Unser Konzept: Top-Referenten / Aktuelle Themen / Überzeugende Preise

Unsere Referenten/Innen in der FAO-Fortbildung Erbrecht:

Dr. Ansgar Beckervordersandfort LL.M., EMBA

Rechtsanwalt und Notar, Mediator, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Beckervordersandfort & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Münster sowie Lehrbeauftragter an der Universität Münster


....  hat sich auf die Nachfolgegestaltung für Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen mit komplexen Vermögensstrukturen spezialisiert. Dr. Beckervordersandfort ist Gründungspartner der ausschließlich in der Nachfolgegestaltung und dem Erbrecht tätigen Kanzlei Beckervordersandfort & Partner (www.bvds-partner.de) in Münster.

Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zur Nachfolgegestaltung und Mitherausgeber der ErbR. 

  • Herausgeber von Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, Zerb Verlag, 2. Auflage 2020
  • Alternativgestaltungen zum Behindertentestament bei Familien mit sehr hohen Vermögen, ErbR 2020, 528
  • Sockelvermächtnis mit aufgesetztem Supervermächtnis als?Gestaltungsalternative zum klassischen Supervermächtnis, ZErb 2020, 81, 117
  •  Autor in Riedel, Immobilien in der Erbrechtspraxis, Zerb Verlag 2018
  • Nachfolgegestaltung mit Familienpool, ZErb 2016, 189
  • Autor in Fischer/Kühne/Warlich, Anwaltsformulare Bankvermögen im Erbfall, Zerb Verlag 2015
  • Nachfolgegestaltung unter Einsatz von Vermögensverwaltungsgesellschaften Erbfolgebesteuerung August 2014
  • Steuerliche Gestaltung und Asset Protection durch Eheverträge, ZErb 2014, 43
  • Erbschaft- und schenkungsteuerliche Anerkennung von zivilrechtlichen Gestaltungen Dissertation, Xenomoi Verlag, Berlin, 2005


Prof. Dr. Paul Richard Gottschalk

Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dr. Gottschalk Rechtsanwälte | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater, Saarbrücken

1981-1983 Ausbildung zum Bankkaufmann
1983-1988 Studium in Freiburg und Köln
1989-1992 Referendariat in Saarbrücken und London 
1992 zweite juristische Staatsprüfung in Saarbrücken
1996 Steuerberaterprüfung und Zulassung als Rechtsanwalt 
1996 Wirtschaftsprüferexamen 
seit 1997 Gesellschafter-Geschäftsführer der Saarländischen Treuhandgesellschaft mbH 
seit 1997 Partner der Gottschalk, Becker & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 
2000 Promotion zum Dr. iur. bei Prof. Meincke in Köln
2002-2015 Lehrauftrag an der Universität des Saarlandes
2003 Gründung der Kanzlei Dr. Gottschalk Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
seit 2009 Fachberater für Internationales Steuerrecht
2015 Bestellung zum Honorarprofessor der Universität des Saarlandes

Veröffentlicheungen: siehe http://gottschalk-rechtsanwaelte.de/berater/dr-paul-richard-gottschalk/

 

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Dr. Stefanie Herzog

  • geboren 1976 in Aachen
  • verheiratet, eine Tochter
  • September 2000: Erstes Juristisches Staatsexamen 
  • Juni 2002: Promotion an der Universität zu Köln bei Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb über die Pflichtteilsentziehung
  • Juni 2004: Zweites Juristisches Staatsexamen 
  • 2001-2011: Dozentin beim Juristischen Repetitorium Hemmer und der Hemmer / Econect GmbH
  • Seit 2004: Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei Peter & Partner in Würselen mit Schwerpunkt Erbrecht
  • Seit 2006: Mitglied des Gesetzgebungsausschusses für Erbrecht im Deutschen Anwaltsvereins (u.a. Mitwirkung/Berichterstatterin bei den Stellungnahmen zur FGG-Reform, der Erbrechtsreform, der Europäischen Erbrechtsverordnung sowie zum digitalen Nachlass).
  • Juli 2010: Erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs zum Erwerb des Titels „Fachanwalt für Erbrecht“
  • Seit 2013: Schriftleiterin der Zeitschrift ErbR – Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis
  • Seit 2014 Pressereferentin der ARGE Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. 
  • Seit März 2015 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • Kommentatorin u.a. im NK-BGB die Pflichtteilsentziehung sowie den digitalen Nachlass im neuen Band Nachfolgerecht, im Staudinger das Erbscheinsverfahren und Auszüge des Pflichtteilsrechts, im BeckOGK die Erbenhaftung (zu Aufsätzen und sonstigen Veröffentlichungen sowie weiteren Kommentierungen siehe www.rapeter.de).
  • Zahlreiche Vortragstätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts (siehe www.rapeter.de).

Dr. Nikolas Hölscher

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht / Handels- und Gesellschaftsrecht / Familienrecht, Anwaltskanzlei Gaßmann & Seidel, Stuttgart

…hat sich auf die Beratung von Unternehmern in ihren persönlichen Belangen an den Schnittstellen zwischen Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht spezialisiert (www.hoelscher-erbrecht.de). Dr. Hölscher referiert insbesondere zur Vermögensnachfolge und Pflichtteilsreduzierung und ist Dozent in Fachanwaltslehrgängen zum ErbR, HuGR und FamR.

Fachbeiträge veröffentlicht Dr. Hölscher in der NJW, ZEV, ErbR und ZErb. An folgenden Buchprojekten ist Dr. Hölscher als Mitautor beteiligt:

  • Beck´scher Onliner Großkommentar BGB
  • Beck´sche Online Formulare Erbrecht
  • Handbuch Pflichtteilsrecht, Mayer/Süß/Tanck/Bittler, 4. Aufl. 2018
  • Anwaltformulare Vorsorgevollmachten, Hrsg. Horn, 2019
  • Nomos-Kommentar BGB, 5. Aufl. 2020

Dr. Hölscher lehrt zudem an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und ist Prüfer in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

Dr. Malte Ivo

Notar, Notariat Neuer Wall 41, Hamburg

... nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz (1990-1994) war er dort wissenschaftlicher Mitarbeiter und wurde 1996 mit einer Arbeit zum Staatshaftungsrecht („Die Folgenbeseitigungslast“) zum Dr. iur. promoviert. Neben seiner Rechtsanwaltstätigkeit in Koblenz wurde er 1999 zum Notarassessor ernannt. Von 2001 bis 2006 war er Referent am Deutschen Notarinstitut in Würzburg und hat dort schwerpunktmäßig in den Referaten „Erb- und Familienrecht“, „Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht“ sowie „Immobilienrecht“ gearbeitet.

Zusammen mit seinen Kollegen Dr. Jens-Olaf Lenschow LL.M./Columbia führt Dr. Malte Ivo ein Notariat in Hamburg. Näheres unter www.nw41.de .

Dr. Malte Ivo ist Verfasser zahlreicher Aufsätze insbesondere zum Familien- und Erbrecht sowie zum Gesellschaftsrecht. Zu seinen erbrechtliche Themenbereichen zählen „Das Erbscheinsverfahren“, „Schnittstellen Familien- und Erbrecht“ sowie „Haftungsfallen im Erbrecht“.

Zu seinen Veröffentlichungen zählen u.a. folgende Monographien und Buchbeiträge:

  • Die Folgenbeseitigungslast, Duncker & Humblot 1996 (zugleich Diss. iur.);
  • Die Haftung des nachfolgeberechtigten Erben eines GbR-Gesellschafters für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft, in: Deutsches Notarinstitut (Hrsg.), Zehn Jahre Deutsches Notarinstitut, 2003, S. 337 ff.;
  • Kroiß/Ann/Mayer (Hrsg.), AnwaltKommentar, BGB, Band 5, Erbrecht, Deutscher Anwaltverlag 2004, Kommentierung zu §§ 1942-1959 BGB;
  • Kroiß/Ann/Mayer (Hrsg.), AnwaltKommentar, BGB, Band 5, Erbrecht, Deutscher Anwaltverlag, Kommentierung zu §§ 1942-1959 BGB; 2. Auflage 2007;
  • Länderbericht Deutschland, in: Süß/Ring (Hrsg.), Eherecht in Europa, ZErb Verlag, 2006;
  • Weirich (Hrsg.), Grundstücksrecht, 3. Aufl. 2006, Verlag C.H. Beck, Neubearbeitung der §§ 14-25;
  • Brambring/Mutter (Hrsg.), Beck´sches Formularbuch Erbrecht, Verlag C.H. Beck 2007, Bearbeitung der Abschnitte „Nachfolge in landwirtschaftliche Betriebe/Höfeordnung“, sowie „Annahme und Ausschlagung der Erbschaft“;
  • Wachter (Hrsg.), Handbuch für den Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, ZAP Verlag 2007, Bearbeitung des Kapitels „Minderjährige im Gesellschaftsrecht“.

Zeitschriftenbeiträge:

  • Die Legitimation des Erben ohne Erbschein, ZErb 2006, S. 7 ff.;
  • Das Grundbuch – System, Verfahren und Rechtswirkungen, Neue Wirtschafts-Briefe (NWB) 2006, S. 599 ff. (Fach 24, S. 2399);
  • Die Vererbung von GmbH-Geschäftsanteilen, ZEV 2006, S. 252 ff.;
  • Die Vererbung von Kommanditanteilen, ZEV 2006, S. 302 ff.;
  • Genehmigungsbedürftigkeit der Erbschaftsausschlagung für einen Minderjährigen, Anm. zu FG Niedersachsen v. 8.9.2004, ZEV 2006, S. 181;
  • Ist der Eigenerwerb des Vorerben zulässig?, EE 2006, S. 73 ff.;
  • Rückübertragung unentgeltlich zugewandter Gesellschaftsanteile im Scheidungsfall, Anmerkung zu OLG Karlsruhe v. 12.10.2006, ZEV 2007, S. 139 f.;
  • Wirksame Kapitalaufbringung bei Weiterleitung der Stammeinlage durch die Komplementär-GmbH an ihre KG als Darlehen, Anm. zu OLG Hamm v. 31.10.2006, EWiR 2007, S. 237;
  • Der minderjährige Gesellschafter, ZNotP 2007, S. 210 ff.;
  • Die Beteiligung Minderjähriger an Personengesellschaften, NWB 2007, S. 2871 ff.

Dr. Tobias Kappler

Notar, Osterhofen/Bayern

.... ist seit 2007 Notar in Osterhofen (Bayern). Seit 2011 ist zudem Dr. Kappler Lehrbeauftragter an der Universität Regensburg. Er hält dort Vorlesungen zum Familien- und Erbrecht. Daneben ist er als Referent für diverse Fachanwaltsfortbildungsinstitute in der Fachanwaltsfortbildung im Familien- und Erbrecht tätig. Seit 2016 ist Dr. Kappler Mitglied der Wissenschaftlichen Vereinigung Familienrecht (Bonn e.V.).

Dr. Kappler kommentiert im

  • Erman, Kommentar zum BGB, die Vorschriften der §§ 2229 mit 2302 BGB,
  • Soergel, Kommentar zum BGB, die Vorschriften der §§ 1374 mit 1390 BGB,
  • Beck-OGK die Vorschriften der §§ 1471 mit 1482 BGB, sowie künftig
  • Soergel, Kommentar zum BGB, die Vorschriften der §§ 2371 mit 2385 BGB, und
  • Johannsen/Henrich, Familienrecht, die Vorschriften der §§ 1408, 1414, 1564 mit 1568.

Er ist Mitherausgeber des "Handbuch Patchworkfamilie", des FamRZ-Buches "Die vorweggenommene Erbfolge" sowie des "Beck´schen Rechtsberaters Trennung und Scheidung".

Daneben kann er diverse Veröffentlichungen im Familien-, Erb-, Gesellschafts- und Immobilienrecht vorweisen.

Prof. Dr. Christoph Karczewski

Vors. Richter am Bundesgerichtshof (IV. Zivilsenat: zuständig für Versicherungsrecht und Erbrecht), Karlsruhe und Honorarprofessur an der Ruhr-Universität Bochum

... promovierte 1992 an der Universität Hamburg zum Thema "Die Haftung für Schockschäden - eine rechtsvergleichende Untersuchung".

Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung, seiner Promotion und einer gut zweijährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er im Juni 1994 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. In der Proberichterzeit war Herr Prof. Dr. Karczewski bei dem Landgericht Lüneburg, den Amtsgerichten Winsen/Luhe, Soltau und Dannenberg sowie der Staatsanwaltschaft Lüneburg eingesetzt. Im März 1997 wurde er bei dem Landgericht Lüneburg zum Richter am Landgericht ernannt. In der Zeit von März 1999 Februar 2002 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Laufe dieser Abordnung wurde er im Oktober 2001 bei dem Oberlandesgericht Celle zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Seit dem 4. Januar 2010 ist Herr Prof. Dr. Karczewski Richter am Bundesgerichtshof. Er ist seither im IV. Zivilsenat tätig, dem im Wesentlichen das Erbrecht und das Versicherungsvertragsrecht zugewiesen sind. Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 ist er zum stellvertretenden Vorsitzenden des IV. Zivilsenates bestellt und zugleich für diesen Senat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt worden. Seit dem 29. Juni 2017 ist Herr Prof. Dr. Karczewski neben seiner Tätigkeit im IV. Zivilsenat zudem als ständiger Beisitzer Mitglied des Dienstgerichts des Bundes.

Am Bundesgerichtshof wurde er dem IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zugewiesen, der für Versicherungsrecht und für Erbrecht zuständig ist. Zudem ist Herr Prof. Dr. Karczewski Lehrbeauftragter für Versicherungsrecht an der Ruhr-Universität Bochum.

Veröffentlichungen im Errecht aus letzter Zeit:

  • Neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Erbrecht, ZEV 2011, 223 – 229
  • Beeinflussung der Lebensführung durch Potestativbedingungen in Verfügungen von Todes wegen, in: Muscheler, Karlheinz (Hrsg.): Hereditare - Jahrbuch für Erbrecht und Schenkungsrecht, Band 3, Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2013.

Dr. Rainer Kemper

Professur an der Hochschule Osnabrück und Lehrbeauftragter an der Universität Münster

... ist dauerhafter Verwalter einer Professur an der Hochschule Osnabrück und Lehrbeauftragter an der Universität Münster. Er befasst sich seit vielen Jahren mit dem Familien- und Erbrecht und hat sich durch zahlreiche Veröffentlichen auf diesen Gebieten einen Namen gemacht.

2017 ist seine in vielen Besprechungen der ersten Auflage gelobte Monographie zum neuen Versorgungsausgleich (Das Mandat in Familiensachen – Versorgungsausgleich, Anwaltsverlag) in zweiter Auflage erschienen. Hinzuweisen ist auch auf seine Kommentierungen zum gesamten Familienrecht im Handkommentar BGB (Nomos Verlag, 9. Auflage 2017) sowie auf seine Kommentierungen in Rahm/Künkel, Handbuch des Familien-und Familienverfahrensrechts (Otto Schmidt Verlag) und in Saenger, Handkommentar ZPO, Nomos-Verlag, 7. Aufl. 2017.

Außerdem ist Dr. Kemper Mitherausgeber und Autor des Handkommentars Familienverfahrensrecht (Nomos Verlag, 3. Aufl. 2015) und Herausgeber des Handbuchs zum Familien- und Familienverfahrensrecht, das von Rahm/Künkel begründet wurde (Otto Schmidt Verlag). Er gehört dem wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift „Familie und Recht“ an und ist ständiger Mitarbeiter des „Familienrechts-Beraters“ und der „Neuen Zeitschrift für Familienrecht“.

Seit mehreren Jahren ist Dr. Kemper in der Anwaltsfortbildung tätig.

Dr. Hans-Frieder Krauß LL.M.

Notar, München

... Studium der Rechtswissenschaften in München, Genf/Schweiz und den USA, dort Abschluss als „Master of Laws“. Anschließend Promotion zu einem bankrechtlichen Thema. Notar in Hof/Saale, seit 2007 in München. Umfangreiche Lehrtätigkeit in der Aus- und Fortbildung. Näheres unter www.notarkrauss.de .

In Aufsätzen, Buchbeiträgen und Büchern sowie Internetbeiträgen hat sich Dr. Krauß mit den wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen der Notartariatstätigkeit, insbesondere auf dem Gebiet des Grundstücksrechts, der Vermögensübertragung und des Erbrechts, des Gesellschafts- und Umwandlungsrechts, des Rechts der neuen Bundesländer, und des Familien- sowie Sozialrechts befasst.

Als Mitherausgeber und Mitautor (Gesellschaftsrecht) betreut Dr. Krauß

  • das neue Formularmodul in Beck-Online (www.beck.de) mit derzeit 900 Formularen,
  • das Beck’sche Notarhandbuch (Sozialrecht und Recht der Neuen Bundesländer seit der 4. Auflage, Teile des Immobilienkaufrechts und der Überlassungsverträge seit der 6. Auflage) und
  • das Formularbuch Kersten/Bühling seit der 23. Auflage (Aktienrecht, Stiftungsrecht, Vereinsrecht).
  • Grundpfandrechte, sowie Recht der neuen Bundesländer in Bauer/Schaub, Grundbuchordnung, 4. Aufl. 2018
  • „Nichteheliche Partner“, „Behinderten- und Bedürftigentestament“ in der 4. Auflage des Steiner, Praxishandbuch Erbrechtsberatung
  • sowie zahlreicher Aufsätze in Fachzeitschriften.

Dr. Krauß ist Alleinverfasser der Werke

  • Immobilienkaufverträge in der Praxis“ ( 8. Auflage 2017, 2.250 Seiten)
  • "Vermögensnachfolge in der Praxis" ( 5. Aufl. 2018, 2.371 Seiten).

Prof. Dr. Ludwig Kroiß

Präsident des Landgerichts Traunstein, Professor für Zivilverfahrensrecht an der Universität Passau und Vizepräsident des Deutschen Nachlassgerichtstages

... ist seit 1987 im bayerischen Justizdienst und war dort Mitglied einer Zivilkammer und Vertreter einer Beschwerdekammer. Daneben war er mehrere Jahre lang hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare beim Landgericht München I und beim Landgericht Traunstein. Zudem unterrichtete er nebenamtlich die Referendare im Oberlandesbezirk München für die Wahlfachprüfung „Internationales Erbrecht“. 2001 wurde Herr Prof. Dr. Kroiß zum Richter am OLG München ernannt. Im Jahr 2003 folgte die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am LG Traunstein, 2006 zum Direktor des Amtsgerichts Traunstein. Zum 1. Okt. 2013 erfolgte die Ernennung zum Vizepräsident. Zum 1. Oktober 2019 trat er das Amt zum Präsidenten des Landgerichts Traunstein an.

Daneben hat Herr Prof. Dr. Kroiß auch einen Lehrauftrag an der Universität Passau und ist Mitglied im Beirat der Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis und im Vorstand des Deutschen Nachlassgerichtstages. Am 5. Juli 2011 wurde Prof. Dr. Ludwig Kroiß zum Vizepräsidenten des Deutschen Nachlassgerichtstages gewählt. Am 19. Juni 2013 ernannte ihn die Universität Passau zum "Professor für Zivilverfahrensrecht".

Neben seiner Referententätigkeit ist Herr Dr. Kroiß ein bekannter Autor. Zu seinen zahlreicher Veröffentlichungen zählen:

  • Kroiß/Seiler (Hrsg.): FamFG - Gesetzesformulare, Nomos-Verlag, 1. Aufl. 2014
  • Krug - Rudolf - Kroiß - Bittler (Hrsg.): Anwaltsformulare Erbrecht, Zerb-Verlag, 5. Auflage, Bonn 2014
  • Kroiß/Seiler, Das neue FamFG, NOMOS Verlag, 2. Auflage 2010
  • Kroiß, Das neue Nachlassverfahrensrecht, ZERB-Verlag, 1. Aufl. 2009
  • Kroiß/Horn/Solomon, Nachfolgerecht (Erbrechtliche Spezialgesetze), Nomos-Verlag 2015
  • Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, ZERB-Verlag, 4. Aufl. 2013
  • Ludwig Kroiß (Hrsg.): FormularBibliothek Zivilprozessrecht, 8 Bände, Nomos Verlag 2. Aufl. 2010
  • Bernhard Dombek, Ludwig Kroiß (Hrsg.): FormularBibliothek Vertragsgestaltung, 8 Bände, Nomos Verlag 2. Aufl. 2012
  • Ludwig Kroiß, Hans-Jochem Mayer (Hrsg.): Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Nomos-Verlag, 6. Aufl., 2014
  • Ludwig Kroiß, Christoph Ann, Jörg Mayer: AnwaltKommentar BGB. Erbrecht (Band 5), Nomos Verlag, 4. Aufl. 2014
  • Ludwig Kroiß: Das neue Zivilprozeßrecht, DeutscherAnwaltVerlag, 2002
  • Ludwig Kroiß: Klauselbuch Schuldrecht, Beraten und Formulieren nach neuem Recht, DeutscherAnwaltVerlag, 2002.

sowie diverse Aufsätze in der ZERB, der FPR und der Zeitschrift ErbR.

 

Walter Krug

Vors. Richter am Landgericht Stuttgart a.D.

... war 30 Jahre lang im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg, zwölf Jahre Tätigkeit als Familienrichter in erster und zweiter Instanz, davon vier Jahre Zugehörigkeit zum Spezialsenat für Internationales Familienrecht beim OLG Stuttgart, 15 Jahre Vorsitzender einer Beschwerdekammer beim Landgericht Stuttgart, die u.a. zuständig war für Beschwerden in Nachlass- und Grundbuchsachen sowie internationales Adoptionsrecht. Darüberhinaus war er 15 Jahre notaraufsichtsführender Richter.

  Vor der richterlichen Tätigkeit war er Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Erbrecht, Grundstücksrecht und Gesellschaftsrecht. 25 Jahre war er ferner nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare in den Fächern Familienrecht und Erbrecht; zudem war er mehrere Jahre Prüfer im Zweiten Juristischen Staatsexamen. Herr Krug ist Dozent für Erbrecht an der Deutschen Richterakademie.

Herr Krug ist Autor/Mitautor bei folgenden Fachpublikationen:

  • Krug/Daragan/Bernauer: Die Immobilie im Erbrecht, 2. Aufl. in Vorbereitung, C. H. Beck Verlag, München
  • Tanck/Krug/Süß (Hrg.): Anwaltformulare Testamente, 6. Auflage 2020;
  • Kroiß/Horn, NomosKommentar Erbrecht, 6. Auflage 2022, Bearbeiter des Kapitels "Erbenhaftung";
  • Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler (Hrsg.): Anwaltformulare Erbrecht, Zerb-Verlag, 6. Auflage, Bonn 2020;
  • Krug/Horn (Hrsg.), Pflichtteilsprozess, 3. Auflage 2022;
  • Kerscher/Krug/Spanke: Das erbrechtliche Mandat, 6. Auflage 2020;
  • Krug, Schuldrechtsmodernisierungsgesetz und Erbrecht, 2002;
  • Krug/Zwißler, Erbrecht und Familienrecht - Schnittstellen in der anwaltlichen und notariellen Praxis, 2002;
  • Krug: Die Rechte des Erben vor dem Erbfall, 2021.

Herr Krug ist ferner Autor einer Vielzahl von Aufsätzen zu erb- und familienrechtlichen Themen in Fachzeitschriften.


 

Dr. Dietmar Kurze

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Vorsorgeanwalt, KÄRGEL DE MAIZIÈRE & PARTNER Rechtsanwälte Notare, Berlin


Zulassung zur Anwaltschaft: 2006, Kanzleieintritt: 2012

Schwerpunkte: Erbrecht & Vorsorgerecht, insbes. Erb­auseinander­setzungen und Abwicklung von Nachlässen; Gestaltung von Testamenten, Vorsorge­vollmachten und Patienten­verfügungen für Unternehmer und Privat­personen; Übernahme von Bevoll­mächtigungen zu Vorsorge­zwecken und Testaments­vollstreckungen (DVEV-geprüft)

Auszeichnungen: Seit 2014 „Top-Rechtsanwalt“ für Erbrecht in den FOCUS-Listen, seit 2016 zusätzlich „häufig von Kollegen empfohlen“. Kärgel de Maizière & Partner wurde von der Zeitschrift Capital als eine der besten Anwaltskanzleien 2020 sowie 2021 im Erbrecht ausgezeichnet. Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze wurde 2020 und 2021 von der Zeitschrift WirtschaftsWoche als „Top Anwalt Erbrecht“ und die Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner als „Top Kanzlei Erbrecht“ ausgezeichnet.

Weitere Tätigkeiten: Geschäfts­führer und Gründungs­vorstand des VorsorgeAnwalt e.V., einem bundesweiten Zusammen­schluss von auf Vorsorge spezialisierten Rechts­anwälten; Mitglied im Vorstand des Berliner Anwaltvereins, Leitung Arbeitskreis Erbrecht im Berliner Anwaltverein, Mitglied Beirat „Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis“ (ZErb)

Veröffentlichungen, u.a.

  • Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, ZERB Verlag, 1. Aufl. 2022.
  • Autor in Burandt / Rojahn: Erbrecht. BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG, EuErbVO. Kommentar, C.H.BECK, 4. Auflage. 2022
  • Herausgeber des Kommentars „Vorsorgerecht“ im C.H.Beck-Verlag, 2. Auflage. 2023 in Vorbereitung.

Ferner ist Herr Dr. Kurze als Referent für Juristen, Pflegepersonal und Laien zu Themen des Erbens, zu Stiftungen, zur Vorsorge­vollmacht und der Patienten­verfügung tätig. 

Wilfried Mannek

Diplom-Finanzwirt, Regierungsdirektor, Referent im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

 

- Regierungsdirektor mit Zuständigkeiten u.a. für die Bedarfsbewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer, sowie für Einheitsbewertung und Grundsteuer
- Mitglied in Arbeitsgruppen der Finanzverwaltung
- Vortragender bei der Fortbildung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Ferner Fortbildung der Finanzämter in der Fortbildungsakademie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Fachautor

Peter Mock

 Dipl.-Rechtspfleger (FH), Amtsgerícht Koblenz

.... ist am AG Koblenz tätig, Schriftleiter des IWW-Informationsdienstes "Vollstreckung effektiv". Er ist Mitherausgeber und Mitautor zahlreicher Werke zum Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kostenrecht.

Darüber hinaus hat er zahlreiche Beiträge zu diesem Thema verfasst. Seit 1992 referiert er bundesweit für Anwaltvereine, Reno-Vereinigungen sowie Unternehmen und Banken.

Zu seinen Veröffentlichungen zählen:

  • Autor Anwaltsformulare Zwangsvollstreckung, 5. Auflage, Deutscher Anwalt Verlag
  • Autor Anwaltsformulare Zivilprozessrecht, 2. Auflage, Deutscher Anwalt Verlag (hier Kostenrecht)
  • Autor Anwaltsformulare Strafrecht, 1. Auflage, Deutscher Anwalt Verlag (hier Kostenrecht)
  • Mitherausgeber Kommentar zur Zwangsvollstreckung, 7. Auflage, Haufe-Verlag
  • Mitautor RVG Kommentar, 7. Auflage, Deutscher Anwaltsverlag
  • Mitautor des IWW-Informationsdienstes „RVGprofessionell
  • Mitautor des IWW-Informationsdienstes „Anwalt und Kanzlei
  • Mitautor von „Anwaltsgebühren Spezial“, Deutscher Anwaltsverlag.

Sein Know-how gibt er in vielen Praktikerseminaren weiter.

Erik Pauly

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Freiburg

.... Herr Rechtsanwalt Erik Pauly studierte in Heidelberg und war während des Referentariats als Repetitor für ein juristische Repetitorium in Heidelberg und Mannheim tätig, danach Franchise-Nehmer dieses Repetitoriums an den Kursorten Freiburg und Konstanz. Seit drei Jahren betreibt Herr Rechtsanwalt Pauly ein eigenes Repetitorium, das Studenten und Rechtsreferendare auf die juristischen Staatsprüfungen vorbereitet. Dabei referiert er u.a. das Erbrecht am Kursort Freiburg. Zudem erstellt er für seine referierten Bereichen die Skripten.

Im Jahr 2004 gründete er mit drei Kollegen die "Partnerschaftsgesellschaft Pauly & Partner, Rechtsanwälte". Als Anwalt betreut er seit Beginn an überwiegend erbrechtliche und verwaltungsrechtlichen Mandate. Den Fachanwaltslehrgang im Erbrecht hat Herr Rechtsanwalt Pauly zudem selbst als Teilnehmer absolviert und den Antrag auf Fachanwalt Erbrecht gestellt.

Dr. Pierre Plottek

ist Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Bochum. Er ist Fachanwalt für Erbrecht und praktiziert ausschließlich im Erbrecht. Er ist Autor verschiedener Publikationen z.B. Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxiskommentar Erbrecht – Kommentierung der §§ 2229–2247 BGB, Riedel (Hrsg.), Immobilien in der Erbrechtspraxis, Beckervordersandfort (Hrsg.), Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, Horn (Hrsg.), Formularbuch, BeckOF-ErbR Spezial Kapitel Testamentsvollstreckung, Horn (Hrsg.), Anwaltformulare Vorsorgevollmachten. Zudem ist er seit dem 1. Januar 2020 Schriftleiter der ZErb – Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis.

Dr. Wolfgang Reetz

Notar in Köln

.... nach dem Jurastudium arbeitete Herr Dr. Reetz zunächst als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Europa- und Verwaltungsrecht an der Universität in Würzburg. Sein weiterer beruflicher Werdegang führte ihn unter anderem als Geschäftsführer der Ländernotarkasse nach Leipzig. Seit Juni 1999 ist er als Notar in Köln tätig. Seit Oktober 2009 ist er Mitglied im Ausschuss für Familienrecht der Bundesnotarkammer in Berlin. ferner ist er Paten-Notar für Familienrecht beim Deutschen Notarinstitut (DNotI) sowie Mitglied im Herausgeberbeirat der NotBZ.

Zu seinen Publikationen zählen:

Buchveröffentlichungen:

  • Mitautor im Beck'sches Formularbuch Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht, 14., neubearbeitete und ergänzte Auflage, C.H.BECK, 2022
  • Mitautor im Beck'sches Notar-Handbuch, 7., überarbeitete und erweiterte Auflage, C.H.BECK 2019
  • Mitautor im Hügel: Grundbuchordnung GBO, Kommentar, 4. Auflage, C.H.BECK 2020
  • Autor: Versorgungsausgleich, 1. Auflage 2013, Deutscher NotarVerlag u. Lizenzausgabe Deutscher AnwaltVerlag (Hand- und Formularbuch),
  • Autor: Der Schutz vor negativen Immissionen als Regelungsaufgabe des zivilrechtlichen und des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes (Diss.) Duncker & Humblot, Verlagsbuchhandlung, Berlin 1996
  • Mitautor: Beck’sches Notar-Handbuch, 6. Auflage 2015, C.H. Beck Verlag, - Teil: Vollmachten -
  • Mitautor: Wurm/Wagner/Zartmann: Das Rechtsformularhandbuch, 16. Auflage 2011, Verlag Dr. Otto Schmidt, - ehevertragliche Vereinbarungen - Neuauflage in Vorbereitung
  • Mitautor: Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht, 1. Auflage 2003, Springer Verlag, - Kapitel II – Kredit und Kreditsicherheiten, § 19 Hypothek -
  • Mitautor: Grandel/Stockmann: Stichwortkommentar Familienrecht, 2. Auflage 2014, Nomos Verlagsgesellschaft, - ehevertragliche Vereinbarungen etc. –
  • Mitautor: Ring/Grizwotz/Keukenschrijver: Nomos Kommentar zum BGB, Band 3 Sachenrecht, 3. Auflage 2012, Nomos Verlagsgesellschaft, - Reallaste, dingliches Vorkaufsrecht – Neuauflage in Vorbereitung
  • Mitautor Renner/Otto/Heinze: Leipziger Gerichts- & Notarkosten-Kommentar (GNotKG) 1. Auflage 2013, Carl Heymanns Verlag, Köln - Teil: §§ 100 (güterrechtliche Angelegenheiten), 101 (Annahme als Kind), 104 (Rechtswahl)Vertretung –
  • Mitautor Beck’scher Online-Großkommentar zum BGB, in Vorbereitung, C.H. Beck Verlag - Teil: §§ 1408 – 1413 BGB, §§ 6 – 8 VersAusglG-
  • Mit-Herausgeber: Beck’sches Formularbuch für die Notar- und Gestaltungspraxis, 1. Auflage, erscheint voraussichtlich 2016, C.H. Beck Verlag - Teil: Familienrecht
  • Mit-Herausgeber: Praxishandbuch für das Notariat, Normsammlung, Herausgeber: Ländernotarkasse AdöR, Leipzig

Aufsätze / Zeitschriftenbeiträge (diverse)

Für die Juristischen Fachseminare war Herr Dr. Reetz auch in den Fachanwaltslehrgängen im Familienrecht tätig.

Dr. Stephan Rißmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Berlin

Seit über zwanzig Jahren ausschließlich auf Erbrecht spezialisierte Tätigkeit als Rechtsanwalt
seit 2000 Testamentsvollstrecker (DVEV)
seit 2002 Schiedsrichter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.; Geschäftsführer der Geschäftsstellen Berlin und Potsdam
seit 2003 „Spezialist im Erbrecht“ (DVEV)
seit 2004 Mitglied des Beirats der ZErb, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge
seit 2006 Fachanwalt für Erbrecht

Veröffentlichungen (Auszug):

  • Herausgeber und Autor „Die Erbengemeinschaft”, Kapitel „Rechte der Miterben untereinander und gegenüber Dritten”, „Beendigung der Erbengemeinschaft”, „Erbscheinsverfahren, Prozeßführung und Zwangsvollstreckung”, 3. Auflage 2018
  • Kommentator des beck-online.Großkommentars zum Zivilrecht, §§ 2032-2048 BGB (gemeinsam mit Dr. Szalai) sowie §§ 2049- 2057a BGB (wird laufend aktualisiert)
  • Kommentator bei Damrau/Tanck, „Praxiskommentar Erbrecht“; §§ 2032-2048 BGB (Erbengemeinschaft), 3. Auflage 2014
  • Autor bei Bonefeld/Wachter, „Der Fachanwalt für Erbrecht“; Kapitel „Die Erbengemeinschaft“, 3. Auflage 2014
  • Autor bei Uricher, “Formularbuch Erbrecht”, Teil „Ansprüche der Erbengemeinschaft”, 3. Auflage 2017.

 

Dr. Olaf Schermann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Wissing Rechtsanwälte, Landau in der Pfalz - www.wissing-recht.de

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München.
  • Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Passau.
  • Seit 2001 zugelassener Rechtsanwalt.
  • 2005 Promotion zum Dr. jur. über das Thema „Der Schutz des Vermächtnisnehmers im gemeinschaftlichen Testament und Ehegattenerbvertrag“ bei Prof. Dr. Thomas Rauscher.
  • Rechtsanwalt Dr. Olaf Schermann gibt sein Fachwissen in allgemeinverständlichen Vorträgen für kommunale und gemeinnützige Organisationen sowie bundesweit als ständiger Referent in Fachanwaltslehrgängen und in Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte und Notare weiter.
  • Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit gehören neben der Gestaltung von Testamenten und Übergabeverträgen auch sämtliche Fragestellungen rund um das Pflichtteilsrecht, das Recht der Erbengemeinschaft sowie das Recht der Testamentsvollstreckung. Aufgrund seiner wissenschaftlichen Vorbildung und seiner Referententätigkeit ist er bei Rechtsanwälten bundesweit als Gutachter in erbrechtlichen Zweifelsfällen gefragt.
  • Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Dr. Schermann seit 2007 tätig.

 

 

Norbert Schneider

Rechtsanwalt, MONSCHAU | SCHNEIDER Kooperation von Rechts- und Fachanwälten, Neunkirchen-Seelscheid

... seine Kompetenzfelder in der Anwaltkooperation Schneider & Monschau liegen im Immobilienrecht (insb. Miet- u. Wohnungseigentumsrecht, Werkvertrags- und Baurecht), Erb- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Anwaltliches Gebührenrecht, Prozessführung.

Herr Rechtsanwalt Norbert Schneider ist seit Jahren Autor zahlreicher Fachpublikationen. Er ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts und hat hierzu zahlreiche Werke veröffentlicht. Sein Know-how gibt er in Praktikerseminaren weiter.

Autor

  • Fälle und Lösungen zum RVG, 5. Aufl. 2017, Deutscher Anwaltverlag, Bonn
  • Das ABC der Kostenerstattung, 3. Aufl. 2015, Deutscher Anwaltverlag, Bonn
  • Gebührenrecht Honorargestaltung, Kostenrecht, 2. Aufl. 2007, BWV-Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin
  • RENOpraxis RVG: Mandatsabrechnung in Frage und Antwort, 1. Aufl. 2008, Deutscher RENO-Verlag, Münster
  • RVG Praxiswissen, 5. Aufl. 2018, Nomos Verlag, Baden-Baden
  • Die Vergütungsvereinbarung, 1. Aufl. 2005, ZAP Verlag, Münster
  • Gebühren in Familiensachen, 2. Aufl. 2021, Verlag C.H. Beck, München
  • Gebührentabellen, 5. Aufl. 2021, Verlag C.H. Beck, München
  • Das neue Gebührenrecht für Rechtsanwälte, 1. Aufl. 2013, Deutscher Anwaltverlag, Bonn
  • Das neue Gebührenrecht für Rechtsanwälte, KostRÄG 2021, Deutscher Anwaltverlag, Bonn
  • Beck’sche Textausgabe RVG, 7. Aufl. 2011, Verlag C.H. Beck, München

Herausgeber und Mitautor

  • Anwaltkommentar zum RVG, 8. Aufl. 2017, Deutscher Anwaltverlag, Bonn
  • Schneider/Wolf/Volpert, FamGKG, 3. Aufl. 2018, Nomos Verlag, Baden-Baden
  • Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar, 14. Aufl., Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln
  • Hansens/Schneider, Formularbuch Anwaltsvergütung im Zivilrecht, 2005, ZAP-Verlag

Mitautor

  • Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht, 3. Aufl. 2010, Verlag C.H. Beck, München
  • Formularbuch des Fachanwalts Erbrecht, 2. Aufl. 2013, Verlag Luchterhand, München
  • Fachanwaltskommentar Erbrecht, 4. Aufl., Verlag Luchterhand, München
  • Prütting/Gehrlein, ZPO-Kommentar, 4. Aufl. 2012, Verlag Luchterhand, München
  • Vorwerk, Das Prozessformularbuch, 9. Aufl. 2010, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln
  • Bonner Fachanwaltshandbuch Familienrecht, 7. Aufl. 2010, Deutscher Anwaltverlag, Bonn
  • Eichele/Hirtz/Oberheim, Berufung im Zivilprozess, 3. Aufl. 2010, Verlag Luchterhand, München
  • Schulte-Nölke/Flohr, Formularbuch Vertragrecht, 3. Aufl. 2010, ZAP-Verlag, Münster
  • Lützenkirchen, Anwaltshandbuch Mietrecht, 4. Aufl. 2010, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln
  • Herrlein/Kandelhard, Kommentar zum Mietrecht, 4. Aufl. 2010, ZAP-Verlag, Münster
  • Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 30. Aufl. 2012, Verlag C.H. Beck, München
  • Schulz/Hauß, Familienrecht, 2. Aufl. 2012, Nomos Verlag, Baden-Baden
  • Kroiß/Seiler, Das neue FamFG, 2. Aufl. 2009, Nomos Verlag, Baden-Baden
  • DAV-Ratgeber für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, 11. Aufl. 2006, Deutscher Anwaltverlag, Bonn
  • Die Anwaltskanzlei, Deutscher Anwaltverlag, Bonn
  • Erfolgreich Starten als Rechtsanwalt, 14. Aufl. 2010, Deutscher Anwaltverlag, Bonn

Zeitschriften - Herausgeber

  • AGS, Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht, Deutscher Anwaltverlag
  • AG Kompakt, Infodienst für Mitarbeiter, Deutscher Anwaltverlag

Zeitschriften - Ständiger Mitarbeiter

  • NJW-Spezial, Verfahrens- und Kostenrecht
  • Erbrecht, Kostenpraxis
  • Mietrechtsberater, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln
  • RenoPraxis, ZAP-Verlag
  • NZFam, Familienrecht und Familienverfahrensrecht, Verlag C.H. Beck


Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Norbert Schneider seit 2010 tätig.

Ulf Schönenberg-Wessel

 Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, SIEWERT, SCHÖNENBERG-WESSEL und PARTNER,  Kiel


... nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Kiel und dem Referendariat in Schleswig-Holstein wurde Ulf Schönenberg-Wessel 2008 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er wurde im Jahr 2015 zum Notar mit dem Amtssitz in Kiel bestellt. Ulf Schönenberg-Wessel ist Partner der Kanzlei SIEWERT, SCHÖNENBERG-WESSEL und Partner (www.ssw-partner.de) in Kiel. 

Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Mitherausgeber der ZErb - Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis.


Veröffentlichungen (Auswahl):

Kommentar 

  • J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: § 762-764 BGB (Sellier / de Gruyter.)

Bücher

  • Schönenberg-Wessel, Das notarielle Nachlassverzeichnis (C.H.Beck)
  • Garbe / Oelkers / Diehl / Grabow - Praxishandbuch Familiensachen: u.a. Scheidungsfolgenvereinbarungen (Deubner)
  • Grziwotz / Ott - Praxishandbuch Erbrecht: u.a. Vor- und Nacherfolge, Pflichtteilsansprüche (Deubner)
  • Schönenberg-Wessel (Hrsg.) Das Ehegattentestament (erscheint voraussichtlich Sommer 2021, Gieseking): u.a. Testamentsgestaltung

Formularsammlungen

  • Horn, Becksche Onlineformulare Erbrecht: u.a. Nachlassverzeichnis (C.H.Beck)

Aufsätze und Urteilsbesprechungen

  • Berücksichtigung von Leistungen gemäß § 2057a BGB bei Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses (ZErb 2021, 1 und ZErb 2021, 41)
  • OLG Hamm: Recherchen bei Schenkungen und Zuziehungsrecht bei notariellem Verzeichnis, mAnm Schönenberg-Wessel (ErbR 2020, 511)
  • BGH: Ergänzung eines unvollständigen Nachlassverzeichnisses, mit Anm Schönenberg-Wessel (NJW 2020, 2187)
  • Das Nachlassverzeichnis – Wissen worum es geht! (ErbR 2020, 386)
  • Der fiktive Nachlass – Pflichtteilsansprüche in der notariellen Praxis (NJW 2019, 1481)

Dr. Martin T. Schwab

Notar in der Sozietät Schwab Weiler Notare. Näheres unter www.schwab-weiler.de .

... ist seit 2009 Notar in seiner Heimatstadt München und berät und betreut umfassend Unternehmen und Unternehmer in allen Bereichen notarieller Tätigkeit.

Zuvor war er u.a. Schriftleiter der MittBayNot und betreute bei der Landesnotarkammer Bayern zahlreiche Gesetzgebungsvorhaben im Gesellschaftsrecht. Dr. Martin T. Schwab studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und war gründete bereits während des Studiums erste eigene Unternehmen. Er promovierte im europäischen Aktienrecht und arbeitete zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Rechtsanwalt in internationalen Kanzleien in Frankfurt und München im Unternehmens- und Steuerrecht. Martin Schwab sammelte zahlreiche internationale Erfahrungen, u.a. durch ausgedehnte berufliche Stationen in den Vereinigten Staaten, England und Italien. Er hält regelmäßig Vorträge und Seminare, insbesondere im GmbH- und Aktienrecht, zur Unternehmensnachfolge sowie zur Gestaltung von Unternehmensbeteiligungen.

Mit diesem Fokus veröffentlicht er auch häufig Beiträge in Fachzeitschriften und Handbüchern. Ausgewählte Veröffentlichungen sind:

  • Kündigung, Ausschluss und Einziehung in der GmbH, DStR 2012, 707
  • Kommentierung §§ 52-54 GmbHG, Mittelbare Unternehmensbeteiligungen, in Ring/Grziwotz, Systematischer Praxiskommentar GmbH-Recht, Bundesanzeiger-Verlag, 2009; 2. Auflage, 2012
  • Kommentierung §§ 230-236 HGB, Der Aufsichtsrat der Personengesellschaft, in Ring/Grziwotz, Systematischer Praxiskommentar Perso-nengesellschaftsrecht, Bundesanzeiger-Verlag, 2011
  • Rechtliche Sicherung von neuen Energiekonzepten, Baurechtstage 2009, PiG, Band 84
  • IPR-rechtliche Bezüge und ausländisches Erbrecht, in Brambring/Mutter, Beck’sches Formularbuch Erbrecht. Beck, 3. Aufl. 2013, im Erscheinen

Notar Dr. Schwab referiert für die Juristische Fachseminare zur Unternehmensnachfolge.

Holger Siebert

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Kanzlei Siebert + Dippell - Die Fachanwälte, Alsfeld

... nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und dem Referendariat am Landgericht Gießen machte sich Herr Siebert als Rechtsanwalt in seinem Heimatort Alsfeld selbständig. Er ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er ist Partner der „Kanzlei Siebert + Dippell - Die Fachanwälte“ und überwiegend im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätig.

Siebert publiziert seit dem Jahr 2005 im Bereich des Erbrechts und des Erbschaftsteuerrechts. Seine regelmäßigen Beiträge erscheinen in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV), der „Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis (ErbR)“ und „Erbrecht effektiv (EE)“. Er ist Co-Autor des im Jahr 2010 in zweiter Auflage erschienenen „Deutschen Erbrechtskommentars“. Im Jahr 2011 erschien das von ihm mitinitiierte Werk „Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung“. Darüber hinaus ist er Herausgeber des Standardwerkes zur „Nachlasspflegschaft“ (vormals Jochum/Pohl). Von 2012 bis 2018 war Siebert Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde. Darüber hinaus ist Siebert in der Hochschullehre im Rahmen von Lehraufträgen und in der Ausbildung von Fachanwälten für Erbrecht tätig.

Buchveröffentlichungen:

  • Erbrecht und Unternehmensnachfolge. Josef Eul Verlag, Lohmar-Köln 2009. ISBN 978-3-89936-817-8
  • Deutscher Erbrechtskommentar. Carl Heymanns Verlag, Bonn und Freiburg 2010. ISBN 978-3-452-27147-1
  • Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung. zerb Verlag, Bonn 2011. ISBN 978-3-935079-95-2
  • Beiträge zum Gesellschaftsrecht. Josef Eul Verlag, Lohmar-Köln 2011. ISBN 978-3-8441-0080-8
  • Erben und Schenken mit Lebensversicherungen. Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2017. ISBN 978-3-89952-883-1
  • Handbuch Erbengemeinschaft, Verlag C.H. Beck, München 2018. ISBN 978-3-406-72320-9

Veröffentlichungen in Fachzeitschriften (Auszug):

  • „Das eheliche Gemeinschaftskonto“, veröffentlicht in EE 2005, 9.
  • „Steuerliche Folgen der Jastrow´schen Klausel“, veröffentlicht in EE 2005, 83.
  • „Grenze und Schutzbereich des Pflichtteilsergänzungsanspruchs“, veröffentlicht in NJW 2006, 2948.
  • „Schwarzgeld im Nachlass“, veröffentlicht in EE 2008, 55.
  • „Vererblichkeit von Verlustvorträgen“, veröffentlicht in EE 2008, 77.
  • „Erbschaftsteuer bei grenzüberschreitenden Vermögenswerten“, veröffentlicht in Euro-Ius-Jahresheft 2008, 8.
  • „Der Nießbrauchsvorbehalt im Spannungsfeld zwischen Steuervorteil und Pflichtteilsergänzung“, veröffentlicht in ErbR 2010, 9.
  • „Der Testamentsvollstrecker und das Steuerrecht“, veröffentlicht in ZEV 2010, 121ff.
  • „Die Erbschaftsbesteuerung bei Vor- und Nacherbfolge“, veröffentlicht in Betriebsberater 2010, 1253.
  • „Probleme der Testamentsvollstreckung bei Handelsgeschäften und persönlich haftenden Gesellschaftsanteilen“, veröffentlicht in ErbR 2011, 98ff.
  • „Ertragssteuerliche Gefahren beim Unternehmertestament“, veröffentlicht in EE 2012, 6.
  • „Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Beschenkten“, veröffentlicht in ZEV 2013, 241
  • „Keine Schenkungsteuer durch verdeckte Gewinnausschüttung-Kehrtwende des BFH?“, veröffentlicht in EE 2013, 154f.
  • „Gesellschaftsrechtliche Aspekte des Unternehmertestaments“, veröffentlicht in EE 2014, 157ff.
  • „Testamentsvollstreckung bei Handelsgeschäften und persönlich haftenden Geschäftsanteilen“, veröffentlicht in EE 2014, 175ff.
  • „Steuerliche Gefahren beim Unternehmertestament“, veröffentlicht in EE 2014, 184 ff.
  • „Strafbefreiende Selbstanzeige wird verschärft“, veröffentlicht in EE 2014, 193 ff.
  • „Erbrechtlicher Ausgleich von Vorempfängen unter Abkömmlingen“, veröffentlicht in FamRZ 2014, 1894 ff.
  • „Das Supervermächtnis“, veröffentlicht in Datev-Magazin 04/2015, 12 ff.
  • „Unternehmensbewertung nach IDW-Standard“, veröffentlicht in EE 2017, 136ff.
  • „Gehört § 1371 Abs.1 BGB zum Güter- oder zum Erbrecht? Das Machtwort des EuGH“, veröffentlicht in EE 2018, 131 ff.

 

Dr. Sebastian Spiegelberger

Notar a.D., Rosenheim

.... Studium der Germanistik und der Rechtswissenschaften in Berlin und München. Promotion über den zivilrechtlichen Aufopferungsanspruch an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Steuerberaterprüfung 1975.

Dr. Sebastian Spiegelberger war 1964 bis 1968 bei der Rechtsanwaltskanzlei Noerr in München tätig. 1969 Eintritt in den Notardienst; Notar in Schweinfurt und in Rosenheim. 2009 ist anlässlich der Pensionierung die Festschrift "Vertragsgestaltung in Zivil- und Steuerrecht" mit zahlreichen Beiträgen erschienen. Ehrenamtlicher Vorsitzender des Steuerausschusses bei der Bundesnotarkammer. Seit 2009 freiberuflicher Mitarbeiter bei SWA Christl & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Rosenheim. In zahlreichen Vorträgen hat er eindrucksvoll sein großes Wissen an Seminarteilnehmer weitergegeben.

Tätigkeitsschwerpunkte: Vermögensverwaltende Familiengesellschaften und die Familienstiftung.

Dr. Spiegelberger ist

  • Autor im C.H. Beck Verlag in 3. Auflage erscheinenden Monographien "Unternehmensnachfolge" und "Vermögensnachfolge"
  • Mitautor in "Münchner Vertragshandbuch", 7. Auflage
  • Mitautor in "Beck'schen Notarhandbuch", 6. Auflage 2015
  • zusammen mit BFH-Richter Dr. Ulrich Schallmoser Herausgeber der 2015 in 2. Auflage im Dr. Otto Schmidt Verlag erschienenen Werkes "Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht" sowie
  • zusammen mit Gosch/Schwedhelm Mitherausgeber des Lose-Blattkommentars "GmbH-Beratung".

Prof. Dr. Ansgar Staudinger

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht, Universität Bielefeld, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht

.... geboren 1968 in Bad Homburg vor der Höhe, ist im Frühjahr 2003 zum Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht berufen worden (Nachfolge von Prof. Dr. Thomas Pfeiffer). Nach dem Abitur (1987) und Grundwehrdienst legte er sein erstes Staatsexamen an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg (1993) und daraufhin das Assessorexamen in Düsseldorf ab (1995). Danach folgte eine Assistententätigkeit am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dörner für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht zunächst an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (dort Promotion 1998) und später an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im Wintersemester 2002/2003 schloss sich eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Bielefeld an. Im Dezember 2002 wurde dann das Habilitationsverfahren in Münster beendet. Die Arbeit trägt den Titel: "Der Prozessvergleich und andere Formen konsensualer Streitbeilegung - Auf dem Weg zu einem Europäischen Zivilverfahrensrecht.

Von 2005 bis 2008 zählte Prof. Dr. Staudinger zum Wissenschaftlichen Beirat des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Berlin. Der Lehrstuhlinhaber war ferner im Jahr 2008 beim OLG Hamm im Nebenamt als Richter und ist seit 2005 als Gastprofessor an der Universität Paris Ouest-Nanterre-La Défense tätig. Im Frühjahr 2007 hielt er einen Vortrag an der East China University of Politics and Law (Shanghai). Prof. Dr. Staudinger führte überdies für die Europäische Kommission, die Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit in Bonn sowie das Bundesjustizministerium in Berlin in den Ländern des ehemaligen Jugoslawien (Serbien/Montenegro, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien) und Albanien bis 2006 Seminare mit hochrangigen Vertretern der dortigen Justiz durch. Seit einigen Jahren begleitet Prof. Dr. Staudinger in Budapest den Aufbau einer Richterakademie. Er beriet das vietnamesische Justizministerium bei der Kodifikation des Sachenrechts. Seit September 2007 ist Prof. Dr. Staudinger Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. und Mitherausgeber der Zeitschrift ReiseRecht aktuell sowie seit 2010 Beiratsmitglied der Zeitschrift Deutsches Autorecht (DAR), herausgegeben vom ADAC. Prof. Dr. Staudinger wurde auf dem 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag (2017) in Goslar zum Vizepräsident des Verkehrsgerichtstages gewählt. Zudem ist er seit 2/2014 Präsident des Deutschen Autorechtstages, seit 6/2017 Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV sowie seit 10/2020 Präsident des Institutes für Europäisches Verkehrsrecht.

Zur Veröffentlichungsliste aus dem Internationalen Privat- und Verfahrensrecht zählen (Ausgewählte aktuelle Veröffentlichungen):

  • Internationales Versicherungsrecht: Kommentierung in: Staudinger/Halm/Wendt, Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht, 1. Auflage, 2013, Luchterhand, Köln.
  • Internationales Versicherungsrecht: Kommentierung der Rom I-VO in: Handkommentar zum BGB, 8. Auflage, 2014, Nomos, Baden-Baden. 
  • Kommentierung der Rom I-VO in: Ferrari/Kieninger/Mankowski/Otte/Saenger/Staudinger, Internationales Vertragsrecht, 2. Auflage, 2011, C.H. Beck, München.
  • Kommentierung des Abschnitts über Versicherungs- und auch Verbrauchersachen nach der Brüs-sel Ia-VO in: Rauscher (Hrsg.).
  • Kommentar zum "Europäischen Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR / EuIPR", Bearbeitung 2015, Sellier European Law Publishers, München.
  • Kommentierung der Rom II-VO in: Gebauer/Wiedmann (Hrsg.), Zivilrecht unter europäischem Einfluss, 2. Auflage, 2010, Boorberg, Stuttgart.
  • Kommentierung des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht in: Schulze/Zuleeg/Kadelbach (Hrsg.), Europarecht Handbuch für die deutsche Rechtspraxis, 3. Auflage, 2014, Nomos, Baden-Baden.

Prof. Dr. Staudinger ist seit Jahren als Dozent an der Deutschen Richterakademie in Trier sowie bei der dortigen EuropäischenRechtsakademie tätig. Er hat in der Vergangenheit inner- (etwa in Belgien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Spanien, Ungarn), sowie außerhalb Europas (beispielsweise in Argentinien, China, Schweiz, Türkei, Vietnam) zahlreiche Vorträge gerade auf den Feldern des Internationalen Zivilverfahrens- wie Privat- und Versicherungsrechts gehalten.

Klaus Tychsen

Rechtsanwalt, Hamburg

... ist seit 1974 als Rechtsanwalt beim Landgericht Hamburg zugelassen und seit 1979 zugleich bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Zudem ist er seit 1971 in Hamburg und Berlin als Repetitor bei einem Privatrepetitorium tätig. In 43 Jahren hat er mehr als 50.000 angehende Juristen geschult.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Tychsen seit 2005 tätig und referiert in den Fachanwaltslehrgängen im Erbrecht das wichtige Themengebiet "Pflichtteilsrecht" sowie "Vermächtnis", "Auflage", "Ersatzerbeneinsetzung" und "Anwachsung".

 

Dr. Dietmar Weidlich

Notar, Notare Dr. Weidlich & Dr. Soutier, Roth bei Nürnberg


Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen, Referendariat in Nürnberg, Promotion bei Prof. Dr. Gottfried Schiemann 1992

1995 Berufung zum Notar, seit 2000 Notar in Roth b. Nürnberg. Näheres unter http://www.notariat-roth.de/

Beiratsmitglied der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV) und Herausgeberbeiratsmitglied der Notarzeitschrift MittBayNot.

Publikationen:

1. Bücher

  • Grüneberg (vormals Palandt), Bürgerliches Recht, Verlag C.H.Beck (Mitautor seit 70. Auflage)
  • Weidlich, Die Testamentsvollstreckung im Recht der Personengesellschaften, Carl Heymanns Verlag
  • Mayer/Bonefeld, Testamentsvollstreckung, 4. Auflage, Zerb Verlag (Mitautor)
  • Bengel/Simmerding, Grundbuch, Grundstück, Grenze, 5. Auflage, Luchterhand Verlag (Mitautor)
  • Hausmann/Hohloch, Handbuch des Erbrechts, 2. Auflage, Erich Schmidt Verlag (Mitautor)
  • Schlecht & Partner/Taylor Wessing, Unternehmensnachfolge, Handbuch für die Praxis, 2. Auflage, Erich Schmidt Verlag (Mitautor)
  • Wachter, Vertragsgestaltung im Zivil- und Steuerrecht, Festschrift für Sebastian Spiegelberger, Zerb Verlag (Mitautor)


2. Aufsätze (Auszug aus letzter Zeit)

  • Ehegattenzuwendung und Pflichtteilsergänzung in der Zugewinngemeinschaft - ZEV 2014, 345
  • Rechtsgeschäfte zwischen Vor- und Nacherben zur Aufhebung der Nacherbenbindung – ZErb 2014, 325
  • Das Verhältnis von vertraglichen Rückforderungsrechten und Pflichtteilsrecht – MittBayNot 2015, 193
  • Grundstücksverfügungen mittels Vollmachten über den Tod hinaus - ZEV 2016, 57
  • Die neuere Rechtsprechung zum notariellen Nachlassverzeichnis: eine kritische Bestandsaufnahme - ZEV 2017, 241
  • Typische Fehlerquellen bei der vergleichsweisen Regelung erbrechtlicher Ansprüche im gerichtlichen Verfahren - ZEV 2018, 242
  • Anforderungen an den Zugang einer Widerrufserklärung nach § 2271 Abs. 1 Satz 1 BGB bei Zustellung durch den Gerichtsvollzieher - MittBayNot 2018, 425
  • Neuere Entwicklungen beim Behindertentestament - ZEV 2020, 136
  • Voraussetzungen für die Löschung eines Nacherbenvermerks - ZEV 2020, 550

 

Dr. Simon Weiler

Notare Dr. Schwab und Dr. Weiler, München und Lehrbeauftragter an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

... studierte Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen-Nürnberg und war u. a. für eine internationale Anwaltskanzlei, die DaimlerChrysler AG und The Boston Consulting Group (BCG) in München tätig. Dr. Simon Weiler promovierte zum Thema „Mehrfachbeteiligungen an Sportkapitalgesellschaften“ und wurde 2007 zum Notar in Bamberg bestellt. Seit Februar 2013 betreibt Dr. Weiler zusammen mit dem Notar Dr. Martin T. Schwab als einer der jüngsten Notare Münchens sein neues Notariat in der Pacellistraße 14 / I im Zentrum von München. Näheres unter www.schwab-weiler.de

Neben seiner früheren Tätigkeit als Lehrbeauftragter der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist Dr. Weiler seit Jahren als Referent in der Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern aktiv.

Dr. Simon Weiler ist Fachautor für das Gesellschaftsrecht der Zeitschrift „notar“ und Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen insb. zu den Themen GmbH, Aktiengesellschaft, Umwandlungsrecht und Unternehmenskauf. Unter anderem ist er Mitautor folgender Werke:

  • Beck´sches Formularbuch für die Gestaltungs- und Notarpraxis, Abschnitt „GmbH“, Verlag C. H. Beck (in Vorbereitung)
  • Notarhandbuch Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Abschnitt „Umwandlungsrecht“, Verlag C. H. Beck, 1. Aufl. München 2011
  • Systematischer Praxiskommentar Personengesellschaftsrecht, Bearbeitung des Abschnitts „Umwandlungsrecht“, Bundesanzeiger-Verlag , 1. Aufl. Köln 2011
  • Beck´sches Notarhandbuch, Teil D.I. „GmbH“, Verlag C. H. Beck, 5. Aufl. München 2009 und 6. Aufl. München 2014 (in Vorbereitung)
  • Systematischer Praxiskommentar GmbH-Recht, Bearbeitung der Abschnitte „Umwandlungsrecht“ und „Unternehmenskauf“ samt Vertragsmustern, Bundesanzeiger-Verlag, 1. Aufl. Köln 2009 und 2. Aufl. Köln 2013.
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