Zulassung zur Anwaltschaft: 2006, Kanzleieintritt: 2012
Schwerpunkte: Erbrecht & Vorsorgerecht, streitige Verfahren; Gestaltung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen; Übernahme von Bevollmächtigungen zu Vorsorgezwecken und Testamentsvollstreckungen (DVEV-geprüft)
Auszeichnungen: Seit 2014 „Top-Rechtsanwalt“ für Erbrecht in den FOCUS-Listen, seit 2016 zusätzlich „häufig von Kollegen empfohlen“. Kärgel de Maizière & Partner wird seit 2020 von der Zeitschrift Capital als eine der besten Anwaltskanzleien im Erbrecht ausgezeichnet. Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze wird seit 2020 von der Zeitschrift WirtschaftsWoche als „Top Anwalt Erbrecht“ und die Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner als „Top Kanzlei Erbrecht“ ausgezeichnet.
Weitere Tätigkeiten: Geschäftsführer und Gründungsvorstand des VorsorgeAnwalt e.V., einem bundesweiten Zusammenschluss von auf Vorsorge spezialisierten Rechtsanwälten; Stellvertretende Vorsitzender im Vorstand des Berliner Anwaltvereins, Leitung Arbeitskreis Erbrecht im Berliner Anwaltverein, Mitglied Beirat „Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis“ (ZErb)
Veröffentlichungen, u.a.:
- Herausgeber des Kommentars „Vorsorgerecht“ im C.H.Beck-Verlag, 2. Auflage. 2023
- Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, ZERB Verlag, 1. Aufl. 2022.
- Autor in Burandt / Rojahn: Erbrecht. BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG, EuErbVO. Kommentar, C.H.BECK, 4. Auflage. 2022
- sowie diversen weiteren Werken, insbesondere zum Pflichtteilsrecht, zur Erbengemeinschaft und zu Vorsorgeregelungen
Seit 2024 ist er Moderator des Podcastes des zerb verlages „Erbrecht im Gespräch – Kurze(s) Update“. Ferner ist Herr Dr. Kurze als Referent für Juristen, Pflegepersonal und Laien zu Themen des Erbens, zur Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung tätig.