Der Tenor unserer Teilnehmer:

" ... Im übrigen möchte ich Ihnen noch einmal sagen, wie hervorragend der Lehrgang Verkehrsrecht ist. ... Didaktisch machen das alle Referenten hervorragend. Trotz der enormen Belastung gehe ich unheimlich gern hin und höre jede Minute intensiv zu. Sie leisten da wirklich sehr gute Arbeit, vielen Dank."

94% unsere TeilnehmerInnen an unseren Live Online Fachanwaltslehrgängen fanden den Lehrgang "Ausgezeichnet" bzw. "Gut"! 
Basis: Anonyme Befragung der Teilnehmer am Ende von sechs Online Fachanwaltslehrgängen Juni 2021 

Werden Sie "Fachanwältin/Fachanwalt für Verkehrsrecht"!

In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse, die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Verkehrsrecht", insb. gem. §§ 4, 14d Fachanwaltsordnung (FAO), erforderlich sind.

Warum ONLINE?

Was bisher in Präsenz stattfand, findet nun LIVE ONLINE statt. Das bedeutet:

  • Teilnahme von zuhause, aus dem Büro oder von einem anderen Ort Ihrer Wahl mit guter Internetverbindung!
  • Kein Zeitaufwand für Anreise, kein Stau oder Verspätung, keine Parkplatzsuche!
  • Keine Reise- und Übernachtungskosten!
  • Sicherheit in Pandemie-Zeiten
  • Fazit: ähnlich wie Präsenz, nur sicherer, bequemer, flexibler und preiswerter! 

Warum mit uns?

  • Zielführend: Aufgrund der festen Zeitstruktur können Sie in angemessener und absehbarer Zeit Ihren Lehrgang absolvieren!    
  • Live an allen Unterrichtstagen: Erleben Sie unsere erfahrenen  Referenten live und stellen Sie Ihre Fragen!  
  • Optionen: Die erforderlichen Leistungskontrollen können Sie an fünf Orten im Bundesgebiet - Berlin, Bonn, Hamburg, Frankfurt/M.,  München - schreiben.  
  • Flexibel bei Verhinderung, z.B. Krankheit, Urlaub oder Terminkollision: Sie können eine Unterrichtseinheit oder einzelne  Unterrichtstage bei einem späteren Fachanwaltslehrgangs nachholen!  
  • Attraktive Teilnahmegebühren einschl. Skripten (digital) und Mehrbucherrabatt

Unser nächster LIVE ONLINE Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht:

67. Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht 
25. Oktober 2024 bis 12. April 2025
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Teilnahmegebühren
Anmeldung

Notwendige Gesetzestexte beim Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht:

Sie benötigen einen aktuellen Habersack (ehemals Schönfelder) nebst Ergänzungsband und zusätzlich für die 4. Unterrichtseinheit das StGB, die StPO, die Fahrerlaubnisverordnung nebst Anlage 4 zu §§ 11, 13, 14 der Fahrerlaubnisverordnung und das StVG. .

Sämtliche Seminarunterlagen sind in unseren attraktiven Teilnahmegebühren inbegriffen!

  • Umfangreiche Skripten (ca. 2400 Seiten),  von unseren namhaften Referenten erstellt
  • Die PDF-Unterlagen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung


Die Seminarunterlagen

  • für die 1. und 2. Unterrichtseinheit erhalten Sie zu Beginn des Fachanwaltslehrgangs
  • für die 3. und 4. Unterrichtseinheit erhalten Sie zu Beginn der 3. Unterrichtseinheit
  • für die 5. und 6. Unterrichtseinheit erhalten Sie zu Beginn der 5. Unterrichtseinheit.



Warum mit ZOOM?

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).

Technische Voraussetzungen/Bedingungen:

  • stabile Internetverbindung
  • Lautsprecher/Kopfhörer
  • Mikrofon (zum Fragen und Antworten)
  • Kamera (Diese muss grundsätzlich während des Unterrichts zur Überprüfung Ihrer Anwesenheit eingeschaltet sein. Sie müssen dabei zu sehen und zu erkennen sein!)
  • Zoom Client Software oder Webbrowser: Lesen Sie hierzu https://www.juristische-fachseminare.de/faq-zur-nutzung-von-zoom.html 

Tages-Zeitplan (ca. Zeiten):

08.15 Uhr – 10.15 Uhr
Pause
10.30 Uhr – 12.30 Uhr
Mittagspause
13.15 Uhr – 15.15 Uhr
Pause
15.30 Uhr – 17.30 Uhr


8 Unterrichtsstunden pro Tag, 15 Tage
- insgesamt 120 Unterrichtsstunden (von der FAO vorgegeben) -

3 Leistungskontrollen á 5 Zeitstunden:
- insgesamt 15 Zeitstunden Leistungskontrolle (von der FAO vorgegeben) -

Attraktive Teilnahmegebühren einschließlich umfangreicher, aktueller Tagungsunterlagen:

€ 1.740,- zzgl. ges. USt für Junganwälte bis 3 Jahre Zulassung
€ 1.990,- zzgl. ges. USt für alle übrigen Rechtsanwälte
€ 1.440,- zzgl. ges. USt für Referendare und Assessoren (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
€    300,- zzgl. ges. USt für die erforderlichen drei Klausuren

Maßgeblich ist Ihr Status zum Zeitpunkt der Anmeldung!

10 % Mehrbucherrabatt bei Fachanwaltslehrgängen auf die zu entrichtende Teilnahmegebühr
- ab der 2. gleichzeitigen Anmeldung (Kanzlei/Unternehmen/Bekannte/Freunde etc.) oder
 - für Teilnehmer an unseren bisherigen Fachanwaltslehrgängen

Für jede Unterrichtseinheit und die Klausuren erhalten Sie automatisch eine separate Rechnung.

Schriftliche Stornierungen bis 1 Monat vor Lehrgangsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von € 75,- zzgl. gesetzl. USt. berechnet. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

Anzahl der praktischen Fälle im Verkehrsrecht in einem 3-Jahres-Zeitraum vor Antragstellung, unabhängig vom Zeitraum des Lehrganges

160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14d Nr. 1 bis 4 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.


§ 14d Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht

Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,

2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,

3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,

4. Verkehrsverwaltungsrecht,

5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)

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