In 6 Unterrichtseinheiten (i.d.R. Fr./Sa./So.) vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse, die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung gem. § 4 Fachanwaltsordnung (FAO) erforderlich sind.
Der Fachanwaltstitel differenziert Sie aus der Vielzahl der Anwälte!
Jeder vierte Rechtsanwalt/Rechtsanwältin führt heute einen Fachanwaltstitel. Drei von 23 möglichen Fachanwaltsbezeichnungen dürfen Anwälte maximal führen, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen (Unterricht, Prüfungen, praktische Fälle auf dem jeweiligen Gebiet) bestehen. Den theoretischen Unterricht sowie die Prüfungen können Sie bei uns für 9 Fachanwaltstitel erwerben. Die erforderlichen praktischen Fälle müssen in einem 3-Jahres-Zeitraum liegen. Dieser kann vor, während oder nach dem Lehrgang beginnen bzw. enden!
Der Fachanwaltstitel dokumentiert Ihre Kompetenz!
Durch die Erlangung des Fachanwaltstitels partizipieren Sie an der allgemeinen Entwicklung hin zur Spezialisierung. Langjährige Erfahrung und fundiertes Wissen allein reichen nicht aus!
Der Fachanwaltstitel gibt dem Mandanten Orientierung!
Studienergebnisse: Nach einer vom Soldan Institut vorgestellten Studie spielt die Spezialisierung durch Fachanwälte für 80 Prozent der befragten Mandanten bei der Anwaltssuche eine große Rolle. Eine andere Studie des Instituts zeigt, dass Fachanwälte im Durchschnitt um vierzehn Euro höhere Stundensätze berechnen als Kollegen ohne Fachanwaltstitel.
Je früher Sie beginnen, um so mehr partizipieren Sie an den Vorteilen des Fachanwaltstitels!
Referendare und Assessoren erhalten durch den Besuch eines Fachanwaltslehrgangs eine erheblich bessere Ausgangsposition auf dem Bewerbungsmarkt. Leerlaufzeiten können sinnvoll und effektiv ausgefüllt werden. Immer früher beginnt die Spezialisierung und Positionierung im zunehmend verschärften Anwaltsmarkt.
Worauf warten Sie noch?
Was bisher in Präsenz stattfand, findet nun LIVE ONLINE statt. Das bedeutet:
€ 1.740,- zzgl. ges. USt für Junganwälte* bis 3 Jahre Zulassung
€ 1.990,- zzgl. ges. USt für alle übrigen Rechtsanwälte
€ 1.440,- zzgl. ges. USt für Referendare* und Assessoren* (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
€ 300,- zzgl. ges. USt für die erforderlichen drei Klausuren
*Maßgeblich ist Ihr Status zum Zeitpunkt der Anmeldung!
10 % Mehrbucherrabatt bei Fachanwaltslehrgängen auf die zu entrichtende Teilnahmegebühr
- ab der 2. gleichzeitigen Anmeldung (Kanzlei/Unternehmen/Bekannte/Freunde etc.) oder
- für Teilnehmer an unseren bisherigen Fachanwaltslehrgängen
Für jeden Unterrichtsblock und die Klausuren erhalten Sie automatisch eine separate Rechnung.
Schriftliche Stornierungen bis 1 Monat vor Lehrgangsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von € 75,- zzgl. gesetzl. USt. berechnet. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!
Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.
Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).
Unsere Fachanwaltslehrgänge entsprechen den Bestimmungen der aktuellen Fachanwaltsordnung, insb. §§ 4, 8 bis 14m FAO. Alle vorgeschriebenen Themenbereiche werden in 120 Zeitstunden unterrichtet. Es besteht Anwesenheitspflicht. Versäumte Unterrichtszeiten und entsprechende Themen müssen nachgeholt werden. Sie können sich allerdings von der Rechtsanwaltskammer für Themenbereiche befreien lassen.
Grundsätzlich sind 15 Zeitstunden Leistungskontrollen (Klausuren) unter prüfungsmäßigen Bedingungen zu absolvieren. Wir gestalten dies wie folgt: drei 5-stündige Klausuren im Anschluss an den Lehrgang. Sollten Sie eine Klausur nicht bestehen, so können Sie diese beliebig oft nachschreiben!
Die Rechtsanwaltskammern haben der Durchführung als LIVE ONLINE Fachanwaltslehrgängen zugestimmt!
Hier stellvertretend der Tenor einer regionalen Rechtsanwaltskammer: "Die Juristischen Fachseminare sind als langjähriger und verlässlicher Partner fachanwaltlicher Aus- und Fortbildung bekannt. Das vorliegende Konzept erscheint schlüssig und erfüllt im Ergebnis die Voraussetzungen des §§ 4, 4a FAO."
Haben Sie Fragen?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 0228 919 11 19
oder Ihr Fax: 0228 919 11 66
oder E-Mail: info@juristische-fachseminare.de
Profitieren Sie vom Know How unserer Referenten durch persönlichen Kontakt z.B.
* zugleich Fachlicher Leiter des jeweiligen Lehrgangs
"Frage 331: Wie erkenne ich denn einen „guten“ Lehrgangsanbieter?
Antwort: Die Qualität eines Fachanwalts-Lehrgangs (und einer Fortbildungsmaßnahme i.S. von § 15 FAO) steht und fällt mit den Dozenten. Bei der Auswahl eines Kurses sollte deshalb besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, wer die Dozenten sind. Handelt es sich hierbei – jedenfalls teilweise – um renommierte Hochschullehrer, Richter oder Rechtsanwälte dürfte die Gefahr, Zeit und Geld zu verschwenden, gering sein. ..."
Diesem Rat ist nichts hinzuzufügen! Seit 1996 steht bei uns die Qualität der Referenten im Vordergrund und dies bieten wir Ihnen zu sehr attraktiven Preisen!
§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
(1) Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat.
Das heisst: Sie selbst setzen durch Ihren Antrag den Beginn des 3-Jahres-Zeitraum für Ihre Fallliste fest! Dieser Beginn ist unabhängig vom Ende Ihres Fachanwaltslehrgangs ("Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse").
Verlängerung des 3-Jahres-Zeitraums:
(3) Der Zeitraum des § 5 Abs. 1 verlängert sich
a) um Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach den Mutterschutzvorschriften;
b) um Zeiten der Inanspruchnahme von Elternzeit;
c) um Zeiten, in denen der Antragsteller wegen besonderer Härte in seiner anwaltlichen Tätigkeit eingeschränkt war.
Härtefälle sind auf Antrag und bei entsprechendem Nachweis zu berücksichtigen. Eine Verlängerung ist auf 36 Monate beschränkt.