"... zunächst möchte ich mich bedanken und Ihnen mitteilen, wie gut mir der Kurs in Berlin gefällt! Loben möchte ich insbesondere Ihre Präsenz, Ihren Service und auch die Verpflegung, das habe ich so noch nicht erlebt!"
In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse, die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Strafrecht", insb. gem. §§ 4, 14d Fachanwaltsordnung (FAO), erforderlich sind.
München
43. Fachanwaltslehrgang / Fachanwaltskurs
25. September 2020 bis 7. Februar 2021
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
46. Fachanwaltslehrgang im Strafrecht 2021
19. Februar 2021 bis 12. Juni 2021
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Sie benötigen Nomos Gesetze Strafrecht und zusätzlich zum Thema Steuerstrafrecht aktuelle Steuergesetze (dtv-Ausgabe reicht aus!) nebst Abgabenordnung und das BTMG zum Thema Betäubungsmittelstrafrecht.
8.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Pause
11.15 Uhr bis 13.00 Uhr
Mittagspause
13.45 Uhr bis 15.30 Uhr
Pause
15.45 Uhr bis 17.45 Uhr
8 Unterrichtsstunden pro Tag, 15 Tage
- insgesamt 120 Unterrichtsstunden (von der FAO vorgegeben) -
3 Leistungskontrollen á 5 Zeitstunden:
- insgesamt 15 Zeitstunden Leistungskontrolle (von der FAO vorgegeben) -
€ 1.500,- zzgl. ges. USt für Junganwälte bis 3 Jahre Zulassung
€ 1.750,- zzgl. ges. USt für alle übrigen Rechtsanwälte
€ 1.200,- zzgl. ges. USt für Referendare und Assessoren (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
€ 240,- zzgl. ges. USt für die erforderlichen drei Klausuren
Maßgeblich ist Ihr Status zum Zeitpunkt der Anmeldung!
Zahlung in max. 6 Raten ohne Aufpreis möglich!
10 % Mehrbucherrabatt bei Fachanwaltslehrgängen auf die zu entrichtende Teilnahmegebühr
- ab der 2. gleichzeitigen Anmeldung (Kanzlei/Unternehmen/Bekannte/Freunde etc.) oder
- für Teilnehmer an unseren bisherigen Fachanwaltslehrgängen
60 Fälle, dabei 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht.
Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)