Mehr zum Seminar "Familienrecht" in Südtirol vom 3. bis 5. Oktober 2024

3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Familienrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!

1. Tag: Donnerstag, 3. Oktober 2024

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Familienrecht

Referent(en): Dr. Wolfram Viefhues


Tag 1: Schwerpunkt unterhaltsrechtliche Grundlagen und Ehegattenunterhalt

  • Warum soll ich Unterhalt zahlen? - Die wichtigsten Unterhaltsansprüche
  • Erwerbsobliegenheiten beim Ehegattenunterhalt bis hin zum fiktiven Einkommen
  • Das unterhaltsrelevante Einkommen – was gehört dazu und was fällt raus?
  • Wie kommt man an die notwendigen Informationen ?
  • Und dann die lästige Rechnerei!
    1. Die ehelichen Lebensverhältnisse als dogmatische Basis der Berechnungen
    2. Durchschnittsberechnung – zulässig oder nicht?
    3. Quotenunterhalt – wann geht das, wann nicht?
    4. Unterhalt für die Vergangenheit und die Zukunft – worauf kommt es an?
    5. Ehegattenunterhalt bei vorhandenen Kindern
      • Minderjährige Kinder
      • Volljährige Kinder
      • Berechnungsbeispiele
      • Der große Streit in Literatur und Rechtsprechung beim kinderbetreuenden Ehegatten
      • Praktische Auswirkungen mit Berechnungsbeispielen
    6. Ehegattenunterhalt bei Besserverdienern
      • Konkreter Bedarf
      • Familieneinkommen oberhalb von 11.200 € monatlich
      • Familieneinkommen unterhalb von 11.200 € monatlich
  • Zusätzliche Rücklagen des Unterhaltspflichtigen für die Altersvorsorge – zulässig oder nicht?
  • Die Gegenseite: Altersvorsorgeunterhalt der Berechtigten

2. Tag: Freitag, 4. Oktober 2024

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Familienrecht

Referent(en): Dr. Wolfram Viefhues


Tag 2: Schwerpunkt Kindesunterhalt

  • Erwerbsobliegenheiten beim Kindesunterhalt
  • Fiktives Einkommen beim Minderjährigenunterhalt
  • Berechnungen im Wechselmodell mit allen Ecken und Kanten
  • „Meine Kinder, Deine Kinder, unsere Kinder“ – Berechnung des Kindesunterhalts in Patchworkfamilien
  • Oh Schreck, das Kind wird volljährig
    1. Wieso benötigt es Unterhalt? – die Anspruchsgrundlagen
    2. Wie kann ich den Abspruch abwehren (§ 1612 BGB)?
    3. Wie berechnet man den Volljährigenunterhalt?
    4. Was geschieht mit Titeln aus der Zeit der Minderjährigkeit?
      • Fortbestand des Titelts?
      • Abwehrmöglichkeiten durch Abänderungsverfahren des Unterhaltspflichtigen
Eintritt der Volljährigkeit im laufenden Gerichtsverfahren

3. Tag: Samstag, 5. Oktober 2024

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Familienrecht

Referent(en): Dr. Wolfram Viefhues


Tag 3: Schwerpunkt Unterhaltsverfahrensrecht

  • Die Arbeit vor der Titulierung
    1. Zahlungsaufforderung
    2. Freiwillige Zahlungen
    3. Titulierungsunteresse
    4. Teilleistungen
    5. Korrekte Verfahrensanträge
    6. Kostenrisiken
  • Die Arbeit im gerichtlichen Zahlungsverfahren
    1. Korrekter Antrag des Anspruchsstellers
    2. Korrekter Antrag des Anspruchsgegners
    3. Dynamische Titel
    4. Vorgehensweise bei Teilleistungen
  • Tücken und Fallstricke im Abänderungsverfahren
    1. Korrekte Antragstellung
    2. Das Zeitmomnt – ab wann kann Abänderung erreicht werden?
    3. Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
  • Risiken im Verfahren der einstweiligen Anordnung

 


Attraktive Teilnahmegebühren in Südtirol 2024

€ 690,- zzgl. ital. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 540,- zzgl. ital. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 320,- zzgl. ital. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)

Unsere Leistungen:

- Unterricht gem. § 15 FAO 5 Stunden täglich mit Topreferenten
- Pausenverpflegung mit Obst, lokalen Snacks und Dolci
- Tagungsgetränke
- umfangreichesSkript

Zur Anmeldung:

Meran/Südtirol 3. bis 5. Oktober 20024 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrs- und Strafrecht