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Der Tenor von FAFamR Dr. Franz-Thomas Roßmann:

 

"Ich glaube, dass dieser Lehrgang auch in der Zukunft viel Erfolg haben wird, da die Bedeutung der Thematik - wie überhaupt Erbrecht – kontinuierlich zunimmt.

Es gibt drei wichtige Aspekte für die Teilnahme an diesen Lehrgang:

  • Vorbereitung bzw. Vertiefung der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker
  • Rechtliche, d.h. anwaltliche Begleitung von Testamentsvollstreckern ohne juristische Kenntnisse
  • Kontrolle der Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers, wenn man z.B. einen betroffenen Miterben vertritt.

Der Lehrgang hat meine Erwartungen voll erfüllt, zumal Herr Rißmann auch sehr unterhaltsam vorgetragen hat.

Interessant bei diesem Lehrgang ist auch, dass unterschiedliche Berufsgruppen zusammenkommen, z.B. waren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und andere zugegen."

Unsere Testamentsvollstrecker-Lehrgänge in Kooperation mit der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.)

Warum?

Der Testamentsvollstrecker ist Treuhänder des hinterlassenen Vermögens und zugleich Inhaber eines privaten Amtes. Damit ist eine große Verantwortung verbunden. Die sich bei der Ausübung des Amtes ergebenden Probleme sind oftmals vielgestaltig und schwierig. Nicht nur juristischer Sachverstand ist gefordert, sondern auch Verhandlungsgeschick, oft auch kaufmännische Fähigkeiten. Trotzdem kann nach unserem heutigen Recht im Prinzip jeder zum Testamentsvollstrecker berufen werden. Dafür, dass dann dieses Amt in optimaler Weise bewältigt wird, will die Veranstaltung eine praxisorientierte Schulung geben.

Mindestens drei wichtige Aspekte für die Teilnahme an diesen Lehrgang:

  • Vorbereitung bzw. Vertiefung der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker
  • Rechtliche, d.h. anwaltliche Begleitung von Testamentsvollstreckern ohne juristische Kenntnisse
  • Kontrolle der Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers

Empfohlen für Rechtsanwälte/Innen, Steuerberater/Innen, Wirtschaftsprüfer/Innen, Treuhändler/Innen, Dienstleister rund um die Testamentsvollstreckung.

Als Abschluss des Lehrgangs besteht die Möglichkeit, an einem Testat über das erworbene Wissen teilzunehmen. Bei erfolgreichem Testat wird der Teilnehmer in die DVEV-Testamentsvollstrecker-Liste aufgenommen.
Achtung: Die Rechnung für das Testat erhalten Sie von der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.). Die Entscheidung, ob Sie am Testat teilnehmen wollen, kann auch kurzfristig erfolgen!

 

Referent:

Rechtsanwalt Dr. Stephan Rißmann, Fachanwalt für Erbrecht, Berlin

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Zusatznutzen:

Zugleich erfüllen Sie die Fortbildungsverpflichtung gem. § 15 FAO im Umfang von 10 Zeitstunden im Erbrecht!

Inhalte des Testamentsvollstreckerlehrgangs in Kooperation mit der DVEV

Inhalte:

  • Die rechtliche Stellung des Testamentsvollstreckers
  • Anordnung und Beginn der Testamentsvollstreckung
  • Aufgaben des Testamentsvollstreckers
  • Verfahrensrechtliche Stellung des Testamentsvollstreckers
  • Testamentsvollstreckung und Unternehmen
  • Haftung des Testamentsvollstreckers
  • Internationale Testamentsvollstreckung
  • Testamentsvollstreckung und Steuerrecht
  • Die Vergütung des Testamentsvollstreckers
  • Beendigung der Testamentsvollstreckung

 

Als Abschluss des Lehrgangs besteht die Möglichkeit, an einem Testat über das erworbene Wissen teilzunehmen. Bei erfolgreichem Testat wird der Teilnehmer in die DVEV-Testamentsvollstrecker-Liste aufgenommen.

 

Die Termine - Näheres erfahren Sie durch Anklicken:

Die Teilnahmegebühren

  ONLINE 
für DVEV-Mitglieder sowie
für Absolventen von Fachanwaltslehrgängen 
bei den Juristischen Fachseminaren
 € 395,-
für alle übrigen Teilnehmer  € 395,-
Testat inkl. der Aufnahmegebühr
in die
DVEV-Testamentsvollstreckerliste
 € 100,-

Alle Gebühren zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die Teilnahmegebühren enthalten Tagungsunterlagen in PDF-Format.

Testat (Optional):

Der Lehrgang am Freitag endet um 16.45 Uhr. Im Anschluss an den Vortrag erhalten alle Teilnehmer das Testat zur Bearbeitung per E-Mail. Es handelt sich dabei um einen Multiple Choice Test, bei dem alle Hilfsmittel (Skript, Internet, Kommentar etc.) erlaubt sind.

Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 90 Minuten. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie den ausgefüllten Test an die DVEV mailen (dvev@erbrecht.de) oder faxen (06221 / 7176008).

Ob Sie am Testat teilnehmen, entscheiden Sie durch die Rücksendung Ihres Testates an die DVEV!

Die DVEV korrigiert Ihr Testat und stellt die Korrektur mit 100,- € zzgl. ges. USt in Rechnung.

Bei erfolgreichem Testat wird der Teilnehmer in die DVEV-Testamentsvollstrecker-Liste aufgenommen.

Zur Anmeldung


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