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Dr. Stephan Rißmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Berlin

Seit über zwanzig Jahren ausschließlich auf Erbrecht spezialisierte Tätigkeit als Rechtsanwalt
seit 2000 Testamentsvollstrecker (DVEV)
seit 2002 Schiedsrichter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.; Geschäftsführer der Geschäftsstellen Berlin und Potsdam
seit 2003 „Spezialist im Erbrecht“ (DVEV)
seit 2004 Mitglied des Beirats der ZErb, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge
seit 2006 Fachanwalt für Erbrecht

Veröffentlichungen (Auszug):

  • Herausgeber und Autor „Die Erbengemeinschaft”, Kapitel „Rechte der Miterben untereinander und gegenüber Dritten”, „Beendigung der Erbengemeinschaft”, „Erbscheinsverfahren, Prozeßführung und Zwangsvollstreckung”, 3. Auflage 2018
  • Kommentator des beck-online.Großkommentars zum Zivilrecht, §§ 2032-2048 BGB (gemeinsam mit Dr. Szalai) sowie §§ 2049- 2057a BGB (wird laufend aktualisiert)
  • Kommentator bei Damrau/Tanck, „Praxiskommentar Erbrecht“; §§ 2032-2048 BGB (Erbengemeinschaft), 3. Auflage 2014
  • Autor bei Bonefeld/Wachter, „Der Fachanwalt für Erbrecht“; Kapitel „Die Erbengemeinschaft“, 3. Auflage 2014
  • Autor bei Uricher, “Formularbuch Erbrecht”, Teil „Ansprüche der Erbengemeinschaft”, 3. Auflage 2017.

 

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