3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Bau- und Architektenrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
Dr. Marc Steffen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Leinemann & Partner Rechtsanwälte, Berlin
Teil 1 - Vergütung:
Teil 2 - Nachträge und Behinderungen:
1. Nachträge nach VOB/B
1.1 § 1 Abs. 3 VOB/B i.V.m. 2 Abs. 5 VOB/B
1.2 § 1 Abs. 4 VOB/B i.V.m 2 Abs. 6 VOB/B
2. Nachträge nach BGB § 650 b und c BGB
2.1 Struktur des § 650 b BGB
Leistungsänderung
Planungsverantwortung
30 Tagesfrist
Zumutbarkeitsgrenze
§ 650 b BGB vs. § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B – AGB
2.2 Struktur des § 650 c BGB
tatsächlich erforderliche Kosten mit angemessenen Zuschlägen
80 % Regelung
Korbionsche Formel am Ende?
3. Behinderungen
3.1 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, § 6 VOB/B
3.2 Ansprüche aus § 6 Abs. 6 VOB/B und § 642 BGB
Teil 3 - Aktuelle Rechtsprechung
Teil 1 - Abnahme und Mängelrechte
Teil 2 - Aktuelle Rechtsprechung
Teil 1 - Mängelrechte
Teil 2 – Verjährung
Teil 3 - Aktuelle Rechtsprechung
MALLORCA 23. bis 25. Okt. 2025 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrs- und Strafrecht, Versicherungs-, Verkehrs- und Medizinrecht
08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.30 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.30 bis 14.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
€ 790,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 620,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 370,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches Skript als PDF
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!