Zum Stichtag 1. Januar 2019 wurden 166.375 zugelassene Mitglieder gezählt. Das sind 520 Kammermitglieder mehr als noch im Vorjahr. In der Gesamtmitgliederzahl enthalten sind die Syndikusrechtsanwälte und unter anderem auch die zugelassenen Kanzleien in Form der Anwalts-GmbH (947), der Anwalts-AG (23) und der Anwalts-UG (9). Die Zahl der niedergelassenen Anwälte mit Einzelzulassung beträgt 148.227.
24 zu erwerbenden Fachanwaltschaftstitel sind derzeit möglich (Stand 1. Jan 2020). Maximal drei Fachanwaltstitel pro Person sind zulässig!
Gut ein Viertel der Anwaltschaft hat mindestens einen Fachanwaltstitel! Die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltschaften liegt zum Stichtag 1. Januar 2019 bei 56.305 (Vorjahr mit 55.274).
Spitzenreiter bei den Fachanwaltschaften ist das Arbeitsrecht. Hier gibt es 10.760 Fachanwälte und Fachanwältinnen. Fast genauso beliebt: die Fachanwaltschaft für Familienrecht mit 9.455 Fachanwälten und Fachanwältinnen. Auf den Plätzen drei und vier liegen die Fachanwaltschaften für Steuerrecht (4.910) und für Verkehrsrecht (4.116). Gefolgt von den Fachanwaltschaften für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (3.756) und für Strafrecht (3.643). Neu geschaffene Fachanwaltschaften sind das Migrationsrecht (seit 2019) sowie das Sportrecht (seit 2020).
Quelle: Zahlen der BRAK
Der Fachanwaltstitel differenziert Sie aus der Vielzahl der Anwälte!
Jeder vierte Rechtsanwalt/Rechtsanwältin führt heute einen Fachanwaltstitel. Drei von 23 möglichen Fachanwaltsbezeichnungen dürfen Anwälte maximal führen, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen (Unterricht, Prüfungen, praktische Fälle auf dem jeweiligen Gebiet) bestehen. Den theoretischen Unterricht sowie die Prüfungen können Sie bei uns für 9 Fachanwaltstitel erwerben. Die erforderlichen praktischen Fälle müssen in einem 3-Jahres-Zeitraum liegen. Dieser kann vor, während oder nach dem Lehrgang beginnen bzw. enden!
Der Fachanwaltstitel dokumentiert Ihre Kompetenz!
Durch die Erlangung des Fachanwaltstitels partizipieren Sie an der allgemeinen Entwicklung hin zur Spezialisierung. Langjährige Erfahrung und fundiertes Wissen allein reichen nicht aus!
Der Fachanwaltstitel gibt dem Mandanten Orientierung!
Studienergebnisse: Nach einer vom Soldan Institut vorgestellten Studie spielt die Spezialisierung durch Fachanwälte für 80 Prozent der befragten Mandanten bei der Anwaltssuche eine große Rolle. Eine andere Studie des Instituts zeigt, dass Fachanwälte im Durchschnitt um vierzehn Euro höhere Stundensätze berechnen als Kollegen ohne Fachanwaltstitel.
Je früher Sie beginnen, um so mehr partizipieren Sie an den Vorteilen des Fachanwaltstitels!
Referendare und Assessoren erhalten durch den Besuch eines Fachanwaltslehrgangs eine erheblich bessere Ausgangsposition auf dem Bewerbungsmarkt. Leerlaufzeiten können sinnvoll und effektiv ausgefüllt werden. Immer früher beginnt die Spezialisierung und Positionierung im zunehmend verschärften Anwaltsmarkt.
Worauf warten Sie noch?
In unseren Fachanwaltslehrgängen lernen Sie sehr viel Anwaltsspezifisches für die tägliche Praxis in kurzer Zeit:
Spezialisierung ist "der" Weg, der stetig wachsenden Zahl an Mitbewerbern zu begegnen! Spezialisierung heißt zugleich "Differenzierung"!
Ein eindeutiger Trend: Immer mehr Mandanten verlangen "den Fachanwalt"!
Anwaltliche Spezialisierung und Weiterbildung machen sich bezahlt: bessere Einstiegsmöglichkeiten in den Beruf sowie "mehr" Mandanten und "bessere" Mandate.
Je früher Sie starten, um so größer ist Ihr Vorteil!
Unser Institut hat seit 1996 über 20.000 Teilnehmer mit Erfolg geschult. Wir zählen zu den führenden Fachanwaltslehrgangsanbieter!
Wir begleiten Sie zum Fachanwalt/zur Fachanwältin!
Unsere Referenten und unser Preis-/Leistungsverhältnis wird von unseren Teilnehmern als "SEHR GUT" / "BEST" bewertet!
Haben Sie noch Fragen?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 0228 919 11 19
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