"Die Dozenten waren so gut und die Themen mit den Unterlagen so gut aufbereitet, dass ich den ganzen Tag meine Aufmerksamkeit mühelos bündeln konnte und sehr viel für meine juristische Allgemeinbildung und, wider Erwarten, auch für meine tägliche Praxis mitgenommen habe ..."
".... werde diesen Lehrgang weiterempfehlen, weil es insgesamt ein überaus gelungener Kurs war!"
In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse, die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Arbeitsrecht", insb. gem. §§ 4, 10 Fachanwaltsordnung (FAO) erforderlich sind.
Die Rechtsanwaltskammern haben der Durchführung als LIVE ONLINE Fachanwaltslehrgängen zugestimmt!
Hier stellvertretend der Tenor einer regionalen Rechtsanwaltskammer: "Die Juristischen Fachseminare sind als langjähriger und verlässlicher Partner fachanwaltlicher Aus- und Fortbildung bekannt. Das vorliegende Konzept erscheint schlüssig und erfüllt im Ergebnis die Voraussetzungen des §§ 4, 4a FAO."
109. Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht
6. November 2020 bis 27. Februar 2021
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Teilnahmegebühren
Anmeldung
110. Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht
12. März 2021 bis 12. Juni 2021
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Teilnahmegebühren
Anmeldung
111. Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht
19. November 2021 bis 2. April 2022
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Sie benötigen eine aktuelle arbeitsrechtliche Gesetzessammlung und zusätzlich zur 4. und 5. Unterrichtseinheit die Sozialrechtsgesetzestexte.
8.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Pause
11.15 Uhr bis 13.00 Uhr
Mittagspause
13.45 Uhr bis 15.30 Uhr
Pause
15.45 Uhr bis 17.45 Uhr
8 Unterrichtsstunden pro Tag, 15 Tage
- insgesamt 120 Unterrichtsstunden (von der FAO vorgegeben) -
3 Leistungskontrollen á 5 Zeitstunden:
- insgesamt 15 Zeitstunden Leistungskontrolle (von der FAO vorgegeben) -
€ 1.500,- zzgl. ges. USt für Junganwälte bis 3 Jahre Zulassung
€ 1.750,- zzgl. ges. USt für alle übrigen Rechtsanwälte
€ 1.200,- zzgl. ges. USt für Referendare und Assessoren (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
€ 240,- zzgl. ges. USt für die erforderlichen drei Klausuren
Maßgeblich ist Ihr Status zum Zeitpunkt der Anmeldung!
Zahlung in max. 6 Raten ohne Aufpreis möglich!
10 % Mehrbucherrabatt bei Fachanwaltslehrgängen auf die zu entrichtende Teilnahmegebühr
- ab der 2. gleichzeitigen Anmeldung (Kanzlei/Unternehmen/Bekannte/Freunde etc.) oder
- für Teilnehmer an unseren bisherigen Fachanwaltslehrgängen
100 Fälle aus allen der in § 10 Nrn. 1 a) bis e) und 2 a) und b) bestimmten Gebiete, davon mindestens 5 Fälle aus dem Bereich des § 10 Nr. 2 und mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren. Als Fälle des kollektiven Arbeitsrechts gelten auch solche des Individualarbeitsrechts, in denen kollektives Arbeitsrecht eine nicht unerhebliche Rolle spielt.
Beschlussverfahren sind nicht erforderlich.
§ 10 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht
Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Individualarbeitsrecht
a) Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
b) Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
c) Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
d) Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
e) Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,
2. Kollektives Arbeitsrecht
a) Tarifvertragsrecht,
b) Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
c) Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts.
Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)