Freitag, den 19. Juni 2020, von 8.30 Uhr bis 19.45 Uhr
10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht an einem Tag!
Teil 1: zugleich 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht
10, 7,5 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
Hotel RIU Plaza Berlin
Martin-Luther-Str. 1
10777 Berlin
Telefon: 030 2809000
http://www.riu.com/de/Paises/deutschland/berlin/hotel-riu-plaza-berlin/index.jsp
Ecke An der Urania/Martin-Luther-Str. (neben Conrad-Geschäft), Nähe KaDeWe, zwischen Wittenbergplatz und Nollendorfplatz
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Versicherungsrecht
Referent(en): Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht, Universität Bielefeld und Präsident des Verkehrsgerichtstags (VGT)
Das Seminar behandelt die Problemstellungen, welche sich insbesondere bei der Abwicklung von grenzüberschreitenden Verkehrsunfällen ergeben. Bei derartigen Unälle im Ausland sind zunächst die Fragen der internationalen Zuständigkeit sowie des anwendbaren Rechts zu klären. Überdies weist das materielle Recht der einzelnen ausländischen Rechtsordnungen gravierende Unterschiede zum hiesigen Recht auf, welche es zu kennen und zu beachten gilt.
Der Dozent analysiert die aktuelle Judikatur zu Verkehrsunfällen mit Auslandsbezug, insbesondere die einschlägigen Entscheidungen des Europäiscen Gerichtshofes.
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht
Referent(en): Dr. Jens Rogler, Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth
Das Bilden der Haftungsquote nach § 17 StVG ist die zentrale Frage der meisten verkehrsrechtlichen Mandate. Im Seminar werden neben den Grundlagen für eine korrekte Quotenbildung auch Sonderfälle angesprochen, wie etwa die Berücksichtigung der Betriebsgefahr bei Beteiligung eines Leasing- oder finanzierten Fahrzeugs.
Von herausragender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch das Institut des Anscheinsbeweises. Hierzu werden neben dessen Grundlagen auch die "klassischen" Anwendungsbereiche und Einbettung des Anscheinsbeweises vorgestellt.
Schließlich wird darauf aufbauend exemplarisch die Behandlung häufig vorkommender Unfallkonstellationen vertieft (z.B. der "Klassiker" Auffahrunfall, der überholte Linksabbieger, etc.).
"Tagesaktuelle" Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Medizinrecht
Referent(en): NEU: Thomas Offenloch, Richter beim VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, Karlsruhe
Im Einzelnen:
2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Strafrecht oder Verkehrsrecht oder im Verwaltungsrecht
Referent(en): Prof. Dr. Jochen Buck, Dipl.-Ing. und Sachverständiger, Direktor des Instituts für forensisches Sachverständigenwesen (IfoSA), München und Lehrbeauftragter für Versicherungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)
Die forensische Anthropologie und die Bildidentifikationsbegutachtung haben in der juristischen Sachbearbeitung einen zunehmenden Stellenwert erfahren. Nicht nur sind diese Begutachtungen relevant für die Auswertung von Blitzerfotos. Kann der Fahrer erkannt werden, kann er beweissicher erkannt werden und kann er dann von den Behörden überführt werden? Gerade in der Frage des Fahrerlaubnisrechts/Verwaltungsrechts geht es darum, dass "Punkte in Flensburg", nachdem bereits nach 8 Punkten der komplette Führerscheinentzug droht, eine große berufliche Bedrohung darstellt. Deshalb ist der Vortrag didaktisch so aufgebaut, dass die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, hier durch Kenntnis von forensischen Einwänden gegenüber den Behörden zur Erkennbarkeit von Personen, präventiv auf Bußgeldbescheide mit Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei einzugehen. Sie sind in die Lage versetzt, bereits im Vorfeld durch Beweisanträge zum Einholen entsprechender Gutachten gegen Bußgeldbescheide vorzugehen, dann auch im Rahmen von gerichtlichen Verfahren (OWi-Verfahren) ebenfalls gegen derartige Bußgeldbescheide vorzugehen, um für die Mandanten positiv "Punkte in Flensburg" zu verhindern.
Auch hat die Begutachtung einen sehr hohen Stellenwert in der strafrechtlichen Fragestellung, insbesondere bei allen Fällen, in denen Überwachungsvideos zum Einsatz kommen. Nachdem die behördliche Überwachung sowohl von den Verwaltungsbehörden, als auch von den klassischen Ermittlungsbehörden immer mehr zunimmt, hat auch der Stellenwert dieser Begutachtung an Relevanz gewonnen. Anzuführen sind Strafprozesse, bei denen Täter überwacht werden, es sind dann Bildidentifikationsgutachten zu erstatten, Gutachten zur Körperhöhenrekonstruktion und Gangbildanalysen sind durchzuführen. Im Rahmen der Fortbildung werden diese Fragestellungen bezüglich der Methodik erläutert und gelehrt. Es wird über einen Kasuistikteil die Praxisrelevanz bewertet. Es werden Beispielfälle aus der gerichtlichen Praxis des Referenten mit den Teilnehmern erarbeitet.
Stichworte:
"Tagesaktuelle" Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht
Referent(en): Dr. Jens Rogler, Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth
Das Bilden der Haftungsquote nach § 17 StVG ist die zentrale Frage der meisten verkehrsrechtlichen Mandate. Im Seminar werden neben den Grundlagen für eine korrekte Quotenbildung auch Sonderfälle angesprochen, wie etwa die Berücksichtigung der Betriebsgefahr bei Beteiligung eines Leasing- oder finanzierten Fahrzeugs.
Von herausragender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch das Institut des Anscheinsbeweises. Hierzu werden neben dessen Grundlagen auch die "klassischen" Anwendungsbereiche und Einbettung des Anscheinsbeweises vorgestellt.
Schließlich wird darauf aufbauend exemplarisch die Behandlung häufig vorkommender Unfallkonstellationen vertieft (z.B. der "Klassiker" Auffahrunfall, der überholte Linksabbieger, etc.).
"Tagesaktuelle" Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Medizinrecht
Referent(en): Dr. Jan Luckey LL.M. LL.M., Richter am OLG Köln, u.a. Autor „Personenschaden“, Mitautor "Schmerzensgeld“
Zu den wirtschaftlich wichtigsten Ansprüchen nach einem Todesfall zählt der Ersatz des Unterhaltsschadens der Hinterbliebenen. Die richtige Berechnung ist haftungsträchtig, und die Rechenmethoden des Familienrechts (Trennungs- oder Nachehelichenunterhalt) sind nicht auf die Schadensberechnung übertragbar. Das Seminar erläutert daher den Unterhaltsausfallschaden mit konkreten Fall- und Berechnungsbeispielen in sämtlichen Varianten. Es werden aber auch die weiteren, mit einem Todesfall zusammenhängenden Schadensersatzansprüche umfassend behandelt; das neue Hinterbliebenengeld (§ 844 III BGB) wird mit der ersten Judikatur hierzu ausführlich dargestellt, auch die Besonderheiten des Schmerzensgelds im Todesfall finden Beachtung. Versicherungsrechtliche Überlagerungen werden ebenso thematisiert wie die (sozial-)versicherungsrechtlichen Leistungen im Todesfall.
Themenschwerpunkte:
"Tagesaktuelle" Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!
vormittags - 5 Stunden Unterricht
08.30 bis 11.00 Uhr Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Snacks und Obst
11.15 bis 13.45 Uhr Unterricht
13.45 bis 14.15 Uhr Mittagessen/Mittagspause
nachmittags - 5 Stunden Unterricht
14.15 bis 15.45 Uhr Unterricht
15.45 bis 16.00 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Kuchen
16.00 bis 17.00 Uhr Unterricht
17.00 bis 17.10 Uhr "Cola"-Pause
17.10 bis 18.40 Uhr Unterricht
18.40 bis 18.45 Uhr Kleine Pause
18.45 bis 19.45 Uhr Unterricht
insgesamt 10 Stunden Unterricht
enthalten umfangreiche, aktuelle und gedruckte Tagungsunterlagen, Mittagsimbiss** sowie Tagungs- und Pausengetränke.
Zeitdauer | Standard | Ermäßigung* | Ihr Preisvorteil |
10-Std. | € 329,- | € 279,- | € 50,- |
7,5-Std. | € 279,- | € 229,- | € 50,- |
5-Std. | € 219,- | € 169,- | € 50,- |
Alle Teilnahmegebühren für Fortbildungsseminare zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
* Ermäßigung:
für Referendare
für Assessoren (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Junganwälte (Zulassung nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Mehrbucher: ab dem 2. Seminar im Kalendarjahr, personengebunden, nicht Kanzlei bezogen
** Der Mittagimbiss ist nur bei den 7,5h- oder 10h-Tagesseminaren enthalten!
Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren.
Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Seminarpreis zu zahlen. Natürlich können Sie ohne Mehrkosten einen Ersatzteilnehmer benennen.
Venedig im Herbst 1./2./3. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
Mallorca im Herbst 22./23./24. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
Mallorca 11./12./13. März 2021 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht