ist Partner der auf das Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Breiholdt und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das gewerbliche Mietrecht sowie das Wohnungseigentumsrecht. Von 1995 bis 1997 war er als Rechtanwalt bei einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Berlin tätig , von 1998 bis 2011 war Partner einer wirtschaftsberatenden Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkten im Immobilien- und Wirtschaftsrecht.
Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge zum Immobilienrecht. Er ist einer der Sprecher des Arbeitskreises Mietrecht und WEG im Berliner Anwaltsverein und hält dort regelmäßig Vorträge im Rahmen der FAO-Fortbildung. Darüber hinaus ist er Mitglied in der Redaktion des Berliner Anwaltsblattes. Er ist Dozent für verschiedene Veranstalter zum Gewerbemietrecht sowie Mitkommentator in verschiedenen Handbüchern.
Weitere Informationen: https://www.breiholdt-legal.de/rechtsanwaelte/johannes-hofele/
Veröffentlichungen aus jüngerer Zeit:
Kommentare / Festschriften:
- Mitautor Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht kommende 6. Auflage 2025
- Mitautor im Münchener Handbuch des Wohnungseigentumsrecht, Drasdo/Elzer 8. Auflage 2023
- Mitautor Elzer, StichwortKommentar Wohnungseigentumsrecht 1. Auflage 2021
- Mitautor bei: „WEG-Novelle 2020 – Erfahrungen und Erkenntnisse: Festschrift für Michael Drasdo zum 65. Geburtstag“ 2023
Zeitschriften (aktuellste Beiträge)
- IMR 2025, 2318, beck-online Mängelbeseitigung ist Vermietersache, aber… Anmerkung zu OLG Frankfurt, Urteil vom 11.10.2024 – 2 U 112/22
- NZM 2024, 363 Herabstufung der Schrift- zur Textform für langfristige Mietverträge
- Berliner Anwaltsblatt 2024 Heft 6 Eigenbedarfskündigung neues (?) vom Landgericht Berlin
- AIZ 2025, 46 Wann ist ein Bambus eine Hecke Teil 1 Anmerkung zu BGH Urteil vom 28.03.2025 – V ZR 185/23
- NWB 2024, 1042 Auswirkungen des BEG IV auf das Mietrecht Verzicht auf das Schriftformerfordernis im Gewerbemietrecht eine Form des Bürokratieabbaus