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Unsere Referenten/Innen in der FAO-Fortbildung Informationstechnologierecht:

Prof. Dr. Felix Buchmann

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Süd), Partner, DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB, Stuttgart


Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und Genf/Schweiz
Promotion zu einem energie- und wettbewerbsrechtlichen Thema „Kommunale Energieversorgungsunternehmen in der Krise“, 2008 

ab 2022: Partner bei DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB
2005 bis 2021: Gründungspartner von BSB Quack Gutterer (zuvor u.a. SGT Rechtsanwälte und Lovells (heute Hogan Lovells LLP)
Fachanwalt für IT-Recht (2012)
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht (2015)
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (2018)
Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule Pforzheim (seit 2017; Schwerpunkte Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht; IT-Recht & E-Commerce; Gesellschaftsrecht)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht (2020)
Sachverständiger in den Rechtsausschüsse des Deutschen Bundestags "Unerlaubte Telefonwerbung und unseriöse Geschäftspraktiken", "Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge", "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht", "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union"

Prof. Dr. Felix Buchmann berät im Bereich der Neuen Medien und der Digitalisierung, sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch vor Gericht und im Gesellschaftsrecht. Er ist anerkannter Experte für E-Commerce / Verbraucherschutzrecht und verbindet in besonderer Weise die Praxis mit Wissenschaft und Lehre. Sein besonderes Interesse gilt Grundsatzverfahren und Gutachten, die fundierte praktische und wissenschaftliche Kenntnisse im E-Commerce erfordern. Er berät Online-Shops im laufenden Tagesgeschäft, bei der Vertragsgestaltung, der Einführung neuer Produkte am Markt und vertritt sie in streitigen Verfahren vor Gericht bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Unternehmen und Agenturen berät er bei allen wettbewerbsrechtlich relevanten Fragestellungen, z.B. bei der Einführung neuer Produkte, beim Marktauftritt und Marktverhalten, im Bereich der Werbung und bei Marketingaktionen (insb. E-Mail Marketing; Gewinnspiele). Er unterstützt Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer wettbewerbsrechtlichen Ansprüche im Wege der Abmahnung und bei der gerichtlichen Durchsetzung, insbesondere im Wege einstweiliger Verfügungen, und verteidigt sie gegen Abmahnungen und vor Gericht. Aufgrund seiner umfangreichen gerichtlichen Tätigkeit kennt er die Besonderheiten des Wettbewerbsprozessrechts.

Im Urheberrecht berät Prof. Dr. Felix Buchmann Unternehmen, Agenturen und Künstler insbesondere im Urhebervertragsrecht. Er gestaltet Nutzungsrechtevereinbarungen, sowohl im Kreativ- als auch im Softwarebereich, und setzt Ansprüche von Rechteinhabern ggf. gerichtlich durch, wobei er auf eine große Erfahrung im Urheberprozessrecht zurückgreifen kann. Ihm sind (selbst Musiker und Autor) auch die Besonderheiten der Musikindustrie vertraut.

Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen (Softwareerstellungsverträge; Softwareanpassung (Customisation); Software-Lizenzen; Software as a Service (SaaS) / Application Software Providing (ASP); Service Level Agreements (SLA); End User Licence Agreements (EULA); Hosting; Software-Hinterlegung (Escrow), einschließlich der datenschutzrechtlichen Implikationen.

Prof. Dr. Felix Buchmann lehrt und forscht an der Hochschule Pforzheim, seine Forschungsschwerpunkte sind E-Commerce und das Wettbewerbsrecht, wozu er zahlreiche wissenschaftliche Publikationen veröffentlicht hat. Er ist Ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschrift Kommunikation & Recht (K&R) und Beirat der Ausbildungszeitschrift Jura Studium & Examen (JSE). 

Publikationen aus letzter Zeit:

  • Felix Buchmann / Chiara Panfili | Kommunikation & Recht (K&R), 01/2021, S. 20ff. „Die praktischen Folgen des neuen UWG auf Wettbewerber im Online-Handel“
  • Felix Buchmann | Kommunikation & Recht (K&R), 2020, S. 642 ff. „Die Entwicklung des Fernabsatzrechts in den Jahren 2019/2020“
  • Felix Buchmann | in Brönneke/Willburger/Bietz, Verbraucherrechtsvollzug, Nomos 2020: „Effiziente Rechtsdurchsetzung vs. Missbrauch im deutschen Lauterkeitsrecht – Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“
  • Felix Buchmann / Fabian Großbach | Kommunikation & Recht (K&R), 2020, S. 259 ff. „Belehrungspflicht über Herstellergarantien bei Fernabsatzverträgen (?)“
  • Felix Buchmann / Anna-Lena Hoffmann | Kommunikation & Recht (K&R), 2020, S. 325 ff. „Covid-19 und Distanzgeschäfte – Sonderregeln für einen “C-Commerce”?“
  • Felix Buchmann | Kommunikation & Recht (K&R), 2019, S. 622 ff. „Die Entwicklung des Fernabsatzrechts in den Jahren 2018/2019“
  • Felix Buchmann | BetriebsBerater (BB) 2019, Editorial Heft 22: „Neue Regeln für Verbraucher beim Online-Handel – Few Deals statt New Deals for Consumers“

Näheres unter: https://dornkamp.de/dornkamp-rechtsanwaelteinnen/das-anwaltsteam-von-dornkamp-rechtsanwaelte-stuttgart/prof-dr-felix-buchmann/ 


Dr. Mayeul Hiéramente

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, EVEN Rechtsanwälte PartG mbB

Dr. Mayeul Hiéramente ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist in der Verteidigung von Individualpersonen und Unternehmen tätig und berät in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Er berät schwerpunktmäßig Vorstände und Geschäftsführer und organisiert und strukturiert die Verteidigung von Unternehmen. 

Neben der anwaltlichen Beratung ist Dr. Mayeul Hiéramente seit mehreren Jahren als Dozent im internationalen Strafrecht tätig. Er ist Herausgeber und Autor eines im Beck-Verlag erscheinenden Kommentars zum Geschäftsgeheimnisgesetz sowie des Juris PraxisReport Strafrecht. Er publiziert regelmäßig zu verschiedenen Themen des Wirtschaftsstrafrechts. Darüber hinaus ist er ehrenamtlich im Strafrechtsauschuss der Bundesrechtsanwaltskammer (Strauda) sowie im Ausschuss Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) tätig.

Weiteres zur Vita erfahren Sie unter https://even.de/person/dr-mayeul-hieramente/ 


Olaf Möllenkamp

Richter am Arbeitsgericht in Lübeck

... war nach Berufsausbildung zum Bankkaufmann und Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht zunächst Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein mit Schwerpunkt Strafrecht und wechselte 2003 an das Arbeitsgericht Lübeck.

Herr Möllenkamp ist langjährig gefragter Fachreferent im Bereich Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Neben der Dozententätigkeit für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände schult Herr Möllenkamp regelmäßig Betriebsräte, Personalverantwortliche und Führungskräfte.

Er ist Mediator und Vorsitzender zahlreicher betrieblicher Einigungsstellen mit Schwerpunkt auf IT-Themen und Arbeitszeit. Er ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter nach DS-GVO und war von 2013 bis 2021 Datenschutzbeauftragter der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein.

Herr Möllenkamp referiert seit 2015 in unseren Fachanwaltslehrgängen im Arbeitsrecht wechselnd die Themenbereiche „Verfahren vor den Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit“, „Arbeitskampfrecht", "Tarifvertragsrecht", "Recht der betrieblichen Altersversorgung“ sowie "Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrecht"

Martin Reiter

Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Saarbrücken und Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes


... studierte in Saarbrücken und Nancy. Das Referendariat absolvierte er in Saarbrücken, Speyer und San Francisco. Nach dem Berufsanfang als Rechtanwalt in einer weltweit tätigen Großkanzlei am Standort Frankfurt trat er 1999 in die saarländische Justiz ein. Dort war zeitweise als Richter am Landgericht Saarbrücken tätig und an den Landtag des Saarlandes zur Unterstützung eines Untersuchungsausschusses abgeordnet. 

Martin Reiter arbeitet seit über 15 Jahren als Staatsanwalt. Er war überwiegend in den Bereichen allgemeine Strafsachen sowie Sexual- und Beziehungsdelikte eingesetzt. Als langjähriger Cybercrime Koordinator der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ist er Ansprechpartner für das Thema Internetkriminalität. Außerdem vertritt er seine Behörde in einer Mehrzahl von ministerialen und sonstigen Gremien und ist Richter am Richterdienstgericht des Saarlandes.

Nebenbei ist Martin Reiter seit 2012 Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes und hält seit vielen Jahren bundesweit Vorträge über Straftaten im Internet, Sexual- und Beziehungsdelikte sowie erfolgreiche Strategien zur Strafverteidigung. 


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