Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Lehmann & Richardt Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Berlin
... ist als Partner der Kanzlei Lehmann & Richardt Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB mit den Schwerpunkten Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht tätig. Rechtsanwalt Richardt berät und vertritt private und institutionelle Bankkunden und Kapitalanleger in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Von 2008 bis 2016 war er in der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte tätig und leitete dort zuletzt die interne Rechtsabteilung. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Beratung und Vertretung auch in gerichtlichen Verfahren
- privater Darlehensgeber und/oder Sicherungsgeber bei der Gestaltung von Darlehens- und Sicherungsverträgen
- privater und institutioneller Darlehensnehmern bei der Umstrukturierung und/oder Sanierung ihrer Finanzierungsstrukturen
- von Verbrauchern beim Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen
- geschädigter Kapitalanleger gegenüber Beratern, Vermittlern, Prospektverantwortlichen, Emittenten von Finanzinstrumenten sowie deliktisch haftenden Dritten
- von Fonds-KGs gegenüber ihren innenfinanzierenden Banken.
Zuvor hatte sich Rechtsanwalt Richardt im Rahmen eines Forschungsaufenthalt an der University of Connecticut in den Vereiningten Staaten rechtsvergleichend mit Schadensersatzrecht und kollektiver Rechtsdurchsetzung befasst. Nach dem Studium an der Freien Universität Berlin und juristischem Vorbereitungsdienst im Bezirk des Kammergerichts war Rechtsanwalt Richardt 2003/04 als Referent für „Verbraucherschutz im Wirtschaftsverkehr“ im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft tätig.