… studierte Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover. Seit dem Jahr 2012 ist Herr Dr. Koop Fachanwalt für Arbeitsrecht.
In seiner heutigen Praxis berät Herr Dr. Koop Unternehmen der Privatwirtschaft wie des öffentlichen Dienstes aber auch Führungskräfte in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und vertritt seine Mandanten vor den Arbeitsgerichten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit stellen die Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, Fragen im Umgang mit Betriebs- und Personalräten und die Beratung zu Fragen des öffentlichen Dienstes dar.
Über besondere Kenntnisse verfügt Herr Dr. Koop im Bereich des Tarif- und Arbeitskampfrechts.
Er ist Mitautor des „Formularbuchs des Fachanwalts Arbeitsrecht“ (Luchterhand) sowie des Lexikons „Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst“ (HJR) und referiert regelmäßig zu zahlreichen arbeitsrechtlichen Themen in Inhouse-Veranstaltungen und Fachanwaltsfortbildungen.“