ist seit 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Passau. Zuvor war er in gleicher Position an der Freien Universität Berlin, sowie an der Technischen Universität Darmstadt tätig und davor als Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg (Arbeitsgerichte Stuttgart und Ulm). Studium und Referendariat in Erlangen, Augsburg und New York. Er ist Autor zahlreicher Fachaufsätze und arbeitsrechtlicher Standardkommentare (u.a. zum TzBfG, KSchG, TVG und BUrlG). Prof. Bayreuther erforscht das Arbeitsrecht in seiner gesamten Bandbreite, arbeitet also sowohl im Individual-, als auch im Kollektivarbeitsrecht. Er ist seit jeher an einem intensiven Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft interessiert. Dies motiviert ihn, auch mit anwaltlichen Praktiker*innen in Kontakt zu kommen, weshalb er seit langer Zeit gerne einschlägige Seminarveranstaltungen übernimmt.