Unser Konzept: Top-Referenten / Aktuelle Themen / Überzeugende Preise

Unsere Referenten/Innen in der FAO-Fortbildung Bank- und Kapitalmarktrecht:

Dr. Bernhard Dietrich

Richter am Kammergericht (ehem. Senat für Streitigkeiten aus ‎Bank- und Finanzgeschäften), Berlin

...ist seit 2001 Richter in Berlin. Seit 2003 verfolgt er aus nächster Nähe die Entwicklung des Bank-, Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerechts, dies u. a. als Mitglied von bankrechtlichen Spezialspruchkörpern des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts. Weiter ist er mit dem Privatversicherungsrecht und dem privaten Baurecht einschließlich des Rechts der Bausicherheiten befasst gewesen. Gegenwärtig gehört er einem Senat für Handelssachen und zugleich dem Kartellsenat des Kammergerichts an. JUVE-Rechtsmarkt 03/2011, S. 84 verzeichnet Dr. Dietrich als „häufig positiv erwähnten Richter“ in Banksachen.

Aktuelle Fachbeiträge und Stellungnahmen:

  • Kreditaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft nach Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, ZWE 2017, 3-19
  • Kreditwürdigkeit der WEG - Anmerkungen zu §§ 18, 18a KWG, ZMR 2016, 429-433
  • Anlageziele in der Empfehlungshaftung des Anlageberaters, WM 2016, 199
  • Einlagensicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften, ZWE 2013, 385

Seit dem Jahr 2006 befasst sich Dr. Dietrich mit der Fortbildung von Rechtsanwälten und Fachanwälten, dies vor allem im Bank-, Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht. Er referiert zudem regelmäßig vor Richterkollegen im In- und Ausland, unter anderem als sog. nationaler Experte für Kreditrecht, Kreditsicherungsrecht und Geldrecht für die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).

Aktuelle Vorträge (Auswahl):

  • Digitale Anlageberatung und digitale Vermögensanlage, 22. Deutscher Richter- und Staatsanwaltstag, Weimar, April 2017
  • Der widerrufene Darlehensvertrag, Rechtsgrundlagen und Excel-Workshop, Kammergericht, Februar 2017
  • Effizientes Arbeiten im zivilrechtlichen Dezernat, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, April 2016
  • Politik, Wissenschaft und Rechtsprechung im Vermeidungswettbewerb bei der Bewältigung des grauen Kapitalmarkts?, Herbsttagung der DNJV in Berlin, September 2015
  • Colloquium zum Recht der fehlgeschlagenen Kapitalanlagen, Landgericht Berlin, Januar 2014
  • Aktuelle Rechtsfragen im Kredit- und Kreditsicherungsrecht, Baku (Aserbaidschan), November 2013
  • Einlagensicherung für WEG - Praktische Folgerungen für die ordnungsgemäße Verwaltung, Fischen (Allgäu), Oktober 2013
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Bank, Bankkunde und Sicherheitengeber; Graz/Österreich, September 2011.

Seit dem Jahr 2011 betreut Dr. Dietrich bei den Juristischen Fachseminaren als koordinierender Referent die aktuellen Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht.

 

Prof. Dr. Markus Artz

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung, Forschungsstelle für Immobilienrecht, Universität Bielefeld

Seit 2009 Universitätsprofessor an der juristischen Fakultät der Universität Bielefeld

Vorstandsmitglied der Bankrechtlichen Vereinigung


Mitherausgeber der BKR


Zahlreiche Veröffentlichungen zum bankrechtlichen Vertragsrecht: 

Bülow/Artz, Verbraucherkreditrecht

Bülow/Artz, ZKG-Kommentar

Ellenberger/Bunte, Bankrechtshandbuch, Bearbeitung der AGB-Banken

Herausgeber des AGB-Rechts im BeckOGK

Dr. Dietmar Kurze

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Vorsorgeanwalt, KÄRGEL DE MAIZIÈRE & PARTNER Rechtsanwälte Notare, Berlin


Zulassung zur Anwaltschaft: 2006, Kanzleieintritt: 2012

Schwerpunkte: Erbrecht & Vorsorgerecht, insbes. Erb­auseinander­setzungen und Abwicklung von Nachlässen; Gestaltung von Testamenten, Vorsorge­vollmachten und Patienten­verfügungen für Unternehmer und Privat­personen; Übernahme von Bevoll­mächtigungen zu Vorsorge­zwecken und Testaments­vollstreckungen (DVEV-geprüft)

Auszeichnungen: Seit 2014 „Top-Rechtsanwalt“ für Erbrecht in den FOCUS-Listen, seit 2016 zusätzlich „häufig von Kollegen empfohlen“. Kärgel de Maizière & Partner wurde von der Zeitschrift Capital als eine der besten Anwaltskanzleien 2020 sowie 2021 im Erbrecht ausgezeichnet. Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze wurde 2020 und 2021 von der Zeitschrift WirtschaftsWoche als „Top Anwalt Erbrecht“ und die Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner als „Top Kanzlei Erbrecht“ ausgezeichnet.

Weitere Tätigkeiten: Geschäfts­führer und Gründungs­vorstand des VorsorgeAnwalt e.V., einem bundesweiten Zusammen­schluss von auf Vorsorge spezialisierten Rechts­anwälten; Mitglied im Vorstand des Berliner Anwaltvereins, Leitung Arbeitskreis Erbrecht im Berliner Anwaltverein, Mitglied Beirat „Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis“ (ZErb)

Veröffentlichungen, u.a.

  • Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, ZERB Verlag, 1. Aufl. 2022.
  • Autor in Burandt / Rojahn: Erbrecht. BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG, EuErbVO. Kommentar, C.H.BECK, 4. Auflage. 2022
  • Herausgeber des Kommentars „Vorsorgerecht“ im C.H.Beck-Verlag, 2. Auflage. 2023 in Vorbereitung.

Ferner ist Herr Dr. Kurze als Referent für Juristen, Pflegepersonal und Laien zu Themen des Erbens, zu Stiftungen, zur Vorsorge­vollmacht und der Patienten­verfügung tätig. 

René Richardt

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Lehmann & Richardt Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Berlin

... ist als Partner der Kanzlei Lehmann & Richardt Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB mit den Schwerpunkten Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht tätig. Rechtsanwalt Richardt berät und vertritt private und institutionelle Bankkunden und Kapitalanleger in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts.

Von 2008 bis 2016 war er in der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte tätig und leitete dort zuletzt die interne Rechtsabteilung. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Beratung und Vertretung auch in gerichtlichen Verfahren
- privater Darlehensgeber und/oder Sicherungsgeber bei der Gestaltung von Darlehens- und Sicherungsverträgen
- privater und institutioneller Darlehensnehmern bei der Umstrukturierung und/oder Sanierung ihrer Finanzierungsstrukturen
- von Verbrauchern beim Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen
- geschädigter Kapitalanleger gegenüber Beratern, Vermittlern, Prospektverantwortlichen, Emittenten von Finanzinstrumenten sowie deliktisch haftenden Dritten
- von Fonds-KGs gegenüber ihren innenfinanzierenden Banken.

Zuvor hatte sich Rechtsanwalt Richardt im Rahmen eines Forschungsaufenthalt an der University of Connecticut in den Vereiningten Staaten rechtsvergleichend mit Schadensersatzrecht und kollektiver Rechtsdurchsetzung befasst. Nach dem Studium an der Freien Universität Berlin und juristischem Vorbereitungsdienst im Bezirk des Kammergerichts war Rechtsanwalt Richardt 2003/04 als Referent für „Verbraucherschutz im Wirtschaftsverkehr“ im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft tätig.

 

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