Auf welchen Wegen kann ZOOM überhaupt genutzt werden, um LIVE ONLINE teilzunehmen?
Welche der vorgenannten Nutzungsvarianten empfehlen Sie?
Welchen Browser kann ich für die Teilnahme an LIVE ONLINE nutzen?
Ist jeder Browser für die Nutzung von ZOOM gleich gut geeignet?
Kann eine Teilnahme an LIVE ONLINE auch über Tablets und Smartphones erfolgen?
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um LIVE ONLINE teilnehmen zu können?
Entstehen durch die Nutzung von ZOOM weitere Kosten?
Bestehen bei der Nutzung von ZOOM Datenschutzbedenken?
Kann ich auch anonym an LIVE ONLINE Veranstaltungen teilnehmen?
Wie wird sichergestellt, dass die Teilnahme nach § 15 FAO anerkannt wird?
Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Nutzung von ZOOM:
- Zum einen kann die Nutzung durch den ZOOM Client erfolgen. Dieser muss auf dem jeweiligen Gerät installiert werden. Hierfür benötigen Sie auf dem Gerät die entsprechenden Berechtigungen (Administratorrechte) zur Durchführung der Installation.
- Zum anderen kann die Nutzung über einen Webbrowser erfolgen. Das ZOOM Meeting wird dann als Seite im Browser dargestellt.
Wenn die Installation des ZOOM Clients möglich ist, sollten Sie diese Variante wählen.
In der Browser-Variante kann es – abhängig vom Browser und dessen Versionsnummer, ggf. auch durch Weiterentwicklungen des Browsers – gelegentlich zu Beeinträchtigungen und Kompatibilitätsproblemen kommen. Die wenigsten Rückmeldungen über Probleme haben wir derzeit bei Google Chrome feststellen können.
Die gängigen Browser Google Chrome, Microsoft Edge und Mozilla Firefox unterstützen ZOOM, ebenso Safari von Apple. Achten Sie darauf, dass nach Möglichkeit die aktuelle Version des Browsers verwendet wird.
Sie können an LIVE Online dann über einen Browser teilnehmen, siehe den Punkt zuvor.
Wir erhalten die meisten positiven Rückmeldungen zu Google Chrome. Gelegentlich erhalten wir Mozilla Firefox, Safari von Apple bzw. und Microsoft Edge Rückmeldungen, dass es vereinzelt Probleme in der Tonverbindung gibt. Wir empfehlen daher bevorzugt mit Google Chrome arbeiten!
Ja, ZOOM bietet die Möglichkeit eines Test-Meetings an, und zwar unter http://zoom.us/test . Sie können dort entweder die Installations-Variante oder die Browser-Variante ausprobieren.
Wenn Sie die Browser-Variante wählen, klicken Sie auf BEITRETEN. Wählen Sie dann die Variante „Wenn Sie die Anwendung nicht herunterladen oder ausführen können, starten Sie sie über Ihren Browser“. Sie können dann ggf. auch das Herunterladen des ZOOM-Client abbrechen oder den Download ignorieren.
Allerdings ZOOM in Realität auszuprobieren, geht über studieren mit dem o.g. ZOOM Test! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift "TEST ZOOM im Vorfeld Jetzt"!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang auf bei dem gebuchten Seminar später funktioniert!
Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!
Ja, ZOOM bietet über den iTunes Store (Apple) und Google Play (Android) entsprechende Apps an, die den vollen Funktionsumfang bieten.
Bitte bedenken Sie, dass auf kleineren Displays der Komfort bei der Teilnahme u.U. geringer sein kann.
Die genauen Systemanforderungen von ZOOM finden Sie hier https://support.zoom.us/hc/de/articles/201362023-Systemanforderungen-f%C3%BCr-PC-Mac-und-Linux
Nein, Ihre Nutzung von ZOOM im Rahmen unserer LIVE ONLINE Veranstaltungen ist kostenfrei. Sie müssen für die Teilnahme insbesondere kein Abo bei ZOOM abschließen.
Die Nutzung von ZOOM ist für den Veranstalter nur kostenpflichtig. Veranstalter aber sind die "Juristischen Fachseminare".
Wenn Sie Ihr mobiles Gerät über WLAN nutzen, ist dies kostenfrei. Wenn Sie über ein Mobil-Datenvolumen online gehen (also nicht über WLAN), dann geht die Nutzung von Ihrem entsprechenden Datenvolumen runter und kostet ggfs. entsprechende Gebühren entsprechend Ihrem Vertrag. Es empfiehlt sich also WLAN !
Bei der Nutzung von ZOOM bestehen in der aktuellen Version keine Datenschutzbedenken.
In der Vergangenheit haben sich verschiedene Presseartikel mit Datenschutzfragen in Bezug auf die Nutzung von ZOOM befasst, die zu teilweise kritischen Bewertungen gekommen waren. Diese stammen ganz überwiegenden aus den Jahren 2018 und 2019. Den dort geäußerten Sicherheitsbedenken hat ZOOM mittlerweile durch verschiedene Änderungen im Programmkonzept Rechnung getragen. Dies betrifft zum einen Fragen der Verschlüsselung und zum anderen zum unberechtigten Zugang zu Meetings. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist durch die "Juristischen Fachseminare" bei der Nutzung von ZOOM bereits minimiert worden. Unsere gesonderten Datenschutzhinweise für die LIVE Online Seminare mittels ZOOM finden Sie Hier!
Sie können in der Außendarstellung im Rahmen von LIVE ONLINE Seminaren ihren Nutzernamen vollständig anonym gestalten, so dass andere Teilnehmer nichts über ihre Identität erfahren. Nur die Juristischen Fachseminare erfahren Ihre Identität, was für den Nachweis nach § 15 FAO zwingend erforderlich ist.
In den LIVE ONLINE-Fachanwaltslehrgängen ist eine namentliche Teilnahme selbstverständlich zwingend, zumal sich der Lehrgang über insgesamt 120 Zeitstunden erstreckt und nur so der Austausch zwischen dem Referent(in), Teilnehmern und Veranstalter sinnvoll möglich ist,
Die werden während der Veranstaltung mehrmals mündlich sowie per Chat aufgefordert zur Eingabe Ihres Vor- und Nachamens per CHAT an die "Juristischen Fachseminare". Die Eingabe Ihres Namens dort entspricht der Unterschrift auf der Namensliste bei Präsenzveranstaltungen.
Die LIVE ONLINE Seminare sind den Präsenzveranstaltungen gleich gestellt, da sie die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sicher stellt.
(2) Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden.