Mediation

Fachausbildung

Werden auch Sie Mediator/in!

Am 29.06.2012 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG) verabschiedet. Mit dem neuen MediationsG und den damit vollzogenen Änderungen in der ZPO (§§ 253 Abs. 3 Nr. 1, 278 Abs. 5 ZPO) ist zukünftig jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt gezwungen, theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Mediation zu erwerben.

Nutzen auch Sie dies als Chance auf einem neuen Markt!

Grundlehrgang

Ausbildung zum Mediator/in

Vertiefungs­lehrgang

Fachausbildung Mediation

Aktuell keine Vertiefungslehrgänge

Was ist Mediation?

Mediation (lat.: „Vermittlung“) ist ein Konzept zum effektiven Umgang mit Konflikten, der darauf abzielt, einvernehmliche Lösungen selbst in ausweglos erscheinenden Situationen zu finden. Sie lernen die Mediation auch als integrierte Mediation kennen, wo die Mediation als eine Verstehensvermittlung gesehen wird (in Abgrenzung zur Lösungsvermittlung des Schlichters und des Streitentscheiders), welche in der Lage ist die gesamte (also nicht auf Fakten und Rechtslagen reduzierte) Komplexität des Falles und der dahinter stehenden Personen einzubeziehen.

„Das lernt man übrigens nur bei uns! Die Technik nennen wir präzises Zuhören!“

Mediator Arthur Trossen

Warum ist Mediation für den Anwalt/die Anwältin so wichtig?

Mediation ist eine außergerichtliche Form der Lösung von Konflikten. Kennzeichnend für sie ist vor allem, dass die Beteiligten eines Konflikts eigenverantwortlich versuchen, eigene Lösungen zu finden. Dabei werden sie von einem/r unabhängigen Dritten (dem/der Mediator:in) unterstützt, der/die – anders als etwa ein Richter oder eine Richterin – keine Entscheidungsbefugnis besitzt. Mediationsverfahren sind offen für flexible und kreative Lösungen. Die Lösungen werden aus den Bedürfnissen heraus entwickelt und dann mit dem Recht verglichen. 

Warum ist Mediation für Unternehmen wichtig?

Durch die Mediation erreichen Sie besonders im betrieblichen Bereich Fälle, die niemals vor Gericht landen würden (z. B. das nicht funktionierende Zusammenarbeit zwischen Abteilungen, Streitigkeiten am Arbeitsplatz im Vorfeld von Mobbing usw.). Mit den in der Mediation eingesetzten Methoden ist es möglich, auch in diesen Fällen konsensuale Lösungen zu entwickeln. Dies führt zur Steigerung der Arbeitseffizienz ganz zu Schweigen von der Vermeidung langwieriger Streitigkeiten, Betriebsklima und Kundenzufriedenheit werden optimiert, was eine Mitarbeiter- und Kundenbindung nach sich zieht und auch für die Entwicklung von innerbetrieblichen Strategien grundlegend nützlich ist. Ebenso ermöglicht dies eine Zeit- bzw. Kostenersparnis und erhöht die Mitarbeiterzufriedenheit.

Präsenz – Grundlehrgänge Fachausbildung Mediation
zur Erlangung des Titels „Mediator(in)“

90 Zeitstunden Präsenzunterricht in 4 Unterrichtseinheiten, keine Klausuren Lehrgang zur Erlangung des Titels „Mediator/in“ gemäß § 7a BORA und § 5 Abs. 1 MediationsG

Die Ausbildung umfasst eine Grundausbildung zum/zur Mediator:in und zur Mediation. Es ist die einzige Ausbildung, die auch Elemente der sogenannten „Integrierten Mediation“ vorhält, weshalb Sie die Kompetenzen nicht nur als Mediator oder Teilnehmer an einer Mediation, sondern auch außerhalb der Mediation innerhalb Ihrer anwaltlichen Beratung und Prozessvertretung optimal verwenden können.

Die Ausbildung umfasst 90 Präsenzstunden in vier Präsenzveranstaltungen. Die Ausbildung erfolgt nach dem didaktischen Konzept des “Blended Learnings“. Die Teilnehmer werden mit theoretischen und praktischen Lerneinheiten konfrontiert. Neben einer transdisziplinär aufbereiteten, multimedialen Vermittlung des Wissens um Konfliktlösungen geht es auch um ein Methodentraining, in dem durch Veranschaulichungen und praktische Fallarbeit Erfahrungen im spezifischen Umfeld der Teilnehmer vermittelt werden. Den Teilnehmern werden Videos, ca. 600 Seiten Skriptmaterial (in digitaler Form) und eine multimediale Toolbox zum Selbststudium ausgehändigt. Um ein intensives Arbeitsklima zu ermöglichen, stehen 2 praxiserfahrene Trainer zur Verfügung. Die Teilnehmer können eigene Fälle einbringen. Um eine optimale Ausbildung zu gewährleisten, wird die Zahl der Teilnehmer beschränkt. Inhalt und Volumen der Ausbildung gehen über die Vorgaben der ZMediatAusbV hinaus.

Das Ziel dieser Grundlagenausbildung ist ein tiefes, transdisziplinär angelegtes Verständnis der Mediation in ihrer praktischen Anwendbarkeit. Auf das forensische Umfeld wird ebenso eingegangen wie auf spezifische anwaltliche Fragestellungen, mit denen die vier unterschiedlichen Schnittstellen des Anwaltsberufs zur Mediation vorgestellt und geübt werden.

Termine und Orte - Grundlehrgänge Fachausbildung Mediation:

  • 4 Einheiten
  • 90 Zeitstunden
Grundlehrgang Fachausbildung Mediation

WAS SIE AUCH WISSEN SOLLTEN:

Neues Wissen & FAO-Fortbildungsstunden in einem –
„Zwei Fliegen mit einer Klappe“

Mit der Teilnahme an unserem Mediationslehrgang – 90 Zeitstunden Präsenz – erfüllen Sie zugleich Ihre Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO im Umfang:

Teilnahmegebühren - Grundlehrgang Mediation

2.690 €

für alle Teilnehmer an unseren Fachanwaltslehrgängen

zzgl. ges. Umsatzsteuer

2.990 €

für alle übrigen Teilnehmer

zzgl. ges. Umsatzsteuer

  • 32 Stunden Präsenzunterricht
  • einschließlich Skripten (als PDF),
  • Mittagsimbiss + Tagungsgetränke
  • plus 8 Stunden ONLINE-Termin.

Teilnehmerbegrenzung auf max. 21 Teilnehmer

Schriftliche Stornierungen bis 1 Monat vor Lehrgangsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von € 75,- zzgl. gesetzl. USt. berechnet. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

Für den Fall, dass Sie an Teilen eines Lehrganges nicht teilnehmen können, bitten wir Sie, uns vorher schriftlich zu benachrichtigen!

Arthur Trossen
Referent

Arthur Trossen

Familienrichter a.D., Lehrbeauftragter an den Hochschulen Darmstadt und Fulda zum Thema Mediation und ADR, Altenkirchen

war Wirtschaftsstaatsanwalt, stellv. Direktor des Amtsgerichts und Richter, zeitweise mit dem Schwerpunkt Familien- und Vormundschaftssachen. Er ist heute Richter a.D.. Er war und ist auch Unternehmer und Mitinhaber der Win-Management GmbH. Alles was er macht, dreht sich um die Mediation. Viele, die ihn kennen, sagen, er sei die Mediation. Heute

Daneben unterrichten Sie themen- und bedarfsspezifisch Eberhard Kempf (Dipl. Psych., Mediator), Werner Schieferstein (RA, Mediator), Monika Trossen (Betriebswirtin, Mediatorin) und Peter Wallisch (RA, Mediator).

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Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Warum mit uns?

Für alle, die mehr wollen:
Vertiefungslehrgang, zugleich Aufbaulehrgang
zur Erlangung des Titels „Zertifizierter Mediator(in)“

32 Zeitstunden Präsenzunterricht plus 8 Zeitstunden ONLINE-Termin
Aufbaulehrgang zur Erlangung des Titels „Zertifizierter Mediator“ gemäß §§ 5 Abs. 2, 6 MediationsG i. V. m. § 2 ZMediatAusbV, zugleich Fortbildung/Vertiefung.

Die Verordnung ist am 1. Sept. 2017 in Kraft getreten und wurde zum 01.03.2024 zuletzt angepasst. Der Aufbaulehrgang entspricht den neuesten Anforderungen zum Stand 01.03.2024.

Termine und Orte - Vertiefungslehrgänge Fachausbildung Mediation:

Aktuell keine Vertiefungslehrgänge

WAS SIE AUCH WISSEN SOLLTEN:

„Zwei Fliegen mit einer Klappe“

Mit der Teilnahme an unserem Mediationslehrgang – 90 Zeitstunden Präsenz – erfüllen Sie zugleich Ihre Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO im Umfang

Teilnahmegebühren - Vertiefungslehrgang Mediation

1.195 €

für alle Teilnehmer an unseren Mediation-Grundlehrgängen

zzgl. ges. Umsatzsteuer

1.195 €

für alle übrigen Teilnehmer

zzgl. ges. Umsatzsteuer

  • 32 Stunden Präsenzunterricht
  • einschließlich Skripten (als PDF),
  • Mittagsimbiss + Tagungsgetränke
  • plus 8 Stunden ONLINE-Termin.

Teilnehmerbegrenzung auf max. 21 Teilnehmer

Schriftliche Stornierungen bis 1 Monat vor Lehrgangsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von € 75,- zzgl. gesetzl. USt. berechnet. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

Für den Fall, dass Sie an Teilen eines Lehrganges nicht teilnehmen können, bitten wir Sie, uns vorher schriftlich zu benachrichtigen!

Das Mediationsgesetz ist beschlossen!

Am 29.06.2012 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG) verabschiedet.

Die Ausgestaltung gemäß § 6 MediationsG wird bis Juli 2013 in einer zu erlassenden Rechtsverordnung konkretisiert.

Auszug aus dem Mediationsgesetz (MediationsG – Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung) vom 21.07.2012:

§ 5 Aus- und Fortbildung des Mediators; zertifizierter Mediator

(1) Der Mediator stellt in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicher, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Eine geeignete Ausbildung soll insbesondere vermitteln:

  • Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie deren Ablauf und Rahmenbedingungen,
  • Verhandlungs- und Kommunikationstechniken,
  • Konfliktkompetenz,
  • Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über die Rolle des Rechts in der Mediation sowie praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.

(2) Als zertifizierter Mediator darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat, die den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 entspricht.

(3) Der zertifizierte Mediator hat sich entsprechend den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 fortzubilden.

§ 6 Verordnungsermächtigung

Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator und über die Fortbildung des zertifizierten Mediators sowie Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen zu erlassen. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 können insbesondere festgelegt werden:

1. nähere Bestimmungen über die Inhalte der Ausbildung, wobei eine Ausbildung zum zertifizierten Mediator die in § 5 Absatz 1 Satz 2 aufgeführten Ausbildungsinhalte zu vermitteln hat, und über die erforderliche Praxiserfahrung;

2. nähere Bestimmungen über die Inhalte der Fortbildung;

3. Mindeststundenzahlen für die Aus- und Fortbildung;

4. zeitliche Abstände, in denen eine Fortbildung zu erfolgen hat;

5. Anforderungen an die in den Aus- und Fortbildungseinrichtungen eingesetzten Lehrkräfte;

6. Bestimmungen darüber, dass und in welcher Weise eine Aus- und Fortbildungseinrichtung die Teilnahme an einer Aus-und Fortbildungsveranstaltung zu zertifizieren hat;

7. Regelungen über den Abschluss der Ausbildung;

8. Übergangsbestimmungen für Personen, die bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes als Mediatoren tätig sind.

Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung wurde erlassen!

Die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) wurde am 21. August 2016 erlassen. Veröffentlicht im BGB, Jg. 2016, Teil 1, Nr. 42, 31. August 2016, 1994. Hier zum Text der Verordnung! Die Verordnung ist am 1. Sept. 2017 in Kraft getreten!