Auch wenn der Entwurf eines eigenen Beschäftigtendatengesetzes aus Oktober 2024 aufgrund der Neuwahlen des Bundestags nicht weiter verfolgt worden ist, bleibt der Arbeitnehmerdatenschutz eine bewegte arbeitsrechtliche Materie: Auskunftsansprüche, immaterieller Schadensersatz, Verarbeitung von Gesundheitsdaten im BEM oder Beweisverwertungsverbote sind nur einige der Themen, die kontrovers diskutiert werden. Der Schutz personenbezogener Daten ist ebenso wie der Schutz betrieblicher Daten im Sinne von Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG ein wichtiges Feld, das auch durch die Vorgaben des seit Juli 2023 in Kraft befindlichen Hinweisgeberschutzgesetzes berührt wird.