Unser Konzept: Top-Referenten / Aktuelle Themen / Überzeugende Preise

Unsere Referenten/Innen in den Fachanwaltslehrgänge Verkehrsrecht:

sind praxisorientierte und erfahrene Profis.

Fachliche Leitung: Wolfgang Wellner

Rechtsanwalt, Richter am Bundesgerichtshof (VI. Senat) a.D., Karlsruhe

... war am Bundesgerichtshof Mitglied des u.a. für das Schadensersatzrecht und insbesondere für das Verkehrsunfallrecht zuständigen VI. Zivilsenats. Seit Dezember 1999 war er dort Richter.

Davor hat er nach dem Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität des Saarlandes als Richter in der saarländischen Justiz alle instanzgerichtlichen Stationen (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) durchlaufen. Daneben war er langjähriger wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität des Saarlandes, Repetitor und Referendar-Arbeitsgemeinschaftsleiter und war zwischenzeitlich als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Wolfgang Wellner ist mit Ablauf des 31.03.2019 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten.

Herr Wolfgang Wellner ist 

  • Mitherausgeber von "Hacks/Wellner/Klein/Kohake SchmerzensgeldBeträge" und "Schmerzensgeld.Online", Deutscher Anwaltverlag

  • Mitherausgeber des „Freymann/Wellner, Juris-Praxiskommentars  Verkehrsrecht
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  • Mitautor des Handbuches "Geigel": Der  Haftpflichtprozess, Kapitel „Verkehrssicherungspflichten" und "Sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegien“, Beck Verlag, erscheint 2023 in neuer Auflage
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  • Mitherausgeber der "Neuen Zeitschrift für  Verkehrsrecht".

Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar hat er verschiedene Arbeitskreise geleitet.

 

Prof. Dr. rer. biol. hum. Jochen Buck

Dipl.-Ing. und Sachverständiger, Direktor des Instituts für forensisches Sachverständigenwesen (IfoSA), München und Leiter des Externenmasters LL.M. im Fachbereich Verkehrs-, Straf und Versicherungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)

... geboren 1968 in Laupheim/Baden-Württemberg. Von der Regierung von Oberbayern öffentlich bestellt und beeidigt für Verletzungsmechanik. Professor für forensisches Sachverständigenwesen an der Hochschule Nürtingen-Geislingen (HfWU). Direktor des Inst. für forensisches Sachverständigenwesen und Leiter des Masterstudienganges (LL.M) für Verkehrs-, Straf- und Versicherungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU).

Herausgeber des Handbuches der „Sachverständigenbeweis im Verkehrsrecht: Unfallrekonstruktion, Biomechanik, Messtechnik, Bildidentifikation, Alkohol und Drogen“, NOMOS-Verlag, Baden-Baden.

Gracia Dahmen

Oberamtsanwältin, Staatsanwaltschaft Duisburg

.... ist nach einer mehrjährigen Tätigkeit als Rechtspflegerin bei Gerichten seit 2001 im Amtsanwaltsdienst und seit 2005 als Amtsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Duisburg tätig.

Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind allgemeines Strafrecht, insbesondere Verkehrsstrafrecht, sowie das Lebensmittelrecht.

Als Dozentin und Tagungsleiterin leitet sie seit Jahren Fortbildungsveranstaltungen an der Justizakademie des Landes NRW mit Schwerpunkt Verkehrsrecht. Als Referentin tritt sie auch bei anderen Justizbehörden bzw. Justizakademien auf und bildet dort Richter, Staatsanwälte und Amtsanwälte im Bereich des Straßenverkehrsrechts fort. Sie hält Vorträge zum Straßenverkehrsrecht vor Fachanwälten, unterrichtet an berufsbildenden Schulen Rechtskunde und ist im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen bei der Polizei Duisburg tätig.

 

Ralph Gübner

Fachanwalt für Strafrecht, Die Anwälte, Kiel

... seit 1999 ist Herr Rechtsanwalt Ralph Gübner Fachanwalt für Strafrecht und arbeitet als Sozius in einer Kieler Kanzlei, die überwiegend strafrechtlich ausgerichtet ist. Neben dem Verkehrsrecht zählen zu seinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten das Arztstrafrecht sowie das (vertrags-)ärztliche Disziplinar- und Berufsrecht.

Als Referent und Autor ist er seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Verkehrsstraf-, Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrechts tätig. Er ist

  • Mitautor des Handbuchs für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren (Herausgeber: Burhoff).

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Ralph Gübner seit 2006 mit dem Themenbereich "Recht der Fahrerlaubnis, insb. Erwerb, Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis" in den Fachanwaltslehrgängen im Verkehrsrecht tätig.

Roman Kasten

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kasten & Pichler Rechtsanwälte, Wiesbaden

 

…..ist Partner einer auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei und ist überwiegend in den Bereichen Kauf- und Leasingrecht, Schadenabwicklung und den aus Sicht eines Fuhrparks relevanten Schnittstellen zwischen Verkehrs- und Arbeitsrecht tätig.

Als Referent und Seminarleiter ist RA Kasten seit Jahren in den Bereichen Kaufrecht, Schadenabwicklung und Fuhrparkrecht tätig. Darüber hinaus ist er Verbandsjurist des Bundesverbandes für Fuhrparkmanagement.

Für die Juristischen Fachseminare referiert Rechtsanwalt Roman Kasten in den Fachanwaltslehrgängen im Verkehrsrecht den Themenbereich "KFZ-Kauf, KFZ-Leasing, KfZ-Reparatur".

Leif Hermann Kroll

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, HAHN | KROLL + PARTNER Rechtsanwälte. Fachanwälte. Partnerschaftsgesellschaft mbB, Berlin


... ist Partner einer traditionsreichen Verkehrsrechtskanzlei mit über 60jähriger Geschichte und überwiegend in der Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren tätig. Er lernte sein Verteidigerhandwerk bei einem ausgewiesenen Praktiker aus der Berliner „Verteidigerschule“ und übertrug dieses Wissen über engagierte, auch wenn nötig auch konfrontative Verteidigung mit Erfolg auf die Verkehrssachenverteidigung. Seit 2012 ist Rechtsanwalt Kroll Referent in der Rechtsanwaltsfortbildung und hat sich einen Namen als Praktiker gemacht, der mit Tipps und Tricks nicht „hinterm Berg hält“.

Diverse von RA/FAVerkR Kroll erstrittene Entscheidungen, von Amts- und Landgerichten, vorwiegend aber von Oberlandesgerichten bis hin zu einer Verfassungsbeschwerde wurden veröffentlicht und in einschlägigen Medien kommentiert.

Näheres unter http://www.hk-rae.de/rechtsanwalt-leif-hermann-kroll/ .

Dr. Jan Luckey LL.M. LL.M.

Richter am Oberlandesgericht Köln

... hat in Bonn studiert, dort auch zum internationalen Deliktsrecht promoviert und seine Mastertitel in Cambridge (GB) sowie an der Universität Nürtingen/Geislingen (dort im Verkehrs-, Versicherungs- und Strafrecht) erworben.

Seit 2001 ist er im Staatsdienst. Im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit war er u.a. mit Verkehrsunfallrecht und dem Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten befasst. Er ist daneben mit Vortrags- und Schulungstätigkeiten in der Fortbildung der Justiz betraut und zudem auch als Dozent im Rahmen der anwaltlichen Fortbildung auf dem Gebiet des Schadens- und Haftungs- sowie Straßenverkehrsrechts tätig.

Herr Dr. Luckey ist zudem Lehrbeauftragter der Universität Nürtingen/Geislingen für den Bereich des Verkehrshaftungs- und Personenschadens. Neben zahlreichen Aufsätzen ist Herr Dr. Luckey Autor / Mitautor folgender Werke:

  • Luckey: Personenschaden;
  • Jaeger/Luckey: Schmerzensgeld;
  • Jaeger/Luckey: Das neue Schadensersatzrecht;
  • Huber/Kadner Graziano/Luckey: Hinterbliebenengeld;
  • Himmelreich/Halm: Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht;
  • Himmelreich/Halm/Staab: Handbuch der Kfz-Schadensregulierung;
  • Wenzel: Handbuch des Fachanwalts Medizinrecht;
  • Bachmeier: Kfz-Schadensregulierung;
  • Lütkes: Straßenverkehr.

Er kommentiert das Delikts- und Schadenrecht in den Kommentarwerken

  • Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast;
  • Prütting/Wegen/Weinreich: BGB.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Dr. Luckey seit 2005 tätig und referiert in den Fachanwaltslehrgängen zum Verkehrsrecht den Themenbereich "Verkehrszivilrecht, insb. das Verkehrshaftungsrecht (Personenschaden)".

Prof. Dr. Karl Maier

Direktor der Forschungsstelle Versicherungsrecht am Institut für Versicherungswesen (IVW) der TH Köln

... nach Studium und Promotion an der Universität Freiburg arbeitete Prof. Maier von 1984 bis 1992 als Sozius einer wirtschafts- und versicherungsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg und war als Konkursverwalter tätig. Von 1992 bis 1994 hielt er eine Professur an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln inne. Seit 1994 ist er Professor an der Fachhochschule Köln (heute TH = Technische Hochschule), Institut für Versicherungswesen, mit den Fächern Wirtschaftsrecht, Kraftfahrt-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung.

Prof. Dr. Karl Maier ist als Referent tätig beim C.H. Beck Verlag, Versicherungsforum, DAV sowie bei den Masterstudiengängen der Uni Münster und Hamburg.

Zu seinen Buchveröffentlichungen zählen:

  • Münchener Kommentar zum Versicherungsrecht Bd. 2 | Teil Kraftfahrtversicherung | C. H. Beck Verlag | München 2011
  • AKB Kommentar | Stiefel/Maier | 18. Aufl. | C. H. Beck Verlag | München 2010
  • Rechtsschutzversicherung | Harbauer Walter / Maier Karl / Bauer Günter / Stahl Peter | 8. Auflage | C.H. Beck Verlag | 2010
  • AKB 2008 und VVG - Reform, Auswirkungen auf die Kraftfahrtversicherung | Maier/Stadler | C.H.Beck Verlag | 2008
  • Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung | Maier Karl / Biela Anno | C.H. Beck Verlag | 2001
  • Die Kaskoversicherung | Maier Karl / Biela Anno | C.H. Beck Verlag | 1998

Weitere Veröffentlichungen aus neuerer Zeit  in den Fachzeitschriften:

  • Das Verhältnis des § 142 StGB zu E. 1. 3 AKB 2008, r+s 2016, 64
  • Die neue Rechtsprechung des BGH zum Eintritt des VersFalls in der Rechtsschutzvers. , r+s 2015, 489
  • Die Fahrerschutzversicherung – Neue Wege beim Versicherungsschutz für den Fahrer | RuS 2014, 219-221
  • Neue Bedingungen in der Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) | RuS 2013, 105-110
  • Betriebsschäden und Betriebsvorgänge in der Kaskoversicherung | Festschrift für Hermann Lemcke | r+s Sonderheft 2011, S. 85

Urteilsanmerkungen aus neuerer Zeit :

  • Relative Fahruntüchtigkeit in der Kasko – und in der Kfz – Haftpflichtversicherung (OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.10. 2015 – 4 U 165/13, r+s 2015, 340
  • Kein Versicherungsschutz bei der Beförderung von beschädigten Sachen, LG Dessau – Rosslau Beschl. v. 7.8.2014, 5 S 201/13, r+s 2015, 126 2014
  • AG ALTENA: Keine Mitverursachung des Zugfahrzeugs und kein Gesamtschuldnerausgleich bei Schaden durch abgekoppelten Anhänger, AG Altena, r+s 2015, 128
  • Unwirksamkeit der Nachberechnung bei unzutreffenden Angaben zu Merkmalen der Beitragsberechnung | LG Dortmund v. 10.07.2014 - 2 O 261/13 | jurisPR-VersR 9/2014 Anm. 3
  • Rettungskosten bei Wildunfällen | AG Lörrach v. 02.12.2013 - 4 C 1368/13 | jurisPR-VersR 8/2014 Anm. 6
  • Zur Anwaltsempfehlung durch die Rechtsschutzversicherung und der freien Anwaltswahl | BGH v. 04.12.2013 - IV ZR 215/12 | RuS 2014, 73-74
  • Addition der Leistungsfreiheitsbeträge bei Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem VersFall (Fahren ohne Fahrerlaubnis mit anschließender Unfallflucht) |OLG Celle Beschl. v. 26.07.2012 - 8 W 39/12 | RuS 2014, 59
  • Halter als Adressat einer Fahrtenbuchanordnung | OVG Lüneburg Beschl. v. 30.01.2014 - 12 ME 243/13 | RuS 2014, 407

Prof. Dr. Karl Maier referiert in unseren Fachanwaltslehrgängen im Verkehrsrecht den versicherungsrechtlichen Themenbereich: "Das Recht der Kraftfahrtversicherung und der Kaskoversicherung".

Dr. Sven Marlow

Vors. Richter am Landgericht Berlin (Spezialkammer für Versicherungsrecht)

....war nach seinem 2. juristischen Staatsexamen zunächst Rechtsanwalt in Köln in der Kanzlei „Dres. Bach, Langheid & Dallmayr“ (BLD), einer versicherungsrechtlichen Spezialkanzlei. Er promovierte im Versicherungsrecht am Lehrstuhl Prof. Dr. Schirmer in Berlin, bei dem er als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Seit 1997 ist er Richter in Berlin. Von Ende 2000 war er zunächst beim Landgericht in einer Spezialkammer für Privatversicherungsrecht. Im Jahr 2008 war er an den Versicherungssenat des Bundesgerichtshofs abgeordnet. Nach einer weiteren Abordnung an das Kammergericht Berlin 2010/11 ist er seit Oktober 2011 Vorsitzender einer Versicherungskammer (der Zivilkammer 23) des Landgerichts Berlin.

Herr Dr. Marlow ist seit 2003 Referent im Versicherungsrecht. Von 2007 an war er mehrere Jahre als Lehrbeauftragter für das Personenversicherungsrecht an der FU Berlin und von 2009 zudem als Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin für den Bereich Versicherungsrecht tätig.

Er hat zahlreiche Veröffentlichungen publiziert (u.a. als ständiger Mitarbeiter von Versicherung und Recht kompakt in den Bereichen Kranken- und Lebensversicherung sowie seit 2004 jährliche / seit 2009 zweijährliche Beiträge zu aktuellen Fragen in der Unfallversicherung in r+s), in jüngster Zeit u.a.:

Bücher/Kommentare:

  • Beck'scher Online-Kommentar VVG, Marlow/Spuhl, 16. Edition 1.8.2022 (unter Mitarbeit u.a. von Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M. Holger Filthuth, VorsRiOLG Karlsruhe, Prof. Dr. Michael Fortmann, Dr. Timo Gansel, RA , Dr. Gerold R. Gramse, VorsRiLG Berlin, Dr. Markus Jacob, RA, Dr. Dominik Klimke, Privatdozent an der FU Berlin, Kurt Günter Mangen, VorsRiOLG Köln, Dr. Sven Marlow, VorsRiLG Berlin, Sascha Piontek, RiBGH, Alfred Rust, RiBGH, Dr. Volker Schepers, RiOLG Hamm, Udo Spuhl, RiLG Berlin, Prof. Dr. Ansgar Staudinger), Kommentierung von § 28 VVG  
  • Marlow, in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, C.H.  Beck Verlag, 3. Aufl. 2015, § 13 Grundlagen zu den Obliegenheiten des  Versicherungsnehmers  
  • Marlow, in Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess, § 8 Unfallversicherung,  Nomos Verlag, 3. Aufl. 2015  
  • Marlow/Spuhl, Das Neue VVG kompakt, Ein Handbuch für die Rechtspraxis, 4.  erweiterte Aufl., Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe, Juni 2010 (unter  Mitarbeit u.a. von Prof. Dr. Helmut Schirmer (Mitglied der  VVG-Reformkommission): Kraftfahrtversicherung, und Dr. Joachim Grote:  Lebensversicherung) 

Zeitschriftenbeiträge:

  • Marlow, Anmerkung zu OLG Bamberg v. 30.6.2021 – 1 U 493/20, r+s 2022, 101 ff.
  • Marlow Anmerkung OLG Schleswig v. 18.5.2017 - 16 U 14/17 -, VersR 2019,  1557, 1558 f.
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  • Marlow, Anmerkung zu OLG Stuttgart v. 28.3.2019 - 7 U 146/18 - MedR 2019,  881, 884 f.  
  • Marlow, Anmerkung zu OLG Saarbrücken v. 19.6.2019 – 5 U 99/18, VersR 2019,  1289, 1294 f.  
  • Marlow, Das besondere Transparenzgebot bei vertraglichen Obliegenheiten  -Sanktionslose Obliegenheiten in den AKB 2008/2015, MBKK 2009, MBKT 2009 u.a.  – Zugleich Anmerkung zu OLG Hamm v. 9.8.2017 – 20 U 184/15, VersR 2017, 1500  ff.  
  • Marlow/Gramse, Lasik, Brustimplantate und Alter – Neues zum  Versicherungsfall in der Privaten Krankheitskostenversicherung – Zugleich eine  Anmerkung zu den Entscheidungen des BGH vom 17. Februar 2016 – IV ZR 353/14  und 29. März 2017 – IV ZR 533/15, r+s 2017, 518 ff.  
  • Marlow, Anmerkung zu OLG Hamm v. 9.8.2017 - 20 U 184/15, NJW 2017, 3391,  3394 f.  
  • Marlow, Unwirksame Rechtsfolgenregelungen in Alt- und Neuverträgen -  Einige Anmerkungen, r+s 2015. 591 ff.  
  • Marlow, Anmerkung zu LG Braunschweig v. 5.8.2014 in r+s 2015, 86 f.  
  • Marlow/Tschersich, Die private Unfallversicherung - Aktuelles aus  Rechtsprechung und Praxis - Teil II, r+s 2013, 365 ff.  
  • Marlow/Tschersich, Die private Unfallversicherung - Aktuelles aus  Rechtsprechung und Praxis -Teil I, r+s 2013, 157 ff.  
  • Marlow/Spuhl, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 07.12.2011 (IV ZR 50/11) –  Zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung einer Krankenversicherung  wegen einer nicht im Prämienverzug liegenden schweren Vertragsverletzung,  VersR 2012, 222 ff.  
  • Marlow/Tschersich, Die private Unfallversicherung – Aktuelles aus  Rechtsprechung, Praxis und VVG-Reform, r+s 2011, 367 ff. (Teil 1) und r+s  2011, 453 ff. (Teil 2)  
  • Marlow, Auszubildender: Umfang der Bindungswirkung des Anerkenntnisses bei  der Verweisungsprüfung (BGH v. 30.3.2011). VK 2011, 116 ff.  
  • Marlow, Arbeitsunfähigkeit kann auch bei - empfundener - Mobbingsituation  vorliegen (BGH v. 9.3.2011), VK 2011, 82 ff.  
  • Marlow, Anmerkung zu LG Dortmund v. 28.05. und 12.8.2009 (Zur Frage, ob  die Klagefrist des § 12 Absatz 3 VVG alter Fassung bei Alterverträgen auch  2008 noch wirksam gesetzt werden kann) VersR 2010, 198 ff.  
  • Marlow, Anmerkung zu LG Dortmund v. 16.11.2009 (Zur Geltung des neuen VVG  für Altfälle) VersR 2010, 516 f.  
  • Marlow, Anmerkung zu LG Dortmund v. 17.12.2009 (Anforderungen an den  Hinweis nach § 19 Abs. 5 S. 1 VVG über die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen  Anzeigepflichtverletzung) VersR 2010, 468 f.  
  • Marlow, Lebensversicherung – Versicherungsschein: Gilt auch bei einer  gefälschten Kündigung die Legitimationswirkung? (BGH), VK 2009, 170  
  • Marlow, Krankentagegeldversicherung - Arbeitsunfähigkeit trotz möglicher  Arbeitsumorganisation? (BGH), VK 2009, 136 ff.  
  • Marlow/Spuhl, Die Neuregelungen der Privaten Krankenversicherung durch das  VVG09 – Einige versicherungs- und verfassungsrechtliche Betrachtungen, VersR  2009, 593 ff.  
  • Marlow/Spuhl, Zur (Un-)Wirksamkeit von Ausschlussklauseln für „bekannte  ernstliche Erkrankungen“ in Restschuldversicherungsverträgen, r+s 2009, 177  ff.  
  • Marlow, Transparenzmangel von AVB: Heilung durch Übergabe eines  Versicherungsverlaufs?, VK 2008, 206 ff.  
  • Marlow,Intransparenz und Rückkaufswertberechnung auch bei fondsgebundener  Lebensversicherung?, VK 2008, 44 ff. 

Herr Dr. Marlow referiert seit 2003 in unseren Fachanwalts- und Fortbildungslehrgängen im Versicherungsrecht die Themenbereiche "Allgemeines Versicherungsvertragsrecht" und "Private Personenversicherung" (insbes. Private Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- und Krankheitskostenversicherung).

 

Joachim Otting

Rechtsanwalt, rechtundraeder, Hünxe und Lehrbeauftragter für Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Fachbereich Automobilwirtschaft

Seit 1989 bis 1998 und wieder seit 2009 Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Schadenersatzrecht, Kaskorecht, Autokaufrecht,Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht und Führerscheinrecht. Näheres unter www.rechtundraeder.de.

Von 1998 bis 2003 Bereichsleiter Gutachten bei der DEKRA Automobil GmbH.

Von 2001 bis 2004 Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Ulm; seit 2011 Lehrbeauftragter für Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Fachbereich Automobilwirtschaft.

Seit 1993 Fachreferent auf diversen Tagungen und Kongressen, Trainer bei FMI automobile Bildung und Beratung (Ford-Konzern), Trainer bei MBVD/TV (Daimler AG), Trainer bei Mitsubishi sowie Trainer bei diversen Händlerverbänden und diversen Kfz-Sachverständigenorganisationen

Von Anfang an fachschriftstellerisch tätig: diverse Bücher und Buchbeiträge in automobilwirtschaftlichen und juristischen Fachverlagen, Schriftleiter, Herausgeber und Mitarbeiter bei diversen Fachzeitschriften, u.a.

  • Reinking, Kurt; Schmidt, Friedrich; Woyte, Bernd; Otting, Joachim: Die Autoreparatur: Rechtsfragen bei der Reparatur von Kraftfahrzeugen, 2. Aufl., Verlag Werner, Neuwied 2005
  • Seit 2005 Herausgeber der "Straßenverkehrsrecht SVR"
  • Seit 2009 Herausgeber der "MietwagenRecht§wi§§en MRW"
  • Seit 2005 Schriftleiter "Unfallregulierung effektiv"
  • Seit 2006 Autor für "Auto-Steuern-Recht"
  • Seit 2007 Autor für "Radschlag"
  • Seit 2009 Autor für "GebrauchtwagenPraxis".

Herr Otting referiert ab 2015 in den Fachanwaltslehrgängen im Verkehrsrecht den Themenbereich "KFZ-Kauf, KFZ-Leasing, KfZ-Reparatur" .

 

Alexander Pütz

Dipl.-Ing. (FH), Institut für forensisches Sachverständigenwesen (IfoSA) Dir. Prof. Dr. Jochen Buck, München

 

Dr. Michael Weyde

Diplom-Ingenieur (FH), von der IHK Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle, Auswertung von Unfalldatenspeichern, sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Lehrbeauftragter an der HTW Dresden


.....1969 in Bonn geboren, studierte zunächst Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Berlin und schloss dann sein Ingenieurstudium im Fachgebiet allgemeiner Maschinenbau mit dem damals noch gängigen Titel Diplom-Ingenieur an der TFH Berlin erfolgreich ab. 

Nachdem er seit 1994 in einem renommierten Berliner Büro für Unfallrekonstruktion tätig war, wo er unter anderem für die Ausstattung des Fuhrparks der Berliner Polizei mit Unfalldatenspeichern verantwortlich war, eröffnete Michael Weyde 1997 sein eigenes Ingenieurbüro, wobei er mit seinem Kollegen, Herrn Dr. Johannes Priester, aus Saarbrücken eine überörtliche Sozietät gründete.

Seit 2004 ist Michael Weyde von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin als Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern öffentlich bestellt und vereidigt. 

Herr Michael Weyde promovierte 2009 mit einer Arbeit über die Rekonstruktion der Eigengeschwindigkeit des PKW beim seitlichen Anprall eines Motorrades. 

Seit 2015 wurde er auch für das Fachgebiet "Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen" öffentlich bestellt und vereidigt. 

In den letzten 20 Jahren hat Herr Dr. Weyde eine Vielzahl an Studien- und Diplomarbeiten betreut und dabei unter anderem einen biofidelen Dummy entwickelt. Er ist Lehrbeauftragter an der HTW Dresden, wo er die Vorlesung "Rechnerische Unfallrekonstruktion" im Fachbereich Fahrzeugtechnik hält.

Dr. Uwe Wirsching

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC Vertragsanwalt, Nürnberg und Präsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg

… ist seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen. 1991 promovierte er zum Dr. jur.. Herr Rechtsanwalt Dr. Wirsching wurde 1993 zum ADAC-Vertragsanwalt ernannt und ist spezialisiert auf Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht. Seit 1999 ist er Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Nürnberg und seit 2014 deren 1. Vizepräsident. Ferner ist Herr Rechtsanwalt Dr. Wirsching Vorsitzender des "Fachprüfungsausschuss Verkehrsrecht I“ der Rechsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg. Im Jahr 2006 erfolgte die Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Herr Rechtsanwalt Dr. Wirsching ist Autor der Handbücher

  • „Verteidigung Verkehrsstrafrecht“ und
  • „Verteidigung Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht“, beide erschienen im Haufe Verlag, Freiburg.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Dr. Wirsching seit 2005 tätig und referiert in den Fachanwaltslehrgängen im Verkehrsrecht den Themenbereich "Verkehrsstrafrecht".

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