war mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig. Zugleich war er Repetitor beim juristischen Repetitorium Alpmann & Schmidt in Münster. Später war er im Arbeitgeberverband der iGz Justitiar, bevor er im Jahre 2004 in die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Hamburg wechselte. 2013 war Dr. Horn am Justizsenat abgeordnet und vertrat damit die Freie und Hansestadt Hamburg, insbesondere auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren als Parteivertreter. Herr Dr. Esko Horn wurde zum 1.11.2013 zum Vizepräsident des Arbeitsgerichts Hamburg ernannt. Im August 2017 wurde er zum Präsident des Arbeitsgerichts Hamburg ernannt.
Darüber hinaus ist er in der Ausbildung der Referendare für den Bereich des gesamten zivilgerichtlichen Verfahrens tätig. Seit 2005 ist er zudem Vorsitzender in zahlreichen Einigungsstellenverfahren und Tarifschlichtungen. Zudem ist er als Dozent für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie für Betriebsräte und Personalverantwortliche zahlreich gefragt. Er ist Mitherausgeber eines Kommentars zum Betriebsverfassungsrecht und Autor zahlreicher Publikationen.
Dr. Esko Horn referiert seit 2009 in unseren Fachanwaltslehrgängen im Arbeitsrecht das „Verfahren vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit“, Kündigungsrecht“ und Kündigungsschutzprozessrecht“.