… promovierte 2002 an der Universität zu Köln mit der arbeitsrechtlichen Schrift „Das Beschränkungsverbot des Art. 39 EG (Freizügigkeit) und seine Auswirkungen auf das nationale Arbeitsrecht“. Das zweite Staatsexamen legte er 2003 in Berlin ab.
2004 trat Roloff als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Köln in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und war dort zunächst an den Arbeitsgerichten Bonn und Köln tätig. Im Juni 2007 wurde er zum Richter auf Lebenszeit ernannt und von 2012 bis 2014 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Anschließend wurde Roloff als Richter des Landesarbeitsgerichts Köln abgeordnet.
Seit Juni 2016 ist er Richter am Bundesarbeitsgericht. Dort wurde er zunächst dem Achten Senat, 2020 dann dem Dritten Senat zugewiesen. Und 2022 ernannte ihn die juristische Fakultät der Universität Leipzig zum Honorarprofessor für Betriebsverfassungsrecht und Europäisches Arbeitsrecht.
Er ist renommierter und begehrter Autor in zahlreichen Kommentaren, wie z. B.
- im Henssler/Willemsen/Kalb,
- im Nomos Kommentar für das Gesamte Arbeitsrecht,
- im Wlotzke/Preis/Kreft,
- Kommentar Betriebsverfassungsgesetz,
- sowie im Preis/Sagan, Europäisches Arbeitsrecht
- seit jüngstem verantwortet er auch Kommentierungen im Erfurter Kommentar.