berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit vielen Jahren Unternehmen des Mittelstands sowie nationale und internationale Konzerne in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Er vertritt Arbeitgeber in komplexen individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten sowie Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte. Den Mittelpunkt seiner Tätigkeit bildet die dauerhafte arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen. Besondere Schwerpunkte sind die Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie die Beratung bei Umstrukturierungen, Betriebsübergängen sowie (Massen-)Entlassungen.
Dr. Martin Lüderitz studierte an der Universität München. 2005 promovierte er zum Thema Altersdiskriminierung durch Altersgrenzen bei Prof. Dr. M. Heinze an der Universität Bonn und Prof. Dr. D. W. Belling, M.C.L. (U. of Ill.) an der Universität Potsdam. Nach dem Referendariat mit Stationen u.a. in München und Los Angeles (USA) begann er als Rechtsanwalt in Reutlingen und wechselte später nach Hamburg. Dort war er mehrere Jahre in einer Arbeitsrechtsboutique tätig, bevor er in die internationale Wirtschaftskanzlei Bryan Cave wechselte, die sich später mit der Berwin Leighton Paisner LLP zur Bryan Cave Leighton Paisner LLP zusammengeschlossen hat. Zwischen 2019 und 2024 war Dr. Lüderitz Partner bei der englischen Addleshaw Goddard (Germany) LLP, wo er das deutsche Arbeitsrecht verantwortete, bevor er zum 1. Oktober 2024 zu Rödl & Partner wechselte.
Dr. Martin Lüderitz leitet regelmäßig Seminare zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen, unter anderem für Führungskräfte und Geschäftsführer sowie für Personalleiter und Personalreferenten. Er wirkte an Veröffentlichungen zum Betriebsverfassungsrecht und zum Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst mit.
In unserem Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht referiert er seit 2016 den Themenbereich „Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses durch Kündigung“, ferner in unseren Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte gemäß § 15 FAO.