Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht
Fortbildung gem. § 15 FAO im Medizinrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Medizinrecht
Rechtsanwalt Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof (VI. Senat) a.D., Karlsruhe
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die aktuelle Rechtsprechung des BGH anhand von Fällen mit Entwicklung, Hintergrund und Tendenzen zu vermitteln. Sowohl für den Fachanwalt für Verkehrsrecht als auch für den Fachanwalt für Versicherungsrecht sind Schnittmengen von Haftungsrecht und Versicherungsrecht vorhanden.
Inhalt (u.a.):
Neueste Rechtsprechung zum Werkstattrisiko
Sachverständigenkosten
Darlegungslast bei Vorschäden
Umfang und Grenzen der Gefährdungshaftung (z.B. Brandfälle, E-Mobilität, Arbeitsmaschinen) und Ausschlüsse bei Transportschäden (StVG, AKB)
Haftungsverteilung zwischen motorisierten und nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern
Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld
Psychische Schäden
Haftungsausschlüsse und SVT-Regress (insbes. Darlegungslast der GKV hinsichtlich Anspruchshöhe)
Verhältnis Verkehrsopferhilfe und Opferentschädigungsgesetz bzw. SGB XIV (neu!)
Brandaktuelle Entscheidungen, die bis zum Seminar noch ergehen
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Medizinrecht
Verkehrsunfälle mit Auslandsbezug nehmen zu. Dabei mag der Tatort in einem Mitglied- oder Drittstaat liegen. Vor allem in jüngster Zeit geraten Busunfälle (als Teil von Pauschalreisen) in den Fokus. Immer mehr Personen begeben sich zudem für medizinische Behandlungen ins Ausland. Dies betrifft beispielsweise kosmetische Operationen sowie zahnmedizinische Behandlungen. Solche Gesundheitsreisen führen die Patienten nicht nur in andere Mitgliedstaaten, wie zu Schönheitskliniken auf der Insel Mallorca. Ziele derartiger Reisen liegen ebenso in Drittstaaten, etwa in der Türkei zwecks einer Botox-Behandlung. Gleichermaßen erfolgen solche Eingriffe in Deutschland bei Patienten mit einem Lebensmittelpunkt im Ausland.
11. Oktober (Teil 1)
Der Dozent befasst sich im ersten Kursabschnitt mit Fragen der internationalen sowie örtlichen Zuständigkeit. In diesem Zusammenhang erläutert er die Handhabung der Brüssel Ia-VO, des revidierten Lugano-Übereinkommens sowie der ZPO in internationalen Sachverhalten. Vor welchen Gerichten kann das Unfallopfer gegen den Fahrer und Halter bzw. Reiseveranstalter klagen? Was gilt nach dem Vollzug des Brexit? Einbezogen werden ebenso die ärztliche Behandlung im Ausland sowie die Prozessführung etwa im Wege der Direktklage gegen ausländische Haftpflichtversicherer des Fahrers, Halters bzw. des behandelnden Artzes oder Krankenhausträgers.
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Medizinrecht
Verkehrsunfälle mit Auslandsbezug nehmen zu. Dabei mag der Tatort in einem Mitglied- oder Drittstaat liegen. Vor allem in jüngster Zeit geraten Busunfälle (als Teil von Pauschalreisen) in den Fokus. Immer mehr Personen begeben sich zudem für medizinische Behandlungen ins Ausland. Dies betrifft beispielsweise kosmetische Operationen sowie zahnmedizinische Behandlungen. Solche Gesundheitsreisen führen die Patienten nicht nur in andere Mitgliedstaaten, wie zu Schönheitskliniken auf der Insel Mallorca. Ziele derartiger Reisen liegen ebenso in Drittstaaten, etwa in der Türkei zwecks einer Botox-Behandlung. Gleichermaßen erfolgen solche Eingriffe in Deutschland bei Patienten mit einem Lebensmittelpunkt im Ausland.
12. Oktober (Teil 2)
Der Dozent befasst sich im zweiten Kursabschnitt mit der Ermittlung des einschlägigen Vertrags- bzw. Deliktsrechts. In diesem Zusammenhang vermittelt der Referent Grundlagen zu den Verordnungen Rom I und Rom II. Nach welchem Recht bestimmt sich, ob sich das Opfer oder Täter im Straßenverkehr ordnungsgemäß verhalten haben? Welches Recht herrscht über den zu erwartenden Behandlungs- und Hygienestandard bei ärztlichen Eingriffen? Gegenstand des Kurses sind zudem Ansprüche von Angehörigen und Schockgeschädigten. Ebenso erläutert der Referent grenzüberschreitende Fragestellungen mit Blick auf die Auslandskrankenversicherung.
Alle Veranstaltungen Mallorca Herbst 2024 finden statt im Hotel Melia Palma Marina ****
MALLORCA 23. bis 25. Okt. 2025 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrs- und Strafrecht, Versicherungs-, Verkehrs- und Medizinrecht
08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.30 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.30 bis 14.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
€ 790,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 620,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 370,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches Skript als PDF
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!