" ... Im übrigen möchte ich Ihnen noch einmal sagen, wie hervorragend der Lehrgang Verkehrsrecht ist. ... Didaktisch machen das alle Referenten hervorragend. Trotz der enormen Belastung gehe ich unheimlich gern hin und höre jede Minute intensiv zu. Sie leisten da wirklich sehr gute Arbeit, vielen Dank."
94% unsere TeilnehmerInnen an unseren Live Online Fachanwaltslehrgängen fanden den Lehrgang "Ausgezeichnet" bzw. "Gut"!
Basis: Anonyme Befragung der Teilnehmer am Ende von sechs Online Fachanwaltslehrgängen Juni 2021
In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse, die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Verkehrsrecht", insb. gem. §§ 4, 14d Fachanwaltsordnung (FAO), erforderlich sind.
Was bisher in Präsenz stattfand, findet nun LIVE ONLINE statt. Das bedeutet:
67. Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht
25. Oktober 2024 bis 12. April 2025
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Sie benötigen einen aktuellen Habersack (ehemals Schönfelder) nebst Ergänzungsband und zusätzlich für die 4. Unterrichtseinheit das StGB, die StPO, die Fahrerlaubnisverordnung nebst Anlage 4 zu §§ 11, 13, 14 der Fahrerlaubnisverordnung und das StVG. .
Die Seminarunterlagen
Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.
Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).
08.15 Uhr – 10.15 Uhr
Pause
10.30 Uhr – 12.30 Uhr
Mittagspause
13.15 Uhr – 15.15 Uhr
Pause
15.30 Uhr – 17.30 Uhr
8 Unterrichtsstunden pro Tag, 15 Tage
- insgesamt 120 Unterrichtsstunden (von der FAO vorgegeben) -
3 Leistungskontrollen á 5 Zeitstunden:
- insgesamt 15 Zeitstunden Leistungskontrolle (von der FAO vorgegeben) -
€ 1.740,- zzgl. ges. USt für Junganwälte bis 3 Jahre Zulassung
€ 1.990,- zzgl. ges. USt für alle übrigen Rechtsanwälte
€ 1.440,- zzgl. ges. USt für Referendare und Assessoren (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
€ 300,- zzgl. ges. USt für die erforderlichen drei Klausuren
Maßgeblich ist Ihr Status zum Zeitpunkt der Anmeldung!
10 % Mehrbucherrabatt bei Fachanwaltslehrgängen auf die zu entrichtende Teilnahmegebühr
- ab der 2. gleichzeitigen Anmeldung (Kanzlei/Unternehmen/Bekannte/Freunde etc.) oder
- für Teilnehmer an unseren bisherigen Fachanwaltslehrgängen
Für jede Unterrichtseinheit und die Klausuren erhalten Sie automatisch eine separate Rechnung.
Schriftliche Stornierungen bis 1 Monat vor Lehrgangsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von € 75,- zzgl. gesetzl. USt. berechnet. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!
160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14d Nr. 1 bis 4 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.
§ 14d Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht
Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
4. Verkehrsverwaltungsrecht,
5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)