sind praxisorientierte und erfahrene Profis.
Vors. Richter am Bundesarbeitsgericht (4. Senat) i.R.
....ist seit 1980 Arbeitsrichter in Aachen, Bonn, Cottbus, Köln und Potsdam. Seit Mai 1993 ist Prof. Klaus Bepler Richter am Bundesarbeitsgericht, zunächst als Mitglied des 3. Senats (Betriebliche Altersversorgung) und seit 1.1.2005 Vorsitzender Richter des 4. Senats (Tarifvertragsrecht, Ein-, Höher-, Um- und Rückgruppierungen sowie Beschäftigung nach bestimmten Vergütungs- und Lohngruppen).
Neben seinen Vortragstätigkeiten zu arbeitsrechtlichen Fragen war Herr Prof. Bepler mehrere Jahre Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn und ist heute Lehrbeauftragter und Honorarprofessor für Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Aufgrund der Vollendung des 65. Lebensjahres schied Prof. Klaus Bepler aus der Arbeitsgerichtsbarkeit am 31.Mai 2012 aus. Am 1. Juni 2012 wurde ihm anläßlich seiner Abschiedsfeier in Erfurt die "Festschrift für Klaus Bepler zum 65. Geburtstag: Arbeitsgerichtsbarkeit und Wissenschaft" übergeben. Herausgeber sind Prof. Dr. Gregor Thüsing, Malte Creutzfeldt, Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau und Prof. Dr. Hellmut Wißmann. Sie enthält 50 Beiträge namhafter Autoren aus Wissenschaft und Praxis und ist im C.H. BECK Verlag mit der ISBN 978-3-406-63489-5 erscheinen.
Im Mai 2015 brachte Prof. Klaus Bepler Bahn und GDL an einen Tisch und beendete damit den Bahnstreik vor Pfingsten. "Geschafft hat das Topjurist Klaus Bepler – dessen Biografie ihn zum perfekten Mann für den Job machte." DIE WELT vom 21. Mai 2015. "Dass sich die Lokführergewerkschaft mit Bepler an den Verhandlungstisch zurücklocken ließ und diesen auch bis zu einer Einigung nicht mehr verließ, liegt wohl auch an den Grundsätzen, die der Topjurist vertritt. Diese Prinzipien sprechen der Spartengewerkschaft GDL aus dem Herzen – und dürften der Bahn im Grunde gar nicht gefallen. Klaus Bepler war Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG), und er ist nicht nur ein Spitzenjurist, sondern noch dazu einer, der sich mit Tarifrecht auskennt wie kaum ein anderer.
In seiner Zeit beim BAG fiel 2010 die Entscheidung, das Prinzip "ein Betrieb – ein Tarifvertrag" zu kippen.
Maßgeblich unter Einfluss von Bepler wurde damit festgeschrieben, dass tarifpolitische Platzhirsche – also vor allem die DGB-Gewerkschaften – die kleinen Gewerkschaften nicht mehr einfach ausbooten dürfen. Ohne diese Grundsatzentscheidung wäre der derzeitige Tarifkonflikt bei der Bahn wohl gar nicht möglich.
Seither gilt der Grundsatz, dass Tarifpluralität den Vorrang vor der Tarifeinheit hat. Was Gewerkschaften wie die GDL, die Pilotenvereinigung Cockpit oder den Marburger Bund freut – und zu hartnäckigen Arbeitskämpfen anstachelte.
Bepler, der inzwischen im Ruhestand ist, hat seine damalige Haltung dennoch nie revidiert, im Gegenteil. Er hält auch das geplante Gesetz zur Tarifeinheit für falsch. Die Koalitionsfreiheit habe grundsätzlich Priorität, so Bepler.
Dennoch setzte die Bahn voll auf den Juristen. Sein Renommee ist riesig, ebenso sein Wissen über die Materie, die Bepler selbst als "wahnsinnig schwierig" bezeichnet. Und nach seinem Grundsatzurteil von 2010 konnte es sich die GDL zudem kaum leisten, ein vermittelndes Gespräch mit dem ehemaligen BAG-Chef abzulehnen."
Herr Prof. Bepler ist Herausgeber/Mitautor in
Ferner ist Herr Prof. Bepler Mitherausgeber der "RdA" und kann auf zahlreiche Veröffentlichungen zum Tarifvertragsrecht, Betriebsrentenrecht, Arbeitsvertragsrecht, Kirchenarbeitsrecht, arbeitsgerichtlichen Verfahren und zum Sportarbeitsrecht verweisen.
Herr Bepler referierte von 1996 bis 2006 selbst in unseren Fachanwaltslehrgängen im Arbeitsrecht die Themenbereiche „Arbeitskampfrecht", "Tarifvertragsrecht" und das "Recht der betrieblichen Altersversorgung“.
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Arbeitsrechtskanzlei Hamburg
… vertritt seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2011 Betriebsräte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern. Sein Tätigkeitsbereich umfasst u.a. die Durchsetzung von Abfindungen und Vergütungsansprüchen, die Abwehr unzulässiger Kündigungen und die Beratung im Rahmen von Internal Investigations. Zudem ist er als Berater von Betriebsräten in innerbetrieblichen Verhandlungen, als Beisitzer in Einigungsstellen und bei der Durchführung von Beschlussverfahren tätig.
Arendt Gast führt sowohl „inhouse“ als auch für verschiedene Bildungsträger Schulungen für Betriebsräte zu allen Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts durch.
Während seines Referendariats durchlief er u.a. Stationen am Arbeitsgericht Leipzig und im arbeitsrechtlichen Dezernat einer international tätigen Großkanzlei. Das rechtswissenschaftliche Studium absolvierte Arendt Gast in Göttingen, Paris und Berlin. Im Anschluss an die erste juristische Staatsprüfung war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am arbeitsrechtlichen Lehrstuhl von Prof. Dr. Matthias Jacobs an der Bucerius Law-School tätig, an der er 2012 promoviert worden ist. Seine Dissertation wurde mit dem Dissertationspreis des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht ausgezeichnet.
Näheres unter http://arbeitsrechtskanzlei-hh.de/anwaeltinnen/dr-arendt-gast .
Herr Rechtsanwalt Dr. Gast referiert den Themenbereich „Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrecht".
Direktor des Arbeitsgerichtes Rosenheim
... wurde zum 1.5.2016 zum Direktor des Arbeitsgerichtes Rosenheim ernannt. Zuvor war er Richter und ständiger Vertreter des Direktors am Arbeitsgericht Passau, an dem er seit 1985 sein Richteramt wahrnahm. 1986 nahm er die Tätigkeit als Arbeitsgemeinschaftsleiter in der Ausbildung der Rechtsreferendare beim Landgericht Passau auf. Seit 1991 ist er Prüfer bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung, seit 2013 bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern.
Dr. Helml referiert im Rahmen der Fortbildung von Beamten und Angestellten des Freistaats Bayern, bei Betriebsratsschulungen, Arbeitgeberseminaren und Integrationsämtern. Er ist ferner einer der Präsidenten der Deutsch-Österreichischen Juristenvereinigung mit Sitz in Pocking.
Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen, u.a.:
Herr Dr. Helml referiert für die Juristischen Fachseminare seit 1997 in den Fachanwaltslehrgängen im Arbeitsrecht das "arbeitsgerichtliche Verfahrensrecht".
Präsident des Arbeitsgerichts Hamburg
... war mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig. Zugleich war er Repetitor beim juristischen Repetitorium Alpmann & Schmidt in Münster. Dort überarbeitete er mehrere zentrale Skripten und war für den Bereich Arbeitsrecht zuständig. Später war er im Arbeitgeberverband der iGz Justitiar, bevor er im Jahre 2004 in die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Hamburg wechselte. 2013 war Dr. Horn am Justizsenat abgeordnet und vertrat damit die Freie und Hansestadt Hamburg, insbesondere auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren als Parteivertreter. Herr Dr. Esko Horn wurde zum 1.11.2013 zum Vizepräsident des Arbeitsgerichts Hamburg ernannt. Im August 2017 wurde er zum Präsident des Arbeitsgerichts Hamburg ernannt.
Darüber hinaus ist er in der Ausbildung der Referendare für den Bereich des gesamten zivilgerichtlichen Verfahrens tätig. Seit 2005 ist er zudem Vorsitzender in zahlreichen Einigungsstellenverfahren und Tarifschlichtungen. Zudem ist er als Dozent für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie für Betriebsräte und Personalverantwortliche zahlreich gefragt.
Dr. Esko Horn referiert seit 2009 in unseren Fachanwaltslehrgängen im Arbeitsrecht das "Verfahren vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit" und "Schutz besonderer Personengruppen I".
Richter am Bundesarbeitsgericht (7. Senat), Erfurt
... war nach dem Studium mehrere Jahre als Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn tätig. Anfang 2003 wurde Herr Klose Arbeitsrichter im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Von 2007 bis 2009 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Bundesarbeitsgericht abgeordnet, wo er für den 3. Senat und für den 1. Senat tätig war. Zum 1. Nov. 2011 wurde Herr Klose zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt und dem 9. Senat zugewiesen (insbesondere zustänig für das Urlaubs-, Teilzeit-, Elternzeit- und Zeugnisrecht). Ab 2016 war Herr Klose Mitglied des 4. Senats, dem sog. Tarifsenat. Seit November 2018 ist er stellvertretender Vorsitzender des
7. Senats (u.a. Befristungen und formelles Betriebsverfassungsrecht).
Herr Klose verfügt über umfangreiche Erfahrungen als Fachreferent, ist Lehrbeauftragter der Universität Erfurt und ist Autor verschiedener arbeitsrechtlicher Publikationen, u.a. ist er Mitautor im Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsrechtlichen Vorschriften (KR), im Kommentar zum gesamten Arbeitsrecht (AR) sowie im Münchener Handbuch Arbeitsrecht und kommentiert Teile des Arbeitsgerichtsgesetzes im BeckOnline-Kommentar. Ferner gehört er zum Autorenkreis des Antragslexikons Arbeitsrecht.
Herr Klose referiert seit 2008 in unseren Fachanwaltslehrgängen die Themenbereiche „Arbeitskampfrecht", "Tarifvertragsrecht" und das "Recht der betrieblichen Altersversorgung“.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg
... studierte Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover. In seiner anwaltlichen Tätigkeit bei rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg hat Dr. Stefan Koop folgende Schwerpunkte:
Er verfügt über besondere Kenntnisse im Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, im Arbeitsrecht des Öffentlichen Dienstes und im Beamtenrecht sowie in den Bereichen Metall und Klimatechnik.
Dr. Stefan Koop ist Autor bzw. Mitautor folgender Publikationen:
Näheres unter https://www.rugekroemer.de/team/rechtsanwaelte/dr-stefan-koop/
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, Addleshaw Goddard (Germany) LLP, Hamburg
... berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit vielen Jahren Unternehmen des Mittelstands sowie nationale und internationale Konzerne in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Er vertritt Arbeitgeber in komplexen individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten sowie Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte. Den Mittelpunkt seiner Tätigkeit bildet die dauerhafte arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen. Besondere Schwerpunkte sind die Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie die Beratung bei Umstrukturierungen, Betriebsübergängen sowie (Massen-)Entlassungen.
Dr. Martin Lüderitz studierte an der Universität München. 2005 promovierte er zum Thema Altersdiskriminierung durch Altersgrenzen bei Prof. Dr. M. Heinze an der Universität Bonn und Prof. Dr. D. W. Belling, M.C.L. (U. of Ill.) an der Universität Potsdam. Nach dem Referendariat mit Stationen u.a. in München und Los Angeles (USA) begann er als Rechtsanwalt in Reutlingen und wechselte später nach Hamburg. Dort war er mehrere Jahre in einer Arbeitsrechtsboutique tätig, bevor er in die internationale Wirtschaftskanzlei Bryan Cave wechselte, die sich zum 1. April 2018 mit der Berwin Leighton Paisner LLP zur Bryan Cave Leighton Paisner LLP zusammengeschlossen hat. Zum 1. Juni 2019 wurde Dr. Lüderitz Partner bei Addleshaw Goddard (Germany) LLP.
Dr. Martin Lüderitz leitet regelmäßig Seminare zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen, unter anderem für Führungskräfte und Geschäftsführer sowie für Personalleiter und Personalreferenten. Er wirkte an Veröffentlichungen zum Betriebsverfassungsrecht und zum Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst mit.
In unserem Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht referiert er seit 2016 den Themenbereich „Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses durch Kündigung“, ferner in unseren Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte gemäß § 15 FAO.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg
…ist Partner in der ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Kanzlei rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg. rugekrömer gehört zu den größten Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland und berät und vertritt bundesweit insbesondere öffentliche und private Unternehmen und Konzerne sowie Top-Führungskräfte. Näheres unter www.rugekroemer.de.
Justus Maerker studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Sowohl im ersten als auch im zweiten Staatsexamen belegte er das Wahlfach Arbeitsrecht. Zwischen 2001 und 2002 absolvierte er ein auf das Arbeitsrecht ausgerichtetes LL.M. Studium an der University of Stellenbosch in Südafrika.
Justus Maerker führt seit Jahren arbeitsrechtliche Seminare gem. § 15 FAO durch. Ferner führt er arbeitsrechtliche Seminare für Personalleiter und Führungskräfte mit Personalverantwortung durch, insbesondere in den Themenbereichen Umgang mit personenbedingt bzw. verhaltensbedingt leistungsgewandelten Arbeitnehmern, Abmahnung/Kündigung, Aufhebung von Arbeitsverhältnissen, Weisungs- und Direktionsrecht, Umgang mit krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, Schwerbehinderung, Urlaub sowie Tarifrecht des öffentlichen Dienstes.
Herr Justus Maerker ist Mitautor des Lexikons Ruge/Krömer/Pawlak/Rabe v. Pappenheim (Hrsg.) "Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst", 13. Auflage 2020, rehm Verlag, Kapitel Direktionsrecht, Internet am Arbeitsplatz, Leistungsorientierte Bezahlung, Personalakte und Sparkasse.
Richter am Sozialgericht Berlin
... ist seit 2009 Richter und am Sozialgericht Berlin insbesondere in den Bereichen des Arbeitsförderungsrechts (SGB III), der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), des Schwerbehindertenrechts (SGB IX) und der Sozialhilfe (SGB XII) sowie als Güterichter aktiv..
Nach dem Studium in Frankfurt a. M. und Mailand sowie dem ersten Staatsexamen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M. und diverse Dozententätigkeiten, sodann Referendariat in Frankfurt a. M., Bonn, Berlin und Brüssel, mit Stationen u.a. beim Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission. Im Anschluss an das zweiten Staatsexamen war Dr. Michel zunächst als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts tätig.
Dr. Michel hat zu Fragen des Vergaberechts promoviert und ist Autor wirtschaftsverwaltungsrechtlicher Beiträge in deutschen und italienischen Fachzeitschriften.
Richter am Arbeitsgericht in Lübeck
... war nach Berufsausbildung zum Bankkaufmann und Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht zunächst Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein mit Schwerpunkt Strafrecht und wechselte 2003 an das Arbeitsgericht Lübeck.
Herr Möllenkamp ist langjährig gefragter Fachreferent im Bereich Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Neben der Dozententätigkeit für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände schult Herr Möllenkamp regelmäßig Betriebsräte, Personalverantwortliche und Führungskräfte.
Er ist Mediator und Vorsitzender zahlreicher betrieblicher Einigungsstellen mit Schwerpunkt auf IT-Themen und Arbeitszeit. Er ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter nach DS-GVO und war von 2013 bis 2021 Datenschutzbeauftragter der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein.
Herr Möllenkamp referiert seit 2015 in unseren Fachanwaltslehrgängen im Arbeitsrecht wechselnd die Themenbereiche „Verfahren vor den Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit“, „Arbeitskampfrecht", "Tarifvertragsrecht", "Recht der betrieblichen Altersversorgung“ sowie "Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrecht"
Fachanwalt für Arbeitsrecht, rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg
… ist geschäftsführender Partner der ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Kanzlei rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg. Näheres unter www.rugekroemer.de.
rugekrömer gehört mit derzeit über 20 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu den größten Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland und berät und vertritt bundesweit insbesondere Unternehmen und Konzerne sowie Top-Führungskräfte. Näheres unter www.rugekroemer.de. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Beratung über Betriebsänderungen einschließlich Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie das Aushandeln von Vertragsbeendigungen bei Führungskräften. Nach seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Promotion an der Universität Hamburg ist er seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1999 auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts beratend und forensisch tätig und hat insbesondere diverse Verfahren erfolgreich vor dem Bundesarbeitsgericht geführt. Seit vielen Jahren führt er arbeitsrechtliche Fachanwaltskurse und Seminare durch, insbesondere zu den Themen Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht, Umstrukturierung und Betriebsänderung, Teilzeit- und Befristungsrecht, Kündigungsrecht, Betriebsübergang, Direktionsrecht sowie Haftung im Arbeitsverhältnis. Er ist Mentor im Rahmen des Mentoring-Programms an der Bucerius Law School und wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht als Arbeitsgemeinschaftsleiter für das Arbeitsrecht in der Juristenausbildung bestellt.
Zu seinen Veröffentlichungen als Herausgeber und/oder Autor bzw. Mitautor gehören u.a.:
Herr Rechtsanwalt Dr. Pawlak referiert in unseren Fachanwaltslehrgängen die Themenbereiche „Betriebsübergang und Umstrukturierung“ und „Haftung im Arbeitsverhältnis“ sowie in Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte für Arbeitsrecht gemäß § 15 FAO.
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Internationales Handelsrecht, Partner der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
... studierte an den Universitäten Köln und Heidelberg (dort Promotion), mit Auslandsaufenthalten an der Universität Barcelona und der Georgetown University, Washington D.C. Prof. Dr. Martin Reufels ist Partner der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek (näheres unter www.heuking.de ). Er berät dort als Fachanwalt für Arbeitsrecht umfänglich im Arbeits- und Dienstvertragsrecht, insbesondere bei arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen.
Prof. Dr. Martin Reufels lehrt an der Hochschule Fresenius in Köln und an der Universität Münster und ist Mitglied zahlreicher in- und ausländischer Berufsvereinigungen. Zu seinen Buchveröffentlichungen aus jüngster Zeit zählen:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Reufels referiert seit 2008 in unseren Fachanwaltslehrgängen im Arbeitsrecht die Themenbereiche "Haftung im Arbeitsverhältnis", "Betriebsübergang" und "Umstrukturierung".
Richter am Bundesarbeitsgericht (3. Senat), Erfurt
Beruflicher Werdegang
Herr Prof. Dr. Roloff ist u.a. Mitautor
Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg...
… ist Mitglied des 14. Senats des LSG in Potsdam, zuständig für Krankenversicherungs- und Beitragsrecht, für Rechtsfragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie der Arbeitslosenversicherung. Er arbeitet seit 2008 als Sozialrichter, war 2015/2016 am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg auch in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts und 2022/2023 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im 1. Senat des Bundessozialgerichts tätig. Vor seiner Zeit als Sozialrichter arbeitete er fünf Jahre als Rechtsanwalt und ein Jahr als Strafrichter. Dr. Schifferdecker hat an der Humboldt-Universität in Berlin studiert und dort zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für öffentliches Recht gearbeitet.
Dr. Schifferdecker ist Mitautor des Kasseler Kommentars zum Sozialversicherungsrecht (SGB I und SGB V) und publiziert regelmäßig Beiträge in sozialrechtlichen Fachzeitschriften.
In unserem Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht referiert er ab Nov. 2020 den Themenbereich „Grundzüge des Sozialversicherungsrechts“, ferner in unseren Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte gemäß § 15 FAO.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Schalast LAW | TAX, Hamburg
Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen neben allen individualarbeitsrechtlichen Fallgestaltungen in der Beratung von Unternehmensrestrukturierungen sowie dem Führen betriebsverfassungsrechtlicher Beschlussverfahren, hier vor allem von Zustimmungsersetzungsverfahren nach §§ 99, 100 BetrVG. Rechtsanwalt Dr. Thies berät und vertritt insbesondere Unternehmen aus den Branchen Banken und Versicherungen, Einzelhandel und dem Gesundheitswesen. Darüber hinaus verfügt er über besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes.
Rechtsanwalt Dr. Thies referiert regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen, unter anderem zu den Grundlagen des öffentlichen Tarifrechts, zum Befristungsrecht oder zu betriebsverfassungsrechtlichen Themen. Er führt Fortbildungsveranstaltungen unter anderem für das Zentrum für Aus- und Fortbildung der Freien und Hansestadt Hamburg durch.
Daneben veröffentlicht Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph T. Thies zu arbeitsrechtlichen Themen. Er ist
Rechtsanwalt Dr. Thies referiert in unseren Fachanwaltslehrgängen das Thema „Beendigung des Arbeitsverhältnisses außerhalb der Kündigung (Befristung, Aufhebung, Anfechtung)“.