nach Assistententätigkeit an der Universität Bonn seit 1980 Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit; Richtertätigkeit durchgängig von Lehrtätigkeiten an der Universität Bonn und der Universität Halle-Wittenberg begleitet; letztgenannte Universität verlieh 2009 eine Honorarprofessur für Arbeits- und Zivilprozessrecht.
Richterliche Tätigkeit an den Arbeitsgerichten Aachen (Gerichtstag Düren), Bonn und Cottbus sowie an den Landesarbeitsgerichten Köln und Brandenburg (heute Berlin-Brandenburg); ab Mai 1993 Richter am Bundesarbeitsgericht, besonders im 3. (Betriebsrenten-) Senat; ab Dezember 2004 Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, Vorsitz des 4. (Tarif-)Senats. Seit Juni 2012 im Ruhestand.
Nebenamtliche Referententätigkeiten, u.a. in der Richter-, Fachanwalts- und Betriebsratsschulung; seltener als Einigungsstellenvorsitzender und Tarifschlichter. Veröffentlichungen mit Schwerpunkten im Betriebsrentenrecht, Tarifvertragsrecht, arbeitsgerichtlichem Verfahrensrecht, Sport- und Kirchenarbeitsrecht. Referent in der Abteilung B des 67. Deutschen Juristentages in Erfurt 2008 („Alternde Arbeitswelten“) sowie Gutachter in der Abteilung B des 70. Deutschen Juristentags in Hannover 2014 („Stärkung der Tarifautonomie“). Referententätigkeiten auch im Belo Horizonte und Sao Paulo (Brasilien), Wien und Bejing.