Unser Konzept: Top-Referenten / Aktuelle Themen / Überzeugende Preise

Unsere Referenten/Innen in den Fachanwaltslehrgänge Strafrecht:

sind praxisorientierte und erfahrene Profis.

Fachliche Leitung und Referent: Dr. Bernd Wagner

Rechtsanwalt, Kanzlei BG124, Hamburg

... war nach dem Jurastudium in Tübingen und Freiburg zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am strafrechtlichen Lehrstuhl von Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther und promovierte 1988 als wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Jürgen Baumann am Fachbereich Rechtswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Von einer Habilitationsstelle an der Universität Hamburg folgte er 1995 einem Ruf der Universität Bremen auf den Lehrstuhl für Strafverfolgung, Strafvollzug, Strafrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft. Herr Dr. Wagner war bis 1997 als C3-Professor an der Universität Bremen tätig. Die Schwerpunkte seiner dortigen Arbeit lagen neben dem allgemeinen Strafrecht im Unterbringungsrecht / Psychiatrierecht (langjähriger Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Recht & Psychiatrie“) sowie beim Strafrecht in der multikulturellen Gesellschaft.

Dr. Bernd Wagner ist seit 1983 als Strafverteidiger tätig, während seiner Tätigkeit als Hochschullehrer gem. §138 Abs. 1 StPO, davor und danach als Rechtsanwalt in Tübingen und Hamburg. Er ist Mitbegründer der seit 1999 auf Strafrecht ausgerichteten Hamburger Anwaltskanzlei BG 124. Der Schwerpunkt seiner überregionalen Verteidigungstätigkeit liegt im Arzt- und Medizinstrafrecht, auf dem Gebiet des Kapitalstrafrechts und im Wirtschaftsstrafrecht. Rechtsanwalt Dr. Wagner publiziert zu strafrechtlichen und medizinrechtlichen Themen (vgl. www.bg124.de).

Rechtsanwalt Dr. Wagner fügt seine als Hochschullehrer erworbenen theoretischen Kenntnisse mit seinen langjährigen praktischen Erfahrungen als Strafverteidiger unter dem Stichwort „Handlungskompetenz“ zusammen. Ihm geht es stets um die Vermittlung praktischer Kompetenz auf der Grundlage eines sicheren Rechtsverständnisses. Die organisatorische Verantwortung in der von ihm begründeten Kanzlei BG124 mit derzeit 11 im Strafrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten schärft zudem seinen Blick auf die spezifischen berufsrechtlichen und organisatorischen Aspekte der Strafverteidigung.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Dr. Wagner als fachlicher Leiter des Gebiets Strafrecht seit vielen Jahren in die Konzeption der Fachanwaltslehrgänge und der Fortbildungsveranstaltungen eingebunden. Er referiert zu „Recht und Methode der Strafverteidigung“, zur „Verteidigung in der Hauptverhandlung“, sowie zu Themen aus dem Wirtschaftsstrafrecht und Arztstrafrecht.

 

Stefan Allgeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Berg Demandt Hierstetter Allgeier Rechtsanwälte | Strafverteidiger (in Bürogemeinschaft), Mannheim


.... ist seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit 1994 fast ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Seit 2001 führt er den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“.

Für Rechtsanwalt Allgeier ist ständige Fortbildung und Erfahrungsaustausch eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Arbeit. Seit vielen Jahren ist er im Bereich der Fortbildung von Rechtsanwälten als Dozent tätig, aber auch als Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg für die Ausbildung der Studierenden in dem dort sehr erfolgreichen Seminar „Strafverteidigung“.

Seine Lehrtätigkeit an der Universität Heidelberg führte dazu, dass er seit 10 Jahren von dem Justizministerium des Landes Baden-Württemberg zum Prüfer im ersten juristischen Staatsexamen berufen wird. Kern seiner Arbeit ist und bleibt jedoch die Strafverteidigung. Unabhängig vom Tatvorwurf darf jeder Mandant sich auf eine optimale Verteidigung durch ihn verlassen. Dazu gehört fachliche Kompetenz, realistische Fallbeurteilung, Streitbereitschaft und Diskretion. 

Neben Wirtschafts- oder Steuerstrafsache, Mord- und Totschlagsverfahren, Betäubungsmittelvorwürfe, Raub, Körperverletzung oder Diebstahl bildet auch das Jugendstrafrecht einen weiteren Schwerpunkt seiner Verteidigungstätigkeit.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Stefan Allgeier seit 2019 tätig. Im Fachanwaltslehrgang im Strafrecht referiert er das Thema "Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht, Untersuchungshaft".

Stefan Conen

Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Nicolas Becker & Stefan Conen, Berlin

... dreijährige Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie von Prof. Eisenberg, FU Berlin. Als Anwalt seit 2001 zugelassen und seitdem ausschliesslich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Partner in der Kanzlei Becker & Conen (Näheres unter www.becker-conen.de ). Forensische Erfahrungen und Tätigkeit im Bereich sowohl des Wirtschafts-, Kapital- als auch des BtM-Strafrechts.

Seit 2004 ist Rechtsanwalt Stefan Conen im Vorstand der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger tätig. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift Strafrechtsreport (STRR Arbeitszeitschrift für das gesamte Strafrecht, Hrsg. Detlef Burhoff), Leiter von Arbeitsgruppen beim Strafverteidigertag (etwa Kronzeugenregelung) sowie bei den Bad Saarower Tagen. 

Rechtsanwalt Stefan Conen hat regelmäßig sowohl im Bereich des materiellen Strafrechts als auch des Strafprozessrechts veröffentlicht:

  • Kommentierungen im "Münchener Kommentar zur StPO" (noch nicht erschienen)
  • Kommentierung Kapitel Revisionsrecht gemeinsam mit RiBGH a. D. Dr. Miebach im "Handbuch für Betäubungsmittelstrafrecht", C.H. Beck Verlag, erscheint 2012
  • Kommentierungen in: Leipold / Tsambikakis / Zöller: AnwaltKommentar StGB, Deutscher Anwaltverlag, 2010
  • Stefan Conen: Die neuere Rechtsprechung des EGMR zur unzulässigen Tatprovokation - Neue Chancen zur Verteidigung in entsprechenden Konstellationen?, in: StRR 2009, S. 84
  • Stefan Conen: Zur Disziplinierung der Strafverfolgungsorgane durch Beweisverwertungsverbote" in: Festschrift für Ulrich Eisenberg, 2009
  • Stefan Conen und Michael Tsambikakis: Der Bundesliga-Wettskandal und der Betrugstatbestand, in: StRR 2007, S. 204 - 210.
  • Stefan Conen: Zur anwaltlichen Vertretung mutmaßlicher Opfer von Straftaten, in: Landeskommission Berlin gegen Gewalt, Berliner Forum Gewaltprävention, Ausgabe 12, 2003.
  • Stefan Conen und Michael Tsambikakis: Strafprozessuale Wahrheitsfindung mittels Sachverständiger im Spannungsfeld zwischen Aufklärungspflicht und Beweisantragsrecht, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, Ausgabe August 2000, S. 372ff.
  • Eisenberg/Conen: Legalitätsprinzip im gerichtsfreien Raum, in: NJW 1998, 2241.

Prof. Dr. Manzur Esskandari

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Prof. Dr. Esskandari & Kollegen Rechtsanwälte, Osnabrück

… studierte in Göttingen und promovierte, nach Hochschulassistenz und berufsbegleitender steuerrechtlicher Zusatzausbildung, an der Universität des Saarlandes zum Thema „Zur Misere der Zinsbesteuerung“. Herr Dr. Esskandari ist Gründer der Anwaltskanzlei Dr. Esskandari + Kollegen in Osnabrück. - Näheres unter http://www.esskandari.de . Entsprechend seiner Fachanwaltschaften berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Esskandari bundesweit Unternehmen und Unternehmer sowie Privatpersonen im Steuer-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Im Steuerrecht liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Steuergestaltung, insbesondere der Erb- und Nachfolgeplanung, namentlich im unternehmerischen Klientel, einerseits und im streitigen Steuerrecht sowie Steuerstrafrecht andererseits.

Dr. Manzur Esskandari wurde im Febr. 2014 von der Universität des Saarlandes zum Honorarprofessor für "Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht" ernannt. Er ist ferner Berichterstatter Steuerstrafrecht der Zeitschrift Deutsche Steuer-Zeitung und ständiger Mitarbeiter der monatlich erscheinenden Fachpublikationen Erbschaftsteuer-Berater, AO-Steuerberater und Umsatzsteuer-Berater sowie Berichterstatter Europäisches Steuerrecht der Zeitschrift Steuerberater-Woche. Herr Dr. Esskandari ist Mitglied des Landesjustizprüfungsamts im Niedersächsischen Justizministerium.

Die gesamte Bandbreite seiner Tätigkeit und sein steuerrechtlicher Schwerpunkt spiegeln sich in der Vielzahl seiner zahlreichen Veröffentlichungen wider:

Bücher (aus jüngster Zeit):

  1. Praktiker-Kommentar Erbschaftsteuer, 1. Aufl. 2013
  2. Zivilprozessrecht, 1. Aufl. 2012
  3. Steuerliche Bearbeitung des Stichwortkommentars Arbeitsrecht, Hrsg. von Grobys/Panzer, Nomos Verlag, 2. Aufl., erscheint Januar 2014
  4. Mitautor in Herrler (Hrsg.), Gesellschaftsrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis, Verlag C.H. Beck, erscheint März 2014
  5. Steuerstrafrecht, Kommentar, Verlag C.H. Beck, erscheint Ende 2014
  6. Steuerstrafrecht, Handbuch, Nomos Verlag, erscheint Ende 2014

Artikel zum Steuerstrafrecht:

  1. Zum Rechtsschutz bei prozessualer Überholung (§§ 304 ff., 33a StPO) - Überlegungen im Anschluss an BVerfG, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 2163 ff., Strafverteidiger Forum 1997, 289 ff.
  2. Die rechtliche Problematik der (rechtswidrigen) Beschaffung (steuerlich) relevanter Informationen durch Dritte gegen Bezahlung, Deutsche Steuer-Zeitung 1999, 322 ff.
  3. "Misere der Zinsbesteuerung" und § 154 AO, Deutsche Steuer-Zeitung 2001, 761 ff.
  4. Vom Sinn oder Unsinn des Freistellungsverfahrens, Deutsche Steuer-Zeitung 2001, 1596 ff.
  5. Luxemburg - Amts- und Rechtshilfe in Steuer- und Steuerstrafsachen, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2002, 87 ff.
  6. Gewinnabschöpfung und Steuergeheimnis, Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis 2002, 127 ff.
  7. Beruht das Urteil auf dem Verstoß gegen das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO, wenn das Gericht der Aussage des Zeugen keinen Glauben schenkt?, Strafverteidiger 2002, 51 ff.
  8. Steuerstrafrecht - Rechtsprechung der Strafgerichte 2002/2003, Deutsche Steuer-Zeitung 2003, 713 ff.
  9. Steuerstrafrecht - Rechtsprechung der Strafgerichte 2003/2004, Deutsche Steuer-Zeitung 2004, 704 ff.
  10. Steuerstrafrecht - Rechtsprechung der Strafgerichte 2004/2005, Deutsche Steuer-Zeitung 2005, 811 ff.
  11. Steuerstrafrecht - Rechtsprechung der Strafgerichte 2005/2006, Deutsche Steuer-Zeitung 2006, 717 ff.
  12. Steuerstrafrecht - Rechtsprechung der Strafgerichte 2007/2008, Deutsche Steuer-Zeitung 2009, 75 ff.
  13. Steuerstrafrecht - Rechtsprechung der Strafgerichte 2008/2009, Deutsche Steuer-Zeitung 2010, 40 ff.
  14. CD mit Daten von Steuerhinterziehern aus der Schweiz, AO-Steuerberater 2010, 67
  15. Nachrangigkeit des Vorlageverlangens von Urkunden (§ 97 AO) ggü. dem Auskunftsverlangen nach § 93 AO, AO-Steuerberater 2010, 136 f.
  16. Steuerstrafrecht - Rechtsprechung der Strafgerichte 2009/2010, Deutsche Steuer-Zeitung 2011, 65 ff.
  17. FA darf angekaufte "Steuer-CD" verwerten, Erbschaftsteuer-Berater 2011, 184 f.
  18. Lohnsummenregelung des § 13a Abs. 4 ErbStG, Erbschaftsteuer-Berater 2011, 194 ff.
  19. Das perfekte Urteil in Steuerstrafsachen, AO-Steuerberater 2011, 271 ff.
  20. Keine Versagung der Steuerfreiheit bei i.g. Lieferungen aufgrund Einbindung in ein Karussell, Umsatzsteuer-Berater 2011, 247 f.
  21. Verneinung eines besonders schweren Falls bei Überschreitung der 100.000 €-Grenze, AO-Steuerberater 2011, 237 f.
  22. Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer, Umsatzsteuer-Berater 2011, 341 f.
  23. Innergemeinschaftliche Lieferung: Beteiligung an Steuerhinterziehung, Umsatzsteuer-Berater 2011, 372 f.
  24. Steuerstrafrecht - Rechtsprechung der Strafgerichte 2011, Deutsche Steuer-Zeitung 2012, 45 ff.
  25. Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung bei bewusster Verschleierung der Identität des tatsächlichen Abnehmers, Umsatzsteuer-Berater 2012, 70 f.
  26. Wann beginnt die Verjährung bei der Hinterziehung von Erbschaft- und Schenkungsteuer?, Erbschaftsteuer-Berater 2012, 108 ff.
  27. Lieferung auch bei Betrugsabsicht des Lieferers, Umsatzsteuer-Berater 2012, 99 f.
  28. Innergemeinschaftliche Lieferungen - Zur „um...zu”-Formel des EuGH in der Rechtsprechung von BFH und BGH; Umsatzsteuer-Berater 2012, 139 ff.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Dr. Esskandari seit 2006 tätig. Im Fachanwaltslehrgang im Strafrecht referiert er das Thema "Steuerstrafrecht".

Nicole Friedrich

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Kanzlei Versick & Friedrich, Minden

....ist als Anwältin seit 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und seitdem ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Seit 2003 ist sie Fachanwältin für Strafrecht. Ihre anwaltliche Tätigkeit begann Sie im Büro des Rechtanwaltes Gerhard Jungfer in Berlin. Danach war sie Partnerin der auf Strafverteidigung spezialisierten Kanzlei der Rechtsanwälte Friedrich & Koerner von Gustorf in Berlin. Seit dem 1. Januar 2013 ist Frau Rechtsanwältin Friedrich Sozia der Kanzlei Versick & Friedrich, einer ausschließlich auf das Strafrecht ausgerichten Rechtsanwaltskanzlei, in Minden. Näheres unter www.ra-versick.de.

Rechtsanwältin Friedrich verfügt über bundesweite forensische Erfahrung u.a. auch in wirtschaftsstrafrechtlichen Umfangsverfahren und unterhält seit 2013 zur Unterstützung dieser bundesweiten Tätigkeit eine Zweigstelle in Nordrhein-Westfalen. Sie ist dort Partnerin der strafrechtlich und verkehrsrechtlich ausgerichteten Kanzlei Versick & Friedrich. Rechtsanwältin Friedrich war von 2002 bis 2014 im Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, zuletzt als 2. Vorsitzende. Rechtsanwältin Friedrich ist auch in der Referendarausbildung tätig und ist nebenamtliche Prüferin des Justizprüfungsamtes Berlin-Brandenburg.

Für die juristischen Fachseminare referiert Rechtsanwältin Friedrich seit 2008 im Fachanwaltslehrgang Strafrecht zur „Verteidigung im Ermittlungsverfahren“.

Ralph Gübner

Fachanwalt für Strafrecht, Die Anwälte, Kiel

... seit 1999 ist Herr Rechtsanwalt Ralph Gübner Fachanwalt für Strafrecht und arbeitet als Sozius ich in einer Kieler Kanzlei, die überwiegend strafrechtliche ausgerichtet ist. Neben dem Verkehrsrecht zählen zu seinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkte das Arztstrafrecht sowie das (vertrags-)ärztliche Disziplinar- und Berufsrecht.

Als Referent (u.a. Universität Bielefeld) und Autor ist er seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Verkehrsstraf-, Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrechts tätig. Er ist

  • Mitautor des Handbuchs für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren (Herausgeber: Burhoff) und
  • Mitherausgeber des Verkehrsrechtsreports (VRR).  

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Ralph Gübner seit 2006 in den Fachanwaltslehrgängen im Verkehrsrecht tätig. Im Fachanwaltslehrgang im Strafrecht referiert Herr Rechtsanwalt Ralph Gübner das Thema "Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenverfahren".

Leif Hermann Kroll

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, HAHN | KROLL + PARTNER Rechtsanwälte. Fachanwälte. Partnerschaftsgesellschaft mbB, Berlin


... ist Partner einer traditionsreichen Verkehrsrechtskanzlei mit über 60jähriger Geschichte und überwiegend in der Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren tätig. Er lernte sein Verteidigerhandwerk bei einem ausgewiesenen Praktiker aus der Berliner „Verteidigerschule“ und übertrug dieses Wissen über engagierte, auch wenn nötig auch konfrontative Verteidigung mit Erfolg auf die Verkehrssachenverteidigung. Seit 2012 ist Rechtsanwalt Kroll Referent in der Rechtsanwaltsfortbildung und hat sich einen Namen als Praktiker gemacht, der mit Tipps und Tricks nicht „hinterm Berg hält“.

Diverse von RA/FAVerkR Kroll erstrittene Entscheidungen, von Amts- und Landgerichten, vorwiegend aber von Oberlandesgerichten bis hin zu einer Verfassungsbeschwerde wurden veröffentlicht und in einschlägigen Medien kommentiert.

Näheres unter http://www.hk-rae.de/rechtsanwalt-leif-hermann-kroll/ .

Andreas Lickleder

Rechtsanwalt, München

... nach dem zweites Staatsexamen in München bei verschiedenen Unternehmen in der Juristenaus- und -fortbildung (Studenten, Referendare und Rechtsanwälte) sowie für sonstige Seminaranbieter tätig; nebenher als Rechtsanwalt beratend tätig für verschiedene Kanzleien bei Bezügen des allgemeinen Unternehmensrechts (Untreue, Arbeitstrafrecht), Bau-, Kapitalmarkt-, Informationstechnologie- und Datenschutzrechts zum Strafrecht.

1986 – 1990 Jurastudium in Passau und München
1994 Zweites Staatsexamen
1995 – 2014 Repetitor für Strafrecht 1. + 2. Staatsexamen, daneben
1997 - 2002 freie Mitarbeit in einer Kanzlei (ausschließlich Vertretung von Kapitalanlegern)
2002 Rechtsanwalt und Tätigkeit in eigener Kanzlei sowie für diverse Kanzleien im Bereich Strafrecht sowie strafrechtliche Nebengebiete (Baustrafrecht, Urheberstrafrecht) und Datenschutzrecht), Revisionsrecht und gelegentlich Instanzverteidigung
2009 – 2014 v.a. freie Mitarbeit in einer Strafrechtskanzlei im Bereich Revisionsrecht
Seit 2015 Unterrichtstätigkeit an der FU Berlin im Rahmen der Law Clinic „Praxis der Strafverteidigung“ sowie bei Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare am Landgericht München I

Veröffentlichungen und Vortragstätigkeit im Bereich Strafrecht

Dr. Denis Matthies

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB, Frankfurt (Oder)

.... 2002 Zweites Juristisches Staatsexamen an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Anschliessend wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Kriminologie (Prof. Dr. Dr. Uwe Scheffler) an der Europa-Universität Viadrina. 2008 erlangte er dort den Doktortitels (Dr. jur.) mit dem Thema: „Exemplifikationen und Regelbeispiele - Eine Untersuchung zum 100-jährigen Beitrag von Adolf Wach zur "Legislativen Technik".

.... 2004 liess sich Dr. Denis Matthies zur Anwaltschaft zu. Bis Ende Mai 2020 führte er zusammen mit seiner Frau, Rechtsanwältin Dr. Kamila Matthies LL.M, Fachanwältin für Strafrecht, die "Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland und Polen" mit Sitz in Frankfurt (Oder), Berlin und Slubice (Polen). Seit dem 01.06.2020 arbeitet Herr Dr. Denis Matthies bei Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB, eine auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei mit Hauptsitz in Köln.

Näheres unter https://www.tsambikakis.com/berater/denis-matthies

 

Zu seinen Veröffentlichungen gehören u.a.

  • K. Matthies / D. Matthies: "Hände Weg von der StPO!", in: HRRS Dezember 2006
  • U.Scheffler/D.Matthies: "Zum rechtlichen Gehör bei Verkehrsordnungswidrigkeiten" in: NZV 2007, 607
  • Mitautor des Handbuches zum Strafverfahren - Das Urteil und seine Anfechtbarkeit (Hrsg. Heghmanns/Scheffler), C.H. Beck München 2008.

Dr. Frank Nobis

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Nobis & Collegen Rechtsanwälte, Iserlohn

... Jahrgang 1965, Studium an der Ruhr-Universität Bochum, Rechtsanwalt seit 1996, Fachanwalt für Strafrecht seit 1999, Promotion zum Dr. jur. 1999, 2. Vorsitzender der Strafverteidigervereinigung NRW e.V., wissenschaftliche Mitarbeit am strafrechtlichen Lehrstuhl Prof. Dr. Bemmann und Prof. Dr. Dr. Vormbaum (1992 – 1995), Preisträger des DAV-Ehrenpreis „Pro Reo“ 2005.

Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Nobis ist auf allen Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts tätig. Schwerpunkte der Arbeit von Rechtsanwalt Dr. Nobis sind neben dem allgemeinen Strafrecht das das Betäubungsmittelstrafrecht, das Wirtschafts- und Umweltstrafrecht, Steuerstrafrecht, Sexualdelikte sowie strafrechtliche Revisionen. Näheres auch unter www.drnobis.de .

Zu den Veröffentlichungen von Dr. Frank Nobis zählen:

a. Einzelwerke:

  • Untersuchungshaft – mit Erläuterungen zu den UVollzG der Länder, C.F.Müller-Verlag, 5. Aufl. 2016 (gemeinsam mit Reinhold Schlothauer)
  • Strafverteidigung vor dem Amtsgericht, Beck- Verlag 2011
  • Strafprozessgesetzgebung der späten Weimarer Republik, Nomos-Verlag 2000

b. Beiträge zu Sammelwerken:

  • Kommentator eines Teils des betäubungsmittelrechtlichen Teils des Münchener Kommentars StGB (ab der kommenden Auflage)
  • BtM-Verfahren, in: Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, ZAP-Verlag 2016
  • Verteidigung vor dem Amtsgericht, in: Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung, Beck-Verlag, 2. Aufl. 2014
  • Der Streit um die Einschränkung der Berufung, in: Strafverteidigung im Rechtsstaat, Festschrift der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, Nomos-Verlag 2009

c. Fachaufsätze und Urteilsanmerkungen:

  • Reform des Strafprozessrechts – Neue Ufer oder ausgetretene Pfade?, StV 2015, S. 56ff.
  • Anmerkung zum Beschluss BGH 3 StR 124/13 und 1 StR 388/13 (Handeltreiben mit Betäubungsmittelgrundstoffen), StRR 2014, S. 110ff.
  • Plädoyer zur Abschaffung des Haftgrundes der Fluchtgefahr, StraFo 2013, S. 318ff.
  • Rezension: Betäubungsmittelgesetz (Körner/Patzak/Volkmer), StraFo 2013, S. 42ff.
  • Ende der Märchenstunde – Weltweit wächst die Einsicht in das Scheitern des „war on drugs“, Freispruch 2/2013, S. 1ff.
  • Anmerkung zum Beschluss OLG Hamm III-2 RBs 50/12 (Subjektiver Tatbestand der Drogenfahrt), VRR 2012, 351ff. = StRR 2012, 395ff. 
  • „Legal-High“-Produkte – wirklich illegal? Oder: wie ein Aufsatz sich verselbstständigt, NStZ 2012, S. 422ff.
  • „U-Haft schafft Fakten“ – Verteidigung gegen Untersuchungshaft, StraFo 2012, S. 45ff.
  • 2 Jahre praktische Erfahrungen mit der gesetzlichen Regelung zur Verständigung im Strafverfahren, StRR 2012, S. 84ff.
  • Rezension: Verkehrsordnungswidrigkeiten (Krumm), zfs 2012, S. 369ff.
  • Anmerkung zum Beschluss LG Essen 51 Qs 86/09, StRR 2010, S. 36f. (Unverhältnismäßigkeit eines Haftbefehls)
  • Der Entwurf eines Untersuchungshaftsvollzugsgesetzes NRW – Ein rechtliches und politisches Ärgernis (gemeinsam mit Piel, Püschel, Tsambikakis, Wallau, Paeffgen, Lesch, Minoggio, Schmitz und Sommer), ZRP 2009, S. 33ff.
  • Überlegungen zum Strafzumessungsrecht bei älteren Angeklagten de lege lata und de lege ferenda, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, Bd. 31, 2008, S. 109ff.
  • Rezension: Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen (Leitner/Michalke), NJW 2007, S. 2095f.
  • Rezension: NS-Gedankengut und Strafrecht – die §§ 86, 86a StGB und § 130 StGB zwischen Abwehr neonazistischer Gefahren und symbolischem Strafrecht (von Dewitz), HRRS 2007, S. 262ff.
  • Strafobergrenze durch hohes Alter, NStZ 2006, S. 489ff.
  • Anmerkung zum Beschluss des BVerG 1 BvR 2652/03, StraFo 2005, S.238ff. (Wirkungs-und Nachweiszeit von Cannabis/THC im Blut).
  • Ordnungshaft gegen den Verteidiger - Eine Justizposse aus Hagen, StraFo August 2003.
  • Anmerkung zum Beschluss OLG Hamm 2Ws 271/01, StraFo 2002,Seite 100 ff (Entscheidung zum Recht der Untersuchungshaft).
  • Beweisverwertungsverbot bei Weitergabe eines Lichtbildes durch die Meldebehörde, DAR 2002 Seite 1188 ff.
  • Die Reform der Rechtsmittel im Strafprozess, StV 2000, 449 ff.

 

Dr. Ralf Ritter

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Bürogemeinschaft bg124, Hamburg

... arbeitete von 1996 bis 1999 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft II, im Teilbereich Kriminalität und Soziale Kontrolle (Prof. Dr. Heinz Giehring und Prof. Dr. Rüdiger Sonnen) insbesondere in den Themenbereichen Strafverfahrensrecht und Strafvollzugsrecht. Er promovierte bei Prof. Dr. Rainer Keller an der Universität Hamburg zu dem revisionsrechtlichen Thema: "Die Begründungsanforderungen bei der Erhebung der Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO."

Herr Dr. Ralf Ritter ist seit 1999 als Strafverteidiger tätig sowohl in Tatsacheninstanzen als auch in Revisionsverfahren beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg und beim Bundesgerichtshof. Umfangreiche Revisionsverfahren werden gemeinsam mit den Rechtsanwälten Dr. Bernd Wagner und Carsten Gericke bearbeitet. 

Zu seinen Veröffentlichen zählen:

  • Mitautor im Beck’schen Formularhandbuch für den Strafverteidiger, 6. Auflage, 2018.
  • Die große Kronzeugenregelung, in: Müller-Heidelberg et. al. (Hrsg.), Grundrechte-Report 2010, S. 173 ff.
  • Die Begründungsanforderungen bei der Erhebung der Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, Schriften zum Strafrecht, Heft 184 des Verlags Duncker & Humblot, 2007.
  • Zu den rechtlichen Grundlagen der Urinkontrollen im Strafvollzug: Anmerkung zu dem Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 8.12.1995, Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 1997, 108 ff.
  • Zum Verfahren der Aussetzung der Vollstreckung der Reststrafe bei lebenslanger Freiheitsstrafe: Anmerkung zu dem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 30.11.1995, Strafverteidiger 1996, 677ff.

Dr. Frédéric Schneider

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (FU Hagen)

Seit 2019 Partner bei LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte · Strafverteidiger PartmbB in Hamburg

www.strafverteidiger-hamburg.com


Prof. Dr. Hartmut Schneider

Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Leipzig und Honorarprofessor an der FU Berlin

  • Kommentator des Münchner Kommentars StGB "Tötungsdelikte"
  • Schriftleiter der Fachzeitschrift NStZ
  • Dozententätigkeit u.a. für den Deutschen Richterbund, die Justiz und Strafverfolgungsbehörden
  • Forschungsschwerpunkt ist das Beweisantragsrecht!

 

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