Rainer  Fahrenbruch

Rainer Fahrenbruch

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Lehrbeauftragter für das Modul Architektenrecht im Masterstudiengang "Baurecht und Baubegleitung" der Philipps-Universität Marburg

seit 1992 selbständiger Rechtsanwalt mit Sitz in Dresden. Von 1992 bis 2024 bei Heimann Hallermann, seit 2024 bei BATTKE GRÜNBERG. 

Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit: Architekten- und Ingenieurvertragsrecht (Haftung und Vergütung), Berufshaftpflichtversicherung, Beschaffung von Planungsleistungen.

  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Justiziar der Architektenkammer Sachsen
  • Lehrbeauftragter für das Modul Architektenrecht im Masterstudiengang „Baurecht und Baubegleitung“ der Philipps-Universität Marburg
  • Lehrtätigkeit in der Fortbildung der Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht im Auftrag der Rechtsanwaltskammer Sachsen, der Architekten und Ingenieure im Auftrag der Architektenkammer Sachsen und der Mitarbeiter der öffentlichen Veraltung im Auftrag der Auftragsberatungsstelle Sachsen
  • Mitherausgeber und Mitautor des IBR-online Praxiskommentars zur HOAI (Steeger/Fahrenbruch, Neuauflage kommt 2025)
  • Autor des Kapitels zum Architektenvertrag im Lehrbuch zum privaten Baurecht von Würfele/Sohn/Meier (Hrsg.), Bundesanzeiger Verlag, 2018
  • Autor zahlreicher architektenrechtlicher Beiträge in der IBR, NJW, DAB,
  • NZBau, NJ

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