Unser Konzept: Top-Referenten / Aktuelle Themen / Überzeugende Preise

Unsere Referenten/Innen in der FAO-Fortbildung Miet- und Wohnungseigentumsrecht:

Dr. jur. Dr. phil. Andrik Abramenko

Richter am Amtsgericht Idstein

.... studierte nach einem Studium u. a. der Alten Geschichte sowie der lateinischen und griechischen Philologie in Mainz, Frankfurt und Pavia, das er 1991 mit der Promotion abschloss, von 1991-1995 in Mainz Rechtswissenschaften. 1999 wurde er zum Richter ernannt und 2000 promoviert.

Drs. Abramenko hat über 400 historische und rechtswissenschaftliche Publikationen, insbesondere auf dem Gebiet des Wohnungseigentums-, Verfahrens-, Gesellschafts- und Mietrechts verfasst. Zu den wissenschaftliche Veröffentlichungen:

I. Zahlreiche Monographien und Beiträge in Monographien. Hier nur aus letzter Zeit:

  • Abramenko (Hrsg.) Handbuch WEG, 2009
  • Das neue Mietrecht in der anwaltlichen Praxis, 2013
  • Die Mietpreisbremse, 2015
  • Das neue Wohnungseigentumrecht 2020.WEG-Reform 2020
  • Elzer/Hinz/Riecke/Skauradszun, Die WEG-Reform 2020/2021, hier: § 5 Bauliche Maßnahmen
  • Dombek/Kroiß, FormularBibliothek Vertragsgestaltung, 4. Aufl. 2022, hier: 4. Buch (In Vorbereitung)
  • Elzer/Fritsch/Meier, NomosFormulare Wohnungseigentumsrecht, 4. Aufl., hier: § 1 Das Entstehen von Wohnungseigentum (zusammen mit Elzer; in Vorbereitung)

II. Zahlreiche Kommentare. Hier aus letzter Zeit:

  • Jennißen, WEG, 7. Aufl. 2021, hier: §§ 6-9a, 10, 11, 46, 49 (in Vorbereitung)
  • Lützenkirchen, Mietrecht, 3. Aufl. 2020, hier: §§ 556d-556g, 557a Abs. 4, 557b Abs. 4, Art. 229 § 35 EGBGB
  • Herrlein/Knops/Spiegelberg, Mietrecht, 5. Aufl. 2021, hier: §§ 555a-555f BGB

III. Zahlreiche Aufsätze, Rezensionen, Entscheidungsanmerkungen. Aktuelle Beispiele:

  • Mietvertragsanpassung wegen Corona? LG München I, Urteil v. 5.10.2020-34 O 6013/20; IMR 2021, 23
  • Vereinbarung über den Saldo der Betriebskostenabrechnung, BGH, Urteil v. 28.10.2020-VIII ZR 230/19; MietRB 2021, 1
  • Warmwasserkosten:Berechnung des verbrauchsunabhängigen Anteils, BGH, Urteil v. 2.10.2020-VIII ZR 282/19; MietRB 2021, 48

Prof. Dr. Markus Artz

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung, Forschungsstelle für Immobilienrecht, Universität Bielefeld

... seit 2009 Universitätsprofessor an der juristischen Fakultät der Universität Bielefeld

Direktor der Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld

Vorstandsmitglied des Deutschen Mietgerichtstags

Mitbegründer und Organisator der Herbstakademie Mietrecht

Zahlreiche Veröffentlichungen zum Mietrecht, darunter Kommentierung des Rechts der Mieterhöhung und weiterer mietrechtlicher Vorschriften im Münchener Kommentar zum BGB; Mitherausgeber des Werks „10 Jahre Mietrechtsreform“. U.a.

  • Artz, Markus; Börstinghaus, Ulf: AGB in der Wohnraummiete, 1. Auflage 2018, Verlag C.H. Beck, München (Erscheinungsdatum: 30.11.2018)

Mehrfach wurde Prof. Dr. Artz zu Gesetzesvorhaben der Bundesregierung als Sachverständiger vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags angehört (so auch zur Mietrechtsreform 2013).

Thomas Brandt

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte Frey Schäfer Brandt, Köln


... studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten zu Marburg und Köln. An das Studium schloss er sein Referendariat am Oberlandesgericht Köln an, das er 1988 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abgeschlossen hat. Im gleichen Jahr wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Im Jahr 1989 schloss sich Herr Brandt mit den beiden Gründern der Sozietät, Herrn Frey und Herrn Schäfer zusammen und entwickelte die immobilienrechtliche Ausrichtung der Kanzlei insbesondere im Bereich des Wohnungseigentumsrechts maßgeblich weiter.

Näheres unter https://frey-schaefer-brandt.de/thomas-brandt-schaefer-brandt/



Dr. Carsten Brückner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin 

… ist seit 1996 zugelassener Rechtsanwalt in Berlin. Näheres unter http://www.vermieterexperte.de/

Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt bereits seit der Referendarausbildung in der 64. Mietberufungskammer des Landgerichts Berlin im Immobilienrecht. Seit 2009 Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin, Mitglied des Gesamtvorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes sowie Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland.

Rechtsberater im Ortsverein, Landesverband und Mitbegründer des Online-Beratungsportals Haus & Grund RechtsRat24.

Mitglied im Fachbeirat der Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.

Fachkraft für Rauchwarnmelder (DIN 14676).

Seine Veröffentlichungen im Mietrecht sind u.a.

Aufsätze:

  • Die richtige Abmahnung des Mieters durch den Vermieter im Mietvertragsverhältnis, Das Grundeigentum 2017, 634ff.
  • Das Recht des Vermieters auf Besichtigung der Mietsache zum Zweck der Mangelbeseitigung, Das Grundeigentum 2016, 33ff.
  • Zurückbehaltungsrecht: Mieters Druckmittel zur Mangelbeseitigung hat auch Nebenwirkungen, Das Grundeigentum 2016, 4367ff.
  • Aufspaltung von Modernisierungsmieterhöhungen bei komplexen Modernisierungsmaßnahmen, Das Grundeigentum 2015, 697ff.
  • Auswirkungen der neuen Tarifstruktur der Berliner Stadtreinigung 2015 auf das Betriebskostenrecht, Das Grundeigentum 2014, 1382ff.
  • Gemeinsam auf Dauer - oder nicht? Wohngemeinschaften, Das Grundeigentum 2014, 1178.
  • Ankündigung und Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen nach neuem Recht, Das Grundeigentum 2014, 1044ff.
  • Anzeige der Nutzung von Räumen als Ferienwohnung, Das Grundeigentum 2014, 713ff.
  • Die Achterbahnfahrt des Bundesgerichtshofs bei der Rechtsprechung des Betriebskostenrechts, Das Grundeigentum 2013, 922ff.
  • Minderungsrechte des Mieters während baulicher Maßnahmen an oder nahe der Immobilie, Das Grundeigentum 2013, 459ff.
  • Lösungsvariationen: Wie mit der Gutschrift der Berliner Wasserbetriebe für das Jahr 2012 umgehen? Das Grundeigentum 2013, 158ff.
  • Die Reinigung des Balkons ist Mieterpflicht, Das Grundeigentum 2012, 1677ff. xxxx Die Wasseruhr zur Erfassung des Wasserverbrauchs, Das Grundeigentum 2012, 1673ff.
  • Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung, Das Grundeigentum 2012, 1595ff.
  • Rechtsfolge beim Verstoß gegen die Vereinbarung der verbrauchsabhängigen Betriebskostenabrechnung, Das Grundeigentum 2012, 1208ff.
  • Keine Kürzung des Abrechnungsergebnisses der Betriebskostenposition „Wasser“, Das Grundeigentum 2012, 42ff.
  • Ist die energetische Modernisierung nach EnEV eine Mangelbeseitigung des Vermieters? Das Grundeigentum 2011, 1411ff.
  • Die Betriebskostenabrechnung nach der neuesten Entscheidung des BGH vom 30. März 2011, Das Grundeigentum 2011, 1062ff.
  • Knarrende Holzdielen im Altbau und Trittschallschutz, Das Grundeigentum 2009, 1297ff.
  • Kosten der Erstellung eines Energieausweises als Betriebskosten., Das Grundeigentum 2008, 836ff.
  • Energieausweis, Rechtsfolgen der Vorlagepflicht, Das Grundeigentum 2007, 1533ff.
  • Fristen und Zeiträume bei der Abrechnung von Betriebskostenvorauszahlungen, Das Grundeigentum 2006, 15,90ff

Bücher (Auszug):

  • Berliner Mietendeckel, Handbuch zum Gesetzentwurf zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen, 2. Auflage, Verlag Dignus Medien GmbH, Juni 2020
  • Betriebskosten, 8. Auflage 2017 (Co-Autor Dr. Kay Warnecke).
  • Die Rauchwarnmelderpflicht in Berlin und Brandenburg, 1. Auflage 2016.
  • Die Mietpreisbremse, 1. Auflage 2015.
  • Instandhaltung und Instandsetzung im Mietverhältnis, 1. Auflage 2015.

 

Wolfgang Dötsch

Richter am Oberlandesgericht Köln

.... publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften, Kommentaren und Fachbüchern. Seine Interessenschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er ist Mitglied des Redaktionsbeirats der „Zeitschrift für Miet- und Raumrecht“ sowie ständiger Mitarbeiter im „Mietrechtsberater“, der „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „IMR Immobilien- und Mietrecht“, des juris-Praxisreports, der "Anwaltzertifikate Miet- und WEG-Recht" sowie der "Rechtsprechungsübersicht RÜ II" von Alpmann Schmidt.

Daneben ist Herr Dötsch fortlaufend in der Referendarausbildung sowie in der Richter-, Verwalter-, Beirats- und Anwaltsfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders geschärft.

Herr Dötsch ist Mitautor u.a. in folgenden Büchern:

  • Pick / Emmerich / Dötsch: Wohnungseigentumsgesetz: WEG Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht 20. Auflag, C.H.BECK 2019
  • Deckenbrock / Henssler: Rechtsdienstleistungsgesetz: RDG Rechtsdienstleistungsverordnung und Einführungsgesetz zum RDG 4., völlig neubearbeitete Auflage C.H.BECK 2015
  • Timme: Wohnungseigentumsgesetz: WEG Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht 2. Auflage, C.H.BECK, 2014
  • Die ARGE in Prozess, Zwangsvollstreckung, Grundbuch und Insolvenz, in: Jagenburg/Schröder/Baldringer, Der ARGE-Vertrag, 3. Aufl. 2012
  • Das neue Schuldrecht - Fälle und Lösungen, Bonn 2001 (zusammen mit Dauner-Lieb/Arnold/Kitz) – Zugleich erschienen als: Fälle zum neuen Schuldrecht, Heidelberg 2002 (zusammen mit Dauner-Lieb/Arnold/Kitz).

 

Axel Dyroff

Rechtsanwalt, Anwaltssozietät Schultz und Seldeneck, Berlin

...ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1998 bei Schultz und Seldeneck Rechtsanwälte und Notare und bearbeitet dort schwerpunktmäßig die Bereiche Öffentliches Baurecht, Denkmalschutzrecht und Umweltrecht. Daneben ist er seit 1993 Repetitor für öffentliches Recht zur Vorbereitung auf das 1. und 2. juristische Staatsexamen und Referent zu verschiedenen Themen des öffentlichen Baurechts.

Herr Rechtsanwalt Dyroff hat im „Grundeigentum“ diverse Aufsätze zu Rechtsproblemen der sanierungs- und Erhaltungsgebiete verfasst und ist Mitautor von Beck/Dyroff, Rechtshandbuch Sanierungsgebiete und Steuern, Lexxion Verlag, 2004.

Für die Juristischen Fachseminare ist er seit 2005 tätig und referiert in den Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und Architektenrecht den Themenbereich Öffentliches Baurecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Bauprozessrecht unter Berücksichtigung von VwGO und VwVfG und Verfassungsbeschwerde).

Hubert Fleindl

Vorsitzender Richter eines Zivilsenats am Oberlandesgericht München, davor langjähriger Vorsitzender der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen am Landgericht München I sowie der Beschwerdekammer in Insolvenzsachen


 ... war Staatsanwalt, Richter am Amtsgericht Rosenheim und Richter am Oberlandesgericht München. Von 2011 bis 2021 war er Vorsitzender Richter der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen am Landgericht München I sowie der Beschwerdekammer in Insolvenzsachen. Mit Wirkung zum 01.04.2021 wurde Herr Fleindl zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht München ernannt. Er ist Beirat des Deutschen Mietgerichtstages e.V und Mitherausgeber der NZM (Neue Zeitschrift für Miet- und WEG-Recht, Beck-Verlag)) sowie der ZMR (Zeitschrift für Miet- und Raumrecht, Verlag Wolters Kluwer). 

Herr Fleindl referiert regelmäßig auf bundesweiten Fachkongressen im Mietrecht wie dem Deutschen Mietgerichtstag und ist durch eine Vielzahl von wissenschaftlichen Publikationen ausgewiesen:

•    Mitautor des „Bub/Treier“ – Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Auflage 2019 (Kommentierung des gesamten Kapitel IV - Beendigung des Mietverhältnisses)
•    Mitautor des „Beck´schen Online Großkommentars zum BGB“ (BeckOGK BGB - Kommentierung der §§ 556d - 556g, 558 - 558e)
•    Mitautor des „Beck´schen Online- Kommentars Mietrecht - (MietOK - Kommentierung der gesamten Zwangsvollstreckung)
•    Mitautor des Nomos Kommentars zum BGB (NK-BGB)
•    Mitautor des „Fachanwaltshandbuchs für Miet- und WEG-Recht“
•    Verfasser einer Vielzahl von Aufsätzen im Miet- und Prozessrecht.


Dr. Hans Reinold Horst

Rechtsanwalt und Geschäftsführender Vorstand und Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen e.V.

.... Studium der Rechtswissenschaften in Köln, 2. Staatsexamen 1989, zudem 1984 bis 1986 Ausbildung zum Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Promotion 2004 bis 2005 zum Thema „Die Inhaltskontrolle formularvertraglicher Klauseln in Gewerbemietverträgen über die Vorauszahlung unabhängig von Gegenrechten“.

Seit 1989 tätig als freier Rechtsanwalt; 1990 bis 2003 Syndikus beim Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.– Haus & Grund Deutschland –/Berlin, ab 2001 bis 2003 Chefjustiziar sowie Mitarbeit in der Geschäftsführung des Verlages Deutsche Wohnungswirtschaft GmbH, 1992 bis zur Fusion 1999 Geschäftsführer des Bundes Deutscher Haus- und Grundbesitzer e.V., ab 2003 geschäftsführender Vorstand und Vorsitzender des Landesverbandes Niedersächsischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. – Haus & Grund Niedersachsen. Damit verbunden: Autor verbandsthemenbezogener Artikel und Kolumnen in der überörtlichen Tagespresse und Verbandspresse, ständiger Interviewpartner in Presse, Funk und Fernsehen, Mitarbeiter und Leiter von Pressekonferenzen und Podiumsdiskussionen, seit 2003 alleiniger Sprecher für Haus & Grund Niedersachsen gegenüber Politik, Wirtschaft und Medienöffentlichkeit, Chefredakteur der verbandseigenen Zeitung „Haus & Grund Niedersachsen"

Herr Dr. Hans Reinold Horst ist Verfasser einer Vielzahl von Fachaufsätzen, Kommentaren, Lehr- und Handbüchern, z.B.:

  • Hannemann / Horst: Das neue Mietrecht, C.H.BECK, erscheint vorr. Mai 2013
  • Horst, Praxis des Mietrechts, 2. Auflage 2009, Verlage C.H. Beck München (NJW Schriftenreihe Band 19),
  • Rechtshandbuch Nachbarrecht, 2. Auflage 2006, Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis,
  • Horst/Fritsch, Inkassomanagement bei Miete und Wohnungseigentum, 2005, Verlag Dr. Otto Schmidt KG /Köln,
  • Mitautor bei Lützenkirchen (Hrsg.) Anwalts-Handbuch Mietrecht, 4. Auflage 2010,
  • Mitautor bei Börstinghaus (Hrsg.) Mietrecht in der Praxis, Loseblattsammlung, Stand November 2010,
  • Mitautor bei Büchting / Heussen (Hrsg.), Beck’sches Rechtsanwalts-Handbuch, 9. Aufl. 2007, Verlag C.H. Beck München,
  • Mitautor bei Schiffer/von Schubert (Hrsg.), Recht, Wirtschaft und Steuern im E-Business, 1. Auflage 2002, Verlag Neue Wirtschafts-Briefe,
  • Horst/Horst, E-Commerce für Anwälte, 1. Auflage 2002, Verlag Dr. Otto Schmidt KG / Köln,
  • Verfasser diverser Broschüren zum Miet-, Erb- und Nachbarrecht, erschienen bei Haus & Grund Deutschland, Verlag und Service GmbH,
  • Chefredakteur der Fachzeitschrift „Deutsche Wohnungswirtschaft“ (bis 2003) und der Mitgliederzeitschrift des LV „Haus & Grund NIEDERSACHSEN“ (ab 2003).

Neben den ehrenamtliche Tätigkeiten und Lehrtätigkeit an der Universität Bremen ist Dr. Horst ein gefragter Referent bei verschiedenen Veranstalter auf dem Gebieten Mietrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht.

Stefan Geiselmann

Dipl. Rpfl. (FH), Amtsgericht Ulm 


.... ist Rechtspfleger beim Amtsgericht Ulm und Gruppenleiter der Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzabteilung.

Herr Geiselmann ist als Dozent im Zwangsvollstreckungsrecht für verschiedene Rechtsanwaltskammer und private Seminarveranstalter bundesweit tätig.

Er ist Mitautor der Werke „Der Erbprozess“ (Zerbverlag),  „Zwangsversteigerung für Anfänger“ (Beckverlag) und „Zwangsvollstreckung Übungsfälle für Rechtsfachwirte“  (C. F. Müller Verlag). 

Darüber hinaus hat er mehrere Aufsätze zum Zwangsvollstreckungsrecht im "Juristischen Büro" veröffentlicht.

Prof. Dr. Florian Jacoby

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht der Universität Bielefeld

... Jahrgang 1971, stammt aus Hamburg. Seit 2006 lehrt er an der Universität Bielefeld. Dort ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht sowie Direktor der Forschungsstelle für Immobilienrecht. Seine Arbeitsschwerpunkte sind das Insolvenzrecht und das Immobilienrecht, namentlich das Wohnungseigentumsrecht. Auf diesen Gebieten forscht Jacoby, indem er umfangreich publiziert und auf Kongressen referiert, auch beteiligt er sich am rechtspolitischen Diskurs. So hat er u.a. 2011 gemeinsam mit seinem Kollegen Markus Artz eine rechtstatsächliche Untersuchung zum Mietnomadentum im Auftrag von BMJ und BMVBS vorgelegt. Auf vielen Tagungen und Seminaren engagiert er sich, um Richter, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter und WEG-Verwalter fortzubilden. Kontakt zur Praxis hält er auch, indem er Rechtsgutachten erstellt.

Weitere Informationen sind bei der Universität Bielefeld unter http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/ abrufbar.

Veröffentlichungen, aus dem WEG, Miete, Baurecht - aus jüngster Zeit:

  • Kommentierung von §§ 20, 26, 27 WEG (Verwaltung), in: Julius von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Berlin, Neubearbeitung 2018, S. 1 – 11, 483 – 620.
  • Gegenstand des Abrechnungsbeschlusses, ZWE 2018 Heft 5,
  • Die AGB-Kontrolle der Verwaltervergütung im Spiegel der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Bankentgelten, ZMR 2018, Heft 3, gemeinsam mit Arnold Lehmann-Richter und Frank Weiler,
  • Aktuelles zu einem Evergreen: Die Abrechnung der vermieteten Eigentumswohnung, ZMR 2018, 116 – 119,
  • Die Rechtsnatur der Betriebskostenabrechnung, ZMR 2017, 781 – 788,
  • Modernisierung und Erhaltung in der vermieteten Wohnungseigentumsanlage, PiG 105, 61 – 72,
  • Haftung wegen mangelhafter Erhaltung, ZWE 2017, 149 – 155,
  • Der Begriff des Bauwerks am Beispiel einer Photovoltaikanlage, NJW 2016, 2848 – 2850
  • Insolvenz des Wohnraummieters: Die Enthaftungserklärung nach § 109 I 2 InsO, ZMR 2016, 173 – 180
  • Verbraucherschutz - Widerrufsrecht bei Verwalterverträgen, ZWE 2016, 68 – 72
  • Zwangsvollstreckung in die Immobilie – aktuelle Entwicklungen und praktische Konsequenzen, ZWE 2015, 297 – 303
  • Die Inhaltskontrolle des Verwaltervertrags, Festschrift für Peter Derleder, Berlin Heidelberg 2015, 235 – 246
  • Kaution bei Eigentümerwechsel, Zwangsverwaltung und Insolvenz, ZMR 2015, 1 – 5
  • Verantwortlichkeit der Gemeinschaft für Verwalter und Wohnungseigentümer sowie Regress?, ZWE 2014, 8 – 14
  • Ohne ist nicht(s): Welche Beschlüsse sind nach BGH mangels Beschlusskompetenz nichtig?, ZWE 2013, 146 – 148
  • Gesetzliche „Öffnungsklausel“ zur Änderung der Gemeinschaftsordnung, ZWE 2013, 61 – 69.

 

Dr. Georg Jennißen

Rechtsanwalt, Dipl. Betriebswirt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, WIR Jennißen & Partner; Lehrbeauftragter an der Universität Münster

1973 – 1976 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Niederrhein
1976 – 1981 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
1981 – 1984 Referendariat
ab 1984 selbständiger Rechtsanwalt und Gründer der Sozietät
1991 Dissertation zum Wohnungseigentumsrecht an der Universität Münster

Praxis:

  • Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften, ihrer Mitglieder und von Verwaltern einschließlich der Führung notwendiger Prozesse
  • Grundstückstransaktionen
  • Beratung von Immobiliengesellschaften
  • Beratung des VNWI Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.V.

Wissenschaftliche Tätigkeiten:

  • Herausgeber eines WEG-Kommentars, Autor der Bücher „Die Eigentumswohnung“, „Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz“ und „Der WEG-Verwalter“
  • Ständiger Mitarbeiter in der Zeitschrift Mietrechtsberater und der Zeitschrift ZMR
  • Zahlreiche Aufsätze in Fachzeitschriften
  • Dozent an der Universität Münster, Master-Studiengang: Real Estate Law

Näheres unter http://wir-jennissen.de/service/dr-georg-jennissen/ .

Dr. Ulrich Leo

Rechtsanwalt, W∙I∙R Breiholdt Nierhaus Schmidt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte PartG mbB, Hamburg

... ist als Rechtsanwalt spezialisiert auf das gewerbliches Mietrecht. Dies umfasst die Beratung in allen Fragen des Immobilienwirtschaftsrechts, insbesondere im gewerblichem Mietrecht sowie bei Erwerb/Veräußerung von Immobilien aller Art.

Dr. Leo ist Mitautor zum Thema Gewerberaummietverträge in den wichtigsten Standardwerken des Mietrechts:

  • Gestaltung von Gewerberaummietverträgen, in: in: Lützenkirchen (Hrsg.), Anwaltshandbuch Mietrecht, Dr. Otto Schmidt Verlag, Köln, 5. Aufl. 2015.
  • Leo, Ulrich/Ghassemi-Tabar, Nima, AGB im Gewerberaummmietrecht, Eine Erläuterung typischer Haftungsfallen für den Anwalt, C.H. Beck Verlag, 2. Auflage, 2014
  • Leo, Ulrich; Aktuelle Rechtsprechung zur Gewerberaummiete, Sugema GmbH, Wiesbaden, 3. Aufl. 2013.

Herr Rechtsanwalt Dr. Leo ist Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Mietrecht (NZM). Von ihm stammen zahlreiche Urteilsanmerkungen in den Zeitschriften in NZM, ZMR, MDR Mietrechtsberater, BGH-Report, MietRB, InfoM und der Immobilienzeitschrift.

  • Leo: Obergerichtliche Rechtsprechung zum Gewerberaummietrecht 2011, Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), 2012, 707.
  • Leo/Ghassemi-Tabar, Nima: Mietbürgschaft „auf erstes Anfordern“ kraft AGB – Eine trügerische Sicherheit, Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), 2012, 97.
  • Leo/Ghassemi-Tabar, Nima: Aktuelle Rechtsprechung in der Gewerberaummiete, 2. Auflage 2011.
  • Leo/Ghassemi-Tabar, Nima: Obergerichtliche Rechtsprechung zum Gewerberaummietrecht 2010, Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), 2011, 225.
  • Leo/Ghassemi-Tabar: Zur Unwirksamkeit sog. Schriftformsanierungsklauseln, In Festschrift 10 Jahre Mietrechtsreformgesetz, C. H. Beck, (2011), § 550, S. 428 ff.
  • Leo/Ghassemi-Tabar: Die Wahrung der Schriftform beim Abschluss von Gewerberaummietverträgen, Der Mietrechtsberater (MietRB) 2010, 207 .
  • Leo/Ghassemi-Tabar: Haftungs- und Minderungsausschluss im Gewerberaummietrecht, Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), 2010, 568.
  • Leo/Ghassemi-Tabar: Obergerichtliche Rechtsprechung zum Gewerberaummietrecht, Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), 2010, 142. 
  • Leo/Ghassemi-Tabar, „Konkurrenzschutz in der Gewerberaummiete“ in NZM 2009, 337.
  • Leo/Ghassemi-Tabar, „Obergerichtliche Rechtsprechung zum gewerblichen Mietrecht 2008“, in NZM 2009, 263.
  • Leo/Ghassemi-Tabar, „Verjährungsrisiken beim Gewerberaummieter am Mietende bezogen auf Betriebskosten“, in NZM 2009, 185.
  • Leo/Ghassemi-Tabar, „Ausgequalmt! Und nun? – Rechtsfolgen der Nichtraucherschutzgesetze für gewerbliche Mietverhältnisse, insbesondere Gaststättenmit- und –pachtverträge“, in NZM 2008, 271.
  • Leo/Ghassemi-Tabar, „Obergerichtliche Rechtsprechung zum gewerblichen Mietrecht 2007“ ,in NZM 2008, 187.
  • Leo/Ghassemi-Tabar, „Rechtsfolgen unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln in der Gewerberaummiete“, in NZM 2008, 105.
  • Leo/Schmitz, “Die Bürgschaft – ein bedingt taugliches Sicherungsmittel in der Gewerberaummiete“, in NZM 2007, 387.
  • Leo, „Obergerichtliche Rechtsprechung zum gewerblichen Mietrecht 2006“, in NZM 2007, 201.
  • Leo, „Sind Schriftformheilungsklauseln in Gewerberaummietverträgen wirksam?“, in NZM 2006, 815 f.
  • Leo, „Die Entwicklung der obergerichtlichen Rechtsprechung zur gewerblichen Miete 2005“, in NZM 2006, 452 f 
  • Leo, „Die bürgengleiche Schadenshaftung des Vermieters im Veräußerungsfalle – Eine vergessene Haftungsfalle im Gewerberaummietrecht“, in NZM 2006, 244 f.
  • Leo/Schmitz, „Die Durchführung der Mietminderung im Gewerberaummietrecht auf der Grundlage der neuen BGH – Rechtsprechung“, in NZM 2005, 858.
  • Leo, „Locker bleiben ?! – Kritische Anmerkungen zur Schriftform – Rechtsprechung des BGH“, in NZM 2005, 688 f.
  • Leo/Heider, „Obergerichtliche Rechtsprechung zum gewerblichen Mietrecht 2004“, in NZM 2005, 167 f.
  • Leo, „Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung nach der Rechtsprechung des BGH“, in MietRB 2004, 248 f.
  • Leo, „Obergerichtliche Rechtssprechung zum gewerblichen Mietrecht im Jahr 2003“, in Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2004, 558 f.
  • Leo, „Mietgestaltung im Gewerberaummietvertrag“, in MDR 5/2004.
  • Leo, „Betriebspflicht im gewerblichen Mietrecht“, in MietRB 2004, 21 f.
  • Leo, „Ausstiegsfalle: Zu gering vereinbarte Nebenkostenvorauszahlungen im Gewerberaummietvertrag“, in MietRB 2003, 118 f.
  • Leo, „Obergerichtliche Rechtsprechung zum gewerblichen Mietrecht im Jahr 2002“, in Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2003, 389 f.
  • Leo, „Schriftform und kein Ende?“, in Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 1999, 527 f.

Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Leo zählt zu den renommiertesten Praktiker im Gewerberaummietrecht in Deutschland.

Dr. Klaus Lützenkirchen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Lehrbeauftragter an der TH Köln, Lützenkirchen Rechtsanwälte - Kanzlei für MietRecht, Köln

.... ist seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Referent ist namensgebender Partner von Lützenkirchen Rechtsanwälte deren Untertitel „Kanzlei für Mietrecht“ das Programm verdeutlicht. Näheres unter http://www.ld-ra.de

Seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Herr Dr. Lützenkirchen überwiegend für institutionalisierte Vermieter, Verwalter oder private Vermieter tätig. Zunächst hat er alle Fachgebiete bearbeitet, die einen Bezug zur Immobilie hatten, d.h. vom Erwerb der Immobilie über die Verwaltung und Vermietung sowie die Bautätigkeit bis hin zur Zwangsversteigerung oder Vererbung. Durch die Erweiterung der Sozietät und die zunehmende Spezialisierung unter den Kollegen bearbeitet er heute neben Mandaten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Zwangsversteigerung von Immobilien fast ausschließlich mietrechtliche Mandate.

Seit 1995 schreibt Herr Dr. Lützenkirchen jährlich den Überblick über die Entwicklung des Mietrechts in der obergerichtlichen Rechtsprechung des vorangegangenen Jahres, der in der Fachzeitschrift Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM) erscheint. Ferner ist er seit Mitte 2003 verantwortlicher Redakteur für das Mietrecht im Mietrechtsberater (MietRB), einer monatlich erscheinenden Fachzeitschrift.

Die Diskussionsbeiträge von Herrn Dr. Lützenkirchen in Fachzeitschriften (insb. MietRB, Das Grundeigentum, WuM, BGHReport , NZM, MDR) sind sehr zahlreich. Zu seinen Buchpublikationen zählen u.a.:

  • Lützenkirchen, Klaus (Hrsg.): Anwaltshandbuch Mietrecht, 5. Auflage, Dr. Otto Schmidt Verlag, Köln 2015
  • Lützenkirchen, Klaus: Kommentierung zu §§ 535 – 556b, §§ 562 – 580a BGB, in: Erman, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Verlag Dr. Otto Schmidt, 13. Auflage, Köln 2011
  • Lützenkirchen, Neue Mietrechtspraxis für Wohnraum- und sonstige Mietverhältnisses, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2001
  • Lützenkirchen, Klaus: Mietnebenkosten von A - Z. Begriffe, Musterbriefe, Berechnungsbeispiele, Checklisten, 5. Aufl., DTV-Beck, München 2009
  • Lützenkirchen, Klaus; Dickersbach, Marc: Vertragsstörungen im Mietrecht, LexisNexis - ZAP Verlag, 2007
  • Lützenkirchen, Klaus (Hrsg.): Edition Mietrecht, LexisNexis, 2006
  • Lützenkirchen, Klaus: Wohnraummiete, Beck Verlag , München 2002
  • Lützenkirchen, Klaus; Jennißen, Georg: Betriebskostenpraxis bei Miete und Sondereigentum, Dr. Otto Schmidt Verlag, Köln 2002
  • Lützenkirchen, Klaus; Ziaja, Volker J.: Wohnraummietrecht, Zap-Verlag, Herne/Berlin 2000.

Seit 1996 ist Herr Dr. Lützenkirchen regelmäßig als Referent in der Fortbildung von Hausverwaltern, Maklern oder Rechtsanwälten tätig. Für die ebs Immobilienakademie doziert er im Rahmen des Studienganges „Immobilienökonom“ seit 2003 in Berlin, Essen, Östrich-Winkel und München zum Wohnraummietrecht. Ferner ist er Mitglied im Fachausschuss zum „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ der Rechtsanwaltskammer Köln.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Lützenkirchen ab Dez. 2006 tätig und referiert derzeit insbesondere die Themenbereiche des Wohnraummietrechts: Gewährleistungspflichten und Beendigung des Mietverhältnisses.

Prof. Dr. Karl Maier

Direktor der Forschungsstelle Versicherungsrecht am Institut für Versicherungswesen (IVW) der TH Köln

... nach Studium und Promotion an der Universität Freiburg arbeitete Prof. Maier von 1984 bis 1992 als Sozius einer wirtschafts- und versicherungsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg und war als Konkursverwalter tätig. Von 1992 bis 1994 hielt er eine Professur an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln inne. Seit 1994 ist er Professor an der Fachhochschule Köln (heute TH = Technische Hochschule), Institut für Versicherungswesen, mit den Fächern Wirtschaftsrecht, Kraftfahrt-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung.

Prof. Dr. Karl Maier ist als Referent tätig beim C.H. Beck Verlag, Versicherungsforum, DAV sowie bei den Masterstudiengängen der Uni Münster und Hamburg.

Zu seinen Buchveröffentlichungen zählen:

  • Münchener Kommentar zum Versicherungsrecht Bd. 2 | Teil Kraftfahrtversicherung | C. H. Beck Verlag | München 2011
  • AKB Kommentar | Stiefel/Maier | 18. Aufl. | C. H. Beck Verlag | München 2010
  • Rechtsschutzversicherung | Harbauer Walter / Maier Karl / Bauer Günter / Stahl Peter | 8. Auflage | C.H. Beck Verlag | 2010
  • AKB 2008 und VVG - Reform, Auswirkungen auf die Kraftfahrtversicherung | Maier/Stadler | C.H.Beck Verlag | 2008
  • Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung | Maier Karl / Biela Anno | C.H. Beck Verlag | 2001
  • Die Kaskoversicherung | Maier Karl / Biela Anno | C.H. Beck Verlag | 1998

Weitere Veröffentlichungen aus neuerer Zeit  in den Fachzeitschriften:

  • Das Verhältnis des § 142 StGB zu E. 1. 3 AKB 2008, r+s 2016, 64
  • Die neue Rechtsprechung des BGH zum Eintritt des VersFalls in der Rechtsschutzvers. , r+s 2015, 489
  • Die Fahrerschutzversicherung – Neue Wege beim Versicherungsschutz für den Fahrer | RuS 2014, 219-221
  • Neue Bedingungen in der Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) | RuS 2013, 105-110
  • Betriebsschäden und Betriebsvorgänge in der Kaskoversicherung | Festschrift für Hermann Lemcke | r+s Sonderheft 2011, S. 85

Urteilsanmerkungen aus neuerer Zeit :

  • Relative Fahruntüchtigkeit in der Kasko – und in der Kfz – Haftpflichtversicherung (OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.10. 2015 – 4 U 165/13, r+s 2015, 340
  • Kein Versicherungsschutz bei der Beförderung von beschädigten Sachen, LG Dessau – Rosslau Beschl. v. 7.8.2014, 5 S 201/13, r+s 2015, 126 2014
  • AG ALTENA: Keine Mitverursachung des Zugfahrzeugs und kein Gesamtschuldnerausgleich bei Schaden durch abgekoppelten Anhänger, AG Altena, r+s 2015, 128
  • Unwirksamkeit der Nachberechnung bei unzutreffenden Angaben zu Merkmalen der Beitragsberechnung | LG Dortmund v. 10.07.2014 - 2 O 261/13 | jurisPR-VersR 9/2014 Anm. 3
  • Rettungskosten bei Wildunfällen | AG Lörrach v. 02.12.2013 - 4 C 1368/13 | jurisPR-VersR 8/2014 Anm. 6
  • Zur Anwaltsempfehlung durch die Rechtsschutzversicherung und der freien Anwaltswahl | BGH v. 04.12.2013 - IV ZR 215/12 | RuS 2014, 73-74
  • Addition der Leistungsfreiheitsbeträge bei Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem VersFall (Fahren ohne Fahrerlaubnis mit anschließender Unfallflucht) |OLG Celle Beschl. v. 26.07.2012 - 8 W 39/12 | RuS 2014, 59
  • Halter als Adressat einer Fahrtenbuchanordnung | OVG Lüneburg Beschl. v. 30.01.2014 - 12 ME 243/13 | RuS 2014, 407

Dr. Maximilian Müller

Richter am Kammergericht Berlin

… promovierte nach dem zweiten Staatsexamen zu einer wohnungseigentums- und bauträgerrechtlichen Thematik („Änderungen des sachenrechtlichen Grundverhältnisses der Wohnungseigentümer - insbesondere durch den bevollmächtigten Bauträger“, C. H. Beck, München, 2010) und arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Lehrstuhl von Univ.-Prof. Dr. Armbrüster (FU Berlin). Nach einem Auslandsaufenthalt in 2008 begann er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Kanzlei mit den Schwerpunkten privates Baurecht und Immobilienwirtschaftsrecht, bevor er im Jahre 2013 in den Richterdienst wechselte. Seit 2020 ist er am Kammergericht tätig.

Herr Dr. Müller ist Mitautor der wohnungseigentumsrechtlichen Kommentierung im BeckOGK und Verfasser mehrerer Beiträge in Fachzeitschriften auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts. Zudem ist er Dozent für Wohnungseigentumsrecht an der IREBS Immobilienakademie.

Veröffentlichungen aus neuerer Zeit:

  • Mitautor in Münchener Handbuch des Wohnungseigentumsrechts, 8. Auflage (Herausgeber Drasdo/Elzer), Verlag C.H. Beck, 2023
  • Umfang der Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft: Vergleich, Beeinträchtigung des Sondereigentums und Mangelfolgeschäden“, ZWE 2022, 297-306
  • Mitautor in Hügel, Wohnungseigentum, 5. Auflage, Verlag C.H. Beck, 2021; Bearbeitung insb. des Abschnitts zum Bauträgervertrag
  • Mitautor im MüKoZPO, 6. Auflage, Verlag C.H.Beck, 2020; Bearb. der §§ 166-195 ZPO (gemeinsam mit Prof. Dr. Martin Häublein)
  • „Zu den sachenrechtlichen Änderungen durch das WEMoG“, in: ZWE 2020, 445-451
  • „Wer trägt das Pandemierisiko in der Geschäftsraummiete? – Zur Mietzahlungspflicht bei pandemiebedingten Geschäftsschließungen und anderen Betriebsbeeinträchtigungen“, NZM 2020, 481-492 (gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein)
  • „Kein Verbraucherschutz bei Bauträgerverträgen unterhalb der Kernsanierung?“, BauR 2020, 167-168
  • „Stimmrechtsvollmacht im Wohnungseigentumsrecht“, ZWE 2017, 395-401
  • „Zur Anfechtung eines Negativbeschlusses“, ZWE 2016, 15-17
  • „Gewillkürte Prozessstandschaft eines Wohnungseigentümers für den Verband“, in: ZMR 2015, 665-669 = AnwZert MietR 15/2015 Anm. 1

Michael Reinke

Vors. Richter am Landgericht Berlin und zugleich Vorsitzender der Mietberufungskammer (ZK 67)

... ist nach einer Tätigkeit als Rechtsanwalt in überörtlicher Sozietät seit 1998 in der Berliner Justiz tätig, dort seit dem Jahre 2000 als Richter am Amtsgericht Lichtenberg, wo er in einer Prozessabteilung ganz überwiegend mit mietrechtlichen Fallgestaltungen und daneben als Vollstreckungsrichter insbesondere mit vollstreckungsrechtlichen Fragestellungen im mietrechtlichen Kontext befasst ist. Seit 1.1.2014 ist Herrn Reinke Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin und gleichzeitig zum Vorsitzender einer Mietberufungskammer (ZK 67). Ferner ist Herr Reinke ist Mitglied der "Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung" und der "Societé des Amis de Marcel Proust e des Amis de Combray".

Herr Reinke ist nebenamtlicher Prüfer des Justizprüfungsamtes Berlin-Brandenburg und als langjähriger Leiter von Referendar-Arbeitsgemeinschaften für das Kammergericht tätig. Er ist Referent zahlreicher Veranstaltungen auf dem Gebiet des Wohnraum- und Gewerberaummietrechts, Referent der Deutschen Richterakademie und als Fachautor unter anderem Mitverfasser vonrechts und als Fachautor unter anderem Mitverfasser von

  • Prozesshandbuch Mietrecht, Nomos-Verlag.

Für die Juristischen Fachseminare referiert Herr Reinke seit 2007 zu dem Themenbereich "Mietrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts".

Joachim Schneider

Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth

... war von 1988 bis 1990 als Rechtsanwalt in Erlangen tätig, bevor er 1990 in den bayrischen Justizdienst eintrat. Dort war er von 1990 bis 1994 bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen, von 1995 bis 1997 als Ermittlungsrichter und von 1998 bis Ende 2010 in der Mietabteilung des Amtsgerichts Nürnberg tätig. Seit 01.01.2011 ist Herr Joachim Schneider Vorsitzender Richter der 14. Zivilkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Kammer ist zuständig für WEG-Sachen und Streitigkeiten aus dem Bereich der Geschäftsraummiete.

Herr Schneider ist Mitherausgeber des Kommentars "Spielbauer/Schneider, Mietrecht“, ESV-Verlag 2013.

Für die Juristischen Fachseminare referiert Herr Schneider seit 2005 in den Fachanwaltslehrgängen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht die Themenbereiche „Betriebskosten“, „Schönheitsreparaturen“, „Mietsicherheit“ und „Modernisierungsmieterhöhung“.

Norbert Schneider

Rechtsanwalt, MONSCHAU | SCHNEIDER Kooperation von Rechts- und Fachanwälten, Neunkirchen-Seelscheid

... seine Kompetenzfelder in der Anwaltkooperation Schneider & Monschau liegen im Immobilienrecht (insb. Miet- u. Wohnungseigentumsrecht, Werkvertrags- und Baurecht), Erb- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Anwaltliches Gebührenrecht, Prozessführung.

Herr Rechtsanwalt Norbert Schneider ist seit Jahren Autor zahlreicher Fachpublikationen. Er ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts und hat hierzu zahlreiche Werke veröffentlicht. Sein Know-how gibt er in Praktikerseminaren weiter.

Autor

  • Fälle und Lösungen zum RVG, 5. Aufl. 2017, Deutscher Anwaltverlag, Bonn
  • Das ABC der Kostenerstattung, 3. Aufl. 2015, Deutscher Anwaltverlag, Bonn
  • Gebührenrecht Honorargestaltung, Kostenrecht, 2. Aufl. 2007, BWV-Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin
  • RENOpraxis RVG: Mandatsabrechnung in Frage und Antwort, 1. Aufl. 2008, Deutscher RENO-Verlag, Münster
  • RVG Praxiswissen, 5. Aufl. 2018, Nomos Verlag, Baden-Baden
  • Die Vergütungsvereinbarung, 1. Aufl. 2005, ZAP Verlag, Münster
  • Gebühren in Familiensachen, 2. Aufl. 2021, Verlag C.H. Beck, München
  • Gebührentabellen, 5. Aufl. 2021, Verlag C.H. Beck, München
  • Das neue Gebührenrecht für Rechtsanwälte, 1. Aufl. 2013, Deutscher Anwaltverlag, Bonn
  • Das neue Gebührenrecht für Rechtsanwälte, KostRÄG 2021, Deutscher Anwaltverlag, Bonn
  • Beck’sche Textausgabe RVG, 7. Aufl. 2011, Verlag C.H. Beck, München

Herausgeber und Mitautor

  • Anwaltkommentar zum RVG, 8. Aufl. 2017, Deutscher Anwaltverlag, Bonn
  • Schneider/Wolf/Volpert, FamGKG, 3. Aufl. 2018, Nomos Verlag, Baden-Baden
  • Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar, 14. Aufl., Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln
  • Hansens/Schneider, Formularbuch Anwaltsvergütung im Zivilrecht, 2005, ZAP-Verlag

Mitautor

  • Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht, 3. Aufl. 2010, Verlag C.H. Beck, München
  • Formularbuch des Fachanwalts Erbrecht, 2. Aufl. 2013, Verlag Luchterhand, München
  • Fachanwaltskommentar Erbrecht, 4. Aufl., Verlag Luchterhand, München
  • Prütting/Gehrlein, ZPO-Kommentar, 4. Aufl. 2012, Verlag Luchterhand, München
  • Vorwerk, Das Prozessformularbuch, 9. Aufl. 2010, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln
  • Bonner Fachanwaltshandbuch Familienrecht, 7. Aufl. 2010, Deutscher Anwaltverlag, Bonn
  • Eichele/Hirtz/Oberheim, Berufung im Zivilprozess, 3. Aufl. 2010, Verlag Luchterhand, München
  • Schulte-Nölke/Flohr, Formularbuch Vertragrecht, 3. Aufl. 2010, ZAP-Verlag, Münster
  • Lützenkirchen, Anwaltshandbuch Mietrecht, 4. Aufl. 2010, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln
  • Herrlein/Kandelhard, Kommentar zum Mietrecht, 4. Aufl. 2010, ZAP-Verlag, Münster
  • Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 30. Aufl. 2012, Verlag C.H. Beck, München
  • Schulz/Hauß, Familienrecht, 2. Aufl. 2012, Nomos Verlag, Baden-Baden
  • Kroiß/Seiler, Das neue FamFG, 2. Aufl. 2009, Nomos Verlag, Baden-Baden
  • DAV-Ratgeber für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, 11. Aufl. 2006, Deutscher Anwaltverlag, Bonn
  • Die Anwaltskanzlei, Deutscher Anwaltverlag, Bonn
  • Erfolgreich Starten als Rechtsanwalt, 14. Aufl. 2010, Deutscher Anwaltverlag, Bonn

Zeitschriften - Herausgeber

  • AGS, Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht, Deutscher Anwaltverlag
  • AG Kompakt, Infodienst für Mitarbeiter, Deutscher Anwaltverlag

Zeitschriften - Ständiger Mitarbeiter

  • NJW-Spezial, Verfahrens- und Kostenrecht
  • Erbrecht, Kostenpraxis
  • Mietrechtsberater, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln
  • RenoPraxis, ZAP-Verlag
  • NZFam, Familienrecht und Familienverfahrensrecht, Verlag C.H. Beck


Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Norbert Schneider seit 2010 tätig.

Prof. Wolfgang Schneider

Studiengangsleitung Master Immobilien- und Vollstreckungsrecht, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Näheres unter http://www.hwr-berlin.de/fachbereich-rechtspflege/studiengaenge/immobilien-und-vollstreckungsrecht/

Peter Schüller

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, HEYMERADER Rechtsanwälte und Notare, Berlin und Lehrbeauftragter an der EHB


.... war Namenspartner einer Berliner Immobilienrechtsboutique und berät seit Beginn seiner Tätigkeit mittelständische Unternehmen, kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Hausverwaltungen, Wohnungseigentümer- und Bauherrengemeinschaften sowie Privatpersonen in allen Fragen des Immobilienrechts mit seinen angrenzenden Nebengebieten, insbesondere dem Wohnungsbaurecht (Sozialer Wohnungsbau und Wohnraumförderung).

Neben seiner forensischen Tätigkeit ist er Lehrbeauftragter an der EHB und Co-Autor im "Bub/Treier: Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete“, im "Bamberger/Roth; Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch" sowie im Spezialkommentar „BeckOK Mietrecht“ (Verlag C.H.Beck).

 

Dr. Michael Selk

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Weiland Rechtsanwälte, Hamburg, Richter am Anwaltsgerichtshof der Freien und Hansestadt Hamburg

Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität Kiel
1988/89 wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Prof. Schubert
seit 1992 Rechtsanwalt (Partner seit 1994)
1997 bis 2019 Notar
seit 2005 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
seit 2007 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
seit 2009 Fachanwalt für Strafrecht
seit 1. Juni 2019 Partner bei Weiland Rechtsanwälte, Hamburg

Buchautor:

  • Autor und Mitautor im: Erman / Westermann, Harm Peter / Grunewald, Barbara u. a.: BGB. Kommentar, 17.Aufl. Dr. Otto Schmidt, Verlag (2023)
  • Autor: Mietmängel und Mängelrechte. Mietminderung | Schadensersatz | Kostenvorschuss | Kündigung, 3. Aufl., Nomos Verlag 2022
  • Mitautor im: Frommeyer | Heinemann | Hinz | Keukenschrijver | Klein-Blenkers | Riecke | Ring | Scheff | Schultzky | Selk: Miete | Wohnungseigentum | Nachbarschaft, Spezialkommentar . Bearbeitung der §§ 535 ff BGB, WEG und §§ 906, 1004 BGB Handkommentar , 2. Auflage 2019
  • Mitautor in: Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb und RA Prof. Dr. Werner Langen (Hsrg.): Bürgerliches Gesetzbuch: Schuldrecht , FABAR Großkommentar. Kommentierung des Anhang zu §§ 536 bis 536d (Mangeltabelle Mietrecht), 4. Auflage 2021.

Zahlreiche mietrechtliche Veröffentlichungen für die NZM, NJW, WuM und ZMR, Mitherausgeber der NZM


Näheres unter https://www.weiland-rechtsanwaelte.de/anwaelte/anwalt/id/12

Joachim Seus

Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz (Spezialkammer für Bausachen)


… ist nach Tätigkeiten als Justiziar in der freien Wirtschaft und Rechtsanwalt seit 1996 Richter. Er ist Vorsitzender Richter einer Spezialkammer für Bausachen am Landgericht Koblenz. Unter seinem Vorsitz hat diese zur Entlastung der übrigen Baukammern neu eingerichtete Zivilkammer im Jahr 2016 die Aufgabe übernommen, die beim Landgericht Koblenz anhängigen ältesten und umfangreichsten Großverfahren in Bausachen zu übernehmen und zum Abschluss zu bringen. Deshalb verfügt Herr Seus über umfangreiche Erfahrung in der Erledigung komplexer Baurechtsstreitigkeiten aus dem Anlagen-, Hoch-, Tief- und Tunnelbau sowie dem Architekten- und Ingenieurrecht. 

Herr Seus ist Lehrbeauftragter an der Hochschule Trier und veranstaltet darüber hinaus in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz Fortbildungsseminare für Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht.

Dr. Nils Trossen

Richter am Bundesfinanzhof, IX. Senat: Vermietung und Verpachtung, private Veräußerungsgeschäfte, München

... nach Studium und Promotion mehrjährige Tätigkeit in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem legte er das Steuerberaterexamen ab.

Von 2002 bis 2007 und von 2010 bis 2013 war Herr Dr. Trossen Richter am Finanzgericht in Düsseldorf. Von 2007 bis 2010 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. Seit 2013 als Richter am Bundesfinanzhof tätig.

Herr Dr. Trossen verfügt er über langjährige Erfahrungen als Dozent in der Steuerberater- und Rechtsanwaltsfortbildung.

Zahlreiche Veröffentlichungen zum Ertrags- und Unternehmenssteuerrecht in Fachzeitschriften sowie Mitarbeit bei

  • Rödder/Herlinghaus/van Lishaut (Hrsg.): Umwandlungssteuergesetz. Kommentar, Otto Schmidt-Verlag, Köln 2. Aufl. 2013
  • Kirchhof/Söhn/Mellinghof (Hrsg.) Einkommensteuergesetz, Kommentar, C.F. Müller Verlag
  • Kirchhof/Ratschow, BeckOK EStG, Online-Kommentar, Beck Verlag, München.

Prof. Jürgen Ulrich

Vorsitzender Richter am Landgericht Dortmund a.D., Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle der HWK Dortmund und der Bauschlichtungsstelle bei der HWK Südwestfalen

... Jurastudium in iWürzburg und Münster; Referendariat in Münster, Essen und Hamm

Richter in Essen (Landgericht), Gelsenkirchen (Amtsgericht), Hamm (Oberlandesgericht), Dortmund (Landgericht)
seit 1990 Vorsitzender Richter am Landgericht, tätig in Dortmund, seit 2013 pensioniert

seit 1995 Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes, Justizministerium NRW, Düsseldorf
seit 2009 Honorarprofessor an der Hochschule Bochum
seit 2010 Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Westfalen, Hagen
seit 2014 Mitglied des Vorstandes des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland, Berlin
seit 2015 Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Dortmund

Verfasser/Mitverfasser:

  • Der gerichtliche Sachverständige (Heymanns-Verlag),
  • Selbständiges Beweisverfahren (Verlag C.H.Beck)
  • Mitverfasser des im Verlag Luchterhand erschienen ZPO-Kommentars Prütting/Gehrlein
  • Mitverfasser des bei Haus & Grund Verlag und Service GmbH veröffentlichten Buches „Schimmelpilz und Mietrecht“

 

Dr. Kai Zehelein

Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter, Hanau (Abteilung für Miet- und Wohnungseigentumssachen)


I. Beruflicher Werdegang

2003 – 2005     Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main

2005 – 2006     Verwaltungsjurist (Stadtverwaltung)

2006 -2008     Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei

Seit 2008     Richter in der hessischen Justiz

Seit 2020    Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter


II. Wissenschaftliche Tätigkeit

Seit 2013    Lehrbeauftragter an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main (Mietrecht und Mietprozessrecht)

Seit 2015    Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (Verlag C.H.Beck)


III. Publikationen

1. Herausgeberschaften

  • Langenberg/Zehelein Betriebskosten- und Heizkostenrecht Verlag C.H.Beck (derz. 10. Aufl. 2022)
  • Langenberg/Zehelein Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückbau, Verlag C.H.Beck (derz. 6. Aufl. 2021)
  • Zehelein, Miete in Zeiten von Corona, Verlag C.H. Beck (derz. 2. Aufl. 2021)

2. Autorentätigkeiten

  • beck-online.GROSSKOMMENTAR GesamtHrsg: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann Hrsg: H. Schmidt, Kommentierung §§ 546, 546a
  • BeckOK BGB, Hau/Poseck, Kommentierung §§ 535, 537, 538, 539, 552 
  • Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Handbuch Geschäftsraummiete, Verlag C.H. Beck (derz. 5. Auflage 2023), § 11 – Betriebs- und sonstige Nebenkosten
  • Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Hrsg. Säcker/Rixecker/Oetker/Limperg, Verlag C.H.Beck (derz. 9. Aufl. 2023), Kommentierung §§ 556, 556a, 556c, BetrKV, HeizKV, WärmelV
  • Westphalen, Graf von/Thüsing, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, Verlag C.H. Beck, Wohnraummiete-AGB, Geschäftsraummiete-AGB
  • Regelmäßige Veröffentlichungen von Zeitschriftenbeitragen (u.a. Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht, Wohnungswirtschaft und Mietrecht, Zeitschrift für Miet- und Raumrecht, Zeitschrift für Immobilienrecht)

3. Vortragstätigkeiten:

  • Ständiger Referent an der Deutschen Richterakademie in Trier zum Mietrecht
  • Ständiger Referent für das Hessische Ministerium der Justiz in der Richterfortbildung zum Mietrecht
  • Ständiger Referent für das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz in der Richterfortbildung zum Mietrecht
  • Regelmäßige Kongressvorträge (u.a. Deutscher Mietgerichtstag, Deutscher Betriebskostentag, Weimarer Immobilienrechtstage)
  • Regelmäßige Referententätigkeit in der Fachanwaltsfortbildung (FAO)
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