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Vertiefungslehrgang Fachausbildung Mediation

30 Zeitstunden Präsenzunterricht in 4 Tagen
zugleich Aufbaulehrgang zur Erlangung des Titels "Zertifizierte(r) Mediator(in)" gemäß §§ 5 Abs. 2, 6 MediationsG i. V. m. § 2 ZMediatAusbV

Die Verordnung ist am 1. Sept. 2017 in Kraft getreten!


Alles über die Mediation und die optimale Konfliktbewältigung

HIER ERFAHREN SIE MEHR durch Anklicken https://www.wiki-to-yes.org !


Termine und Orte - Vertiefungslehrgang Mediation

Warum diese Erweiterung des Mediationslehrgangs?

Nach einer 90 stündigen Ausbildung können Sie sich als Anwalt/Anwältin durchaus Mediator nennen. Diese Benennung ist durch die Regelung in §5 Abs 1 Mediationsgesetz gedeckt.

§5 Abs 2 dieses Gesetzes regelt den sogenannten zertifizierten Mediator. Die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren, kurz ZMediatAusbV, nennt die Bedingungen, um sich so nennen zu können. Es sind Mindestanforderungen, die an eine Mediationsausbildung gestellt werden. Sie umfassen 120 Präsenzstunden Unterricht und 1 Supervision. Einzelheiten zur Regelung finden Sie hier https://www.wiki-to-yes.org/ZMediatAusbV. Ihr Dozent, Arthur Trossen, gibt ein Mediationswiki heraus, das Sie unter www.wiki-to-yes.org erreichen können. Dort finden Sie den kostenlos zugänglichen Online-Kommentar zur ZMediatAusbV und weitere Informationen über Mediation und die Mediationsausbildung. Als Teilnehmer des Vertiefungsseminars erhalten Sie einen Premium-Zugang zu Wiki to Yes, der den Lehrgang mit einem onlinegestützten Lernen ergänzt.

Der Vertiefungslehrgang ist für Mediatoren geeignet, die die Anforderungen der ZMediatAusbV zielgenau erreichen wollen. Er setzt eine 90-stündige Vorausbildung voraus, auf die wir mit einem 30 Stundenseminar über 4 Tage aufsetzen. Eine Weiterbildung zu Fachmediatoren (wie z.B. Familien- oder Wirtschaftsmediator) ist möglich.

Die Ausbildungsinhalte sind durch die ZMediatAusbV vorgegeben und begrenzt. Sie können sich im Beitrag Ausbildungsinhalte bei Wiki to Yes darüber im Einzelnen informieren.

Die Vermittlung der Inhalte und Kompetenzen erfolgt durch die notwendige Lektorierung, Übungen, Arbeitsgruppen und Diskussionen. Rollenspiele stehen im Vordergrund. Das Fallmaterial ist wie in einem Repetitorium zusammengestellt. Es umfasst ein Kontingent an Fällen und Problemen, die typischerweise in der Mediation vorkommen. Anwälte werden auch mit den unterschiedlichen Rollen konfrontiert, die ein Anwalt/Anwältin in oder neben einer Mediation wahrnehmen kann. Sie reichen von einer Beratung über Mediation, die Abgrenzung zu anderen Verfahren und Dienstleistungen, die Rolle als Beistand oder Vertreter in einer Mediation bis hin zur Rolle ale Mediator mit Blick auf die Besonderheiten eines Mediators, der zugleich Anwalt ist.

Ihre Trainer sind Arthur und Monika Trossen. Beides sind langjährig erfahrene Ausbilder und Berufsmediatoren. (Siehe hier!) Das Trainerduo steht für eine mit Erfahrungen angereicherte Ausbildung und einer personenzentrierten Seminarbetreuung. Sie stehen für alle Fragen zur Verfügung, erlauben das Arbeiten in kleinen Gruppen.

Supervision

Die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren, kurz ZMediatAusbV, schreibt eine Supervision vor und vier Supervisionen nach der Zertifizierung vor, die in neohalb von 2 Jahren abzuwickeln sind. Zu supervidieren sind selbst meditierte oder co-mediierte Fälle. Entnehmen Sie Details zu den Supervisionen bitte dem §2 ZmeditausbV (https://www.wiki-to-yes.org/ZMediatAusbV-§2).Die Einzelsupervisionen finden in einem kollegialen Gremium statt und werden in einer Tagesveranstaltung erarbeitet.

Schwerpunkt ist, die Gedanken und Phänomene einer selbst durchgeführten Mediation zu schildern, um zu erkennen, wie der Proband / Probandin mit dem Prozess und den dort auftretenden Schweirigkeiten umzugehen vermag. Die Supervision zielt vornehmlich darauf ab, die Selbsterferenzialität und die persönliche Ressourcen des Mediators herauszuarbeiten.


Was Sie auch wissen sollten: "Zwei Fliegen mit einer Klappe"

Mit dem "Vertiefungslehrgang Mediation" erfüllen Sie zugleich Ihre Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO im Umfang

  • von 5 Zeitstunden im Arbeitsrecht 
  • von 5 Zeitstunden im Erbrecht
  • von 15 Zeitstunden im Familienrecht
  • von 5 Zeitstunden im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Haupt-Trainer/Koordinator

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Mediator Arthur Trossen, Altenkirchen

Studium der Rechtswissenschaft und Psychologie. Wirtschaftsstaatsanwalt, Richter, seit 1996 als Dozent, Ausbilder und praktizierender Mediator intensiv mit ADR Verfahren beschäftigt. Internationaler Background, Gutachter, Mitbegründer der integrierten Mediation, Autor und Herausgeber: Mediation (un)geregelt, Die Konsolidierung von Mediation, Psychologie und Recht, Win-Management GmbH, 1. Auflage 2014, 960 Seiten. Herr Arthur Trossen hat inzwischen weit mehr als 2.500 Trainerstunden in Mediationsausbildungen vollzogen und viele Trainings insb. auch im Ausland aufgebaut.

Daneben unterrichten Sie themen- und bedarfsspezifisch Eberhard Kempf (Dipl. Psych., Mediator), Werner Schieferstein (RA, Mediator), Monika Trossen (Betriebswirtin, Mediatorin) und Peter Wallisch (RA, Mediator).

Teilnahmegebühren - Vertiefungslehrgang Fachausbildung Mediation

30 Stunden Präsenzunterricht einschließlich Skripten (als PDF), 3 Mittagessen, 1 Imbiss  und Tagungsgetränke:
- Teilnehmerbegrenzung auf max. 21 Teilnehmer -

€ 895,- zzgl. ges. USt für alle Teilnehmer an unseren Mediation-Grundlehrgängen
€ 995,- zzgl. ges. USt für alle übrigen Teilnehmer

Die Teilnahmegebühren können in max. 3 Raten ohne Aufpreis gezahlt werden!

Schriftliche Stornierungen bis 1 Monat vor Lehrgangsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von € 75,- zzgl. gesetzl. USt. berechnet. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

Für den Fall, dass Sie an Teilen eines Lehrganges nicht teilnehmen können, bitten wir Sie, uns vorher schriftlich zu benachrichtigen!

Was Sie auch wissen sollten: "Zwei Fliegen mit einer Klappe"

Mit dem "Vertiefungslehrgang Mediation" erfüllen Sie zugleich Ihre Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO im Umfang

  • von 15 Zeitstunden im Familienrecht
  • von 5 Zeitstunden im Arbeitsrecht 
  • von 5 Zeitstunden im Erbrecht
  • von 5 Zeitstunden im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Ausbildungsinhalte Vertiefungslehrgang Mediation - Ausbildung zum "Zertifizierter Mediator"

Am 21. August 2016 wurde nun endlich die ZMediatAusdbV erlassen. Sie tritt am 1.9.2017 in Kraft. Ab dann kann sich "Zertifizierter Mediator " nennen, wer die Voraussetzungen der ZMediatAusbV erfüllt. Hier zum Text der Verordnung einschließlich Kommentierung: http://mediationswiki.de/ZMediatAusbV

Wir haben uns bisher an dem Entwurf orientiert und 120 Stunden, davon 90 Zeitstunden in Präsenz, mit den vorgeschriebenen Inhalten unterrichtet. Überraschenderweise schreibt die Rechtsverordnung nicht lediglich 120 Ausbildungsstunden, sondern 120 Präsenzstunden vor.Auch wurde statt der Dokumentationspflicht eine Verpflichtung zur Durchführung von Einzelsupervisionen vorgeschrieben.

 

Wir möchten Ihnen, neben einer Vertiefung und Festigung des Gelernten, die Möglichkeit bieten, schnell und effizient auch die Vorraussetzungen für den „Zertifizierten Mediator“ gemäß §§ 5 Abs. 2, 6 MediationsG i. V. m. § 2 ZMediatAusbV zu erwerben!

Mit der Teilnahme an dem ergänzend angebotenen Vertiefungslehrgang (30 Stunden) sowie der Durchführung einer Einzel-Supervision, die wir den Teilnehmern auch anbieten, haben alle Absolventen die Möglichkeit, die Voraussetzungen zur Erlangung des Titels „Zertifizierter Mediator“ gemäß § 5 Abs. 2, 6 MediationsG i. V. m. § 2 ZMediatAusbV zu erfüllen. Die Inhalte der Fachausbildung entsprechen dem Ausbildungskatalog des § 2 Abs. 3 ZMediatAusbV.

Die Teilnahme an dem Seminar lohnt sich unabhängig davon, ob Sie den Titel „zertifizierter Mediator“ führen möchten oder nicht. Ob es sich lohnt den Titel „zertifizierter Mediator“ zu erwirken, ist eine individuell zu beantwortende Frage. § 5 Abs. 1 MediationsG i.V.m. § 7a BORA erlaubt nach wie vor die Bezeichnung "Mediator (in)" zu führen. Dies haben Sie mit der bisherigen Ausbildung bei uns erreicht!

Der 30 Stunden-Vertiefungslehrgang in Präsenz ist ein Refreshing sowie ein Upgrade. Zugleich erfüllen Sie Ihre Pflichtfortbildung im Umfang von 15 Zeitstunden im Familienrecht sowie 5 Zeitstunden im Gesellschaftsrecht oder Erbrecht.

Inhaltlich fassen wir die Vorgaben der ZMediatAusbV zusammen, so dass Sie einen Überblick haben, was ein zertifizierter Mediator können und wissen muss. Wir werden praktische Übungen und fallbezogene Fragen aus dem Familien-  bzw. Arbeitsrecht ausrichten, so dass Sie zugleich eine gewisse Stundenzahl als FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht bzw. im Familienrecht nachweisen können.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, die nach ZMediatAusbV vorgeschriebene Einzelsupervision zu absolvieren. Termin nach Vereinbarung gegen Aufpreis im Rahmen der Lehrgangstage bzw. am Sonntag im Anschluss zum Lehrgang!

Schwerpunktmäßig werden folgende Themen beim Vertiefungslehrgang behandelt:

  • Die Mediation als selbstregulierendes Verfahren (Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation)
  • Auseinandersetzung mit Technik, Methodik, Verfahren (Verhandlungstechniken und -kompetenz)
  • Auswirkungen des Konfliktes auf das Verhandeln (Gesprächsführung, Kommunikationstechniken, Konfliktkompetenz)
  • Die Interdisziplinarität der Mediation (Recht in der Mediation, Persönliche Kompetenz, Haltung und Rollenverständnis)
  • Berufsrechtliche Fragen und Vermarktung

Die Dozenten werden sich auf Wünsche und Bedürfnisse der Teilnehmer einlassen, und diesen Prozess bereits so methodisch gestalten, dass sich das gesamte Seminar "eine Mediation anfühlt". Die Teilnehmer können Fälle einbringen. Neben einem theoretischen Input werden supervisierte Rollenspiele und Übungen durchgeführt. Die „Toolbox“, eine didaktisch aufbereitete Zusammenfassung von ca. 800 Seiten, wird jedem Teilnehmer in digitaler Form als PDF-Version zur Verfügung gestellt.

 

Hinweis:

- Teilnehmerbegrenzung auf max. 21 Teilnehmer!

- Betreuung und Unterstützung durch Mediatorin Monika Trossen

 

Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung wurde erlassen!

Die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) wurde am 21. August 2016 erlassen. Veröffentlicht im BGB, Jg. 2016, Teil 1, Nr. 42, 31. August 2016, 1994. Hier zum Text der Verordnung!

Die Verordnung ist am 1. Sept. 2017 in Kraft getreten!

Zu den Teilnehmerstimmen:

Herr Arthur Trossen hat inzwischen weit mehr als 1.000 Trainerstunden in Mediationsausbildungen vollzogen und viele Trainings insb. auch im Ausland aufgebaut.

Hier einige Statements/Referenzen:

"Sie und ihre Frau haben uns in dieser relativ kurzen Zeit unglaublich viel vermittelt ... mir fiel es jedenfalls oftmals "wie Schuppen von den Augen" (obwohl vorher eine Ausbildung bei ... abgeschlossen wurde)."

"Der Qualitätsunterschied zu anderen Angeboten besteht darin, dass wir darauf achten, dass die Teilnehmer nicht stur lernen, was Mediation ist, sondern es auch verstehen, mit ihr umzugehen."

"Arthur Trossen ist der Mediations-Guru, von Anfang an im Geschäft, allseits bekannt und gefragt!"

Zur Anmeldung:

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