"Ganz sicher werde ich auch für meine jährlichen Fortbildungen wieder auf die Juristischen Fachseminare zurückkommen und danke Ihnen und den Dozenten noch einmal für die tadellose Organisation und die Vermittlung umfassenden Wissens zum Bau- und Architektenrecht! Ich habe mich stets auf die Lehrgangstage und die einzelnen Themen (sowie die übermittelten Praxistipps) gefreut und empfand es überhaupt nicht als Problem, dass der Lehrgang rein "virtuell" stattfand. Die Zeitersparnis war für mich dadurch enorm." August 2021
94% unsere TeilnehmerInnen an unseren Live Online Fachanwaltslehrgängen fanden den Lehrgang "Ausgezeichnet" bzw. "Gut"!
Basis: Anonyme Befragung der Teilnehmer am Ende von sechs Online Fachanwaltslehrgängen Juni 2021
In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse, die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht", insb. gem. §§ 4, 14e Fachanwaltsordnung (FAO), erforderlich sind.
Was bisher in Präsenz stattfand, findet nun LIVE ONLINE statt. Das bedeutet:
54. Fachanwaltslehrgang im Bau- und Architektenrecht
24. Februar 2023 bis 17. Juni 2023
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Teilnahmegebühren
Anmeldung
55. Fachanwaltslehrgang im Bau- und Architektenrecht
1. März 2024 bis 22. Juni 2024
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Sie benötigen folgende aktuelle Gesetzestexte: VOB, BGB, ZPO und zusätzlich
zur 3. Unterrichtseinheit das VergabeR (dtv-Ausgabe),
zur 4. Unterrichtseinheit die HOAI,
zur 5. Unterrichtseinheit die HGB, EuGVVO, GVG, GKG, VOB/B und JVEG
zur 6. Unterrichtseinheit BauGB, BauNVO, VwVfG und VwGO.
Umfangreich (ca. 2400 Seiten), d.h. drei breite Ordner mit aktuellem Inhalt von unseren namhaften Referenten erstellt!
Die ausgedruckten Seminarunterlagen
Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.
Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).
08.15 Uhr – 10.45 Uhr
Pause
11.00 Uhr – 12.45 Uhr
Mittagspause
13.30 Uhr – 15.15 Uhr
Pause
15.30 Uhr – 17.30 Uhr
8 Unterrichtsstunden pro Tag, 15 Tage
- insgesamt 120 Unterrichtsstunden (von der FAO vorgegeben) -
3 Leistungskontrollen á 5 Zeitstunden:
- insgesamt 15 Zeitstunden Leistungskontrolle (von der FAO vorgegeben) -
€ 1.500,- zzgl. ges. USt für Junganwälte bis 3 Jahre Zulassung
€ 1.750,- zzgl. ges. USt für alle übrigen Rechtsanwälte
€ 1.200,- zzgl. ges. USt für Referendare und Assessoren (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
€ 240,- zzgl. ges. USt für die erforderlichen drei Klausuren
Maßgeblich ist Ihr Status zum Zeitpunkt der Anmeldung!
Zahlung in max. 6 Raten ohne Aufpreis möglich!
10 % Mehrbucherrabatt bei Fachanwaltslehrgängen auf die zu entrichtende Teilnahmegebühr
- ab der 2. gleichzeitigen Anmeldung (Kanzlei/Unternehmen/Bekannte/Freunde etc.) oder
- für Teilnehmer an unseren bisherigen Fachanwaltslehrgängen
80 Fälle, davon mindestens 40 gerichtliche Verfahren (davon mindestens 3 selbstständige Beweisverfahren). Mindestens jeweils 5 Fälle müssen sich auf die Bereiche des § 14e Nr. 1 und 2 beziehen.
§ 14e Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht
Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Bauvertragsrecht,
2. Recht der Architekten und Ingenieure,
3. Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
4. Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)