungsbefugnis des Verwaltungsrats
  • Vertretung der KGaA bei Rechtsgeschäften mit ihrer Komplementärgesellschaft – 112 AktG?
  • § 112 AktG – vorherige Zustimmung und Vollzug?
  • Herabsetzung der Vergütung des Vorstands nach § 87 Abs. 2 AktG
  • Überwachungspflicht des Aufsichtsrats bei untätiger Aktiengesellschaft
  • Richtlinienkonformität des Acting in Concert „in sonstiger Weise“

– Registerrecht

  • Umwandlung –Beifügung einer Schlussbilanz
  • Unterscheidungskraft bei „v……de AG“
  • Rechtsverletzung eines GmbH-Gesellschafters durch fehlerhaften Eintrag über Auflösung der Gesellschaft?
  • Kein Beschwerderecht im Firmenmissbrauchsverfahren des Registergerichts
  • Keine sofortige Beschwerde gegen Bestellung eines Prozesspflegers für GmbH
  • Anspruch auf Austausch von Dokumenten

 

(Änderungen aufgrund aktueller Rechtsprechungsentwicklung bleiben vorbehalten!)

Dr. Falk Bernau
Referent

Dr. Falk Bernau

Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe, Mitglied des II. Zivilsenats

ist seit 2017 Richter am BGH im für das gesamte Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat. Nach seinem Eintritt in die (niedersächsische) Justiz 2003 wurde er 2009 als wissenschaftlicher Mitarbeiter in den II. Zivilsenat des BGH abgeordnet. Ab 2012 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht im Dezernat des für das Gesellschaftsrecht

Manfred Born
Referent

Manfred Born

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe, Vorsitzender des II. Zivilsenats

ist seit 2010 Richter im für das gesamte Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat am BGH, seit Juni 2017 war er dessen stellvertretender Vorsitzender, seit Oktober 2022 ist er Vorsitzender des Senats. Er hat umfangreich zum Handels- und Gesellschaftsrecht veröffentlicht. Zu seinen Publikationen gehören neben Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Festschriften u. a.

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Handels- und Gesellschaftsrecht oder Insolvenzrecht:

Live online
  • Mi., 25.03.26
  • 14:00 - 16:45
    • Dr. Dr. Christian Schulte
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • 1 Einheit
Kapitalmaßnahmen bei der GmbH/UG und der „kleinen“ AG im Fokus und mit aktueller Rechtsprechung
Live online
  • Di., 31.03.26
  • 09:00 - 11:45
    • Dr. Thomas Banse
  • Arbeitsrecht
  • Insolvenzrecht
  • 1 Einheit
Arbeitsrechtliche Fragen bei Masseunzulänglichkeit in der Arbeitgeberinsolvenz
Live online
  • Di., 14.04.26
  • 09:45 - 12:30
    • Dr. Werner Meyer
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • 1 Einheit
Gesellschafterstreit in eGbR, OHG und GmbH vor Gericht im Lichte der neusten Rechtsprechung und Gesetzgebung (MoPeG) unter besonderer Beachtung des einstweiligen Rechtsschutzes und der Aussetzungsmöglichkeiten des FamFG
Live online
  • Mo., 20.04.26
  • 08:30 - 14:00
    • Dr. Thomas Banse
  • Arbeitsrecht
  • Insolvenzrecht
  • 1 Einheit
Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)