Freitag, den 12. Juni 2020, von 8.30 Uhr bis 19.45 Uhr
10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Versicherungsrecht an einem Tag!
10, 7,5 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
JUFA Hotel Hamburg HafenCity
Versmannstr. 12/14
20457 Hamburg
Tel: 040 / 79 41 67 660
Karte: https://www.jufa.eu/hotel/hamburg/#lageanreise
In der neuen Hamburger Stadtteil HafenCity. U-Bahnstation (U4) "Hafencity Universität" – Ausgang „Ost“ direkt am Hotel.
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise
Vor allem vertraglichen Obliegenheiten kommt eine zentrale Bedeutung im Versicherungsrecht zu, da ihre bloße Verletzung zur Leistungsfreiheit des VR führen kann. Von großer Bedeutung ist daher insbesondere, dass der BGH jüngst entschieden hat, dass die (neue) Schadensminderungsobliegenheit in der Rechtsschutzversicherung intransparent ist. Mit der Wirksamkeit von Obliegenheiten befassen sich weitere Entscheidungen. Muss ein VN sich das Verhalten seines Rechtsanwalts bei Obliegenheitsverletzungen zurechnen lassen, etwa bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs, der Regressansprüche des PKV-VR vereitelt? Aktuelles dazu wird anhand von Entscheidungen des BGH und des OLG Saarbrücken besprochen.
In der Unfallversicherung hat sich der BGH u.a. zur „erhöhten Kraftanstrengung“ geäußert, aber vor allem (für die anwaltliche Beratung äußerst wichtig) geklärt, wie es mit dem Rückforderungsrisiko aussieht, wenn der VN gegen eine (vermeintlich zu geringe) Erstbemessung der Invalidität klagt. Immer wieder Thema ist: Richtig Invalidität bemessen – und: „Psychoklausel“ – oder nicht!? Darlegungs- und Beweislast beachten!
Grundlegendes hat der BGH in der Berufsunfähigkeitsversicherung „angepackt“: Welche Anforderungen sind an ein befristetes Anerkenntnis zu stellen? Und was gilt bei (objektiv) fehlerhafter Leistungsablehnung des VR? Zugleich geklärt sind damit grundlegende Fragen zur Erst- und Nachprüfung. Sind bei der Nachprüfung Lohn- und Gehaltsentwicklungen zu berücksichtigen?
In der privaten Krankenversicherung hat sich der BGH mit Fragen der medizinischen Notwendigkeit befasst. An Dynamik gewinnt die Diskussion um die Erstattungsfähigkeit ambulanter Behandlungen durch „Ärzte“-GmbH durch aktuelle Instanzentscheidungen.
2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Versicherungsrecht
Referent(en): DAS DUO: Dr. Sven Marlow, Vors. Richter am Landgericht Berlin (Versicherungskammer) und Udo Spuhl, Vors. Richter am Landgericht Berlin am Landgericht Berlin (Versicherungskammer)
Im Einzelnen:
DSGVO, Erhebung von Gesundheitsdaten, Fälligkeit und Beratung:
vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung:
Obliegenheiten:
2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Versicherungsrecht
Referent(en): DAS DUO: Dr. Sven Marlow, Vors. Richter am Landgericht Berlin (Versicherungskammer) und Udo Spuhl, Vors. Richter am Landgericht Berlin am Landgericht Berlin (Versicherungskammer)
Im Einzelnen:
2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Versicherungsrecht
Referent(en): DAS DUO: Dr. Sven Marlow, Vors. Richter am Landgericht Berlin (Versicherungskammer) und Udo Spuhl, Vors. Richter am Landgericht Berlin am Landgericht Berlin (Versicherungskammer)
Im Einzelnen:
2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Versicherungsrecht
Referent(en): DAS DUO: Dr. Sven Marlow, Vors. Richter am Landgericht Berlin (Versicherungskammer) und Udo Spuhl, Vors. Richter am Landgericht Berlin am Landgericht Berlin (Versicherungskammer)
Im Einzelnen:
Rechtsschutzversicherung:
Private Krankenversicherung:
"Tagesaktuelle" Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!
vormittags - 5 Stunden Unterricht
08.30 bis 11.00 Uhr Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Snacks und Obst
11.15 bis 13.45 Uhr Unterricht
13.45 bis 14.15 Uhr Mittagessen/Mittagspause
nachmittags - 5 Stunden Unterricht
14.15 bis 15.45 Uhr Unterricht
15.45 bis 16.00 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Kuchen
16.00 bis 17.00 Uhr Unterricht
17.00 bis 17.10 Uhr "Cola"-Pause
17.10 bis 18.40 Uhr Unterricht
18.40 bis 18.45 Uhr Kleine Pause
18.45 bis 19.45 Uhr Unterricht
insgesamt 10 Stunden Unterricht
enthalten umfangreiche, aktuelle und gedruckte Tagungsunterlagen, Mittagsimbiss** sowie Tagungs- und Pausengetränke.
Zeitdauer | Standard | Ermäßigung* | Ihr Preisvorteil |
10-Std. | € 329,- | € 279,- | € 50,- |
7,5-Std. | € 279,- | € 229,- | € 50,- |
5-Std. | € 219,- | € 169,- | € 50,- |
Alle Teilnahmegebühren für Fortbildungsseminare zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
* Ermäßigung:
für Referendare
für Assessoren (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Junganwälte (Zulassung nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Mehrbucher: ab dem 2. Seminar im Kalendarjahr, personengebunden, nicht Kanzlei bezogen
** Der Mittagimbiss ist nur bei den 7,5h- oder 10h-Tagesseminaren enthalten!
Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren.
Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Seminarpreis zu zahlen. Natürlich können Sie ohne Mehrkosten einen Ersatzteilnehmer benennen.
Venedig im Herbst 1./2./3. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
Mallorca im Herbst 22./23./24. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
Mallorca 11./12./13. März 2021 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht