…. hat an der Universität Bonn und der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaft studiert. Im Anschluss war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig, zunächst in Potsdam, später am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht an der MLU bei Prof. Dr. Wolfhard Kohte. 1995 wurde sie an der MLU mit einer Arbeit zum Kündigungsschutz bei Arbeitsverhältnissen in Frankreich mit der Bestnote „summa cum laude“ promoviert. Nach Stationen als Rechtsanwältin, als Richterin am Arbeitsgericht Berlin, als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht sowie beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist sie Richterin am Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Am 21.03.2013 wurde Frau Dr. Ahrendt zur Richterin am Bundesarbeitsgericht gewählt. Seit dem 1.11.2018 ist sie dem 1. Senat zugeteilt. Mit Wirkung vom 9. März 2022 wurde ihr von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg der Titel Honorarprofessorin verliehen.
Frau Dr. Ahrendt ist seit mehreren Jahren Lehrbeauftragte an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrungen als Fachreferentin. Frau Dr. Ahrendt ist
- Mitherausgeberin des „Schaub – Arbeitsrechtshandbuch„,
- des „Gemeinschaftskommentars zum Arbeitsgerichtsgesetz (GK-ArbGG)“ und
- des Loseblattwerks „Kündigungs- und Bestandsschutz im Arbeitsverhältnis“ sowie
- Autorin in verschiedenen arbeitsrechtlichen Publikationen (u.a. Däubler [Hrsg.], Tarifvertragsgesetz).