ist Spezialist für das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht.. Er berät und verteidigt Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen, um Strafen zu vermeiden – wo möglich durch Prävention, wo erforderlich im Ermittlungsverfahren, im Ernstfall vor Gericht. Seine Kenntnisse und seine Erfahrung sind vor allem dort gefragt, wo sich Strafrecht und Steuerrecht überschneiden, was bei Nacherklärungen und Selbstanzeigen ebenso der Fall ist, wie bei der Abwehr ungerechtfertigter Steueransprüche vor dem Hintergrund steuerstrafrechtlicher Ermittlungen. Dr. Hilmar Erb hält seit vielen Jahren Vorträge für juristische Laien und Experten.
Stationen
- 2020 Gründungspartner bei Witzel Erb Backu & Partner
- 2016 Partner bei SSW
- 2009 Fachanwalt für Steuerrecht
- 2008 Rechtsanwalt bei PwC, zuletzt als Leiter der Praxisgruppe Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht
- 2007 Fachanwalt für Strafrecht
- 2005 Promotion bei Prof. Dr. Bernd Schünemann, München („Parteiverrat – Rechtsgut und Einwilligung im Tatbestand des § 356 StGB“)
- 2004 Rechtsanwalt bei Wessing II Verjans in Düsseldorf und Wannemacher & Partner in München
- Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und München
Mitgliedschaften
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)
- Deutscher Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein
Auszeichnungen
- Handelsblatt (Deutschlands beste Anwälte)
- Best Lawyers in Germany (Criminal Defense)
- Wirtschaftswoche (Die renommiertesten Kanzleien und Anwälte im Wirtschaftsstrafrecht)