sind praxisorientierte und erfahrene Profis.
Präsident des Landgerichts Traunstein, Professor für Zivilverfahrensrecht an der Universität Passau und Vizepräsident des Deutschen Nachlassgerichtstages
... ist seit 1987 im bayerischen Justizdienst und war dort Mitglied einer Zivilkammer und Vertreter einer Beschwerdekammer. Daneben war er mehrere Jahre lang hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare beim Landgericht München I und beim Landgericht Traunstein. Zudem unterrichtete er nebenamtlich die Referendare im Oberlandesbezirk München für die Wahlfachprüfung „Internationales Erbrecht“. 2001 wurde Herr Prof. Dr. Kroiß zum Richter am OLG München ernannt. Im Jahr 2003 folgte die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am LG Traunstein, 2006 zum Direktor des Amtsgerichts Traunstein. Zum 1. Okt. 2013 erfolgte die Ernennung zum Vizepräsident. Zum 1. Oktober 2019 trat er das Amt zum Präsidenten des Landgerichts Traunstein an.
Daneben hat Herr Prof. Dr. Kroiß auch einen Lehrauftrag an der Universität Passau und ist Mitglied im Beirat der Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis und im Vorstand des Deutschen Nachlassgerichtstages. Am 5. Juli 2011 wurde Prof. Dr. Ludwig Kroiß zum Vizepräsidenten des Deutschen Nachlassgerichtstages gewählt. Am 19. Juni 2013 ernannte ihn die Universität Passau zum "Professor für Zivilverfahrensrecht".
Neben seiner Referententätigkeit ist Herr Dr. Kroiß ein bekannter Autor. Zu seinen zahlreicher Veröffentlichungen zählen:
sowie diverse Aufsätze in der ZERB, der FPR und der Zeitschrift ErbR.
Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Dr. Kroiß seit 2002 tätig, zunächst als Referent zum Neuen Schuldrecht und zur ZPO-Reform. Er referiert in den Fachanwaltslehrgängen im Erbrecht die Themenbereiche "Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung", "Vergütungsrecht (RVG)" und "Internationales Privatrecht im Erbrecht".
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Prof. Dr. Esskandari & Kollegen Rechtsanwälte, Osnabrück
… studierte in Göttingen und promovierte, nach Hochschulassistenz und berufsbegleitender steuerrechtlicher Zusatzausbildung, an der Universität des Saarlandes zum Thema „Zur Misere der Zinsbesteuerung“. Herr Dr. Esskandari ist Gründer der Anwaltskanzlei Dr. Esskandari + Kollegen in Osnabrück. - Näheres unter http://www.esskandari.de . Entsprechend seiner Fachanwaltschaften berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Esskandari bundesweit Unternehmen und Unternehmer sowie Privatpersonen im Steuer-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Im Steuerrecht liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Steuergestaltung, insbesondere der Erb- und Nachfolgeplanung, namentlich im unternehmerischen Klientel, einerseits und im streitigen Steuerrecht sowie Steuerstrafrecht andererseits.
Dr. Manzur Esskandari wurde im Febr. 2014 von der Universität des Saarlandes zum Honorarprofessor für "Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht" ernannt. Er ist ferner Berichterstatter Steuerstrafrecht der Zeitschrift Deutsche Steuer-Zeitung und ständiger Mitarbeiter der monatlich erscheinenden Fachpublikationen Erbschaftsteuer-Berater, AO-Steuerberater und Umsatzsteuer-Berater sowie Berichterstatter Europäisches Steuerrecht der Zeitschrift Steuerberater-Woche. Herr Dr. Esskandari ist Mitglied des Landesjustizprüfungsamts im Niedersächsischen Justizministerium.
Die gesamte Bandbreite seiner Tätigkeit und sein steuerrechtlicher Schwerpunkt spiegeln sich in der Vielzahl seiner zahlreichen Veröffentlichungen wider:
Bücher (aus jüngster Zeit):
Einige Artikel zur Unternehmens- und Vermögensnachfolge:
Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Dr. Esskandari seit 2006 tätig. In den Fachanwaltslehrgängen im Erbrecht referiert er die Themen "Steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht" und "Vorweggenommene Erbfolge".
Notar, Notariat Neuer Wall 41, Hamburg
... nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz (1990-1994) war er dort wissenschaftlicher Mitarbeiter und wurde 1996 mit einer Arbeit zum Staatshaftungsrecht („Die Folgenbeseitigungslast“) zum Dr. iur. promoviert. Neben seiner Rechtsanwaltstätigkeit in Koblenz wurde er 1999 zum Notarassessor ernannt. Von 2001 bis 2006 war er Referent am Deutschen Notarinstitut in Würzburg und hat dort schwerpunktmäßig in den Referaten „Erb- und Familienrecht“, „Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht“ sowie „Immobilienrecht“ gearbeitet.
Zusammen mit seinen Kollegen Dr. Jens-Olaf Lenschow LL.M./Columbia führt Dr. Malte Ivo ein Notariat in Hamburg. Näheres unter www.nw41.de .
Dr. Malte Ivo ist Verfasser zahlreicher Aufsätze insbesondere zum Familien- und Erbrecht sowie zum Gesellschaftsrecht. Zu seinen erbrechtliche Themenbereichen zählen „Das Erbscheinsverfahren“, „Schnittstellen Familien- und Erbrecht“ sowie „Haftungsfallen im Erbrecht“.
Zu seinen Veröffentlichungen zählen u.a. folgende Monographien und Buchbeiträge:
Zeitschriftenbeiträge:
Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerstrafverteidiger, MBA - Master of Business Administration, M.I.Tax - Master of International Taxation, Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
... ist geschäftsführender Gesellschafter der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Näheres unter http://www.korts.de/ ). Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen auf den Gebieten: Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Internationales Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Nachfolgeplanung.
Die Veröffentlichungsliste ist lang. Besonders herzuheben sind die Bücher:
Aufsätze aus letzter Zeit (siehe unter http://www.korts.de/ )
Für die Juristischen Fachseminare referiert Herr Rechtsanwalt Pauly in den Fachanwaltslehrgängen im Erbrecht die Bereiche "Vorweggenommene Erbfolge", "Erbrechtliche Bezüge zum Gesellschaftsrecht" und "Erbrechtliche Bezüge zum Stiftungsrecht".
Notar, München
... Studium der Rechtswissenschaften in München, Genf/Schweiz und den USA, dort Abschluss als „Master of Laws“. Anschließend Promotion zu einem bankrechtlichen Thema. Notar in Hof/Saale, seit 2007 in München. Umfangreiche Lehrtätigkeit in der Aus- und Fortbildung. Näheres unter www.notarkrauss.de .
In Aufsätzen, Buchbeiträgen und Büchern sowie Internetbeiträgen hat sich Dr. Krauß mit den wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen der Notartariatstätigkeit, insbesondere auf dem Gebiet des Grundstücksrechts, der Vermögensübertragung und des Erbrechts, des Gesellschafts- und Umwandlungsrechts, des Rechts der neuen Bundesländer, und des Familien- sowie Sozialrechts befasst.
Als Mitherausgeber und Mitautor (Gesellschaftsrecht) betreut Dr. Krauß
Dr. Krauß ist Alleinverfasser der Werke
Professur an der Hochschule Osnabrück und Lehrbeauftragter an der Universität Münster
... ist dauerhafter Verwalter einer Professur an der Hochschule Osnabrück und Lehrbeauftragter an der Universität Münster. Er befasst sich seit vielen Jahren mit dem Familien- und Erbrecht und hat sich durch zahlreiche Veröffentlichen auf diesen Gebieten einen Namen gemacht.
2017 ist seine in vielen Besprechungen der ersten Auflage gelobte Monographie zum neuen Versorgungsausgleich (Das Mandat in Familiensachen – Versorgungsausgleich, Anwaltsverlag) in zweiter Auflage erschienen. Hinzuweisen ist auch auf seine Kommentierungen zum gesamten Familienrecht im Handkommentar BGB (Nomos Verlag, 9. Auflage 2017) sowie auf seine Kommentierungen in Rahm/Künkel, Handbuch des Familien-und Familienverfahrensrechts (Otto Schmidt Verlag) und in Saenger, Handkommentar ZPO, Nomos-Verlag, 7. Aufl. 2017.
Außerdem ist Dr. Kemper Mitherausgeber und Autor des Handkommentars Familienverfahrensrecht (Nomos Verlag, 3. Aufl. 2015) und Herausgeber des Handbuchs zum Familien- und Familienverfahrensrecht, das von Rahm/Künkel begründet wurde (Otto Schmidt Verlag). Er gehört dem wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift „Familie und Recht“ an und ist ständiger Mitarbeiter des „Familienrechts-Beraters“ und der „Neuen Zeitschrift für Familienrecht“.
Seit mehreren Jahren ist Dr. Kemper in der Anwaltsfortbildung tätig.
Dipl.-Rechtspfleger (FH), Amtsgerícht Koblenz
.... ist am AG Koblenz tätig, Schriftleiter des IWW-Informationsdienstes "Vollstreckung effektiv". Er ist Mitherausgeber und Mitautor zahlreicher Werke zum Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kostenrecht.
Darüber hinaus hat er zahlreiche Beiträge zu diesem Thema verfasst. Seit 1992 referiert er bundesweit für Anwaltvereine, Reno-Vereinigungen sowie Unternehmen und Banken.
Zu seinen Veröffentlichungen zählen:
Sein Know-how gibt er in vielen Praktikerseminaren weiter.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Freiburg
.... Herr Rechtsanwalt Erik Pauly studierte in Heidelberg und war während des Referentariats als Repetitor für ein juristische Repetitorium in Heidelberg und Mannheim tätig, danach Franchise-Nehmer dieses Repetitoriums an den Kursorten Freiburg und Konstanz. Seit drei Jahren betreibt Herr Rechtsanwalt Pauly ein eigenes Repetitorium, das Studenten und Rechtsreferendare auf die juristischen Staatsprüfungen vorbereitet. Dabei referiert er u.a. das Erbrecht am Kursort Freiburg. Zudem erstellt er für seine referierten Bereichen die Skripten.
Im Jahr 2004 gründete er mit drei Kollegen die "Partnerschaftsgesellschaft Pauly & Partner, Rechtsanwälte". Als Anwalt betreut er seit Beginn an überwiegend erbrechtliche und verwaltungsrechtlichen Mandate. Den Fachanwaltslehrgang im Erbrecht hat Herr Rechtsanwalt Pauly zudem selbst als Teilnehmer absolviert und den Antrag auf Fachanwalt Erbrecht gestellt.
Für die Juristischen Fachseminare referiert Herr Rechtsanwalt Pauly in den Fachanwaltslehrgängen im Erbrecht die Einführungsbereiche des Materielles Erbrechts: Gesetzliche Erbfolge und Gewillkürte Erbfolge.
Nachlassrichter beim Amtsgericht Laufen a. d. Salzach
1997 – 2002 Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München
2003 – 2005 Referendariat am OLG München
1999 – 2004 Studentische Hilfskraft und anschließend wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Volk an der LMU München
2004 Promotion zum Dr. iur. im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts (LMU München)
Seit 2005 im Bayerischen Justizdienst beim Amtsgericht Traunstein, Staatsanwaltschaft Traunstein und beim Amtsgericht Laufen.
Seit 2010 Nachlassrichter am Amtsgericht Laufen.
Herr Dr. Stefan Poller ist Autor und Herausgeber folgender Werke:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Berlin
Seit über zwanzig Jahren ausschließlich auf Erbrecht spezialisierte Tätigkeit als Rechtsanwalt
seit 2000 zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
seit 2002 Schiedsrichter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.; Geschäftsführer der Geschäftsstellen Berlin und Potsdam
seit 2003 zertifizierter „Spezialist im Erbrecht“ (DVEV)
seit 2004 Mitglied des Beirats der ZErb, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge
seit 2006 Fachanwalt für Erbrecht
Veröffentlichungen (Auszug):
Rechtsanwalt, Counsel, Fachanwalt für Erbrecht, CMS Hasche Sigle, Stuttgart und Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden Württemberg in Stuttgart
... ist in Heilbronn geboren und aufgewachsen und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Nebenbei besuchte er Vorlesungen und Seminare der historischen und der theologischen Fakultät. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen absolvierte Herr Dr. Schellenberger seinen Referendardienst in Baden-Württemberg und unterbrach diesen für ein Magisterstudium der Verwaltungswissenschaften an der deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht. Er magistrierte zu den Einsatzmöglichkeiten der Business Judgement Rule des Aktienrechts im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Nebenbei promovierte Herr Schellenberger zu einem Thema der Kirchenrechtsgeschichte an der Universität Heidelberg.
Seit Herbst 2007 ist Herr Dr. Schellenberger Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle in Stuttgart und als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahre 2012 wurde ihm der Fachanwaltstitel Fachanwalt für Erbrecht verliehen.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Dr. Schellenberger in umfangreichem Maße wissenschaftlich tätig. Von 2008 bis 2010 hielt er Vorlesungen zur Unternehmensnachfolge an der FHTE Esslingen. Seit 2011 ist Herr Dr. Schellenberger Lehrbeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart in der Referendarsausbildung zur erbrechtlichen Praxis. Weiterhin ist er Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden Württemberg am Standort Stuttgart im Studiengang BWL-Bank zum nationalen und internationalen Nachfolgemanagement. Herr Dr. Schellenberger erhielt 2015 einen Ruf auf eine zivilrechtliche Professur an einer Hochschule in Baden-Württemberg, den er jedoch ablehnte, um weiterhin seiner eigentlichen Berufung, der anwaltlichen Tätigkeit im Bereich Private Clients, treu bleiben zu können.
Neben der Lehrtätigkeit publiziert Herr Dr. Schellenberger regelmäßig. Unter anderem ist er
Die Mandantinnen und Mandanten von Herrn Dr. Schellenberger schätzen an ihm neben seinem hervorragenden Expertenwissen seine Gabe, die Bedürfnisse des Mandanten, aber auch der Gesamtfamilie zu erspüren und gemeinsam mit den Mandanten Lösungen zu erarbeiten, die nicht nur rechtlich optimal sind, sondern auch zum Mandanten bzw. zur Familie passen und gewährleisten, dass diese dauerhaft konfliktfrei funktioniert. Hierbei ist es ein Anliegen von Herrn Dr. Schellenberger, dass er das Zusammenleben in Familien nicht "verrechtlicht", sondern nur behutsame rechtliche Gestaltungen vorschlägt, soweit dies das Glücklichsein der Familie erfordert.
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Schellenberger referiert in unseren Fachanwaltslehrgang im Erbrecht insbesondere den Themenbereich "Handels- und gesellschaftsrechtliche Bezüge zum Familien- und Erbrecht".
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Wissing Rechtsanwälte, Landau in der Pfalz - www.wissing-recht.de
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Kiel näheres unter: https://kanzlei-merkurhaus.de/ulf-schoenenberg-wessel
... nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Kiel und dem Referendariat in Schleswig-Holstein wurde Ulf Schönenberg-Wessel 2008 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er wurde im Jahr 2015 zum Notar mit dem Amtssitz in Kiel bestellt. Er ist Partner der Kanzlei Volker Siewert und Ulf Schönenberg-Wessel – Rechtsanwälte – Fachanwälte – Notar und überwiegend im Bereich der Vermögensnachfolge, einschließlich Erb- und Pflichtteilsrecht tätig. Er ist u.a. auch als VorsorgeAnwalt tätig.
Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist Ulf Schönenberg-Wessel als Autor u.a. für den C.H. Beck Verlag, den Deubner Verlag und für den Deutschen Notarverlag, sowie als Dozent u.a. für die Juristischen Fachseminare tätig. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Autor und Dozent liegt im Bereich des Erb- und Pflichtteilsrechts, der Testamentsgestaltung und der Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Buchveröffentlichungen:
Veröffentlichungen in Fachzeitschriften (Auswahl)_
Richter am Bundesfinanzhof, IX. Senat: Vermietung und Verpachtung, private Veräußerungsgeschäfte, München
... nach Studium und Promotion mehrjährige Tätigkeit in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem legte er das Steuerberaterexamen ab.
Von 2002 bis 2007 und von 2010 bis 2013 war Herr Dr. Trossen Richter am Finanzgericht in Düsseldorf. Von 2007 bis 2010 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. Seit 2013 als Richter am Bundesfinanzhof tätig.
Herr Dr. Trossen verfügt er über langjährige Erfahrungen als Dozent in der Steuerberater- und Rechtsanwaltsfortbildung.
Zahlreiche Veröffentlichungen zum Ertrags- und Unternehmenssteuerrecht in Fachzeitschriften sowie Mitarbeit bei
Für die Juristischen Fachseminare referiert Dr. Nils Trossen in den Fachanwaltslehrgängen im Handels- und Gesellschaftsrecht den Themenbereich "Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts" und in den Fachanwaltslehrgängen im Miet- und Wohneigentumsrecht den Themenbereich "Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht".
Rechtsanwalt, Hamburg
... ist seit 1974 als Rechtsanwalt beim Landgericht Hamburg zugelassen und seit 1979 zugleich bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Zudem ist er seit 1971 in Hamburg und Berlin als Repetitor bei einem Privatrepetitorium tätig. In 43 Jahren hat er mehr als 50.000 angehende Juristen geschult.
Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Tychsen seit 2005 tätig und referiert in den Fachanwaltslehrgängen im Erbrecht das wichtige Themengebiet "Pflichtteilsrecht" sowie "Vermächtnis", "Auflage", "Ersatzerbeneinsetzung" und "Anwachsung".
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.),, Partner bei Steger, Weidmann, Schmidl - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater - Partnerschaftsgesellschaft, München
… hat parallel Jura und BWL studiert und anschließend Berufserfahrung im In- und Ausland als Rechtsanwalt und Steuerberater im Angestelltenverhältnis in sehr renommierten (Groß-) Kanzleien und Unternehmen gesammelt, bevor er sich in München selbständig gemacht und die Partnerschaftsgesellschaft Steger, Weidmann, Schmidl - Rechtsanwälte - Fachanwälte – Steuerberater gegründet hat. Er ist ferner als Schiedsrichter bei der DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V.) tätig und regelmäßiger Referent bei Veranstaltungen und Seminaren zu aktuellen Fragen im Steuer- und Gesellschaftsrecht. Siehe http://www.weidmann-recht-steuern.de/ !
Auszug aus seiner Publikationsliste:
Näheres unter https://www.sws-lawyers.com/rechtsanwaelte/matthias-weidmann/ !