Unser Konzept: Top-Referenten / Aktuelle Themen / Überzeugende Preise

Unsere Referenten/Innen in der FAO-Fortbildung Arbeitsrecht:

Prof. Dr. Martina Ahrendt

Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt (1. Senat) und Lehrbeauftragte an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg


.... hat an der Universität Bonn und der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaft studiert. Im Anschluss war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig, zunächst in Potsdam, später am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht an der MLU bei Prof. Dr. Wolfhard Kohte. 1995 wurde sie an der MLU mit einer Arbeit zum Kündigungsschutz bei Arbeitsverhältnissen in Frankreich mit der Bestnote „summa cum laude“ promoviert. Nach Stationen als Rechtsanwältin, als Richterin am Arbeitsgericht Berlin, als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht sowie beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist sie Richterin am Bundesarbeitsgericht in Erfurt. 

Am 21.03.2013 wurde Frau Dr. Ahrendt zur Richterin am Bundesarbeitsgericht gewählt. Seit dem 1.11.2018 ist sie dem 1. Senat zugeteilt. Mit Wirkung vom 9. März 2022 wurde ihr von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg der Titel Honorarprofessorin verliehen. 

Frau Dr. Ahrendt ist seit mehreren Jahren Lehrbeauftragte an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrungen als Fachreferentin. Frau Dr. Ahrendt ist

  • Mitherausgeberin des "Schaub - Arbeitsrechtshandbuch",  
  •  
  • des "Gemeinschaftskommentars zum Arbeitsgerichtsgesetz  (GK-ArbGG)" und 
  •  
  • des Loseblattwerks "Kündigungs- und Bestandsschutz im  Arbeitsverhältnis" sowie 
  •  
  • Autorin in verschiedenen arbeitsrechtlichen Publikationen (u.a.  Däubler [Hrsg.], Tarifvertragsgesetz).

Dr. Thomas Banse

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachkanzlei für Arbeits- und Insolvenzrecht, Düren


... ist seit vielen Jahren als Referent im Bereich Arbeits- und Insolvenzrecht tätig.

Ausbildung / Werdegang:

Seit 2018 zertifizierter Restrukturierungsexperte (RWS)

Seit 2007 Fachanwalt für Insolvenzrecht

Seit 2002 Inhaber f.a.i.r. Fachkanzlei für Arbeits- und Insolvenzrecht, Düren

Seit 2000 Fachanwalt für Arbeitsrecht

Seit 1996 Rechtsanwalt

1994 Promotion im Internationalen Privatrecht


Davide Barone

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator, Barone Vogt Rechtsanwälte Part GmbB, München


Seine jahrelange arbeitsrechtliche Erfahrung u.a. als Rechtsschutzsekretär beim DGB Rechtsschutz und Geschäftsführer der EurAA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gibt er auch in Seminaren für Betriebsräte und Führungskräfte weiter.

Die Interessen des Mandanten stehen immer im Fokus. Im Arbeitsrecht bedeutet das oft nicht nur eine Kündigung abzuwenden, sondern auch, das künftige Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht noch durch einen langen Rechtsstreit zu belasten und dauerhaft zu zerstören.

„Meist vergessen die Parteien im ersten Ärger, dass Sie später wieder zusammenarbeiten müssen, wenn Sie das Arbeitsverhältnis nicht beenden möchten. Meine Aufgabe ist es, aus der Situation das Beste für den Mandanten zu machen und das bedeutet alle Möglichkeiten aufzuzeigen, aber auch ehrlich auf alle Risiken und Konsequenzen hinzuweisen. So kann der Mandant entscheiden, wie er weiter vorgehen möchte.“

Als  Anwalt verfolgt Herr Barone daher - wann immer möglich - den Weg der Schlichtung und des außergerichtlichen Vergleiches, um mehr für den Mandanten zu erreichen und schneller als durch richterliches Urteil.

Sind die Chancen vor Gericht besser als das Vergleichsangebot, erstreitet Herr Barone aber auch auf diesem Wege das Recht seiner Mandanten.

Über das individuelle Arbeitsrecht hinaus ist Herr Barone auch erfahrener Berater für Betriebsräte, insbesondere für das Gestalten und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Interessenausgleichen, sowie -als zertifizierter Mediator- auch für Einigungsstellen.

Herr Barone ist als Fachanwalt Spezialist für individuelles und kollektives Arbeitsrecht, hat aber u.a. auch Erfahrung in vielen Bereichen des Strafrechts und Einwanderungsrechts.

Prof. Dr. Frank Bayreuther

Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Passau

- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
- Referendariat in Augsburg und New York, 2. juristische Staatsprüfung in München
- Promotion an der Freien Universität Berlin mit einer fächerübergreifenden Arbeit über die rechtliche Einordnung deswirtschaftlich-existenziell abhängigen Unternehmens (Betreuer: Prof. Dr. Dr. Franz-Jürgen Säcker)
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Universität Erlangen-Nürnberg (Schwerpunkte neben dem Arbeitsrecht: Kartellrechtrecht, Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz)
- Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg (Arbeitsgerichte Stuttgart und Ulm)
- Habilitation an der Universität Erlangen-Nürnberg ("Tarifautonomie als kollektiv ausgeübte Privatautonomie")
- 2004 bis 2006: Professor für Europäisches und Deutsches Bürgerliches und für Arbeitsrecht an der Technischen Universität Darmstadt
- 2006 bis 2010 Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin
- Seit Sommersemester 2010: Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Passau

Prof. Klaus Bepler

Vors. Richter am Bundesarbeitsgericht (4. Senat) i.R.

....ist seit 1980 Arbeitsrichter in Aachen, Bonn, Cottbus, Köln und Potsdam. Seit Mai 1993 ist Prof. Klaus Bepler Richter am Bundesarbeitsgericht, zunächst als Mitglied des 3. Senats (Betriebliche Altersversorgung) und seit 1.1.2005 Vorsitzender Richter des 4. Senats (Tarifvertragsrecht, Ein-, Höher-, Um- und Rückgruppierungen sowie Beschäftigung nach bestimmten Vergütungs- und Lohngruppen).

Neben seinen Vortragstätigkeiten zu arbeitsrechtlichen Fragen war Herr Prof. Bepler mehrere Jahre Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn und ist heute Lehrbeauftragter und Honorarprofessor für Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Aufgrund der Vollendung des 65. Lebensjahres schied Prof. Klaus Bepler aus der Arbeitsgerichtsbarkeit am 31.Mai 2012 aus. Am 1. Juni 2012 wurde ihm anläßlich seiner Abschiedsfeier in Erfurt die "Festschrift für Klaus Bepler zum 65. Geburtstag: Arbeitsgerichtsbarkeit und Wissenschaft" übergeben. Herausgeber sind Prof. Dr. Gregor Thüsing, Malte Creutzfeldt, Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau und Prof. Dr. Hellmut Wißmann. Sie enthält 50 Beiträge namhafter Autoren aus Wissenschaft und Praxis und ist im C.H. BECK Verlag mit der ISBN 978-3-406-63489-5 erscheinen.

Herr Prof. Bepler ist Herausgeber/Mitautor in

  • Bepler/Böhle/Meerkampf/Stöhr (Hrsg.): Kommentar zum TVöD
  • Bepler/Böhle/Meerkampf/Stöhr (Hrsg.): Kommentar zum TV-L
  • Wolfgang Däubler (Hrsg.): Kommentar zum Tarifvertragsgesetz
  • Henssler/Kalb/Willemsen: Arbeitsrechts Kommentar und
  • Düwell/Lipke, ArbGG, jeweils zum Arbeitsgerichtsgesetz.

Ferner ist Herr Prof. Bepler Mitherausgeber der "RdA" und kann auf zahlreiche Veröffentlichungen zum Tarifvertragsrecht, Betriebsrentenrecht, Arbeitsvertragsrecht, Kirchenarbeitsrecht, arbeitsgerichtlichen Verfahren und zum Sportarbeitsrecht verweisen.

Herr Prof. Bepler war von 1996 bis 2006 Referent in unseren Fachanwaltslehrgängen im Arbeitsrecht. In den Fortbildungsveranstaltungen gem. 15 FAO erläutert Prof. Bepler seit 1997 für uns die neue Gesetze im Arbeitsrecht und die aktuelle Rechtsprechung des BAG.

Dietrich Boewer

Vors. Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf a.D., Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle, Köln

... ist seit 30 Jahren ein gefragter Referent. Insbesondere war ein Teil des legendäres Vortragsgespanns des DAI „Boewer-Bauer-Schwertner". Nach seiner Tätigkeit als zuletzt Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf wurde er „anwaltlicher Arbeitrechtler“ zunächst bei der überregionalen Anwaltskanzlei Anwaltskanzlei Norton Rose Vieregge, Köln und ist heute für die renommierte Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle, Köln als Senior Consult tätig.

Nebenbei ist Herr Boewer an verschiedenen arbeitsrechtlichen Werken beteiligt:

  • Z.B. als Mitautor:
    Münchener Anwalts Handbuch Arbeitsrecht (Beck-Verlag), 4. Aufl. 2017
    Münchener Handbuch Arbeitsrecht (Beck-Verlag) 2009
    Gaul, Björn (Hrsg.) "Aktuelles Arbeitsrecht (Dr. Otto Schmidt-Verlag) erscheint seit 2000 jährlich in zwei Bänden, zuletzt 2017
  • Ferner als Herausgeber und Mitherausgeber sowie Autor:
    Aktuelle Aspekte des Arbeitsrechts, Springer-Verlag, 1987
    Festschrift für Dieter Gaul zum 70. Geburtstag, Hermann Luchterhand-Verlag, Neuwied, 1992
    Festschrift für Peter Schwerdtner zum 65. Geburtstag, Luchterhand, 2003
  • Bücher und Kommentare als Alleinautor, u.a.
    Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten und bei der Unternehmens- und Personalplanung, Recht und Wirtschaft, Heidelberg
    Kommentar zum Teilzeit- und Befristungsgesetz, Datakontext, , 3. Aufl. 2015
    Handbuch Lohnpfändung unter Berücksichtigung von Abtretung und Restschuldbefreiung, Datakontext 2004, 3. Aufl. 2015.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herrn Rechtsanwalt Dietrich Boewer seit 2003 tätig.

Dr. Jürgen Brand

Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jürgen Brand, Hagen und Präsident des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts in Essen a.D. sowie Richter des Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen von 2006 bis 2012

... wurde in Berlebeck/Detmold geboren, wuchs in Hagen auf. Er trat nach einem Studium in Bonn und Münster seine erste Richterstelle 1973 beim Sozialgericht Gelsenkirchen an, wechselte 1978 zum Landessozialgericht in Essen. 1990 wurde er zum Präsidenten des Sozialgerichts Dortmund und 1997 zum Präsidenten des Landessozialgerichts in Essen ernannt. Dort leitet er den 1. Senat, der Berufungen aus dem Arbeitsförderungsrecht und der Sozialhilfe entscheidet. Zum Ende Mai 2010 ist Dr. Brand aus Altersgründen als Präsident ausgeschieden. Herr Dr. Brand führt nun die "Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jürgen Brand, die Spezialisten im gesamten Sozialrecht und im Recht der sozialrechtlichen Betriebsprüfung" in Hagen, Tel. 02331 / 915 99 0 2, www.anwaltskanzlei-dr-brand.de .

2006 wurde Dr. Brand zudem zum Richter des Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen gewählt. Er ist einer von vier gewählten Mitglieder in dem 7-köpfigen Gremium.

Dr. Jürgen Brand hat zahlreiche Bücher und Kommentare zum Sozialversicherungsrecht sowie Gesellschafts- und Europarecht verfasst, u.a.:

  • Arens, Wolfgang; Brand, Jürgen: Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, Dt. Anwaltverlag, 2. Auflage 2010.
  • Brand, Jürgen (Hrsg.): SGB III • Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung. Kommentar, C. H. Beck, 7. Auflage 2015.
  • Berscheid / Kunz / Brand / Nebeling: Fachanwaltshandbuch Arbeitsrecht, ZAP-Verlag, 34. Aufl. 2012.
  • Brand, Jürgen (Hrsg.): Praxis des Sozialrechts, C. H. Beck, 2. Auflage 2011.
  • Brand/Lembke (Hrsg.), Der CGZP-Beschluss des BAG, Nomos 2012.
  • Mitautor im GmbH-Handbuch, Otto-Schmidt-Verlag 2012.
  • Mitautor in Westermann, Handbuch der Personengesellschaften, Otto-Schmidt-Verlag 2012.
  • Mitautor in Spellbrink / Eicher: Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts. Das SGB III in Recht und Praxis, C. H. Beck, 2003.
  • Mitherausgeber der NZS (Neue Zeitschrift für Sozialrecht).

Ferner ist Herr Dr. Jürgen Brand ein ausgewiesener Experte und ein gefragter Dozent in der Anwaltsfortbildung.

Dr. Mario Eylert

Vors. Richter am Bundesarbeitsgericht (4. Senat), Erfurt i.R.

.... trat nach Studium der Rechtswissenschaft und einer wissenschaftlichen Tätigkeit an der Freien Universität Berlin im April 1984 als Richter in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Berlin ein. 1993 wurde er zum Vorsitzenden Richter am damaligen, inzwischen aufgelösten Landesarbeitsgericht Brandenburg ernannt. Im Mai 2001 folgte seine Ernennung zum Richter am Bundesarbeitsgericht, wo er zunächst dem 2. Senat und ab September 2010 dem 10. Senat angehörte. Dort hatte er auch die Position des stellvertretenden Vorsitzenden inne. Seit 2004 war ihm als richterlicher Referent die Aufgabe übertragen, die Kontakte des BAG zu internationalen Juristenvereinigungen zu pflegen. Zum 1. Juni 2012 wurde Eylert zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt und übernahm den Vorsitz im 4. Senat. Mit Wirkung vom 30. September 2018 trat Dr. Eylert in den Ruhestand ein.

Veröffentlichungen:

  • Mitautor in "Bepler / Böhle / Meerkamp / Russ": TVöD. Band I: Kommentar zum Tarifrecht der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst im Bereich des Bundes und der VKA. Band II: Entgeltordnungen. Kommentar zu den Entgeltordnungen der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst im Bereich des Bundes und der VKA, 33. Auflage, C.H.BECK, 2016.

 

Prof. Dr. Michael Fuhlrott

Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Zertifizierter Mediator, Datenschutzbeauftragter, Ebert Fuhlrott Garden Ley Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Hamburg und Professor für Arbeitsrecht der Hochschule Fresenius Hamburg.

…war mehrere Jahre als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in international tätigen Wirtschaftskanzleien ausschließlich arbeitsrechtlich tätig. Nach der Annahme eines Rufes auf eine ordentliche Professur für Arbeitsrecht an eine staatliche Fachhochschule im Jahr 2013 ist er seit 2014 Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Hamburg, wo er als Studiendekan den Bereich Wirtschaftsrecht und den Masterstudiengang Human Resources Management leitet. Daneben ist er Partner bei FHM – Fuhlrott Hieramente & von der Meden Partnerschaft von Rechtsanwälten und berät in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere als Ansprechpartner für Arbeitgeber, sowohl im Rahmen laufender arbeitgeberseitiger Beratung, als auch bei Umstrukturierungsmaßnahmen einschließlich anschließender Prozessvertretung.

Prof. Dr. Fuhlrott ist Autor von mehr als 400 juristischen Fachartikeln und Zeitschriftenbeiträgen, u.a. Herausgeber und (Mit-)Autor eines Praxishandbuchs zum Thema Low-Performance, Krankheit und Schwerbehinderung, eines Handbuchs zum Thema „Arbeitsrecht in der Umstrukturierung“ sowie Autor des Kapitels zum Betriebsübergang in einem Anwaltshandbuch zum Arbeitsrecht.

Ausgewählte aktuelle Veröffentlichungen:

  • Aktuelle Rechtsprechungsanforderungen an Verdachtskündigungen, DB 2015, S. 1719 ff.
  • Die Auftraggeberhaftung bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, NZA 2015, S. 392 ff.
  • Das Schicksal von Betriebsräten bei Betriebs(teil)übergängen, BB 2015, S. 1013 ff.
  • Update Antidiskriminierungsrecht – RechtsprechungsReport 2014, ArbR Aktuell 2015, S. 35 ff.
  • Verteidigung bei Inanspruchnahme durch AGG-Diskriminierungskläger, GWR 2014, S. 298 ff.
  • „Freie Stellen“ bei betriebsbedingter Kündigung – Grenzen der Weiterbeschäftigungspflicht, DB 2014, S. 1198 ff.
  • Besonderheiten der betriebsbedingten Kündigung von Leiharbeitnehmern, NZA 2014, S. 122 ff.
  • Das Schicksal von arbeitgebergebundenen Leistungen bei Betriebsübergängen, BB 2013, S. 1592 ff.
  • Die Übernahme von know-how-Trägern ohne Eingehung von Arbeitsverhältnissen als Betriebsübergang, NZA 2013, S. 183 ff.
  • Erwerberkonzeptkündigung als Alternative zum BQG-Modell bei Betriebsübergängen, BB 2013, S. 2042 ff.
  • Besonderheiten der Sozialauswahl und Weiterbeschäftigungspflicht in Konzern und Gemeinschaftsbetrieb, BB 2012, S. 253 ff.
  • Zwischengeschaltete Transfergesellschaften zur Vermeidung von Betriebsübergängen, NZA 2012, S. 549 ff.

Näherers auch unter http://www.fhm-law.de/michael-fuhlrott/ .

 

Dr. Jacob Hinze

Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, Hamburg


... ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei CMS Deutschland in Hamburg. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der umfassenden Beratung bei Transformationsprozessen sowie der laufenden Beratung zu allen Fragen des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts. Er verfügt über besondere Erfahrung bei der Begleitung komplexer Einigungsstellenverfahren, z.B. bezüglich der Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit, wie auch der Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren bei der SE-Gründung sowie bei der Nutzung und Einführung von LegalTech-Tools. Jacob Hinze ist regelmäßiger Autor und Referent zu aktuellen Rechtsfragen und Entwicklungen im Arbeitsrecht.

Publikationen u.a.:

  • Digitalisierung und IT-Mitbestimmung - Wie die Betriebsparteien den Wandel gemeinsam gestalten können, NZA 2021, 1444 
  • Der Sozialplan in der Restrukturierung - Allgemeine Grundsätze und Berechnungsdurchgriff, NZA 2020, 1657
  • Das Massenentlassungsanzeigeverfahren - häufige Fehler und Vermeidungsstrategien, NZA 2020, 694
  • Stolperfalle Betriebsratsvergütung: Pauschalisierende Zulagen an Betriebsräte grundsätzlich zulässig, Der Betrieb online, DB1296189, 01.03.2019
  • Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen Abbau von Leiharbeitnehmern im Rahmen einer Betriebsänderung, NZA 2018, S. 841 ff.
  • Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes, Baden-Baden 2018 (zugl. Dissertation)

Dr. Michel Hoffmann

Dr. Michel Hoffmann, LL.B, Rechtanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Partner bei Küttner Rechtsanwälte in Köln, berät seine Mandanten aus dem privaten sowie öffentlichen Sektor in allen Fragen des Arbeitsrechts mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung. Er verfügt zudem über vielfältige Erfahrungen in der Durchführung von komplexen Restrukturierungsvorhaben einschließlich der Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen. Er ist Mitglied des kanzleiinternen Expertenteams für die Arbeitswelt 4.0 und berät in diesem Zusammenhang Unternehmen bei der Einführung von IT-Systemen. Dr. Hoffmann veröffentlicht regelmäßig in der Fachpresse zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen und ist u.a. Dozent an für Arbeitsrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW.

Dr. Esko Horn

Präsident des Arbeitsgerichts Hamburg

... war mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig. Zugleich war er Repetitor beim juristischen Repetitorium Alpmann & Schmidt in Münster. Dort überarbeitete er mehrere zentrale Skripten und war für den Bereich Arbeitsrecht zuständig. Später war er im Arbeitgeberverband der iGz Justitiar, bevor er im Jahre 2004 in die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Hamburg wechselte. 2013 war Dr. Horn am Justizsenat abgeordnet und vertrat damit die Freie und Hansestadt Hamburg, insbesondere auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren als Parteivertreter. Herr Dr. Esko Horn wurde zum 1.11.2013 zum Vizepräsident des Arbeitsgerichts Hamburg ernannt. Im August 2017 wurde er zum Präsident des Arbeitsgerichts Hamburg ernannt.

Darüber hinaus ist er in der Ausbildung der Referendare für den Bereich des gesamten zivilgerichtlichen Verfahrens tätig. Seit 2005 ist er zudem Vorsitzender in zahlreichen Einigungsstellenverfahren und Tarifschlichtungen. Zudem ist er als Dozent für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie für Betriebsräte und Personalverantwortliche zahlreich gefragt.

Prof. Dr. Björn Gaul

Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, Köln

..... ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen auf allen Gebieten des Arbeitsrechts, insbesondere bei der Beratung nationaler und internationaler Mandanten im Zusammenhang mit Umstrukturierungen, dem Outsourcing von Geschäftsbereichen, Tarifwechsel und Personalabbau, der Einführung und Änderung von Vergütungsstrukturen, der Arbeitszeitflexibilisierung und Veränderungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Hierzu gehören auch die Beratung im Bereich der Unternehmensmitbestimmung und der Umgang mit dem Europäischen Betriebsrat. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die strategische Vorbereitung und Begleitung von Tarifvertragsverhandlungen sowie Restrukturierungsmaßnahmen und die Durchführung der damit verbundenen Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten über Interessenausgleich, Sozialplan und Überleitungsvereinbarungen.

Referenzen:
Björn Gaul wird konstant als einer der führenden Arbeitsrechtsanwälte in Deutschland genannt. JUVE benennt Björn Gaul stets bei den "Führenden Partnern im Arbeitsrecht", Who's Who Legal (2015) rechnet ihn zu den "most highly regarded" practitioners. Er ist "Employment Lawyer of the year Germany" 2011 (Who's Who), "Employment Lawyer of the year Germany" 2014 (employment-lawexperts.com). Bjoern Gaul ist der "go-to-lawyer" für Restrukturierung und herausragende Arbeit, er ist anerkannt für seinen "practical and solutions-oriented advice" (Who's Who Legal 2015). Legal 500 zitiert die Empfehlung als "in allen Belangen herausragend". Mandanten beschreiben ihn als "praxisnah, gut erreichbar, flexibel" (JUVE 2012/2013), "absolut verlässlich, viel Gespür für Stimmungen" (JUVE 2014/2015). Chambers Europe zitiert Marktbeobachter, die Björn Gaul "for his expertise and market presence" schätzen und ihn als "genius for employment law" beschreiben. Wettbewerber bezeichnen Björn Gaul als "brillanter Kopf, 1a Qualität, sehr sympathisch" (JUVE 2013/2014), "versierter Allrounder mit hohem Anspruch" (JUVE 2012/2013).

Prof. Dr. Björn Gaul ist außerplanmäßiger Professor an der Universität zu Köln mit der venia legendi für Bürgerliches Recht, Handels- und Arbeitsrecht. Ferner ist er Aufsichtsratsvorsitzender und Beiratsmitglied in der Logistik und Dienstleistungsbranche.

Monographien, u. a.

  • Gaul/Ludwig/Forst, Europäisches Mitbestimmungsrecht (SE, SCE, SPE und Grenzüberschreitende Verschmelzung), C.H. Beck 2015
  • Sonderleistungen und Fehlzeiten - Zulässigkeit und Grenzen einer Kürzung von arbeitgeberseitigen Sonderzahlungen bei Fehlzeiten des Arbeitnehmers, Heidelberg 1994 (zugl. Dissertation Universität zu Köln, 1993)
  • Aktuelles Arbeitsrecht, halbjährlich erscheinende Zusammenfassung der aktuellen Rechtsentwicklung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, (begründet von Dieter Gaul, seit 1994/1 fortgeführt von Björn Gaul, bearbeitet mit Dietrich Boewer), zuletzt 2011, Band 1
  • Gaul/Otto, Arbeitsrecht: Leitfaden für Führungskräfte, Planegg 2000
  • Das Arbeitsrecht der Betriebs- und Unternehmensspaltung: Gestaltung von Betriebsübergang, Outsourcing, Umwandlung, Köln 2002 (zugl.: Köln, Univ., Habil.-Schrift)

Ferner gibt er als Autor das halbjährlich erscheinende Handbuchs „Aktuelles Arbeitsrecht“ heraus und ist regelmäßig im Rahmen der unternehmensinternen und externen Fortbildung als Dozent tätig.

Umfangreiche Informationen auch unter http://www.cms-hs.com/bjoern-gaul

Willi Johannes Kainz

Vors. Richter am Bayerischen Landessozialgericht, München

.... blickt auf eine langjährige Erfahrung als Sozialrichter zurück. Zuvor war er hauptamtlicher Fachhochschullehrer an der damaligen Bayerischen Beamtenfachhochschule, Fachbereich Sozialrecht und leitete später den Bereich „berufliche Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht“ im Bayerischen Sozialministerium.

Daneben ist er als Autor im Bereich des Sozialrechts tätig. Im Oktober 2016 erschien eine umfassende Darstellung des sozialgerichtlichen Verfahrens unter dem Titel

  • Erfolgreiche Prozessführung im Sozialrecht. Praxistipps für das sozialgerichtliche Verfahren. Mit Prüflisten, Schriftsatzmustern und Praxishinweisen C.H.BECK Verlag, München 2016

Ferner veröffentlichte er zahlreich Fachaufsätze:

  • „Die Bestandskraft von Sozialverwaltungsakten - Auswirkungen von Fehlern im Verwaltungsverfahren“(in: NZS 2015, 767-777),
  • „Grundsätze der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ (in: ZFSH 2015, Heft 3) und
  • demnächst wird in der NZS ein Beitrag zum neuen Bundesteilhabegesetz erscheinen.

Ferner ist Herr Kainz seit 1989 regelmäßig in der juristischen Fortbildung für unterschiedliche Verbände tätig.

Dr. Jochen Keilich, LLM (Exeter)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner bei Pusch Wahlig Workplace Law Partnerschaft von Rechtsanwälten, Berlin

... berät Unternehmen zu allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, insbesondere bei Umstrukturierungen, Personalabbaumaßnahmen, Betriebsübergängen sowie Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Dr. Jochen Keilich hat besondere Erfahrung bei der Beratung öffentlicher Arbeitgeber, auch im Personalvertretungsrecht sowie bei Privatisierungen. Er vertritt Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte bei der Gestaltung ihrer Anstellungsverträge und bei dem Wechsel ihrer Anstellung. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Datenschutzrecht. Er referiert regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen. Dr. Jochen Keilich wird von JUVE seit 2017 als einer der „Führenden Partner im Arbeitsrecht“ aufgeführt und seit 2015 als häufig empfohlener Anwalt ausgezeichnet („umsichtig“, „präzise und sehr kompetent“). Besondere Anerkennung findet er auch bei Legal 500 2016 („bewegt sich fachlich auf höchstem Niveau“). In der WirtschaftsWoche 2017 ist er als einer der besten Anwälte für Arbeitsrecht genannt.

1994-1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
1999-2000 Studium an der University of Exeter, LL.M. European Legal Studies
2002-2003 Freshfield Bruckhaus Deringer Frankfurt am Main
2004 Dissertation bei Prof. Dr. Manfred Weiss an der Universität Frankfurt am Main
2003-2011 Rechtsanwalt, seit 2009 Partner bei Beiten Burkhardt Hamburg und Berlin
2007 Fachanwalt für Arbeitsrecht
2011 Partner bei PUSCH WAHLIG LEGAL

Veröffentlichungen (Auszug aus letzter Zeit):

  • Dr. Jochen Keilich, LL.M. (Exeter): Straftaten am Arbeitsplatz, Arbeit und Arbeitsrecht 5/15, S. 273 ff.
  • Dr. Jochen Keilich, LL.M. (Exeter): Die Bemessung der Betriebsratsvergütung – Gut gemeint ist das Gegenteil von gut, Betriebs-Berater 09/2014, S. 2229 ff.
  • Dr. Jochen Keilich, LL.M. (Exeter), Dr. Michael Witteler: Betriebliche Praxis und Konfliktsituationen – der Umgang mit dem Betriebsrat, Arbeit und Arbeitsrecht 09/2014, S. 508 ff.
  • Dr. Jochen Keilich, LL.M. (Exeter): Verdachtskündigung und Kündigung wegen Whistleblowing – Klassiker des Kündigungsrecht, Arbeit und Arbeitsrecht 09/2013, S. 522 ff.
  • Dr. Jochen Keilich, LL.M. (Exeter), Paul Brummer: Aufsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold – Geheimhaltungspflichten auch für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat“, Betriebs-Berater 14/2012, S. 897 ff.

Näheres auch unter http://pwlegal.net/anwaelte-attorneys/jochen-keilich/

Oliver Klose

Richter am Bundesarbeitsgericht (7. Senat), Erfurt

... war nach dem Studium mehrere Jahre als Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn tätig. Anfang 2003 wurde Herr Klose Arbeitsrichter im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Von 2007 bis 2009 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Bundesarbeitsgericht abgeordnet, wo er für den 3. Senat und für den 1. Senat tätig war. Zum 1. Nov. 2011 wurde Herr Klose zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt und dem 9. Senat zugewiesen (insbesondere zustänig für das Urlaubs-, Teilzeit-, Elternzeit- und Zeugnisrecht). Ab 2016 war Herr Klose Mitglied des 4. Senats, dem sog. Tarifsenat. Seit November 2018 ist er stellvertretender Vorsitzender des
7. Senats (u.a. Befristungen und formelles Betriebsverfassungsrecht).

Herr Klose verfügt über umfangreiche Erfahrungen als Fachreferent, ist Lehrbeauftragter der Universität Erfurt und ist Autor verschiedener arbeitsrechtlicher Publikationen, u.a. ist er Mitautor im Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsrechtlichen Vorschriften (KR), im Kommentar zum gesamten Arbeitsrecht (AR) sowie im Münchener Handbuch Arbeitsrecht und kommentiert Teile des Arbeitsgerichtsgesetzes im BeckOnline-Kommentar. Ferner gehört er zum Autorenkreis des Antragslexikons Arbeitsrecht.

Herr Klose referiert seit 2008 in unseren Fachanwaltslehrgängen die Themenbereiche „Arbeitskampfrecht", "Tarifvertragsrecht" und das "Recht der betrieblichen Altersversorgung“.

Martin Krömer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg

Näheres unter www.rugekroemer.de !

Prof. Dr. Ulrich Koch

Vors. Richter am Bundesarbeitsgericht (2. Senat), Erfurt

... ist seit 1991 Arbeitsrichter, zunächst in Schleswig-Holstein und von 1994 bis Mai 2005 in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Direktor des Arbeitsgerichts Stralsund, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Rostock). Seit Juni 2005 ist Herr Prof. Dr. Koch als Richter am BAG tätig, zunächst im 7. Senat, der für formelles Betriebsverfassungsrecht sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung zuständig ist. Zum 1. August 2009 wechselte Herr Prof. Dr. Koch in den 1. Senat, zu dessen Zuständigkeit u.a. das materielle Betriebsverfassungsrecht, Fragen der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit sowie das Arbeitskampfrecht gehören.

Zum 1. Febr. 2016 wurde Prof. Dr. Ulrich Koch zum Vorsitzenden Richter des 2. Senats am Bundesarbeitsgericht in Erfurt ernannt. Der 2. Senat ist zuständig für Entscheidungen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung sowie daran anschließende Abfindungs- und Weiterbeschäftigungsansprüche.

Seit 2010 ist Herr Prof. Dr. Koch Honorarprofessor an der Georg-August-Universität in Göttingen.

Herr Prof. Dr. Koch ist Autor bzw. Mitautor von zahlreichen Veröffentlichungen (Auszug):

  • "Schaub", Arbeitsrechts-Handbuch, Verlag C. H. Beck, 18. Auflage 2019;
  • Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, Verlag C. H. Beck, 19. Auflage 2019;
  • Großkommentar zum Kündigungsschutzrecht, 5. Auflage 2017;
  • Die Betriebsbedingte Kündigung, 2000;
  • Tarifautonomie für eines neues Jahrhundert (Festschrift für Günter Schaub zum 65. Geburtstag), 1998.

Prof. Dr. Koch referiert seit Bestehen der Juristischen Fachseminare (1996) in unserem Fachanwaltslehrgängen im Arbeitsrecht. Er unterrichtet das Thema "Kündigungsschutzprozessrecht".

Dr. Stefan Koop

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg

 

... studierte Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover. In seiner anwaltlichen Tätigkeit bei rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg hat Dr. Stefan Koop folgende Schwerpunkte:

  • Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführerdienstverträgen,
  • Außergerichtliche und gerichtliche Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen,
  • Umfassende strategische und taktische arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen und Führungskräften,
  • Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher und personalvertretungsrechtlicher Regelungen und Durchführung erforderlicher Verfahren,
  • Beratung und Vertretung in allen Fragen des Arbeits- und Tarifrechts des öffentlichen Dienstes, insbesondere im Anwendungsbereich von TVöD und TV-L sowie ähnlicher Tarifverträge,
    Arbeitszeitrecht
  • Beamtenrecht, insbesondere Disziplinarverfahren und Stellenbesetzungsverfahren (Konkurrentenklage)

Er verfügt über besondere Kenntnisse im Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, im Arbeitsrecht des Öffentlichen Dienstes und im Beamtenrecht sowie in den Bereichen Metall und Klimatechnik.

Dr. Stefan Koop ist Autor bzw. Mitautor folgender Publikationen:

  • Ruge/Krömer/Pawlak/Rabe v. Pappenheim (Hrsg.), "Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst", 13. Auflage 2020, rehm Verlag, Kapitel: "Arbeitskampfrecht", "Arbeitszeit", "Freistellung", "Tarifverträge", "Versetzung/Abordnung/Zuweisung";
  • Liebers (Hrsg.) "Formularbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht", 5. Auflage 2019, Luchterhand Verlag, Kapitel: "Tarifvertragsrecht", "Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung";
  • Dr. Stefan Koop: "Das Tarifvertragssystem zwischen Koalitionsmonopolismus und Koalitionspluralismus", Duncker & Humblot 2009,
  • Dr. Stefan Koop: "Aufgaben für die Personalabteilung im Streikfall", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT), 2014, 26;
  • Dr. Stefan Koop: "Auskunftsansprüche während des Einstellungsverfahrens", Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT) 2012, 199.

Näheres unter https://www.rugekroemer.de/team/rechtsanwaelte/dr-stefan-koop/

Dr. Rüdiger Linck

Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts und Vors. Richter am Bundesarbeitsgericht (5. Senat), Erfurt

....arbeitete von 1987 bis 1989 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht (Professor Dr. Gerrick von Hoyningen-Huene) an der Universität Heidelberg. 1989 promovierte er mit dem Thema „Die soziale Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung“. Ab 1989 war er Richter an den Arbeitsgerichten Pforzheim und Stuttgart und von 1996 bis 2001 Vorsitzender Richter am Sächsischen Landesarbeitsgericht in Chemnitz.

Seit 1. Juli 2001 ist Dr. Linck Richter am Bundesarbeitsgericht und gehörte dort zunächst dem 5. Senat an. Anfang 2007 wechselte Dr. Linck in den 6. Senat, der u.a. für den Kündigungsschutz außerhalb des KSchG, Aufhebungsverträge, das Insolvenzrecht und das Recht des öffentlichen Dienstes zuständig ist. Zum 1. Nov. 2009 wechselte Dr. Linck in den 1. Senat mit den Geschäftsfeldern: Materielles Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und kirchliches Mitarbeitervertretungsrecht, Vereinigungsfreiheit, Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit, Arbeitskampfrecht.

Mit Wirkung vom 1. Mai 2014 wurde Herr Dr. Rüdiger Linck zum Vorsitzenden Richter am BAG ernannt und ihm der Vorsitz im 10. Senat übertragen, der insbesondere zuständig ist für Gratifikationen, Aktienoptionen und Sondervergütungen, Tätigkeitszulagen und Erschwerniszulagen, ergebnisorientierte Zahlungen und Zielvereinbarungen sowie die Sozialkassen der Bauwirtschaft.

Im Nov. 2017 wurde Dr. Rüdiger Linck zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt und ist nun als neuer Vorsitzender dem Fünften Senat  zugeteilt. Der Fünfte Senat ist im Wesentlichen zuständig für Fragen des Arbeitsentgelts einschließlich des Mindestlohns und des Annahmeverzugs, der Entgeltfortzahlung bei Krankheit, der Vergütung im Mutterschutz sowie des Inhalts und Umfangs der Beschäftigungspflicht.

Dr. Rüdiger Linck ist Mitautor u.a.

  • "Schaub", Arbeitsrechts-Handbuch, Verlag C. H. Beck, 19. Auflage 2021,
  • Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2021,
  • Linck/Krause/Bayreuther, Kommentar Kündigungsschutzgesetz, 16. Aufl. 2019.

Ferner ist er Mitglied im Herausgeberbeirat der Zeitschrift „Fachanwalt für Arbeitsrecht“.

Dr. Martin Lüderitz

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, Addleshaw Goddard (Germany) LLP, Hamburg

... berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit vielen Jahren Unternehmen des Mittelstands sowie nationale und internationale Konzerne in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Er vertritt Arbeitgeber in komplexen individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten sowie Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte. Den Mittelpunkt seiner Tätigkeit bildet die dauerhafte arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen. Besondere Schwerpunkte sind die Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie die Beratung bei Umstrukturierungen, Betriebsübergängen sowie (Massen-)Entlassungen.

Dr. Martin Lüderitz studierte an der Universität München. 2005 promovierte er zum Thema Altersdiskriminierung durch Altersgrenzen bei Prof. Dr. M. Heinze an der Universität Bonn und Prof. Dr. D. W. Belling, M.C.L. (U. of Ill.) an der Universität Potsdam. Nach dem Referendariat mit Stationen u.a. in München und Los Angeles (USA) begann er als Rechtsanwalt in Reutlingen und wechselte später nach Hamburg. Dort war er mehrere Jahre in einer Arbeitsrechtsboutique tätig, bevor er in die internationale Wirtschaftskanzlei Bryan Cave wechselte, die sich zum 1. April 2018 mit der Berwin Leighton Paisner LLP zur Bryan Cave Leighton Paisner LLP zusammengeschlossen hat. Zum 1. Juni 2019 wurde Dr. Lüderitz Partner bei Addleshaw Goddard (Germany) LLP.

Dr. Martin Lüderitz leitet regelmäßig Seminare zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen, unter anderem für Führungskräfte und Geschäftsführer sowie für Personalleiter und Personalreferenten. Er wirkte an Veröffentlichungen zum Betriebsverfassungsrecht und zum Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst mit.

In unserem Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht referiert er seit 2016 den Themenbereich „Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses durch Kündigung“, ferner in unseren Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte gemäß § 15 FAO.

Dr. Daniel Ludwig

Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, Hamburg

... ist Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei CMS Hasche Sigle in Hamburg. Er berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Beratungsschwerpunkte sind Ausgliederungs- und Restrukturierungsvorhaben sowie die Begleitung der damit verbundenen Verhandlungen mit Gewerkschaften und betrieblichen Arbeitnehmervertretern. Herr Dr. Ludwig ist Mitglied der Excellenzcluster "Betriebsänderung und Betriebsübergang" sowie "Tarifrecht" des Geschäftsbereichs Arbeitsrecht.

Herr Dr. Ludwig veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Er ist Herausgeber des Handbuchs Europäisches Mitbestimmungsrecht und Dozent im Rahmen der unternehmensinternen und externen Fortbildung.

Publikationen u. a.:

  • Gaul/Ludwig/Forst, Europäisches Mitbestimmungsrecht (SE, SCE, SPE und Grenzüberschreitende Verschmelzung), C.H. Beck 2015
  • Zum Unterlassungsanspruch des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten - Gestaltungsmittel "gemeinsamer Betrieb", ArbRB 2014, S. 309
  • Sicherstellung ordnungsgemäßer Betriebsratswahlen aus Arbeitgebersicht, ArbRB 2014, S. 29
  • Betriebsübergang: Vereinbarungen über nachvertragliche Wettbewerbsverbote, NZA 2013, S. 489
  • Betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit? Was es bei Restrukturierungsvorhaben zu beachten gilt, ArbRB 2013, S. 29
  • Neues zu arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln – Fallstrick Änderungsvereinbarung und Bezugnahme auf mehrgliedrige Tarifverträge, ArbRB 2012, S. 283
  • Compliance und arbeitsrechtliche Implementierung, in: Renz/Hense, Organisation der Wertpapier-Compliance-Funktion 2012
  • Freistellung unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen - Wirksamkeitsanforderungen nach der aktuellen Rechtsprechung, ArbRB 2011, S. 379
  • "Freistellung des Arbeitnehmers während einer jahresübergreifenden Kündigungsfrist", Kommentierung zu BAG v. 17.05.2011 - 9 AZR 189/10, ArbRB 2011, S. 258
  • Zulässigkeit der Altersdifferenzierung bei Sozialplanabfindung - welche Gestaltungsspielräume verbleiben nach "Andersen" und Co.?, ArbRB 2011, S. 218 ff
  • Arbeitnehmerüberlassung - neue Schranken für den Einsatz von Leiharbeitnehmern, GmbHR im Blickpunkt 2011, S. 65
  • Der Chef sagt, wo gearbeitet wird, Financial Times Deutschland, 04.01. 2011, S. 20
  • Wird § 613 a BGB jetzt uferlos? - Neues von EuGH und BAG zu Leiharbeitnehmern beim Betriebsübergang -, DB 2011, S. 298 ff
  • Betriebsbedingte Kündigung trotz des Einsatzes von Leiharbeitnehmern, DB 2010, S. 2334 ff
  • Der Geschäftsführer als Verbraucher - Anwendung der AGB-Kontrolle auf Dienstverträge, GmbHR 2010, S. 321
  • Uneingeschränkte AGB-Kontrolle bei dynamischer Bezugnahme im Arbeitsvertrag bei arbeitgeberseitigen Regelungswerken - Richtlinien und Arbeitsordnungen des Arbeitgebers, BB 2010, S. 55

Umfangreiche Informationen auch unter http://www.cms-hs.com/daniel-ludwig

Prof. Dr. Stefan Lunk

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg, Honorarprofessor an der Christian Albrecht Universität in Kiel, Freigestellter Consulant von Latham & Watkins LLP, Hamburg

Justus Maerker, LL.M. (Stellenbosch)

Rechtsanwalt  und Fachanwalt für Arbeitsrecht, rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg

…ist Partner in der ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Kanzlei rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg. rugekrömer gehört zu den größten Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland und berät und vertritt bundesweit insbesondere öffentliche und private Unternehmen und Konzerne sowie Top-Führungskräfte. Näheres unter www.rugekroemer.de.

Justus Maerker studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Sowohl im ersten als auch im zweiten Staatsexamen belegte er das Wahlfach Arbeitsrecht. Zwischen 2001 und 2002 absolvierte er ein auf das Arbeitsrecht ausgerichtetes LL.M. Studium an der University of Stellenbosch in Südafrika. 

Justus Maerker führt seit Jahren arbeitsrechtliche Seminare gem. § 15 FAO durch. Ferner führt er arbeitsrechtliche Seminare für Personalleiter und Führungskräfte mit Personalverantwortung durch, insbesondere in den Themenbereichen Umgang mit personenbedingt bzw. verhaltensbedingt leistungsgewandelten Arbeitnehmern, Abmahnung/Kündigung, Aufhebung von Arbeitsverhältnissen, Weisungs- und Direktionsrecht, Umgang mit krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, Schwerbehinderung, Urlaub sowie Tarifrecht des öffentlichen Dienstes.

Herr Justus Maerker ist Mitautor des Lexikons Ruge/Krömer/Pawlak/Rabe v. Pappenheim (Hrsg.) "Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst", 13. Auflage 2020, rehm Verlag, Kapitel Direktionsrecht, Internet am Arbeitsplatz, Leistungsorientierte Bezahlung, Personalakte und Sparkasse.

Dr. Gunther Mävers

Dr. Gunther Mävers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gründungspartner von michels.pmks und seit Aufnahme seiner anwaltlichen Berufstätigkeit in allen Bereichen des Arbeitsrechts tätig.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung international agierender Unternehmen, insbesondere aus dem anglo-amerikanischen Raum im Rahmen von grenzüberschreitenden Sachverhalten mit allen sich in diesem Zusammenhang stellenden arbeitsrechtlichen Fragen. Darüber hinaus verfügt er über umfangreiche Erfahrungen im Bereich Corporate Immigration und ist als einer der weltweit führenden Anwälte in diesem Bereich im „The International Who’s Who of Corporate Immigration Lawyers“ gelistet. Zudem ist er Mitglied in den Netzwerken Visalaw International und Alliance of Global Business Immigration Lawyers und Advisory Board Member des Global Employment Institute der International Bar Association.

Dr. Johan-Michel Menke, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner der Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Hamburg

   

Zugelassen seit 2007
Lehrbeauftragter an der St. John’s University, New York
Lehrbeauftragter an der FernUniversität Hagen
Referent Deutsche Gesellschaft für Personalführung
Referent Bundesverband der Personalmanager e.V.
Referent Deutsches Anwaltsinstitut 

Ausbildung:
Kliemt & Vollstädt, Fachanwälte für Arbeitsrecht in Düsseldorf (2007-2009)
Referendariat mit Stationen bei Bird & Bird in Düsseldorf und DFL Deutsche Fußball Liga GmbH in Frankfurt am Main (2005-2007)
Verleihung der Doktorwürde, Universität Hamburg (2005)
Weiterbildungsstudium Sportrecht an der FernUniversität Hagen (2004)
Universität Hamburg mit Studienaufenthalt in Madrid (1998-2003)



Wilhelm Mestwerdt

Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen

Eintritt in Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit 1991
Direktor Arbeitsgericht Nienburg 2005 bis 2007
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen 2007 bis 2009
Richter am Bundesarbeitsgericht (2009 bis 2014), Mitglied des 10. Senats des BAG
Präsident Landesarbeitsgericht Niedersachsen (seit 19.05.2014)
Vorsitzender Richter des 2. Senats des Kirchengerichtshofs der Evangelischen Kirche in Deutschland

Veröffentlichungen (u.a.):

  • Mitherausgeber/Autor Gallner, Mestwerdt, Nägele, HaKo KSchR (Befristungsrecht TzBfG § 14 ff.)
  • Anwaltkommentar Arbeitsrecht (BGB, §§ 104 ff, 125 ff, 611).

Harald Minisini

Harald Minisini ist als geprüfter Rechtsfachwirt seit über 20 Jahren im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts und Insolvenzrechts auf Gläubigerseite tätig und als Referent besonders für seine praxisnahen und verständlichen Fortbildungen bekannt.

Er ist u.a. Herausgeber des Infobriefs Zwangsvollstreckung im Deuschen Anwaltverlag.

Olaf Möllenkamp

Richter am Arbeitsgericht in Lübeck

... war nach Berufsausbildung zum Bankkaufmann und Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht zunächst Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein mit Schwerpunkt Strafrecht und wechselte 2003 an das Arbeitsgericht Lübeck.

Herr Möllenkamp ist langjährig gefragter Fachreferent im Bereich Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Neben der Dozententätigkeit für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände schult Herr Möllenkamp regelmäßig Betriebsräte, Personalverantwortliche und Führungskräfte.

Er ist Mediator und Vorsitzender zahlreicher betrieblicher Einigungsstellen mit Schwerpunkt auf IT-Themen und Arbeitszeit. Er ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter nach DS-GVO und war von 2013 bis 2021 Datenschutzbeauftragter der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein.

Herr Möllenkamp referiert seit 2015 in unseren Fachanwaltslehrgängen im Arbeitsrecht wechselnd die Themenbereiche „Verfahren vor den Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit“, „Arbeitskampfrecht", "Tarifvertragsrecht", "Recht der betrieblichen Altersversorgung“ sowie "Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrecht"

Dr. Johannes Oehlschläger

Rechtsanwalt, Associat, Eversheds Sutherland (Germany) Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors Partnerschaft mbB, München


... ist Rechtsanwalt und Associate in der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Eversheds Sutherland in München.

Er berät nationale und internationale Unternehmen zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Herr Dr. Oehlschläger publiziert regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen.

Dr. Johannes Oehlschläger studierte Rechtswissenschaft an der Universität Passau. Während seines Referendariats im OLG-Bezirk München war er unter anderem in einer führenden Wirtschaftskanzlei im Bereich Arbeitsrecht tätig und er absolvierte eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator (MuCDR).

Nach dem Referendariat war Dr. Johannes Oehlschläger Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht (Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Frank Bayreuther) an der Universität Passau.

Vor seiner Tätigkeit für Eversheds Sutherland war Dr. Johannes Oehlschläger im Bereich Arbeitsrecht bei einer führenden internationalen Wirtschaftskanzlei in München tätig.

Näheres unter www.eversheds-sutherland.com/JohannesOehlschlaeger 

Dr. Stephan Osnabrügge

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sportrecht, Pauly & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bonn


... studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn (Dr. jur. 2001). Seine Rechtsreferendariat absolvierte er in Koblenz und Bonn. Danach war er  Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Strafrechtlichen Institut der Universität Bonn bzw. Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der  Wissenschaftlichen Hochschule für Unternehmensführung, WHU Koblenz. Seit seit 2002 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. 


Dr. Stephan Osnabrügge ist ausgewiesener Spezialist in der unternehmensbezogenen arbeitsrechtlichen Beratung. Er berät in- und ausländische Unternehmen sowie Behörden in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrecht einschließlich des öffentlichen Dienstrechts. Das Beratungsspektrum reicht von der Erstellung von Arbeitsverträgen über die Vorbereitung von Kündigungen bis hin zur Beratung und Begleitung in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, der Begleitung des Arbeitgebers bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, der Planung und Umsetzung von Betriebsänderungen sowie der Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen. Eingeschlossen ist die bundesweite Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen in allen Instanzen. 


Als anwaltlicher Berater und Vertreter diverser Verbände und Vereine, u.a.  von Sportfach- und Dachverbänden, Sozialwerken und Trägervereinen von sozialen Einrichtungen, verfügt Dr. Stephan Osnabrügge zudem über eine langjährige Expertise im Vereinsrecht. Dr. Osnabrügge ist Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bunds.


Veröffentlichungen:

a) Bücher, Arbeitshilfen (Auszug):

  • Juris Formulare Arbeitsrecht, seit 2015
  • Gallner, Mestwerdt, Nägele (Hrsg.) Kündigungsschutzrecht Handkommentar (Autor) Nomos 2015
  • Lunck (Hrsg.) AnwaltFormulare Arbeitsrecht, 2. Auflage, 2014 (Autor)
  • Besgen, Handbuch Internet.Arbeitsrecht, , 3. Auflage 2013 , "Telefon-, Handy-, Palm-,  Blackberry-, iphone- und iPad-Nutzung" (Autor, zusammen mit Dr. Stephan Pauly)

b) Aufsätze (Auszug):

  • Das Arbeitsrecht beim Unternehmenskauf in: INF 2007, 151
  • Massenentlassungen - Kein russisches Roulette für Arbeitgeber, zugleich Besprechung von EuGHG, Urteil v. 27.01.2005, in: NJW 2005, 1093
  • Der Betriebsunternehmer in der Insolvenz haftet nicht für Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell), Anmerkung zu BAG, Urteil v. 19.10.2004, in: AWR 06/04, 227


Näheres unter https://www.paulypartner.de/team-member/dr-stephan-osnabruegge/#more-181 


Dr. Stephan Pötters, LL.M. (Cambridge)

Rechtsanwalt, Seitz Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln

Zu seinen Veröffentlichungen. hier nur die Monographien, gehören:

  • Basiswissen Jura für die mündliche Prüfung, Pötters/Werkmeister, De Gruyter, Berlin, 1. Auflage 2012 (188 Seiten), aktuell in der 5. Auflage 2016
  • Grundrechte und Beschäftigtendatenschutz, Pötters, Diss., Schriften des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln, Band 121, C.H.Beck/Nomos, Baden-Baden 2013, 329 Seiten; ausgezeichnet mit dem Wissenschaftspreis der GDD (Bernd-Hentschel-Preis) 2013 und dem Hugo Sinzheimer Preis 2014
  • Scheinselbstständigkeit im Internationalen Vergleich, Pötters (Mitarbeit), Gregor Thüsing (Hrsg. und Hauptautor), Peter Lang 2011
  • Ergonomie im Spannungsfeld von Arbeits-, Daten- und Diskriminierungsschutz, Pötters (Mitarbeit), Gregor Thüsing (Hauptautor), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2014
  • Richterrecht der Arbeit – empirisch untersucht. Möglichkeiten und Grenzen computergestützter Textanalyse am Beispiel des Arbeitnehmerbegriffs, Christensen/Pötters/Vogel, Duncker & Humblot, Berlin 2015
  • Das Mindestlohngesetz in der betrieblichen Praxis – Grundstrukturen, Praxisprobleme und Lösungsansätze, Mückl/Pötters Krause, RWS Verlag, Köln 2015
  • Handbuch Arbeitnehmerdatenschutz: Unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung, Gola/Pötters/Wronka, 7. Auflage 2016

Weitere Veröffentlichungen unter http://www.seitzpartner.de/de/anwaelte-und-steuerberater/arbeitsrecht-anwaelte/192-dr-stephan-poetters.html

Stephan Rittweger

Vors. Richter am Bayerischen Landessozialgericht, München

... arbeitete nach seinem Jurastudium an der Ludwig-Maximilian-Universität München von 1986 bis 1988 als Rechtsanwalt. Anschließend war er bis 1992 im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales - Abt. Krankenhauswesen, im Referat Rechtsetzung tätig.

Herr Rittweger war zunächst von 1993 bis 2001 Richter am Sozialgericht München bis er zum Richter am Bayerischen Landessozialgericht München berufen wurde. Seit 2010 ist Herr Rittweger dort Vorsitzender Richter.

Literatur:
Rittweger, Honorareinsatz im Hybridmodell in: Festschrift für Plagemann, 2020, Verlag C.H.Beck, München, S. 205 - 216

Zu den Themenbereichen der Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht ist Herr Rittweger seit langem als Autor und als Referent tätig.

Prof. Dr. Martin Reufels

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Internationales Handelsrecht, Partner der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln

 ... studierte an den Universitäten Köln und Heidelberg (dort Promotion), mit Auslandsaufenthalten an der Universität Barcelona und der Georgetown University, Washington D.C. Prof. Dr. Martin Reufels ist Partner der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek (näheres unter www.heuking.de ). Er berät dort als Fachanwalt für Arbeitsrecht umfänglich im Arbeits- und Dienstvertragsrecht, insbesondere bei arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen.

Prof. Dr. Martin Reufels lehrt an der Hochschule Fresenius in Köln und an der Universität Münster und ist Mitglied zahlreicher in- und ausländischer Berufsvereinigungen. Zu seinen Buchveröffentlichungen aus jüngster Zeit zählen:

  • Prozeßtaktik im Arbeitsrecht, Nomos Verlag Baden-Baden, 4. Auflage 2018
  • Hümmerich / Reufels (Hrsg.): Gestaltung von Arbeitsverträgen. Kommentierte Klauseln und Musterverträge, Nomos Verlag Baden-Baden, 4. Auflage 2019
  • Compliance in der arbeitsrechtlichen Praxis, Euroforum Verlag, Düsseldorf, 6. Aufl. 2011.

 

Dr. Sebastian Rombey

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn

 

- hat vor kürzem sein Promotionsvorhaben aus dem Bereich des Beschäftigtendatenschutzrechts (gefördert durch ein Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung) am Institut für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn beendet
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Helsinki (gefördert durch ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes)
- Redakteur und Vorstandsmitglied des juraexamen.info e.V.

Veröffentlichungen:

  • Digitale Mitbestimmung – Die Krise als Schrittmacher des Fortschritts?, BB 2020, S. 1141-1145 (gemeinsam mit Y. Beden)
  • Heidelberger Kommentar zur Datenschutz-Grundverordnung und dem BDSG, Schwartmann/Jaspers/Thüsing/Kugelmann (Hrsg.), C.F. Müller Verlag, 2018, Kommentierung des Art. 91 DS-GVO, S. 1480-1492 (gemeinsam mit Gregor Thüsing)
  • Die "schriftlich oder elektronisch" erteilte Einwilligung des Beschäftigten nach dem neuen Formerfordernis in § 26 II 3 BDSG, NZA 2019, S. 1399-1403 (gemeinsam mit Gregor Thüsing)
  • Zur Zusammensetzung des Aufsichtsorgans einer SE nach § 35 I SEBG und § 21 VI SEBG, NZG 2019, S. 1412-1417 (gemeinsam mit Tobias Vogt)
  • Über die Geltung des Medienprivilegs für YouTuber - Neue Impulse aus Luxemburg als Chance für das neue Datenschutzrecht, ZD 2019, S. 301-305
  • Forschung im Gesundheitswesen: Anforderungen an einen passgenauen Datenschutz, NZS 2019, S. 201-205 (gemeinsam mit Gregor Thüsing)
  • Dateigebundene Verarbeitung und Datenverantwortung - Lehren aus EuGH, Urt. v. 10.07.2018 - C-25/17 (Zeugen Jehovas), NZA 2019, S. 6-11 (gemeinsam mit Gregor Thüsing)
  • Der verdeckte Einsatz von Privatdetektiven zur Kontrolle von Beschäftigten nach dem neuen Datenschutzrecht, NZA 2018, S. 1105-1111 (gemeinsam mit Gregor Thüsing)
  • Nachdenken über den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum Schutz von Whistleblowern, NZG 2018, S. 1001-1007 (gemeinsam mit Gregor Thüsing)

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.jura.uni-bonn.de/lehrstuhl-prof-dr-thuesing/mitarbeiter/sebastian-rombey/

Prof. Dr. Sebastian Roloff

Richter am Bundesarbeitsgericht (3. Senat), Erfurt

Beruflicher Werdegang

  • 2000 Erste juristische Staatsprüfung
  • 2002 Promotion in Köln bei Prof. Dr. Peter Hanau
  • 2004 Richter am Arbeitsgericht Bonn
  • Richter am Arbeitsgericht Köln
  • 2012 - 2014 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht
  • 2015 Richter am Landesarbeitsgericht Köln
  • 2016 zum Richter am Bundesarbeitsgericht gewählt
  • 1.6.2016 Zuweisung zum 8. Senat
  • 1.3.2020 Zuweisung zum 3. Senat
  • 1.3.2022 Ernennung zum Honorarprofessor für Betriebsverfassungsrecht und Europäisches Arbeitsrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig


Herr Prof. Dr. Roloff ist u.a. Mitautor

  • Schaub / Koch: Arbeitsrecht von A-Z, Beck im dtv, 20.Auflage 2016
  • Wlotzke / Preis / Kreft: Betriebsverfassungsgesetz: BetrVG, 4. Auflage, C.H.BECK, 2009
  • Rolfs / Giesen / Kreikebohm / Udsching: Arbeitsrecht, C.H.BECK, 2008.
  • Erfurter Kommentar 22. Aufl. 2022 - AÜG, ArbZG, ArbSchG
  • Henssler Willemsen Kalb 9. Aufl.  §§ 305-310 BGB
  • Preis Sagan Europäisches Arbeitsrecht 2. Aufl. 
  • Clemenz Kreft Krause AGB Arbeitsrecht 2. Aufl. 

Jan Ruge

Fachanwalt für Arbeitsrecht, rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg, www.rugekroemer.de

... ist Gründungspartner der ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Kanzlei rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg und gilt als einer der renommiertesten Arbeitsrechtler Deutschlands. Das Branchenmagazin JUVE nennt ihn im „JUVE Handbuch 2016/2017 WirtschaftsKanzleien Rechtsanwälte für Unternehmen“ als „führenden Namen“ im Bereich „Führungsberatung“. JUVE schreibt: „…bleibt allerdings mit Ruge ein Partner unumstritten der bekannteste Kopf. Er genießt einen exzellenten Ruf vor allem im Öffentlichen Dienstrecht und berät regelmäßig in Grundsatzfragen, wie beispielsweise den VRR zu Fragen des Betriebsübergangsrechts im Zusammenhang mit der Umsetzung eines neuartigen Vergabeverfahrens.“ Laut Focus „Anwaltsliste 2017“ gehört er zu den Top-Anwälten in ganz Deutschland im Bereich Arbeitsrecht.

rugekrömer gehört mit derzeit 24 Rechtsanwälten, von denen 15 Fachanwälte für Arbeitsrecht sind, zu den größten Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland. Jan Ruge vertritt bundesweit öffentliche und private Unternehmen und Konzerne sowie Top-Führungskräfte. Er hat für seine Mandanten bereits diverse Verfahren erfolgreich beim Bundesarbeitsgericht und beim Europäischen Gerichtshof geführt.

Rechtsanwalt Ruge führt seit Jahren u. a. für das EUROFORUM, die Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, den Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg (AVH), den Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV), den Hamburgischen Anwaltverein (HAV), die Hamburger Fachanwaltsseminare Arbeitsrecht (H.F.A) und die Bundesvereinigung Öffentliches Recht (BÖR) sowie verschiedene private und öffentliche Unternehmen arbeitsrechtliche Seminare durch. Er hält an der Bucerius Law School (BLS) Gastvorträge zu arbeitsrechtlichen Themen und ist langjähriges Mitglied der Auswahlkommission für deren Studenten.

Jan Ruge ist Herausgeber bzw. Autor bzw. Mitautor folgender Publikationen:

  • Ruge/Krömer/Pawlak/Rabe v. Pappenheim (Hrsg.) "Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst", 10. Auflage 2017, rehm Verlag
  • Mitherausgeber der "Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht (öAT)", Verlag C.H. Beck
  • "Handbuch Kündigungsrecht", 5. Auflage 2017, DeutscherAnwaltVerlag, Kapitel: "Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG", "Beendigung durch Befristung", "Beendigung durch auflösende Bedingung und Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Rechtsschutzversicherung"
  • "Betriebsverfassungsrecht", 2. Auflage 2014, ERICH SCHMIDT VERLAG GmbH & Co. KG
  • Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Pflege", 1. Auflage 2001, Kohlhammer-Verlag, Kapitel: "Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte

Rechtsanwalt Ruge referiert für die Juristischen Fachseminare seit deren Bestehen 1996.

 

Dr. Stefan Schifferdecker

Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg...

… ist Mitglied des 14. Senats des LSG in Potsdam, zuständig für Krankenversicherungs- und Beitragsrecht, für Rechtsfragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie der Arbeitslosenversicherung. Er arbeitet seit 2008 als Sozialrichter, war 2015/2016 am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg auch in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts und 2022/2023 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im 1. Senat des Bundessozialgerichts tätig. Vor seiner Zeit als Sozialrichter arbeitete er fünf Jahre als Rechtsanwalt und ein Jahr als Strafrichter. Dr. Schifferdecker hat an der Humboldt-Universität in Berlin studiert und dort zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für öffentliches Recht gearbeitet.

Dr. Schifferdecker ist Mitautor des Kasseler Kommentars zum Sozialversicherungsrecht (SGB I und SGB V) und publiziert regelmäßig Beiträge in sozialrechtlichen Fachzeitschriften.

In unserem Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht referiert er ab Nov. 2020 den Themenbereich „Grundzüge des Sozialversicherungsrechts“, ferner in unseren Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte gemäß § 15 FAO.

Bettina Schmidt

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Bonn

... ist seit 1997 in eigener Kanzlei tätig (näheres unter www.kanzlei-bettina-schmidt.de).

Frau Rechtsanwältin Bettina Schmidt hat zahlreiche Bücher und andere Publikationen im Arbeits- und Sozialrecht zu den Themen Scheinselbständigkeit, Freie Mitarbeit und sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger veröffentlicht, u.a.

  • "Gestaltung und Durchführung des BEM", C. H. Beck, 3. Auflage 2022
  • Kurzarbeit in Zeiten von Corona, C.H. Beck, 2. Auflage 202
  • "Sozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis", C. H. Beck, 4. Auflage 2018
  • "Schwerbehindertenarbeitsrecht", Nomos-Verlag, 3. Auflage 2019
  • "Rehabilitationsrecht" in: Abels / Brandts / Klatt / Richter (Hrsg.) / Ritter / Schmidt, Nomos-Verlag, 1. Aufl. 2008
  • "Die sozialen Rechte der jungen Familie" in: Richter / Schmidt / Klatt / Doering - Striening / Schafhausen / Köhler, Nomos-Verlag, 1. Aufl. 2007
  • "Seniorenrecht in der anwaltlichen Praxis" in: Richter / Schmidt / Klatt / Doering - Striening (Hrsg.), Nomos-Verlag, 1. Aufl. 2006
  • "Das sozialrechtliche Mandat" von Hartmut Kilger, Bettina Schmidt und Matthias Bünger, Anwaltsverlag, 1. Auflage 2005
  • "DAV-Anwaltsausbildung / Das Anwaltsmandat - Sozialrecht", Berliner Wissenschafts-Verlag, 2005
  • "Freie Mitarbeiterverträge" von Bettina Schmidt, RWS Verlag Kommunikationsforum, 2003
  • "Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger", Verlag Recht und Wirtschaft, 2001
  • "Scheinselbstständigkeit in Arbeitsrecht - Sozialrecht" von Bettina Schmidt; Peter Schwerdtner, 2. Auflage, Jehle-Rehm, 2000.



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Dr. Jens Suckow

Richter am Bundesarbeitsgericht (9. Senat), Erfurt

... geboren 1968 in Düsseldorf, legte die zweite juristische Staatsprüfung 1998 in Berlin ab und promovierte im gleichen Jahr zum Dr. jur. 1999 trat er in den Richterdienst des Landes Brandenburg ein und war an den Arbeitsgerichten Frankfurt/Oder und Cottbus tätig. Von 2003 bis 2005 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. 2006 wurde er zum Richter am Arbeitsgericht als der ständige Vertreter einer Direktorin am Arbeitsgericht Frankfurt/Oder und 2008 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ernannt.

Der Bundespräsident hat Dr. Jens Suckow mit Wirkung vom 1. November 2009 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Herr Dr. Suckow wurde dem Neunten Senat zugeteilt, der sich schwerpunktmäßig mit Urlaubs-, Teilzeit- und Zeugnisrecht beschäftigt. Ferner werden Konkurrentenstreitigkeiten und die Entschädigungsansprüche bei überlangen Gerichtsverfahren behandelt.

Herr Dr. Suckow veröffentlichte

  • Homann, Jutta, Suckow, Jens: Der Kurzvortrag im Assessorexamen Arbeitsrecht, Vahlen Verlag, 5. Auflage 2015
  • Schleusener, Aino; Suckow, Jens; Voigt, Burkhard: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), 4. Aufl., Luchterhand, Köln 2012
  • Suckow, Jens: Der vorformulierte Arbeitsvertrag, Luchterhand, Köln 2011
  • Suckow, Jens: Gewerkschaftliche Mächtigkeit als Determinante korporatistischer Tarifsysteme, Duncker und Humblot, Berlin 2000.

Friedrich Schütz

Direktor des Arbeitsgerichts Bayreuth

... nach dem Studium und Referendarzeit 1978 bis 1986 in Regensburg arbeitete Herr Schütz 1986 bis 1990 als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl Prof. Dr. Richardi. Ab September 1990 wurde er als Richter am Arbeitsgericht Würzburg berufen. In der Zeit von Oktober 1991 bis Oktober 1993 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht tätig. Seit September 2006 ist Herr Schütz Direktor des Arbeitsgerichts Bayreuth.

Zu seinen Veröffentlichungen gehören:

  • im HzA (Handbuch zum Arbeitsrecht, Luchterhand Verlag): Die Befristung von Arbeitsverhältnissen / Urlaubsrecht.
  • im GK-ArbGG: Kommentierung der Verfahrensvorschriften der ersten Instanz.

Dr. Christoph T. Thies

Rechtsanwalt  und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Schalast LAW | TAX, Hamburg


 … verantwortet die arbeitsrechtliche Beratung im Hamburger Büro von Schalast. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt er Unternehmen und Führungskräfte umfassend in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen. Näheres unter https://www.schalast.com/de/rechtsanwaelte/hamburg/Christoph_Thies.php

Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen neben allen individualarbeitsrechtlichen Fallgestaltungen in der Beratung von Unternehmensrestrukturierungen sowie dem Führen betriebsverfassungsrechtlicher Beschlussverfahren, hier vor allem von Zustimmungsersetzungsverfahren nach §§ 99, 100 BetrVG. Rechtsanwalt Dr. Thies berät und vertritt insbesondere Unternehmen aus den Branchen Banken und Versicherungen, Einzelhandel und dem Gesundheitswesen. Darüber hinaus verfügt er über besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes.

Rechtsanwalt Dr. Thies referiert regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen, unter anderem zu den Grundlagen des öffentlichen Tarifrechts, zum Befristungsrecht oder zu betriebsverfassungsrechtlichen Themen. Er führt Fortbildungsveranstaltungen unter anderem für das Zentrum für Aus- und Fortbildung der Freien und Hansestadt Hamburg durch.

Daneben veröffentlicht Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph T. Thies zu arbeitsrechtlichen Themen. Er ist

  • Mitautor des "Formularbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht", Luchterhand Verlag, 6. Auflage 2021, Kapitel: "Anbahnung des Arbeitsverhältnisses" und "Personalvertretungsrecht",
  • Mitautor des Lexikons "Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst“, 14. Auflage 2021, rehm Verlag, Kapitel "Arbeitsvertrag", "Dienstreisen", "Pflegezeit", „Familienpflegezeit“ und "Probezeit",
  • Autor der Monographie "Der Schutz des Arbeitnehmers bei Abschluss arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge“, Logos Verlag Berlin, 2007
  • sowie Autor verschiedener Beiträge und Urteilsanmerkungen in der „Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht“ (öAT).

Rechtsanwalt Dr. Thies referiert in unseren Fachanwaltslehrgängen das Thema „Beendigung des Arbeitsverhältnisses außerhalb der Kündigung (Befristung, Aufhebung, Anfechtung)“.

Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard)

Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn

... ist seit dem Wintersemester 2004/2005 Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Zuvor war er seit 2001 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsvergleichung an der Bucerius Law School in Hamburg. 

Prof. Thüsing ist Mitglied der ständigen Deputation des Deutschen Juristentags, Mitglied des Vorstandes der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung sowie der Internationalen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit sowie Vorsitzender der Gesellschaft für Europäische Sozialpolitik und des Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichts in Hamburg. Als Sachverständiger wird er regelmäßig vom Gesetzgeber in den jeweiligen Ausschussanhörungen zu Rate gezogen - bislang mehr als 15 mal.

Prof. Thüsing promovierte zu dem Thema "Der Außenseiter im Arbeitskampf", graduierte zum LL.M. an der Harward Law School und besitzt die Anwaltszulassung für den Staat New York.

Zudem ist er als Verfasser zahlreicher Kommentierungen u.a.

  • Richardi, BetrVG;
  • Wiedemann, TVG;
  • Henssler/Willemsen/Kalb, BGB;
  • Thüsing, AÜG;
  • Annuß/Thüsing, TzBfG

und Autor zahlreicher Artikel in den einschlägigen arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften.

Für die Juristischen Fachseminare ist Prof. Dr. Thüsing seit 2005 tätig.

Eva Veiglhuber

Richterin, Bayerisches Landessozialgericht

Eva Veiglhuber ist Richterin am Bayerischen Landessozialgericht und dort in einem Senat für Rentenversicherung, Betriebsprüfung, Statusverfahren und Bundeskindergeld tätig.

Sie hat ebenfalls an dem o.g. Kainz: Praxiskommentar mitgeschrieben. Sie wirkt in der Ausbildung der Rechtsreferendare mit, schult Betriebsräte und ehrenamtliche Richter zu rentenrechtlichen Themen.

Dr. Jürgen vom Stein

Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln


... nach Studium, Referendariat und Promotion im Arbeitsrecht zunächst Rechtsanwalt, bevor er 1993 in den Justizdienst eintrat. Bis 1998 arbeitete er als Richter am Landgericht Bonn und wechselte dann in das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, wo er seit 2006 als Leitender Ministerialrat tätig war. Am 7. November 2007 wurde er zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ernannt, 2010 wurde er Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln.

Publikationen:

  • Mitherausgeber/Autor: vom Stein/Rothe/Schlegel, Gesundheitsmanagement und Krankheit im Arbeitsverhältnis, C.H. Beck, 2. Auflage 2021
  • Autor: BeckOGK (beck-online.​GROSSKOMMENTAR): KSchG (in Bearbeitung)
  • Mitherausgeber/Autor: Matthias Kilian, Susanne Offermann-Burckart, Jürgen vom Stein: Praxishandbuch Anwaltsrecht, Deutscher Anwaltsverlag, 3. Auflage 2018
  • Autor verschiedener Fachaufsätze und Festschriftbeiträge zum Arbeitsrecht und Prozessrecht

Dr. Christian Zieglmeier

Präsident des Sozialgerichts Landshut

..... absolvierte sein Jurastudium an der Universität Regensburg. Nach seinem Studium arbeitete er zunächst zwei Jahre (2004 - 2006) als Richter am Verwaltungsgericht Regensburg. Danach war er in den Jahren 2006 bis 2010 im Bayerischen Staatsministerium des Innern und im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen tätig. Im Jahre 2010 wechselte Herr Dr. Zieglmeier an das Sozialgericht Landshut (Kammer u.a. für Krankenversicherungs-, Betriebsprüfungsrecht). Von 2015 bis 2020 war er Richter am Bayerischen Landessozialgericht München (Senat für Krankenversicherungs- und Beitragsrecht), wobei er seit 2017 als Präsidialrichter auch Verwaltungsaufgaben wahrnahm. Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurde Herr Dr. Zieglmeier zum Präsidenten des Sozialgerichts Landshut ernannt. 

Dr. Zieglmeier ist Mitautor des

  • Praxishandbuchs Risiken des Arbeitgebers in der Betriebsprüfung
  • Kasseler Kommentars zum Sozialversicherungsrecht (SGB IV und SGB V).

Er publiziert zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften für den Bereich des Arbeits- und Sozialrechts und ist ferner Prüfer im Zweiten Juristischen Staatsexamen in Bayern.

Dr. Burcu Zimmerling

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) bei der DAK-Gesundheit, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachreferentin für Arbeitsrecht

https://www.linkedin.com/in/dr-burcu-zimmerling

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