seit 1992 selbständiger Rechtsanwalt mit Sitz in Dresden. Von 1992 bis 2024 bei Heimann Hallermann, seit 2024 bei BATTKE GRÜNBERG.
Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit: Architekten- und Ingenieurvertragsrecht (Haftung und Vergütung), Berufshaftpflichtversicherung, Beschaffung von Planungsleistungen.
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- Justiziar der Architektenkammer Sachsen
- Lehrbeauftragter für das Modul Architektenrecht im Masterstudiengang „Baurecht und Baubegleitung“ der Philipps-Universität Marburg
- Lehrtätigkeit in der Fortbildung der Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht im Auftrag der Rechtsanwaltskammer Sachsen, der Architekten und Ingenieure im Auftrag der Architektenkammer Sachsen und der Mitarbeiter der öffentlichen Veraltung im Auftrag der Auftragsberatungsstelle Sachsen
- Mitherausgeber und Mitautor des IBR-online Praxiskommentars zur HOAI (Steeger/Fahrenbruch, Neuauflage kommt 2025)
- Autor des Kapitels zum Architektenvertrag im Lehrbuch zum privaten Baurecht von Würfele/Sohn/Meier (Hrsg.), Bundesanzeiger Verlag, 2018
- Autor zahlreicher architektenrechtlicher Beiträge in der IBR, NJW, DAB,
- NZBau, NJ