"... Anfang August (Anm. 2022) die Mitteilung erhalten habe, die Bezeichnung "FA für Strafrecht" führen zu dürfen. Ich danke Ihnen für den Kurs, den ich sehr gerne weiter empfehlen werde und Ihre Mithilfe bei der Antragstellung mit Tipps und Formularen."
98% unsere TeilnehmerInnen an unseren Live Online Fachanwaltslehrgängen fanden den Lehrgang "Ausgezeichnet" bzw. "Gut"!
Basis: Anonyme Befragung der Teilnehmer am Ende von sechs Online Fachanwaltslehrgängen Juni 2022
In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse, die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Strafrecht", insb. gem. §§ 4, 14d Fachanwaltsordnung (FAO), erforderlich sind.
Was bisher in Präsenz stattfand, findet nun LIVE ONLINE statt. Das bedeutet:
48. Fachanwaltslehrgang im Strafrecht
24. Februar 2023 bis 17. Juni 2023
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Teilnahmegebühren
Anmeldung
49. Fachanwaltslehrgang im Strafrecht
1. März 2024 bis 22. Juni 2024
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Sie benötigen Nomos Gesetze Strafrecht und zusätzlich zum Thema Steuerstrafrecht aktuelle Steuergesetze (dtv-Ausgabe reicht aus!) nebst Abgabenordnung und das BTMG zum Thema Betäubungsmittelstrafrecht.
Umfangreich (ca. 2400 Seiten), d.h. drei breite Ordner mit aktuellem Inhalt von unseren namhaften Referenten erstellt!
Die ausgedruckten Seminarunterlagen
Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.
Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).
08.15 Uhr – 10.45 Uhr
Pause
11.00 Uhr – 12.45 Uhr
Mittagspause
13.30 Uhr – 15.15 Uhr
Pause
15.30 Uhr – 17.30 Uhr
8 Unterrichtsstunden pro Tag, 15 Tage
- insgesamt 120 Unterrichtsstunden (von der FAO vorgegeben) -
3 Leistungskontrollen á 5 Zeitstunden:
- insgesamt 15 Zeitstunden Leistungskontrolle (von der FAO vorgegeben) -
€ 1.500,- zzgl. ges. USt für Junganwälte bis 3 Jahre Zulassung
€ 1.750,- zzgl. ges. USt für alle übrigen Rechtsanwälte
€ 1.200,- zzgl. ges. USt für Referendare und Assessoren (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
€ 240,- zzgl. ges. USt für die erforderlichen drei Klausuren
Maßgeblich ist Ihr Status zum Zeitpunkt der Anmeldung!
Zahlung in max. 6 Raten ohne Aufpreis möglich!
10 % Mehrbucherrabatt bei Fachanwaltslehrgängen auf die zu entrichtende Teilnahmegebühr
- ab der 2. gleichzeitigen Anmeldung (Kanzlei/Unternehmen/Bekannte/Freunde etc.) oder
- für Teilnehmer an unseren bisherigen Fachanwaltslehrgängen
60 Fälle, dabei 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht.
§ 13 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Strafrecht
Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)