Dr. Stephanie Herzog

Dr. Stephanie Herzog

Fachanwältin für Erbrecht sowie u.a. Mitglied des Gesetzgebungsausschusses für Erbrecht im Deutschen Anwaltsvereins und des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • Erbrecht
  • geboren 1976 in Aachen
  • verheiratet, eine Tochter
  • September 2000: Erstes Juristisches Staatsexamen 
  • Juni 2002: Promotion an der Universität zu Köln bei Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb über die Pflichtteilsentziehung
  • Juni 2004: Zweites Juristisches Staatsexamen 
  • 2001-2011: Dozentin beim Juristischen Repetitorium Hemmer und der Hemmer / Econect GmbH
  • Seit 2004: Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei Peter & Partner RAe mbB, Boutique für Erbrecht
  • Seit 2006: Mitglied des Gesetzgebungsausschusses für Erbrecht im Deutschen Anwaltsvereins (u.a. Mitwirkung/Berichterstatterin bei den Stellungnahmen zur FGG-Reform, der Erbrechtsreform, der Europäischen Erbrechtsverordnung sowie zum digitalen Nachlass).
  • Juli 2010: Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs zum Erwerb des Titels „Fachanwalt für Erbrecht“
  • Seit 2013: Schriftleiterin der Zeitschrift ErbR – Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis
  • Seit 2014 Pressereferentin der ARGE Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. 
  • Seit März 2015 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • Kommentatorin u.a. im NK-BGB die Pflichtteilsentziehung sowie den digitalen Nachlass im neuen Band Nachfolgerecht, im Staudinger das Erbscheinsverfahren und Auszüge des Pflichtteilsrechts, im BeckOGK die Erbenhaftung (zu Aufsätzen und sonstigen Veröffentlichungen sowie weiteren Kommentierungen siehe www.rapeter.de).
  • Zahlreiche Vortragstätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts (siehe www.rapeter.de).

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