arbeitete von 1987 bis 1989 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht (Professor Dr. Gerrick von Hoyningen-Huene) an der Universität Heidelberg. 1989 promovierte er mit dem Thema „Die soziale Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung“. Ab 1989 war er Richter an den Arbeitsgerichten Pforzheim und Stuttgart und von 1996 bis 2001 Vorsitzender Richter am Sächsischen Landesarbeitsgericht in Chemnitz.
Seit 1. Juli 2001 ist Dr. Linck Richter am Bundesarbeitsgericht und gehörte dort zunächst dem 5. Senat an. Anfang 2007 wechselte Dr. Linck in den 6. Senat, der u.a. für den Kündigungsschutz außerhalb des KSchG, Aufhebungsverträge, das Insolvenzrecht und das Recht des öffentlichen Dienstes zuständig ist. Zum 1. Nov. 2009 wechselte Dr. Linck in den 1. Senat mit den Geschäftsfeldern: Materielles Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und kirchliches Mitarbeitervertretungsrecht, Vereinigungsfreiheit, Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit, Arbeitskampfrecht.
Mit Wirkung vom 1. Mai 2014 wurde Herr Dr. Rüdiger Linck zum Vorsitzenden Richter am BAG ernannt und ihm der Vorsitz im 10. Senat übertragen, der insbesondere zuständig ist für Gratifikationen, Aktienoptionen und Sondervergütungen, Tätigkeitszulagen und Erschwerniszulagen, ergebnisorientierte Zahlungen und Zielvereinbarungen sowie die Sozialkassen der Bauwirtschaft.
Im Nov. 2017 wurde Dr. Rüdiger Linck zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt und ist nun als neuer Vorsitzender dem Fünften Senat zugeteilt. Der Fünfte Senat ist im Wesentlichen zuständig für Fragen des Arbeitsentgelts einschließlich des Mindestlohns und des Annahmeverzugs, der Entgeltfortzahlung bei Krankheit, der Vergütung im Mutterschutz sowie des Inhalts und Umfangs der Beschäftigungspflicht.
Dr. Rüdiger Linck ist Mitautor u.a.
- „Schaub“, Arbeitsrechts-Handbuch, Verlag C. H. Beck, 19. Auflage 2021,
- Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2021,
- Linck/Krause/Bayreuther, Kommentar Kündigungsschutzgesetz, 16. Aufl. 2019.
Ferner ist er Mitglied im Herausgeberbeirat der Zeitschrift „Fachanwalt für Arbeitsrecht“.