Dr. Ulrich Wanner-Laufer

Dr. Ulrich Wanner-Laufer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Frankfurt am Main
  • Handels- und Gesellschaftsrecht

ist überwiegend in der gesellschafts- und steuerrechtlichen Beratung mittelständischer Mandanten tätig. Hierzu gehört auch die anwaltliche Betreuung in Steuerstreitverfahren und Steuerstrafsachen sowie die Betreuung von Mandanten bei Beratungsfehlern durch Steuerberater.

Gesellschafterauseinandersetzungen werden von ihm sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren betreut. Seine langjährige Tätigkeit im Notariat hat zu einer großen Erfahrung in der Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen geführt.

Besonders intensiv beschäftigen Dr. Wanner-Laufer die Zusammenhänge zwischen gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen und den damit verbundenen steuerrechtlichen Auswirkungen. Er sagt hierzu: „Gesellschaftsrechtliche Themen können ohne Rückkoppelung mit dem Steuer- und Bilanzrecht nicht sachgerecht behandelt werden.“

Dr. Wanner-Laufer ist Vorsitzender des Fachausschusses Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Er hält mehrere Aufsichtsratsmandate in Aktiengesellschaften, darunter den Vorsitz in einem vermögensverwaltendem Finanzdienstleistungsunternehmen. Es besteht eine jahrzehntelange Mitgliedschaft in der Deutsch-Britischen Juristenvereinigung.

Dr. Ulrich Wanner-Laufer veröffentlicht in unregelmäßigen Abständen praxisorientierte Beiträge in der Fachpresse, so aus jüngerer Zeit:

  • Einstweiliger Rechtsschutz des GmbH-Gesellschafters bei Zwangseinziehung seiner Anteile, NJW 2021, 1144
  • Einreichungsrecht für Gesellschafterlisten nach § 40 GmbHG, NZG 2021, 960
  • Vorab-Gewinnverteilung beim Verkauf von GmbH-Anteilen, NJW 2019, 1269
  • Zwangseinziehung von GmbH-Anteilen (NJW 2022, 2076, beck-online)

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