Richter am Kammergericht (ehem. Senat für Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften), Berlin
...ist seit 2001 Richter in Berlin. Seit 2003 verfolgt er aus nächster Nähe die Entwicklung des Bank-, Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerechts, dies u. a. als Mitglied von bankrechtlichen Spezialspruchkörpern des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts. Weiter ist er mit dem Privatversicherungsrecht und dem privaten Baurecht einschließlich des Rechts der Bausicherheiten befasst gewesen. Gegenwärtig gehört er einem Senat für Handelssachen und zugleich dem Kartellsenat des Kammergerichts an. JUVE-Rechtsmarkt 03/2011, S. 84 verzeichnet Dr. Dietrich als „häufig positiv erwähnten Richter“ in Banksachen.
Aktuelle Fachbeiträge und Stellungnahmen:
Seit dem Jahr 2006 befasst sich Dr. Dietrich mit der Fortbildung von Rechtsanwälten und Fachanwälten, dies vor allem im Bank-, Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht. Er referiert zudem regelmäßig vor Richterkollegen im In- und Ausland, unter anderem als sog. nationaler Experte für Kreditrecht, Kreditsicherungsrecht und Geldrecht für die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Aktuelle Vorträge (Auswahl):
Seit dem Jahr 2011 betreut Dr. Dietrich bei den Juristischen Fachseminaren als koordinierender Referent die aktuellen Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung, Forschungsstelle für Immobilienrecht, Universität Bielefeld
Seit 2009 Universitätsprofessor an der juristischen Fakultät der Universität Bielefeld
Vorstandsmitglied der Bankrechtlichen Vereinigung
Mitherausgeber der BKR
Zahlreiche Veröffentlichungen zum bankrechtlichen Vertragsrecht:
Bülow/Artz, Verbraucherkreditrecht
Bülow/Artz, ZKG-Kommentar
Ellenberger/Bunte, Bankrechtshandbuch, Bearbeitung der AGB-Banken
Herausgeber des AGB-Rechts im BeckOGK
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Vorsorgeanwalt, KÄRGEL DE MAIZIÈRE & PARTNER Rechtsanwälte Notare, Berlin
Zulassung zur Anwaltschaft: 2006, Kanzleieintritt: 2012
Schwerpunkte: Erbrecht & Vorsorgerecht, insbes. Erbauseinandersetzungen und Abwicklung von Nachlässen; Gestaltung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen für Unternehmer und Privatpersonen; Übernahme von Bevollmächtigungen zu Vorsorgezwecken und Testamentsvollstreckungen (DVEV-geprüft)
Auszeichnungen: Seit 2014 „Top-Rechtsanwalt“ für Erbrecht in den FOCUS-Listen, seit 2016 zusätzlich „häufig von Kollegen empfohlen“. Kärgel de Maizière & Partner wurde von der Zeitschrift Capital als eine der besten Anwaltskanzleien 2020 sowie 2021 im Erbrecht ausgezeichnet. Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze wurde 2020 und 2021 von der Zeitschrift WirtschaftsWoche als „Top Anwalt Erbrecht“ und die Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner als „Top Kanzlei Erbrecht“ ausgezeichnet.
Weitere Tätigkeiten: Geschäftsführer und Gründungsvorstand des VorsorgeAnwalt e.V., einem bundesweiten Zusammenschluss von auf Vorsorge spezialisierten Rechtsanwälten; Mitglied im Vorstand des Berliner Anwaltvereins, Leitung Arbeitskreis Erbrecht im Berliner Anwaltverein, Mitglied Beirat „Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis“ (ZErb)
Veröffentlichungen, u.a.
Ferner ist Herr Dr. Kurze als Referent für Juristen, Pflegepersonal und Laien zu Themen des Erbens, zu Stiftungen, zur Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung tätig.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Lehmann & Richardt Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Berlin
... ist als Partner der Kanzlei Lehmann & Richardt Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB mit den Schwerpunkten Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht tätig. Rechtsanwalt Richardt berät und vertritt private und institutionelle Bankkunden und Kapitalanleger in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Von 2008 bis 2016 war er in der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte tätig und leitete dort zuletzt die interne Rechtsabteilung. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Beratung und Vertretung auch in gerichtlichen Verfahren
- privater Darlehensgeber und/oder Sicherungsgeber bei der Gestaltung von Darlehens- und Sicherungsverträgen
- privater und institutioneller Darlehensnehmern bei der Umstrukturierung und/oder Sanierung ihrer Finanzierungsstrukturen
- von Verbrauchern beim Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen
- geschädigter Kapitalanleger gegenüber Beratern, Vermittlern, Prospektverantwortlichen, Emittenten von Finanzinstrumenten sowie deliktisch haftenden Dritten
- von Fonds-KGs gegenüber ihren innenfinanzierenden Banken.
Zuvor hatte sich Rechtsanwalt Richardt im Rahmen eines Forschungsaufenthalt an der University of Connecticut in den Vereiningten Staaten rechtsvergleichend mit Schadensersatzrecht und kollektiver Rechtsdurchsetzung befasst. Nach dem Studium an der Freien Universität Berlin und juristischem Vorbereitungsdienst im Bezirk des Kammergerichts war Rechtsanwalt Richardt 2003/04 als Referent für „Verbraucherschutz im Wirtschaftsverkehr“ im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft tätig.