Der Tenor unserer Teilnehmer:

".... haben Sie ganz ganz vielen Dank erstens für den wirklich sehr beeindruckenden Fachanwaltslehrgang, der ganz bestimmt eine tragfähige Basis für ein Fortkommen als Fachanwalt darstellt, aber auch für die ausgesprochen umfassende Betreuung in den formalen Angelegenheiten!"

94% unsere TeilnehmerInnen an unseren Live Online Fachanwaltslehrgängen fanden den Lehrgang "Ausgezeichnet" bzw. "Gut"! 
Basis: Anonyme Befragung der Teilnehmer am Ende von sechs Online Fachanwaltslehrgängen Juni 2021 

Werden Sie "Fachanwältin/Fachanwalt für Erbrecht"!

In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse, die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Erbrecht", insb. gem. §§ 4, 14f Fachanwaltsordnung (FAO), erforderlich sind.

Warum ONLINE?

Was bisher in Präsenz stattfand, findet nun LIVE ONLINE statt. Das bedeutet:

  • Teilnahme von zuhause, aus dem Büro oder von einem anderen Ort Ihrer Wahl mit guter Internetverbindung!
  • Kein Zeitaufwand für Anreise, kein Stau oder Verspätung, keine Parkplatzsuche!
  • Keine Reise- und Übernachtungskosten!
  • Sicherheit in Pandemie-Zeiten
  • Fazit: ähnlich wie Präsenz, nur sicherer, bequemer, flexibler und preiswerter! 

Warum mit uns?

  • Zielführend: Aufgrund der festen Zeitstruktur können Sie in angemessener und absehbarer Zeit Ihren Lehrgang absolvieren!    
  • Live an allen Unterrichtstagen: Erleben Sie unsere erfahrenen  Referenten live und stellen Sie Ihre Fragen!  
  • Optionen: Die erforderlichen Leistungskontrollen können Sie an fünf Orten im Bundesgebiet - Berlin, Bonn, Hamburg, Frankfurt/M.,  München - schreiben.  
  • Flexibel bei Verhinderung, z.B. Krankheit, Urlaub oder Terminkollision: Sie können eine Unterrichtseinheit oder einzelne  Unterrichtstage bei einem späteren Fachanwaltslehrgangs nachholen!  
  • Attraktive Teilnahmegebühren einschl. Skripten, Mehrbucherrabatt, Ratenzahlung

Unser nächster LIVE ONLINE Fachanwaltslehrgang im Erbrecht:

61. Fachanwaltslehrgang im Erbrecht
17. November 2023 bis 13. April 2024
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Teilnahmegebühren
Anmeldung

Notwendige Gesetzestexte beim Fachanwaltslehrgang im Erbrecht:

Sie benötigen einen aktuellen Habersack (ehemals Schönfelder) und zusätzlich zur 5. Unterrichtseinheit aktuelle Steuergesetze (dtv-Ausgabe reicht aus!).

Sämtliche Seminarunterlagen sind in unseren attraktiven Teilnahmegebühren inbegriffen!

  • Umfangreiche Skripten (ca. 2400 Seiten),  von unseren namhaften Referenten erstellt
  • Die PDF-Unterlagen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung


Die Seminarunterlagen

  • für die 1. und 2. Unterrichtseinheit erhalten Sie zu Beginn des Fachanwaltslehrgangs
  • für die 3. und 4. Unterrichtseinheit erhalten Sie zu Beginn der 3. Unterrichtseinheit
  • für die 5. und 6. Unterrichtseinheit erhalten Sie zu Beginn der 5. Unterrichtseinheit.


Warum mit ZOOM?

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).

Technische Voraussetzungen/Bedingungen:

  • stabile Internetverbindung
  • Lautsprecher/Kopfhörer
  • Mikrofon (zum Fragen und Antworten)
  • Kamera (Diese muss grundsätzlich während des Unterrichts zur Überprüfung Ihrer Anwesenheit eingeschaltet sein. Sie müssen dabei zu sehen und zu erkennen sein!)
  • Zoom Client Software oder Webbrowser: Lesen Sie hierzu https://www.juristische-fachseminare.de/faq-zur-nutzung-von-zoom.html 

Tages-Zeitplan (ca. Zeiten):

08.15 Uhr – 10.45 Uhr
Pause
11.00 Uhr – 12.45 Uhr
Mittagspause
13.30 Uhr – 15.15 Uhr
Pause
15.30 Uhr – 17.30 Uhr


8 Unterrichtsstunden pro Tag, 15 Tage
- insgesamt 120 Unterrichtsstunden (von der FAO vorgegeben) -

3 Leistungskontrollen á 5 Zeitstunden:
- insgesamt 15 Zeitstunden Leistungskontrolle (von der FAO vorgegeben) -

Attraktive Teilnahmegebühren einschließlich umfangreicher, aktueller Tagungsunterlagen:

€ 1.740,- zzgl. ges. USt für Junganwälte bis 3 Jahre Zulassung
€ 1.990,- zzgl. ges. USt für alle übrigen Rechtsanwälte
€ 1.440,- zzgl. ges. USt für Referendare und Assessoren (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
€    300,- zzgl. ges. USt für die erforderlichen drei Klausuren

Maßgeblich ist Ihr Status zum Zeitpunkt der Anmeldung!

Zahlung in max. 6 Raten ohne Aufpreis möglich!

10 % Mehrbucherrabatt bei Fachanwaltslehrgängen auf die zu entrichtende Teilnahmegebühr
- ab der 2. gleichzeitigen Anmeldung (Kanzlei/Unternehmen/Bekannte/Freunde etc.) oder
- für Teilnehmer an unseren bisherigen Fachanwaltslehrgängen

Anzahl der praktischen Fälle im Erbrecht in einem 3-Jahres-Zeitraum vor Antragstellung, unabhängig vom Zeitraum des Lehrganges

80 Fälle, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren (davon höchstens 15 Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Die Fälle müssen sich auf alle in § 14f Nr. 1 bis 5 bestimmten Bereiche beziehen, dabei aus drei Bereichen mindestens jeweils 5 Fälle.

§ 14f Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht

Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 

1. materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht, 

2. Internationales Privatrecht im Erbrecht, 

3. vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung, 

4. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft, 

5. steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht, 

6. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)

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