Unser Konzept: Top-Referenten / Aktuelle Themen / Überzeugende Preise

Unsere Referenten/Innen in der FAO-Fortbildung Bau- und Architektenrecht:

Dr. Carsten Cramer, LL.M. (Columbia)

Notar, Hamburg

2001 - 2005 Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Columbia Law School in New York, USA
2007 - 2009 Referendariat in Hamburg
2008 Promotion bei Prof. Dr. Rüdiger Veil zum Thema „Change of Control-Klauseln im deutschen Unternehmensrecht“
2009 - 2010 LL.M.-Studium an der Columbia Law School, New York, USA, als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes
2010 Absolvierung des New Yorker Anwaltsexamens (bar exam)
2010 - 2011 Rechtsanwalt in der Sozietät Hengeler Mueller in Düsseldorf
2011 - 2014 Notarassessor in Hamburg
Seit 2012 Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht an der Bucerius Law School in Hamburg
Seit 2014 Lehrbeauftragter für allgemeines Schuldrecht an der Universität Hamburg
Seit 2014 Notar in Hamburg

Veröffentlichungen unter: https://www.notariatspitalerstrasse.de/downloads/Veroeffentlichungen_Cramer.pdf

Wolfgang Dötsch

Richter am Oberlandesgericht Köln

.... publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften, Kommentaren und Fachbüchern. Seine Interessenschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er ist Mitglied des Redaktionsbeirats der „Zeitschrift für Miet- und Raumrecht“ sowie ständiger Mitarbeiter im „Mietrechtsberater“, der „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „IMR Immobilien- und Mietrecht“, des juris-Praxisreports, der "Anwaltzertifikate Miet- und WEG-Recht" sowie der "Rechtsprechungsübersicht RÜ II" von Alpmann Schmidt.

Daneben ist Herr Dötsch fortlaufend in der Referendarausbildung sowie in der Richter-, Verwalter-, Beirats- und Anwaltsfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders geschärft.

Herr Dötsch ist Mitautor u.a. in folgenden Büchern:

  • Pick / Emmerich / Dötsch: Wohnungseigentumsgesetz: WEG Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht 20. Auflag, C.H.BECK 2019
  • Deckenbrock / Henssler: Rechtsdienstleistungsgesetz: RDG Rechtsdienstleistungsverordnung und Einführungsgesetz zum RDG 4., völlig neubearbeitete Auflage C.H.BECK 2015
  • Timme: Wohnungseigentumsgesetz: WEG Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht 2. Auflage, C.H.BECK, 2014
  • Die ARGE in Prozess, Zwangsvollstreckung, Grundbuch und Insolvenz, in: Jagenburg/Schröder/Baldringer, Der ARGE-Vertrag, 3. Aufl. 2012
  • Das neue Schuldrecht - Fälle und Lösungen, Bonn 2001 (zusammen mit Dauner-Lieb/Arnold/Kitz) – Zugleich erschienen als: Fälle zum neuen Schuldrecht, Heidelberg 2002 (zusammen mit Dauner-Lieb/Arnold/Kitz).

 

Axel Dyroff

Rechtsanwalt, Seldeneck und Partner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte PartG mbB, Berlin

 

...ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1998 bei Schultz und Seldeneck Rechtsanwälte und Notare (seit 1.1.2020 Seldeneck und Partner) und bearbeitet dort schwerpunktmäßig die Bereiche Öffentliches Baurecht, Denkmalschutzrecht und Umweltrecht. Näheres unter www.seldeneckundpartner.de !

Daneben ist er seit 1993 Repetitor für öffentliches Recht zur Vorbereitung auf das 1. und 2. juristische Staatsexamen und Referent zu verschiedenen Themen des öffentlichen Baurechts.

Herr Rechtsanwalt Dyroff hat im „Grundeigentum“ diverse Aufsätze zu Rechtsproblemen der sanierungs- und Erhaltungsgebiete verfasst und ist Mitautor von Beck/Dyroff, Rechtshandbuch Sanierungsgebiete und Steuern, Lexxion Verlag, 2004.

Für die Juristischen Fachseminare ist er seit 2005 tätig und referiert in den Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und Architektenrecht den Themenbereich Öffentliches Baurecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Bauprozessrecht unter Berücksichtigung von VwGO und VwVfG und Verfassungsbeschwerde).

Prof. Dr. Heiko Fuchs

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Kapellmann Rechtsanwälte, Mönchengladbach


... ist ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, geschäftsführender Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Neben der forensischen - insbesondere auch (internationalen) (schieds-) gerichtlichen - Tätigkeit berät Prof. Dr. Fuchs öffentliche und private Auftraggeber und Auftragnehmer insbesondere auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für mittlere und große nationale und internationale Bau- und Anlagenbauprojekte sowie zu dem Recht der Architekten und Ingenieure. Schwerpunkte seiner Beratungspraxis liegen auf dem Gesundheitssektor und dort insbesondere dem Krankenhausbau sowie auf sonstigen technisch hoch installierten Bauwerken, oftmals unter Einbindung innovativer Vertragsmodelle und Planungsmethoden.

Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architekten- und Ingenieurrecht) des Deutschen Baugerichtstags.

Was andere sagen:

"Einer der führenden Partner im Privaten Baurecht - 'fachlich ausgezeichnet, lösungsorientiert', 'exzellenter Jurist, kollegial, pragmatisch'"  (JUVE Handbuch 2020/2021)

"für seine 'herausragenden Kenntnisse im Architekten- und Ingenieurrecht' und seine 'deutschlandweite Vernetzung mit anderen Experten' geschätzt" (Legal 500 Deutschland 2019 und 2021)

"Einer der meist empfohlenen Anwälte für Baurecht und Immobilienwirtschaftsrecht" (Handelsblatt/Best Lawyers® "Deutschlands Beste Anwälte 2020")


Näheres unter https://www.kapellmann.de/de/anwaelte/heiko-fuchs

 

Christine Haumer

Richterin am Oberlandesgericht München (28. Senat, Senat für Baurecht)

..- ist Richterin am Oberlandesgericht München (28. Senat, Senat für Baurecht). Sie ist  auch Referentin für die Ausbildungsangelegenheiten der Rechtsreferendare am Oberlandesgericht München und ferner Mitglied im Senat für Entschädigungssachen und im Senat für Landwirtschaftssachen. Sie ist Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Bayern der deutschen Gesellschaft für Baurecht. Frau Haumer ist Vortragende an der deutschen Richterakademie in Trier und für das bayerische Staatsministerium der Justiz zu baurechtlichen Themen und  Mitautorin in:

  • Franke/Kemper/Zanner/Zanker/Grünhagen/Mertens: Kommentar zur VOB/B, Werner Verlag
  • Fleindl/Haumer: Der Prozessvergleich, Beckverlag
  • Schach/Schultz: BeckOK Mietrecht




Stefan Geheeb

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht, Mediator, Jung Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frankfurt am Main

 

Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt 2009 ist Stefan Geheeb im Bereich des privaten Baurechts, Architekten- und Ingenieurrechts und Vergaberechts tätig. Von 2009 bis 2016 war Herr Geheeb bei der Kanzlei blauertz rechtsanwälte angestellt. Ab 2017 war Herr Geheeb Partner bei blauertz rechtsanwälte. Seit September 2023 ist Herr Geheeb Partner bei Jung Rechtsanwälte.

Stefan Geheeb berät Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Entwicklung und Umsetzung von Großbauprojekten, bei der Vertragsgestaltung, baubegleitend, im Bereich des Nachtragsma-nagements und bei der Durchsetzung von Mängel- und Regressansprüchen. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung und Strukturierung von Gerichtsprozessen und im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit.

Er unterstützt ferner in sämtlichen Fragen des Ver-gaberechts und vertritt die Auftraggeber- und die Auftragnehmerseite in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren. 

Zu seinem Mandantenstamm zählen große Baukonzerne und mittelständische Bauunternehmen, Bauarbeitsgemeinschaften und öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder und Kommunen sowie deren Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften.

Sein besonderes Interesse gilt der Mediation.

Überdies ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Mitautor der Kommentierung „BGB-Bauvertragsrecht“ zum neuen Bauvertragsrecht, die 2018 beim C.H. BECK-Verlag erschienen ist.

Weiteres siehe unter: www.jung-rae.de

Prof. Dr. Andreas Jurgeleit

Richter am Bundesgerichtshof (VII. Zivilsenat)

 

... ist seit Januar 2013 Mitglied des für Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs.

Er ist u.a. Mithrsg./Mitautor von

  • Kniffka / Koeble / Jurgeleit / Sacher: Kompendium des Baurechts. Privates Baurecht und Bauprozess, C.H.BECK, 5. Auflage. 2020.

Prof. Stefan Leupertz

Richter am Bundesgerichtshof a.D., Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator, Leupertz Baukonfliktmanagement, Köln/Kleve

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn

Richtertätigkeit
- 1990 bis 2000 Richter am AG Moers / LG KLeve
- 2000 Richter am OLG Düsseldorf
- 2008 bis 2012 Richter am Bundesgerichtshof (VII. ZS)

1. Januar 2013 Gründung „Leupertz Baukonfliktmanagement
Tätigkeit als Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator in nationalen und internationalen Bau- und Anlagenbausachen,
Näheres unter www.leupertz.com

Ausbildungs- und Lehrtätigkeit
- Honorarprofessor für Bauvertragsrecht TU Dortmund
- Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht Philipps-Universität Marburg
- Dozent Studiengang International Construction Practice and Lae (MBE) - Universität Stuttgart

Gremien
- Präsident des Deutschen Baugerichtstags (Mitglied des Vorstandes seit 2006)
- Vorstand Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e.V.
- Fachbeirat Centrum Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht e.V.
- Mitglied des Vorstandes der International Construction Law Association (ICLA)
- Mitglied des Vorstandes der Anglo-German Construction Law Platform (AGCLP)
- Mitglied (Fellow) der International Academy of Construction Layers (IACL)

Sonstige Tätigkeiten
- Mitherausgeber Zeitschrift BauR
- Mitherausgeber Ingenstau / Korbion; VOB Kommentar (zuständig für Teil B)
- Mitherausgeber Roquette/Viering/Leupertz, Handbuch Bauzeit
- Mitautor PWW, BGB-Kommentar - §§ 631ff.
- Mitautor Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht
- Mitautor Leupertz/Hettler, Der Bausachverständige vor Gericht
- zahlreiche weitere Publikationen
- umfangreiche Vortragstätigkeit

 

Prof. Dr. Rolf Kniffka

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., Rechtsgutachter, Schiedsgutachter, Schiedsrichter, Adjudikator oder Schlichter in Konflikten aus dem Bereich des Bau- und Architektenrechts, Hamm

.... war seit 1977 Richter in der staatlichen Gerichtsbarkeit. Bereits an Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht (1993 bis 1998) und als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesgerichtshof (1989 bis 1993) Befassung mit Bau- und Architektensachen. 1998 Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof und Zuweisung an den für Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs. Von 2008 bis 2014 Vorsitzender Richter des VII. Zivilsenats.

Seit 1990 Fortbildung im Bau- und Architektenrecht für Studenten, Referendare, Richter, Anwälte, Sachverständige, öffentliche Auftraggeber, Architekten/Ingenieure und Unternehmer. Seit 2004 Honorarprofessor der Leibniz Universität Hannover.

Seit 1990 Veröffentlichungen im Bau- und Architektenrecht, darunter die Leitwerke „Kompendium des Baurechts“ und „Bauvertragsrecht“ (weitere Veröffentlichungen). 2002 Entwicklung des ersten online-Kommentars zum privaten Baurecht unter ibr-online.de. Seit 2004 Mitherausgeber der Zeitschrift Baurecht.

Von 2004 bis 2012 Präsident des Deutschen Baugerichtstags e.V. und ständiger Ansprechpartner in rechtspolitischen Entwicklungen des privaten Baurechts. Verleihung des "Deutschen Baurechtspreis" am 7.10.2016 in Frankfurt/Main durch die "Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.".

Als Vorsitzender Richter des für Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats beim Bundesgerichtshof und als Obmann in Schiedsverfahren verfügt Prof. Dr. Rolf Kniffka über umfangreiche Erfahrung in der Erledigung komplexer Baurechtsstreitigkeiten aus dem Anlagen-, Hoch-, Tief- und Tunnelbau sowie dem Architekten- und Ingenieurrecht mit einem Gesamtstreitwert von mehreren hundert Millionen Euro. Seine durch Unparteilichkeit und Objektivität gekennzeichnete Tätigkeit als staatlicher Richter findet nach der Pensionierung ihre Fortsetzung in vergleichbaren Aufgaben als Rechtsgutachter, Schiedsgutachter, Schiedsrichter, Adjudikator oder Schlichter in Konflikten aus dem Bereich des Bau- und Architektenrechts. Näheres unter http://www.kniffka.com

 

Dr. Maximilian Müller

Richter am Kammergericht Berlin

… promovierte nach dem zweiten Staatsexamen zu einer wohnungseigentums- und bauträgerrechtlichen Thematik („Änderungen des sachenrechtlichen Grundverhältnisses der Wohnungseigentümer - insbesondere durch den bevollmächtigten Bauträger“, C. H. Beck, München, 2010) und arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Lehrstuhl von Univ.-Prof. Dr. Armbrüster (FU Berlin). Nach einem Auslandsaufenthalt in 2008 begann er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Kanzlei mit den Schwerpunkten privates Baurecht und Immobilienwirtschaftsrecht, bevor er im Jahre 2013 in den Richterdienst wechselte. Seit 2020 ist er am Kammergericht tätig.

Herr Dr. Müller ist Mitautor der wohnungseigentumsrechtlichen Kommentierung im BeckOGK und Verfasser mehrerer Beiträge in Fachzeitschriften auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts. Zudem ist er Dozent für Wohnungseigentumsrecht an der IREBS Immobilienakademie.

Veröffentlichungen aus neuerer Zeit:

  • Mitautor in Münchener Handbuch des Wohnungseigentumsrechts, 8. Auflage (Herausgeber Drasdo/Elzer), Verlag C.H. Beck, 2023
  • Umfang der Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft: Vergleich, Beeinträchtigung des Sondereigentums und Mangelfolgeschäden“, ZWE 2022, 297-306
  • Mitautor in Hügel, Wohnungseigentum, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck, 2021; Bearbeitung insb. des Abschnitts zum Bauträgervertrag
  • Mitautor im MüKoZPO, 6. Auflage, Verlag C.H.Beck, 2020; Bearb. der §§ 166-195 ZPO (gemeinsam mit Prof. Dr. Martin Häublein)
  • „Zu den sachenrechtlichen Änderungen durch das WEMoG“, in: ZWE 2020, 445-451
  • „Wer trägt das Pandemierisiko in der Geschäftsraummiete? – Zur Mietzahlungspflicht bei pandemiebedingten Geschäftsschließungen und anderen Betriebsbeeinträchtigungen“, NZM 2020, 481-492 (gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein)
  • „Kein Verbraucherschutz bei Bauträgerverträgen unterhalb der Kernsanierung?“, BauR 2020, 167-168
  • „Stimmrechtsvollmacht im Wohnungseigentumsrecht“, ZWE 2017, 395-401
  • „Zur Anfechtung eines Negativbeschlusses“, ZWE 2016, 15-17
  • „Gewillkürte Prozessstandschaft eines Wohnungseigentümers für den Verband“, in: ZMR 2015, 665-669 = AnwZert MietR 15/2015 Anm. 1

Dr. Paul Popescu

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schlichter, Schiedsrichter und Adjudikator Leupertz Konfliktmanagement, Köln, ferner Lehrbeauftragter im Masterstudiengang „Baurecht“ an der Hochschule Münster

... 2000 bis 2005 Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen.
2012 Promotion bei Prof. Dr. Eduard Picker, Tübingen.
2007 bis 2009: Selbstständiger Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht
2009 bis 2015: Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei in Pforzheim
2010 bis 2015: Lehrbeauftragter an der Hochschule Pforzheim
2015 bis 2016: Rechtsanwalt in der Kanzlei Leinemann und Partner in Köln
Seit 2016 Lehrbeauftragter an der Hochschule Münster
2016 bis 2017: Rechtsanwalt in der Kanzlei CMS Hasche Sigle, Köln
Ab März 2018: Rechtsanwalt, Schlichter, Schiedsrichter und Adjudikator bei Leupertz Konfliktmanagement, Köln

Zahlreiche Vortragstätigkeiten sowie Veröffentlichungen zu bau- und architektenrechtlichen Themen, u. a.

  • „Recht der Sicherheiten“, Baunebenrechte (Hrsg. Birgit Franz), 2017 sowie
  • Kommentierung zu § 6 VOB/B bei IBR-Online (erscheint voraussichtlich im Sommer 2018).

Björn Retzlaff

Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin


... Studium der Rechtswissenschaften und der Philosophie in Freiburg und Dijon.

Björn Retzlaff ist Vorsitzender des 21. Zivilsenats am Berliner Kammergericht, der für Bausachen zuständig ist. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift baurecht und Mitautor des von Kniffka herausgegebenen Kommentars zum Bauvertragsrecht sowie - ab der 80. Auflage - des Grüneberg (vormals Palandt). Ab der im Dezember 2023 erscheinenden 83. Auflage kommentiert er dort u.a. das Recht der GbR (= §§ 705 bis 740c BGB). 

Fachliche Schwerpunkte: Privates Baurecht und Gesellschaftsrecht.

Dagmar Sacher

Richterin am Bundesgerichtshof (VII. Senat), Karlsruhe

Werdegang:

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
  • seit 1996 Richterin
  • 1999 Richterin am LG Dortmund
  • 2004 Richterin am OLG Hamm
  • Oktober 2008 bis Dezember 2012 Mitglied des vorwiegend mit Bausachen befassten 21. Zivilsenats des OLG Hamm, seit Juli 2010 dessen stellvertretende Vorsitzende
  • Dezember 2012 bis November 2014 Vorsitzende des 1. Familiensenats des OLG Hamm
  • seit November 2014 Mitglied des für Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs.

 

Veröffentlichungen:

  • Mitautorin in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts
  • Mitautorin in Kapellmann/Messerschmidt, Kommentar zur VOB, Teile A und B
  • Mitautorin in Leinemann, Kommentar zur VOB/B
  • Mitautorin in Beck’scher VOB-Kommentar, Teil B.

 

Sonstige Tätigkeiten:

  • Seit 2016 Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstags
  • Mitherausgeberin der Zeitschrift NZBau.

Dr. jur. Günther Schalk

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, TOPJUS Rechtsanwälte, Schrobenhausen sowie Lehrbeauftragter für Bau- und Vergaberecht an der Humboldt-Universität zu Berlin

... geboren 1971 in Schrobenhausen (Bayern); Ausbildung zum Redakteur und zum Sprecher für Hörfunk und Fernsehen; er war hauptberuflich im Hörfunk tätig; danach rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Augsburg; Referendariat in Neuburg/Donau, Ingolstadt und München; seit 2001 Zulassung als Rechtsanwalt; seine Schwerpunktbereiche in der bundesweit tätigen Kanzlei TOPJUS sind das Bau- und Architektenrecht, das Vergaberecht und die rechtliche Betreuung zahlreicher Großbauprojekte in Deutschland. 2007 Promotion an der Universität Augsburg zum Dr. jur. mit einer Dissertation zum Vergabe- und Baurecht ("Nebenangebote").

Dr. Schalk ist Lehrbeauftragter für Bau- und Vergaberecht an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie für Bau-, Vergabe- und Umweltrecht an der Technischen Hochschule Deggendorf, Direktor der Akademie für Baumanagement in Deggendorf und bundesweit mit Vorträgen und Schulungen zu bau- und vergaberechtlichen Themen vertreten. Er ist ferner Vizepräsident des interdisziplinär angelegten Centrums für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht (CBTR) und Mitglied des Deutschen Baugerichtstags.

Dr. Schalk ist Autor zahlreicher baurechtlicher Veröffentlichungen

  • Herausgeber und Autor des „Handbuchs Nebenangebote“ 
  • Redaktionsleiter und Autor des Handbuchs des Baugrund- und Tiefbaurechts (Hrsg. v. Englert/Grauvogl/Maurer) und
  • Redakteur und Autor des VOB/C-Kommentars der Verlage C.H. Beck und Beuth.
  • Er ist Mitautor unter anderem des BGB-Baukommentars von Englert/Motzke/Wirth und
  • des Werks "Verträge am Bau" (Hrsg. v. Wirth/Sienz/Englert) und
  • Chefredakteur der Zeitschrift „UnternehmerBrief Bauwirtschaft“

Mehr Informationen unter www.topjus.de  und www.cbtr.de.

Joachim Seus

Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz (Spezialkammer für Bausachen)


… ist nach Tätigkeiten als Justiziar in der freien Wirtschaft und Rechtsanwalt seit 1996 Richter. Er ist Vorsitzender Richter einer Spezialkammer für Bausachen am Landgericht Koblenz. Unter seinem Vorsitz hat diese zur Entlastung der übrigen Baukammern neu eingerichtete Zivilkammer im Jahr 2016 die Aufgabe übernommen, die beim Landgericht Koblenz anhängigen ältesten und umfangreichsten Großverfahren in Bausachen zu übernehmen und zum Abschluss zu bringen. Deshalb verfügt Herr Seus über umfangreiche Erfahrung in der Erledigung komplexer Baurechtsstreitigkeiten aus dem Anlagen-, Hoch-, Tief- und Tunnelbau sowie dem Architekten- und Ingenieurrecht. 

Herr Seus ist Lehrbeauftragter an der Hochschule Trier und veranstaltet darüber hinaus in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz Fortbildungsseminare für Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht.

Werner Seifert

Dipl.-Ing. (FH), Architekt, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure

... ist seit 1998 von der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure. Seitdem ausschließlich als Honorarsachverständiger in Würzburg tätig.

Er ist Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik in Stuttgart im Master-Studiengang Architektur.

Herr Seifert ist Leiter des Bundesfachbereichs "Architekten- und Ingenieurhonorare" des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie besonders qualifizierter Sachverständiger (BVS) und Mitglied im Fachausschuss „Honorare für Architektenleistungen“ der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart.

An folgenden Buchveröffentlichungen ist Herr Seifert als Mitautor beteiligt:

  • Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI-Kommentar, bis einschließlich 8. Auflage
  • Seifert/Preussner, Baukostenplanung
  • HOAI Honorartabellenbuch
  • Handbuch für den Bausachverständigen, Hrsg. Staudt, Seibel
  • Fuchs/Berger/Seifert, Kommentar zur HOAI , 2. Auflage 2020.

Herr Seifert ist Mitherausgeber und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift "IBR - Immobilien und Baurecht", Mitarbeiter für ziviles Baurecht der Zeitschrift baurecht (BauR) und Autor von zahlreichen Fachveröffentlichungen in verschiedenen Fachzeitschriften und Online-Portalen.

Zu den Themenbereichen „Architekten- und Ingenieurhonorare“, „Kostenplanung“ und in der Sachverständigenausbildung führt Herr Seifert seit 1997 insbesondere für Architekten- und Ingenieurkammern, verschiedene Verbände und private Seminaranbieter zahlreiche Seminare durch.

Dr. Michael Selk

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Weiland Rechtsanwälte, Hamburg, Richter am Anwaltsgerichtshof der Freien und Hansestadt Hamburg

Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität Kiel
1988/89 wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Prof. Schubert
seit 1992 Rechtsanwalt (Partner seit 1994)
1997 bis 2019 Notar
seit 2005 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
seit 2007 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
seit 2009 Fachanwalt für Strafrecht
seit 1. Juni 2019 Partner bei Weiland Rechtsanwälte, Hamburg

Buchautor:

  • Autor und Mitautor im: Erman / Westermann, Harm Peter / Grunewald, Barbara u. a.: BGB. Kommentar, 17.Aufl. Dr. Otto Schmidt, Verlag (2023)
  • Autor: Mietmängel und Mängelrechte. Mietminderung | Schadensersatz | Kostenvorschuss | Kündigung, 3. Aufl., Nomos Verlag 2022
  • Mitautor im: Frommeyer | Heinemann | Hinz | Keukenschrijver | Klein-Blenkers | Riecke | Ring | Scheff | Schultzky | Selk: Miete | Wohnungseigentum | Nachbarschaft, Spezialkommentar . Bearbeitung der §§ 535 ff BGB, WEG und §§ 906, 1004 BGB Handkommentar , 2. Auflage 2019
  • Mitautor in: Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb und RA Prof. Dr. Werner Langen (Hsrg.): Bürgerliches Gesetzbuch: Schuldrecht , FABAR Großkommentar. Kommentierung des Anhang zu §§ 536 bis 536d (Mangeltabelle Mietrecht), 4. Auflage 2021.

Zahlreiche mietrechtliche Veröffentlichungen für die NZM, NJW, WuM und ZMR, Mitherausgeber der NZM


Näheres unter https://www.weiland-rechtsanwaelte.de/anwaelte/anwalt/id/12

Dr. Thomas Sindermann

Dipl.-Ingenieur,ö.b.u.v. Sachverständiger (IHK Köln), Prof. Schiffers BauConsult GmbH & Co. KG, Köln

Studium des Bauingenieurwesens von 1992 bis 1998 an der TU Dortmund, Studienschwerpunkt Bauproduktion/ Bauwirtschaft, und an der University of Kansas, USA, Studienschwerpunkt Constructionmanagement.
Nach dem Studium war Herr Dr. Sindermann als Bauleiter im Schlüsselfertigbau und im Bereich der Arbeitsvorbereitung/Terminplanung auf Unternehmerseite tätig. Seine Assistenztätigkeit am Lehrstuhl für Baubetrieb und Projektmanagement an der RWTH Aachen schloss er 2006 mit der Promotion zum Dr.-Ing. ab.
Im Juli 2006 nahm Herr Dr. Sindermann seine Tätigkeit als baubetrieblicher Sachverständiger bei der Prof. Schiffers BauConsult GmbH & Co. KG auf und wurde 2008 zum Geschäftsführer bestellt.
Sein Arbeitsschwerpunkt liegt neben der Begutachtung von Baupreisfragen und Behinderungsfolgen im Qualitätsmanagement. Auf Basis dieser praktischen Erfahrung leitet er seit Jahren baubetriebliche Seminare zu den Themen Nachträge, Baupreise, Bauablaufstörungen und Mängelansprüche.
Herr Dr. Sindermann ist von der Industrie- und Handelskammer zu Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen.
Weiterhin ist er Lehrbeauftragter für das Fachgebiet "Baubetrieb" an der Universität Siegen und seit 2016 Vorsitzender des Vorstands der "Gesellschaft zur Förderung des Baubetriebs Aachen e. V."
Autor von Fachbeiträgen: Siehe Internet

Dr. Marc Steffen

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Leinemann & Partner Rechtsanwälte, Berlin

 

.... studierte Rechtswissenschaften in Hamburg und Zürich und promovierte an der Universität Hamburg. Von 2001 bis 2005 lehrte Herr Dr. Steffen an der Universität Hamburg und unterrichtet heute an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Seit 2005 war er in Hamburg und Koblenz als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht in namhaften Kanzleien tätig.

Im Januar 2009 wechselte Herr Dr. Steffen zu Leinemann Partner Rechtsanwälte und setzte dort seine beratende und forensische Tätigkeit in dem Bereich des Bau- und Architektenrechts sowie des Vergaberechts fort. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Insolvenzrecht, in welchem er auch weltweit agierende Unternehmen berät und deren Interessen bei Gericht vertritt. Er berät in großen Projekten, insbesondere auch große Infrastrukturmaßnahmen (Bahnhöfe und Flughäfen), Hochbauprojekte (Bürohochhäuser und Revitalisierung bzw. Neubau von Shoppingcentern) sowie Ingenieur- und Wasserbaumaßnahmen (Offshore-Windparks). Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen, neben der projektbegleitenden Beratung im Bau- und Architektenrecht, in der Führung von Prozessen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten (DIS und ICC).

Herr Dr. Steffen ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Verfasser von Beiträgen in baurechtlichen Fachzeitschriften sowie Autor in verschiedenen Buchprojekten, zuletzt in dem

  • Kommentar Leinemann/Kues: BGB-Bauvertragsrecht, §§ 633 – 634a und 639 BGB oder dem
  • Handbuch Leinemann/Hildebrand: Der Bauvertrag nach VOB/B – Grundzüge des Bauvertragsrechts, 2. Auflage, Kap. 2 Leistung und Vergütung.

Daneben tritt Herr Dr. Steffen regelmäßig als Referent bei baurechtlichen Seminaren – insbesondere im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung – auf und veranstaltet Inhouse-Seminare für die Bauwirtschaft.

Näheres unter https://www.leinemann-partner.de/rechtsanwaelte-anwaltsprofile/marc-steffen/ !

Prof. Thomas Thierau

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner, Redeker Sellner Dahs, Bonn

... geboren 1955 in Hagen/Westfalen. Studium der Rechtswissenschaften (1976-1982) in Bonn. 1982 erstes, 1986 zweites juristisches Staatsexamen. Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn. 1986 Rechtsanwalt bei Deringer Tessin Herrmann & Sedemund (Freshfields) Köln, 1990 Rechtsanwalt bei Deringer Tessin Herrmann & Sedemund (Freshfields) Leipzig. 1991 Eintritt in die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs. Näheres unter www.redeker.de . 

Er ist als Rechtsanwalt seit 1986 spezialisiert auf das Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts mit Schwerpunkt im Bereich der Immobilien-Projektentwicklung: Immobilienrecht, Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsrecht, immobilienrechtliche Komplementärbereiche (Erwerb, Nutzung und Verwertung von Immobilien, Gesellschaftsrecht), Litigation, Schiedsrichter in Bau- und Schiedsgerichtsverfahren, Immobilien-Development, nationale und internationale Bauvergabe. Prof. Thomas Thierau zählt nach den JUVE-Handbüchern (Rechtsanwälte für Unternehmen) seit vielen Jahren zu den „führenden Namen im Bauwesen“.

Prof. Thomas Thierau ist zudem Honorarprofessor an der Fachhochschule Münster und Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Marburg.

Veröffentlichungen:

  • Kapellmann/Messerschmidt, VOB A und B, Kommentar, 5. Aufl., C.H.BECK, 2015;
  • Beck'scher VOB- und Vergaberechtskommentar Teil C, 3. Aufl., C.H.BECK, 2014;
  • Messerschmidt, Deutsche Rechtspraxis, Privates Baurecht;
  • Zahlreiche Fachaufsätze zum Baurecht und Unternehmensrecht;
  • Mehrere Festschriftbeiträge zum Baurecht.

 

Prof. Jürgen Ulrich

Vorsitzender Richter am Landgericht Dortmund a.D., Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle der HWK Dortmund und der Bauschlichtungsstelle bei der HWK Südwestfalen

... Jurastudium in iWürzburg und Münster; Referendariat in Münster, Essen und Hamm

Richter in Essen (Landgericht), Gelsenkirchen (Amtsgericht), Hamm (Oberlandesgericht), Dortmund (Landgericht)
seit 1990 Vorsitzender Richter am Landgericht, tätig in Dortmund, seit 2013 pensioniert

seit 1995 Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes, Justizministerium NRW, Düsseldorf
seit 2009 Honorarprofessor an der Hochschule Bochum
seit 2010 Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Westfalen, Hagen
seit 2014 Mitglied des Vorstandes des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland, Berlin
seit 2015 Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Dortmund

Verfasser/Mitverfasser:

  • Der gerichtliche Sachverständige (Heymanns-Verlag),
  • Selbständiges Beweisverfahren (Verlag C.H.Beck)
  • Mitverfasser des im Verlag Luchterhand erschienen ZPO-Kommentars Prütting/Gehrlein
  • Mitverfasser des bei Haus & Grund Verlag und Service GmbH veröffentlichten Buches „Schimmelpilz und Mietrecht“

 

Dr. Bernhard von Kiedrowski

Rechtsanwalt, von Kiedrowski | Caspary | Rechtsanwälte, Berlin

... ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und bundesweit schwerpunktmäßig im Privaten Bau- und Architektenrecht sowie im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht tätig.

Als Dozent unterrichtete er zunächst viele Jahre für das Privatrepetitorium Alpmann & Schmidt. Seit 2000 hält er für Rechtsanwälte, die Justiz, die Öffentliche Hand sowie Unternehmen regelmäßig in verschiedenen Formen Fortbildungs- und Inhouseseminare zum Privaten Bau- und Architektenrecht bzw. Zivilprozess- und Insolvenzrecht ab. Dr. Bernhard von Kiedrowski ist für den Bereich des Privaten Baurechts ständiger Dozent der Deutsche Richterakademie und zahlreicher Justizakademien verschiedener Bundesländer. Seit 2003 ist Dr. Bernhard von Kiedrowski Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin und seit 2009 auch Mitglied des Präsidiums. Weiter ist Dr. Bernhard von Kiedrowski seit 2008 auch Mitglied des ZPO/GVG Ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer.

Überdies ist er Autor/Mitautor zahlreicher Veröffentlichungen (Auszug) wie:

  • "Schwarzarbeit" muss vom Besteller nicht bezahlt werden! - BGH, Urteil vom 10.04.2014, VII ZR 241/13 - jurisPR-PrivBauR 8/2014 Anm. 1
  • Kein individualrechtlicher Ausschluss des AGB-Rechts - BGH, Urteil vom 20.03.2014, VII ZR 248/13 - jurisPR-PrivBauR 7/2014 Anm. 5
  • Anforderungen an Klage auf Sicherheitenstellung gemäß § 648a Abs. 1 BGB nach Kündigung des Bauvertrages - BGH, Urteil vom 06.03.2014 - VII ZR 349/12, jurisPR-PrivBauR 6/2014 Anm. 3
  • Erlöschen des bestehenden Leistungsverweigerungsrechs des Betsellers nach mängelbedingter außerordentlicher Kündigung - OLG Naumburg, Urteil vom 12.09.2013, 2 U 183/12 - jurisPR-PrivBauR 4/2014 Anm. 3
  • Zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B wegen und in der Insolvenz des Auftragnehmers, in: BauR 2013, 1325
  • § 8 Abs. 2 VOB/B unwirksam?, in: anwZert BauR 13/2013 Anm. 1
  • Unwirksamkeit einer die Überschreitung von Zwischenterminen sanktionierenden Vertragsstrafenklausel, die hinsichtlich der Bemessung am (Gesamt-)Auftragswert anknüpft, in: jurisPR-PrivBauR 5/2013 Anm. 1
  • Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bei Geltendmachung eines Vorschussanspruchs zur Mängelbeseitigung durch den Auftraggebner entbehrlich? - OLG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2012 - 12 U 234/11; in: jurisPR - PrivBauR 4/2013 Anm. 5
  • Auswirkung der Insolvenz des Baugeldempfängers (GmbH) auf Ansprüche der Baugeldgläubiger nach dem Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG); in: anwZert BauR 17/2012 Anm. 2
  • von Kiedrowski / Retzlaff: Prozessuale Waffengleichheit durch Parteivernehmung, Zivilprozessrechts-Symposion, Schriftenreihe der Bundesrechtsanwaltskammer
  • von Kiedrowski/ Lansnicker/Marfurt: Das Mandat in Bausachen [Teil: Privates Baurecht], Nomos Verlag, 2007
  • Privates Baurecht, FormularBibliothek Vertragsgestaltung, Nomos Verlag, 2006
  • Schuldrecht - Werkvertrag, FormularBibliothek Vertragsgestaltung, Nomos Verlag, 2006
  • Privates Baurecht, FormularBibliothek Zivilprozess, Nomos Verlag 2005
  • Schuldrecht - Werkvertrag, FormularBibliothek Zivilprozess, Nomos Verlag 2005
  • Leistungsphase Recht - Der Honoraranspruch des Architekten, Erstellen einer prüffähigen Schlussrechnung, 2000.

Für die Juristischen Fachseminare ist er seit 2001 mit Einzelseminare zum Baurecht tätig und referiert seit 2005 in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht die Themenbereiche Bauvertragsrecht, Bauprozessrecht und Bauinsolvenzrecht.

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