"... Anfang August (Anm. 2022) die Mitteilung erhalten habe, die Bezeichnung "FA für Strafrecht" führen zu dürfen. Ich danke Ihnen für den Kurs, den ich sehr gerne weiter empfehlen werde und Ihre Mithilfe bei der Antragstellung mit Tipps und Formularen."
98% unsere TeilnehmerInnen an unseren Live Online Fachanwaltslehrgängen fanden den Lehrgang "Ausgezeichnet" bzw. "Gut"!
Basis: Anonyme Befragung der Teilnehmer am Ende von sechs Online Fachanwaltslehrgängen Juni 2022
In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Donnerstag bis Samstag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse, die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Strafrecht", insb. gem. §§ 4, 14d Fachanwaltsordnung (FAO), erforderlich sind.
Was bisher in Präsenz stattfand, findet nun LIVE ONLINE statt. Das bedeutet:
50. Fachanwaltslehrgang im Strafrecht
27. Februar 2025 bis 13. Juni 2025
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.
Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).
€ 1.740,- zzgl. ges. USt für Junganwälte* bis 3 Jahre Zulassung
€ 1.990,- zzgl. ges. USt für alle übrigen Rechtsanwälte
€ 1.440,- zzgl. ges. USt für Referendare* und Assessoren* (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
€ 300,- zzgl. ges. USt für die erforderlichen drei Klausuren
*Maßgeblich ist Ihr Status zum Zeitpunkt der Anmeldung!
10 % Mehrbucherrabatt bei Fachanwaltslehrgängen auf die zu entrichtende Teilnahmegebühr
- ab der 2. gleichzeitigen Anmeldung (Kanzlei/Unternehmen/Bekannte/Freunde etc.) oder
- für Teilnehmer an unseren bisherigen Fachanwaltslehrgängen
Für jeden Unterrichtsblock und die Klausuren erhalten Sie automatisch eine separate Rechnung.
Schriftliche Stornierungen bis 1 Monat vor Lehrgangsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von € 75,- zzgl. gesetzl. USt. berechnet. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!
60 Fälle, dabei 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht.
§ 13 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Strafrecht
Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)