Unser Konzept: Top-Referenten / Aktuelle Themen / Überzeugende Preise

Unsere Referenten/Innen in den Fachanwaltslehrgänge Bau- und Architektenrecht:

sind praxisorientierte und erfahrene Profis.

Fachliche Leitung und Referent: Rechtsanwalt Dr. Bernhard von Kiedrowski

Rechtsanwalt, von Kiedrowski | Caspary | Rechtsanwälte, Berlin

... ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und bundesweit schwerpunktmäßig im Privaten Bau- und Architektenrecht sowie im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht tätig.

Als Dozent unterrichtete er zunächst viele Jahre für das Privatrepetitorium Alpmann & Schmidt. Seit 2000 hält er für Rechtsanwälte, die Justiz, die Öffentliche Hand sowie Unternehmen regelmäßig in verschiedenen Formen Fortbildungs- und Inhouseseminare zum Privaten Bau- und Architektenrecht bzw. Zivilprozess- und Insolvenzrecht ab. Dr. Bernhard von Kiedrowski ist für den Bereich des Privaten Baurechts ständiger Dozent der Deutsche Richterakademie und zahlreicher Justizakademien verschiedener Bundesländer. Seit 2003 ist Dr. Bernhard von Kiedrowski Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin und seit 2009 auch Mitglied des Präsidiums. Weiter ist Dr. Bernhard von Kiedrowski seit 2008 auch Mitglied des ZPO/GVG Ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer.

Überdies ist er Autor/Mitautor zahlreicher Veröffentlichungen (Auszug) wie:

  • "Schwarzarbeit" muss vom Besteller nicht bezahlt werden! - BGH, Urteil vom 10.04.2014, VII ZR 241/13 - jurisPR-PrivBauR 8/2014 Anm. 1
  • Kein individualrechtlicher Ausschluss des AGB-Rechts - BGH, Urteil vom 20.03.2014, VII ZR 248/13 - jurisPR-PrivBauR 7/2014 Anm. 5
  • Anforderungen an Klage auf Sicherheitenstellung gemäß § 648a Abs. 1 BGB nach Kündigung des Bauvertrages - BGH, Urteil vom 06.03.2014 - VII ZR 349/12, jurisPR-PrivBauR 6/2014 Anm. 3
  • Erlöschen des bestehenden Leistungsverweigerungsrechs des Betsellers nach mängelbedingter außerordentlicher Kündigung - OLG Naumburg, Urteil vom 12.09.2013, 2 U 183/12 - jurisPR-PrivBauR 4/2014 Anm. 3
  • Zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B wegen und in der Insolvenz des Auftragnehmers, in: BauR 2013, 1325
  • § 8 Abs. 2 VOB/B unwirksam?, in: anwZert BauR 13/2013 Anm. 1
  • Unwirksamkeit einer die Überschreitung von Zwischenterminen sanktionierenden Vertragsstrafenklausel, die hinsichtlich der Bemessung am (Gesamt-)Auftragswert anknüpft, in: jurisPR-PrivBauR 5/2013 Anm. 1
  • Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bei Geltendmachung eines Vorschussanspruchs zur Mängelbeseitigung durch den Auftraggebner entbehrlich? - OLG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2012 - 12 U 234/11; in: jurisPR - PrivBauR 4/2013 Anm. 5
  • Auswirkung der Insolvenz des Baugeldempfängers (GmbH) auf Ansprüche der Baugeldgläubiger nach dem Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG); in: anwZert BauR 17/2012 Anm. 2
  • von Kiedrowski / Retzlaff: Prozessuale Waffengleichheit durch Parteivernehmung, Zivilprozessrechts-Symposion, Schriftenreihe der Bundesrechtsanwaltskammer
  • von Kiedrowski/ Lansnicker/Marfurt: Das Mandat in Bausachen [Teil: Privates Baurecht], Nomos Verlag, 2007
  • Privates Baurecht, FormularBibliothek Vertragsgestaltung, Nomos Verlag, 2006
  • Schuldrecht - Werkvertrag, FormularBibliothek Vertragsgestaltung, Nomos Verlag, 2006
  • Privates Baurecht, FormularBibliothek Zivilprozess, Nomos Verlag 2005
  • Schuldrecht - Werkvertrag, FormularBibliothek Zivilprozess, Nomos Verlag 2005
  • Leistungsphase Recht - Der Honoraranspruch des Architekten, Erstellen einer prüffähigen Schlussrechnung, 2000.

Für die Juristischen Fachseminare ist er seit 2001 mit Einzelseminare zum Baurecht tätig und referiert seit 2005 in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht die Themenbereiche Bauvertragsrecht, Bauprozessrecht und Bauinsolvenzrecht.

Axel Dyroff

Rechtsanwalt, Seldeneck und Partner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte PartG mbB, Berlin

 

...ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1998 bei Schultz und Seldeneck Rechtsanwälte und Notare (seit 1.1.2020 Seldeneck und Partner) und bearbeitet dort schwerpunktmäßig die Bereiche Öffentliches Baurecht, Denkmalschutzrecht und Umweltrecht. Näheres unter www.seldeneckundpartner.de !

Daneben ist er seit 1993 Repetitor für öffentliches Recht zur Vorbereitung auf das 1. und 2. juristische Staatsexamen und Referent zu verschiedenen Themen des öffentlichen Baurechts.

Herr Rechtsanwalt Dyroff hat im „Grundeigentum“ diverse Aufsätze zu Rechtsproblemen der sanierungs- und Erhaltungsgebiete verfasst und ist Mitautor von Beck/Dyroff, Rechtshandbuch Sanierungsgebiete und Steuern, Lexxion Verlag, 2004.

Für die Juristischen Fachseminare ist er seit 2005 tätig und referiert in den Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und Architektenrecht den Themenbereich Öffentliches Baurecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Bauprozessrecht unter Berücksichtigung von VwGO und VwVfG und Verfassungsbeschwerde).

Stefan Geheeb

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht, Mediator, Jung Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frankfurt am Main

 

Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt 2009 ist Stefan Geheeb im Bereich des privaten Baurechts, Architekten- und Ingenieurrechts und Vergaberechts tätig. Von 2009 bis 2016 war Herr Geheeb bei der Kanzlei blauertz rechtsanwälte angestellt. Ab 2017 war Herr Geheeb Partner bei blauertz rechtsanwälte. Seit September 2023 ist Herr Geheeb Partner bei Jung Rechtsanwälte.

Stefan Geheeb berät Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Entwicklung und Umsetzung von Großbauprojekten, bei der Vertragsgestaltung, baubegleitend, im Bereich des Nachtragsma-nagements und bei der Durchsetzung von Mängel- und Regressansprüchen. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung und Strukturierung von Gerichtsprozessen und im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit.

Er unterstützt ferner in sämtlichen Fragen des Ver-gaberechts und vertritt die Auftraggeber- und die Auftragnehmerseite in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren.

Zu seinem Mandantenstamm zählen große Baukonzerne und mittelständische Bauunternehmen, Bauarbeitsgemeinschaften und öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder und Kommunen sowie deren Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften.

Sein besonderes Interesse gilt der Mediation.

Überdies ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Mitautor der Kommentierung „BGB-Bauvertragsrecht“ zum neuen Bauvertragsrecht, die 2018 beim C.H. BECK-Verlag erschienen ist.

Weiteres siehe unter: www.jung-rae.de

Dr. Steffen Jankowiak

Richter am Landgericht Berlin


...ist Richter seit 2010. Bis Sommer 2020 im Zivilrecht tätig mit Schwerpunkt zuletzt im Baurecht. Voraussichtlich ab Februar 2021 Vorsitzender Richter in einer großen Strafkammer. Dozentenerfahrung als Lehrbeauftragter der Humboldt-Universität und in der Richterfortbildung des Landes Berlin. 

Für die Juristischen Fachseminare referiert Herr Dr. Jankowiak ab 2021 das Thema "Bauprozeßrecht".


Dr. Thomas Kirch

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht; Leinemann & Partner Rechtsanwälte, Berlin

.... im Anschluss an sein Studium in Bremen und Helsinki arbeitete Herr Rechtsanwalt Dr. Kirch bei einer auf dem Gebiet des öffentlichen Wirtschafts- und Vergaberechts spezialisierten Kanzlei in Bremen. Seine die Vergabepraxis begleitend angefertigte Doktorarbeit untersucht die Problematik von Mitwirkungsverboten in Vergabeverfahren am Beispiel der Ausschreibung von ÖPNV-Dienstleistungen.

Herr Rechtsanwalt Dr. Kirch ist seit März 2005 im Berliner Büro von Leinemann Partner tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Begleitung von Auftraggebern und Bietern in Verga-beverfahren, insbesondere bei komplexen Beschaffungsvorgängen im Rahmen von ÖPNV-, IT- und Bauvergaben sowie bei Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit. Herr Dr. Kirch entwickelt im Zuge der Projektvorbereitung und -realisierung gemeinsam mit den Mandanten nicht nur konfliktvermeidende Strategien, sondern setzt ihre Interessen gegebenenfalls gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten vor den Nachprüfungsinstanzen durch. Zum Leistungsangebot für die öffentliche Hand gehört auch die vollständige Durchführung von Vergabeverfahren als externe „Vergabestelle“. Die Lösung von beihilfe- und zuwendungsrechtlichen Fragestellungen ergänzt das vergaberechtliche Beratungsspektrum. Der Branchendienst „Legal 500 Deutschland“ führt Herrn Dr. Kirch seit 2014 als „sehr engagierten“ Vergaberechtsexperten.

Darüber hinaus berät Herr Dr. Kirch baubegleitend Infrastruktur- und Hochbaumaßnahmen und klagt Forderungen aus Bau- und Planungsvorhaben ge-gebenenfalls gerichtlich ein.

Herr Dr. Kirch ist einer der Redakteure des vom Bundesanzeiger Verlag publizierten Informationsdienstes "VergabeNews" und Referent auf vergaberechtlichen Seminar- und Fachveranstaltungen. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge in vergaberechtlichen Fachzeitschriften und -büchern.

Näheres unter http://www.leinemann-partner.de/de/sozietaet/ueberblick/anwaelte/berlin/dr-thomas-kirch.html

Dr. Thomas Mestwerdt

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, MD Rechtsanwälte, Potsdam

.... studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und promovierte dort 1996 bei Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber. Im gleichen Jahr wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahr 2002 wurde er Partner der „Leinen & Derichs Anwaltssozietät“. 2008 gründete er mit Rechtsanwalt Uwe Diehr die MD Rechtsanwälte in Potsdam. Näheres unter http://www.md-ra.de .

Dr. Thomas Mestwerdt konzentriert sich als Anwalt ganz auf die Rechtsgebiete Vergaberecht und öffentliches Wirtschaftsrecht. Zu seinen Publikationen zählen:

  • Mitautor des Beck'schen Formularhandbuchs Vergaberecht.
  • Entwurf einer neuen Vergabeverordnung - Überblick und praktische Auswirkungen, in: Bauwirtschaft 4/2000.
  • Notwendigkeit und verfassungsrechtliche Grundlagen eines staatlichen Dopingverbots, in: Zeitschrift für Sport und Recht 1997.
  • Praxiskommentar zur VOB/A, Beuth-Verlag.

Dr. Thomas Mestwerdt ist Mitglied im Forum Vergabe e. V., Deutschen Gesellschaft für Baurecht, Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Referent für Vergaberecht der Landesakademie für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg.

Für die Juristischen Fachseminare referiert Herr Rechtsanwalt Dr. Mestwerdt seit 2006 in den Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und Architektenrecht den Themenbereich "Vergaberecht".

Prof. Helmut Meyer-Abich

Dipl.-Ing., Dozent an der Technischen Hochschule Mittelhessen Fachbereich Baumanagement in Giessen und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baubetrieb, Berlin

.... lehrt Baumanagement an der FH Giessen und ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baubetrieb.

Zu seinen Veröffentlichungen zählen:

  • Meyer-Abich, Helmut: Fallen in der Baukosten-Praxis von A-Z. Mit Beispielen, Mustern und Checklisten, Neue VOB berücksichtigt, Bauwerk-Verlag
  • Meyer-Abich, Helmut: Baurecht und Baupraxis, Deutscher Anwaltverlag
  • Meyer-Abich, Helmut: Beitrag "Ausschreibung und Baukosten" in: Mauerwerk aktuell, Praxishandbuch, Bauwerk-Verlag 2005
  • Meyer-Abich, Helmut: Beitrag "Der Begriff des Entwurfs im Sinne der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)" in: Entwurfs- und Konstruktionstafeln für Architekten, Bauwerk-Verlag

Für die Juristischen Fachseminare referiert Herr Prof. Dipl.-Ing. Helmut Meyer-Abich ab 2010 in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht in Berlin den Themenbereich Bautechnik (Bautechnik für Nichttechniker, Baubetriebslehre).

Dr. Maximilian Müller

Richter am Kammergericht Berlin

… promovierte nach dem zweiten Staatsexamen zu einer wohnungseigentums- und bauträgerrechtlichen Thematik („Änderungen des sachenrechtlichen Grundverhältnisses der Wohnungseigentümer - insbesondere durch den bevollmächtigten Bauträger“, C. H. Beck, München, 2010) und arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Lehrstuhl von Univ.-Prof. Dr. Armbrüster (FU Berlin). Nach einem Auslandsaufenthalt in 2008 begann er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Kanzlei mit den Schwerpunkten privates Baurecht und Immobilienwirtschaftsrecht, bevor er im Jahre 2013 in den Richterdienst wechselte. Seit 2020 ist er am Kammergericht tätig.

Herr Dr. Müller ist Mitautor der wohnungseigentumsrechtlichen Kommentierung im BeckOGK und Verfasser mehrerer Beiträge in Fachzeitschriften auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts. Zudem ist er Dozent für Wohnungseigentumsrecht an der IREBS Immobilienakademie.

Veröffentlichungen aus neuerer Zeit:

  • Umfang der Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft: Vergleich, Beeinträchtigung des Sondereigentums und Mangelfolgeschäden“, ZWE 2022, 297-306
  • Mitautor in Hügel, Wohnungseigentum, 5. Auflage, Soldan Verlag 2021; Bearbeitung insb. des Abschnitts zum Bauträgervertrag
  • Mitautor im MüKoZPO, 6. Auflage, Verlag C.H.Beck, 2020; Bearb. der §§ 166-195 ZPO (gemeinsam mit Prof. Dr. Martin Häublein)
  • „Zu den sachenrechtlichen Änderungen durch das WEMoG“, in: ZWE 2020, 445-451
  • „Wer trägt das Pandemierisiko in der Geschäftsraummiete? – Zur Mietzahlungspflicht bei pandemiebedingten Geschäftsschließungen und anderen Betriebsbeeinträchtigungen“, NZM 2020, 481-492 (gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein)
  • „Kein Verbraucherschutz bei Bauträgerverträgen unterhalb der Kernsanierung?“, BauR 2020, 167-168
  • Mitautor in Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Auflage  (Herausgeber Michael Drasdo), Verlag C.H. Beck, 2017  
  • „Stimmrechtsvollmacht im Wohnungseigentumsrecht“, ZWE 2017, 395-401
  • „Zur Anfechtung eines Negativbeschlusses“, ZWE 2016, 15-17
  • „Gewillkürte Prozessstandschaft eines Wohnungseigentümers für den Verband“, in: ZMR 2015, 665-669 = AnwZert MietR 15/2015 Anm. 1

Dr. Hans-Egon Pause

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, PAUSE OBERHAUSER STRETZ Rechtsanwälte PartGmbB, München

... nach rechtswissenschaftlichem Studium, Referendariat und Promotion seit 1981 in München als Rechtsanwalt zugelassen und in wirtschaftsrechtlicher / zivilrechtlicher RA-Kanzlei mit folgenden Schwerpunkten tätig: Privates Baurecht, Bauträgerrecht, Architektenrecht, Grundstücksrecht, Schiedsrichterliche Tätigkeit. Näheres unter https://www.pos-rechtsanwaelte.de/rechtsanwalt/dr-hans-egon-pause/

Verschiedene rechtswissenschaftliche Publikationen, z.B.

  • Pause: Bauträgerkauf und Baumodelle, 6. Aufl., 2018
  • Pause, in: Kniffka (Hrsg.), Bauvertragsrecht, Kommentar zu §§ 631 – 650v BGB unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH, 3. Aufl. 2018
  • Pause, in: Koeble (Hrsg.): Münchner Prozessformularbuch, Privates Bau- und Architektenrecht, 5. Aufl. 2018
  • Pause, Anmerkung zu OLG München, Urt. v. 24. 4. 2018 – 28 U 3042/17, ZWE 2018
  • Pause, in: Dammert/ Lenkeit/ Oberhauser/ Pause/ Stretz, Das neue Bauvertragsrecht, 2017, § 6 Bauträgervertrag, S. 201 ff.
  • Pause: Verbraucherbaurecht und Bauträgerrecht – zugleich ein Ausblick auf weitere Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren, BauR 2017, S. 430
  • Pause: Unwirksamkeit von Fristenangleichungsklauseln für Nachzügler in Bauträgerverträgen, NZBau 2017, 22
  • Pause: „Durchstellen“ der Leistungspflichten in der Leistungskette, Haftung und Haftungsvermeidung in der Leistungskette bei Bauvorhaben, PiG Partner im Gespräch, Bd. 102 (2016), S. 43
  • Pause/ Vogel: Vorschläge zum Verbraucherbau- und zum Bauträgervertrag, NZBau 2015, S. 667
  • Pause: Bauträgerverträge – Strukturelle Probleme und unzulässige Klauseln, ZfIR 2014, S. 127
  • Einzelveröffentlichungen in Fachzeitschriften und Festschriften.

Verschiedene Referenten-, Vortrags- und Lehrtätigkeit.

Für die Juristischen Fachseminare behandelt er das Thema „Bauträgerrecht“ in den Fachanwaltslehrgängen sowie in der Fortbildung.

Armin Preussler

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht, Leinemann & Partner Rechtsanwälte, Berlin

... nach seiner Ausbildung zum Industriekaufmann (Stammhauslehre) bei der Siemens AG studierte Herr Armin Preussler Rechtswissenschaften in Berlin und in Heidelberg. Im Anschluss an sein Referendariat in Rheinland-Pfalz wurde er 1994 in Halle (Saale) als Rechtsanwalt zugelassen.

Von Beginn seiner beruflichen Laufbahn an beschäftigte er sich nahezu ausschließlich mit Fragen des privaten Baurechts, ab dem Jahr 2000 auch mit dem Vergaberecht. Seit Herbst 2006 ist er bei Leinemann & Partner Rechtsanwälte baubegleitend und forensisch tätig und referiert u.a. auch für Behörden und Unternehmen im Bau- und Vergaberecht.

Er ist Vertrauensanwalt der VFA – Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands e. V. - und veröffentlicht regelmäßig vor allem vergaberechtliche Publikationen.

Näheres unter http://www.leinemann-partner.de/de/sozietaet/ueberblick/anwaelte/berlin/armin-preussler.html

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Preussler seit 2011 tätig.

 

Björn Retzlaff

Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin


... Studium der Rechtswissenschaften und der Philosophie in Freiburg und Dijon.

Björn Retzlaff ist Vorsitzender des 21. Zivilsenats am Berliner Kammergericht, der für Bausachen zuständig ist. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift baurecht und Mitautor des von Kniffka herausgegebenen Kommentars zum Bauvertragsrecht sowie - ab der 80. Auflage - des Grüneberg (vormals Palandt). Ab der im Dezember 2023 erscheinenden 83. Auflage kommentiert er dort u.a. das Recht der GbR (= §§ 705 bis 740c BGB). 

Fachliche Schwerpunkte: Privates Baurecht und Gesellschaftsrecht.


Dr. jur. Günther Schalk

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, TOPJUS Rechtsanwälte, Schrobenhausen sowie Lehrbeauftragter für Bau- und Vergaberecht an der Humboldt-Universität zu Berlin

... geboren 1971 in Schrobenhausen (Bayern); Ausbildung zum Redakteur und zum Sprecher für Hörfunk und Fernsehen; er war hauptberuflich im Hörfunk tätig; danach rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Augsburg; Referendariat in Neuburg/Donau, Ingolstadt und München; seit 2001 Zulassung als Rechtsanwalt; seine Schwerpunktbereiche in der bundesweit tätigen Kanzlei TOPJUS sind das Bau- und Architektenrecht, das Vergaberecht und die rechtliche Betreuung zahlreicher Großbauprojekte in Deutschland. 2007 Promotion an der Universität Augsburg zum Dr. jur. mit einer Dissertation zum Vergabe- und Baurecht ("Nebenangebote").

Dr. Schalk ist Lehrbeauftragter für Bau- und Vergaberecht an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie für Bau-, Vergabe- und Umweltrecht an der Technischen Hochschule Deggendorf, Direktor der Akademie für Baumanagement in Deggendorf und bundesweit mit Vorträgen und Schulungen zu bau- und vergaberechtlichen Themen vertreten. Er ist ferner Vizepräsident des interdisziplinär angelegten Centrums für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht (CBTR) und Mitglied des Deutschen Baugerichtstags.

Dr. Schalk ist Autor zahlreicher baurechtlicher Veröffentlichungen

  • Herausgeber und Autor des „Handbuchs Nebenangebote“ 
  • Redaktionsleiter und Autor des Handbuchs des Baugrund- und Tiefbaurechts (Hrsg. v. Englert/Grauvogl/Maurer) und
  • Redakteur und Autor des VOB/C-Kommentars der Verlage C.H. Beck und Beuth.
  • Er ist Mitautor unter anderem des BGB-Baukommentars von Englert/Motzke/Wirth und
  • des Werks "Verträge am Bau" (Hrsg. v. Wirth/Sienz/Englert) und
  • Chefredakteur der Zeitschrift „UnternehmerBrief Bauwirtschaft“

Mehr Informationen unter www.topjus.de  und www.cbtr.de.

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